Parlamentskorrespondenz Nr. 101 vom 19.02.2002

UMWELTAUSSCHUSS BEWÄLTIGT UMFANGREICHE TAGESORDNUNG

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Wien (PK) - Die Entwicklung des betrieblichen Umweltmanagements in Österreich war das erste Thema, mit dem sich die Mitglieder des Umweltausschusses in ihrer heutigen mehrstündigen Sitzung unter dem Vorsitz von Ausschussobmann Karl Schweitzer befassten. Grundlage der  öffentlich geführten Verhandlung war der Bericht von Umweltminister Wilhelm Molterer (III-136 d.B.) über die Anwendung der EMAS-Verordnung, des Umweltgutachter- und Standorteverzeichnis-Gesetzes (UGStVG) sowie des Umweltmanagementgesetzes (UMG). Der Ressortleiter zog ein positives Resümee: Rund 100 Betriebe und Organisationen haben im Jahr 2000 ein betriebliches Umweltmanagement eingeführt und nehmen im Gegenzug Verwaltungsvereinfachungen in Anspruch. Im Jahr 2001 wird ebenfalls mit rund 100 neuen EMAS-Organisationen und mit dem Erreichen der Vierhunderter-Marke gerechnet. Zur Förderung der Teilnahme an EMAS pflege sein Ressort gemeinsam mit der Wirtschaft den Erfahrungsaustausch im Rahmen von EMAS-Konferenzen und unterstütze die Schulung von Umweltgutachtern. - Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und ist damit enderledigt.

Die praktischen Erfahrungen bestätigten laut Abgeordnetem Karlheinz Kopf (V) die Linie, ordnungspolitische Bestimmungen in der Umweltpolitik durch alternative Instrumente, etwa die freiwillige Zertifizierung, zu ergänzen. Es sei ein sinnvoller Weg in der Umweltpolitik, Betrieben, die sich der Zertifizierung unterwerfen, administrative Erleichterungen zu gewähren.

Die Abgeordneten Eva Glawischnig (G) und Ulrike Sima (S) regten an, in künftigen Berichten intensiver auf die konkrete Entwicklung einzugehen und genauer darzustellen, in welchem Ausmaß die Betriebe die neuen Möglichkeiten nutzen, die das Umweltmanagementgesetz ihnen bietet.

Auch Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) sprach von einem positiven Bericht und begrüßte die Verwaltungsvereinfachungen, die Betriebe mit freiwilliger Zertifizierung in Anspruch nehmen können.

Umweltminister Wilhelm Molterer beantwortete die an ihn gerichteten Detailfragen mit dem Hinweis darauf, dass die Betriebe offensiv mit den neuen Möglichkeiten im Bereich der Umweltzertifizierung umgehen und die Eintragungsrate konstant hoch bleibe. Für eine Beurteilung der neuen Instrumente des Umweltmanagementgesetzes sei der Beobachtungszeitraum allerdings noch zu kurz, er werde einen Zwischenbericht vorlegen, kündigte der Ressortleiter an.

NOVELLE ZUM UMWELTFÖRDERUNGSGESETZ 

Ebenfalls einstimmig wurde eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz verabschiedet, die der Anpassung an die neue Rahmenrichtlinie der EU dient. Österreichische Umweltförderungen sind künftig nicht nur in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien, sondern auch in anderen Ländern möglich. Als konkrete Ziele solcher Umweltförderungen im Ausland bestimmte ein von den Abgeordneten Karlheinz Kopf (V) und Gerhard Fallent (F) in der Debatte vorgelegter und zuletzt auch angenommener Abänderungsantrag die wesentliche Verminderung oder das Hintanhalten der von Tschechien, der Slowakei, Slowenien oder Ungarn ausgehenden und Österreichs Umwelt belastenden Emissionen. Dazu kommt die Umsetzung von nationalen, gemeinschaftsrechtlichen oder internationalen Klimaschutzzielen durch Maßnahmen im Ausland und die Reduktion von Emissionen klimarelevanter Gase in Ländern, mit denen bilaterale Abkommen zur Umsetzung nationaler, gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Reduktionsziele existieren, sofern die Reduktionseinheiten für Österreich anrechenbar sind. Die Liste der Länder, in denen solche Klimaschutzmaßnahmen - im Rahmen des "flexiblen Mechanismus" - gefördert werden können, wird Bundesminister Molterer im Einvernehmen mit den Ministern Karlheinz Grasser und Martin Bartenstein per Verordnung festlegen.

Zu den Zielen der Umweltförderung im Inland gehören künftig Effekte, die die gemeinschaftlichen Verpflichtungen erheblich übersteigen (z.B. Vorzieheffekt), die größtmögliche Verminderung von Emissionen und die Verwirklichung des Grundsatzes "Vermeiden vor Verwerten vor Entsorgen". Die maximale Förderintensität von Umweltförderungen bleibt durch die EU-konforme Umstellung von "förderbaren Kosten" auf "umweltrelevante Kosten" unverändert.

Die Regierungsvorlage führt den EU-konformen Begriff "Abwicklungsstelle" für Umweltförderungen ein, wobei die diesbezügliche Tätigkeit der Kommunalkredit AG in den Erläuterungen als "hervorragend" qualifiziert wird. Die Abwicklungsstelle wird vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft per Verordnung festgelegt und mit dieser - im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen - ein Vertrag über die inhaltliche Ausgestaltung der Abwicklung abgeschlossen werden, legte der Abänderungsantrag Kopf/Fallent weiter fest (843 d.B.).

Auf Fragen der Abgeordneten Ulrike Sima (S), Eva Glawischnig (G) und Herbert Graf (F) erläuterte Bundesminister Wilhelm Molterer das Motiv der Bundesregierung, den flexiblen Mechanismus zur Erreichung der Klimaschutzziele nicht nur in den Nachbarländern zu nützen, sondern darüber hinaus in all jenen Ländern, mit denen dazu bilaterale Vereinbarungen nach klar festgelegten Bedingungen getroffen werden können.

GRÜNE KRITISIEREN MANGELNDE UMSETZUNG DER NATURA-2000-RICHTLINIE

"Die Einrichtung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 ist die größte Anstrengung in der Geschichte Europas, die Interessen der Erhaltung und des Schutzes der bedrohten Arten und Lebensräume mit jenen der Landnutzung zu harmonisieren", konstatieren die Grünen in einem Entschließungsantrag. Die Umsetzung der EU-Richtlinie verlaufe in Österreich jedoch sehr mangelhaft, stellen sie gleichzeitig kritisch fest. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird daher ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, wie die zeitgerechte und vollständige Umsetzung von Natura 2000 gewährleistet werden kann. Weiters verlangen die Grün-MandatarInnen die Erarbeitung von österreichweiten Standards zur Umsetzung dieses Projekts in den Bereichen Recht, Gebietsmanagement und Finanzierung und fordern eine diesbezügliche österreichweite Informationsarbeit. (429/A[E])   

Es sei richtig, dass diesbezüglichen Richtlinien in Österreich noch nicht flächendeckend umgesetzt wurden, räumte Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) ein. Das Problem liege bei der landesgesetzlichen Implementierung, erläuterte er, diese sei jedoch im Laufen.

Ein von ihm eingebrachter Vertagungsantrag wurde mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen.

SPÖ LEGT KONZEPT ZUR LANGFRISTIGEN FINANZIERUNG DER ALTLASTENSANIERUNG VOR

Die Abgeordneten Oberhaidinger und Sima (beide S) beantragten ein Konzept zur langfristigen Finanzierung der Altlastensanierung. Für die Sanierung von 37.864 Altablagerungen und Altstandorte sowie von 2.481 Verdachtsflächen sei viel zu wenig Geld vorhanden, klagen die Antragsteller und weisen darauf hin, dass ab 2004 nur mehr inerte Abfälle deponiert werden dürfen, was einen drastischen Rückgang der Altlastensanierungsbeiträge zur Folge haben wird (481/A(E) ).

Abgeordneter Gerhard Fallent (F) informierte die Mandatare darüber, dass im Herbst eine umfassende Altlastensanierungsnovelle vorgelegt werden soll. Aus diesem Grund stellte er einen Vertagungsantrag, der mit F-V-Mehrheit angenommen wurde. (Fortsetzung)