Parlamentskorrespondenz Nr. 67 vom 06.02.2002
VORARLBERGER BUNDESRÄTE LEGEN TÄTIGKEITSBERICHT ÜBER 2001 VOR
Wien (PK) – Die drei vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger (beide V) und Christoph Hagen (F) geben in einem Tätigkeitsbericht einen Rückblick über ihre Mitwirkung in der Länderkammer im Jahr 2001. Alle drei Mandatare hatten im abgelaufenen Jahr wichtige Funktionen. Während Jürgen Weiss die Funktion des Vizepräsidenten bekleidete, war Ilse Giesinger als Schriftführerin und Christoph Hagen als Schriftführer tätig.
Die Vorarlberger Bundesräte betonen in ihrem Bericht, dass alle an sie herangetragenen Anliegen des Landtages umgesetzt und die Interessen des Landes in bestmöglicher Weise wahrgenommen wurden. Im Abstimmungsverhalten fand dies durch eine gewisse landesbezogene Eigenständigkeit seinen Niederschlag. So haben die Vorarlberger Bundesräte in drei Fällen dem Antrag des entsprechenden Ausschusses, gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, geschlossen nicht Folge geleistet. Es handelte sich dabei zunächst um die Euro-Gerichtsgebühren-Novelle, die nach Ansicht der Vorarlberger Vertreter eine Verschlechterung der Gerichtsgebührenbefreiung für geförderten Wohnraum nach sich zog. Das Deregulierungsgesetz wiederum wurde abgelehnt, weil die Bundesregierung dabei, wie der Bericht betont, weder ein Einvernehmen mit den Ländern herstellte noch ein Begutachtungsverfahren durchführte. Maßgeblich für die Verweigerung der Zustimmung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes durch die Vorarlberger Bundesräte war eine mit der Übertragung der Bundesstraßen an die Länder verbundene, aber vom Bund einseitig vorgezogene Kürzung der Mittel für den Katastrophenfonds.
Der Antrag auf Nichtbeeinspruchung der Errichtung einer Bundesbeschaffungs GesmbH fand keine Zustimmung durch den Bundesrat Christoph Hagen, Ilse Giesinger konnte sich der Genehmigung der 2. Dienstrechtsnovelle nicht anschließen.
In ihren Schlussbemerkungen unterstreichen die drei Bundesräte, dass auch ohne Verfassungsänderungen wesentliche Verbesserungen hinsichtlich einer Stärkung der Länderkammer möglich wären. Voraussetzung dafür seien eine kontinuierliche Rückkoppelung zum Landtag sowie eine eigenständige Umsetzung von Landesanliegen. Klar war für die Vorarlberger Vertreter dabei, dass Landesanliegen Vorrang vor den Eigeninteressen der parlamentarischen Fraktionen zuzukommen habe. So sollten vor allem bei zustimmungspflichtigen Verfassungsgesetzen sowie bei der Einbringung von Gesetzesinitiativen und Entschließungsanträgen die Länder bei ihren Bundesräten dem Einfluss der Parlamentsfraktionen, aber auch den häufigen Hinweisen auf eine vorangegangene und übergeordnete politische Zustimmung von Ländervertretern zum Regierungsprogramm ein Gegengewicht setzen, heißt es im Bericht der Vorarlberger Bundesräte mahnend.
AVISO
Die nächste Sitzung des Bundesrats ist für Donnerstag, den 21. Februar anberaumt. Es wird dies erste Sitzung sein, in der die Oberösterreicherin Uta Barbara Pühringer als turnusgemäße neue Präsidentin der Länderkammer den Vorsitz führen wird. In dieser Sitzung wird der Landeshauptmann von Oberösterreich, Dr. Josef Pühringer, zu Beginn der Sitzung eine Erklärung abgeben. (Schluss)