Parlamentskorrespondenz Nr. 132 vom 27.02.2002
WEITGEHENDER KONSENS BEI UMWELTTHEMEN
Wien (PK) - Weitgehender Konsens - etwa bei der Änderung des Umweltförderungsgesetzes - prägte dann die Debatte über weitere Umweltthemen. Abgeordneter WIMMER (S) erläuterte die Intention der Vorlage und bemängelte dabei den Umstand, dass es bis heute keinen bundesweiten Klimaschutzplan gäbe. Die Reform des gegenständlichen Gesetzes sei aber ein Schritt in die richtige Richtung, weshalb seine Fraktion sie unterstütze.
Abgeordneter LOOS (V) zeigte sich erfreut darüber, dass die Opposition sich hier den Sachargumenten der Regierung anschließen könne, sei diese Novelle doch wünschenswert und zielführend.
Abgeordneter GRAF (F) sprach sich für die Nutzung der erneuerbaren Energie aus und hob insbesondere als positiv hervor, dass die Gesetzesänderung nun die Möglichkeit biete, innovative Projekte stärker zu fördern und auch Umweltinvestitionen im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) äußerte sich zustimmend zur Gesetzesänderung, drängte die Regierung aber zur budgetären Absicherung der Umsetzung des Kyoto-Ziels.
Bundesminister Mag. MOLTERER bezeichnete das Umweltförderungsgesetz als solide Grundlage für die Fortsetzung der erfolgreichen Umweltpolitik und begrüßte es unter anderem, dass es die Bestimmungen nun auch erlauben, klimarelevante Maßnahmen im Ausland zu fördern.
Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) qualifizierte die Novelle als Pflichtübung, fürchtete aber, dass es die Regierung an konkreten Maßnahmen fehlen lassen werde.
Abgeordneter ELLMAUER (V) maß der Erreichung des Klimaschutzzieles oberste Priorität zu. Die verstärkte Förderung von innovativen Technologien sei gerade unter diesem Aspekt besonders wichtig, meinte er.
Die Änderung des Umweltförderungsgesetzes wurde einstimmig angenommen.
Keine umfassende Einigkeit gab es dann bei der Debatte über das Thema Abfallwirtschaft. Auf der Tagesordnung standen eine Regierungsvorlage und ein S-Antrag zum Thema Abfallwirtschaft, ein Antrag des Umweltausschusses auf Änderung des Altlastensanierungsgesetzes sowie ein Antrag der Grünen (Pfandsystem für Handys) und zwei Anträge der Sozialdemokraten (Entsorgung von Althandys, Einführung einer Einwegabgabe).
Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) kritisierte, unter dem Titel der Verfahrensvereinfachung würden die Mitspracherechte der Anrainer ausgeschlossen. Im Übrigen verlasse sich die Regierung bei der produktbezogenen Abfallvermeidung nach wie vor zu sehr auf freiwillige Vereinbarungen der Wirtschaft, die sich aber in keiner Weise bewähren, stellte Glawischnig fest.
Abgeordnete Mag. SIMA (S) sah in der Novelle eine Reihe von Verbesserungen und nannte insbesondere die Parteistellung der Umweltanwaltschaft im vereinfachten Verfahren und die Bestimmungen über die Kontrolle im Abfallbereich. Als Wermutstropfen bezeichnete Sima allerdings den Umstand, dass es nicht möglich war, für die Anrainer Parteistellung im Verfahren durchzusetzen.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) vermisste eine produktbezogene Strategie zur Abfallvermeidung und regte insbesondere ein Pfandsystem für Handys an.
Abgeordneter KOPF (V) strich das vereinfachte Verfahren für Kleinanlagen, die Verfahrenskonzentration und die bundesweite Harmonisierung der abfallrechtlichen Bestimmungen als positiv hervor. Das Gesetz nehme sowohl auf die Interessen der Betriebe als auch auf jene des Umweltschutzes Rücksicht.
Ein von Kopf eingebrachter Abänderungsantrag hatte in erster Linie redaktionelle Änderungen zum Inhalt.
Abgeordneter Ing. FALLENT (F) bezeichnete das Gesetz als ökonomisch tragfähig und ökologisch sinnvoll. Es sei gelungen, EU-Vorgaben und österreichische Interessen gleichermaßen zu berücksichtigen und das Vorsorgeprinzip und die Nachhaltigkeit zu realisieren.
Bundesminister Mag. MOLTERER sprach von einem modernen und zukunftsorientierten Gesetz, durch das Österreich nun EU-konform werde. Der Minister begrüßte darüber hinaus die Verfahrensvereinfachungen, wobei er in der Einbeziehung des Umweltanwaltes ein sinnvolles Korrektiv sah.
Abgeordneter Dr. BAUER (S) erkannte in dem Gesetz zahlreiche Verbesserungen und begrüßte insbesondere die Umsetzung der EU-Regelungen und die Rechtsharmonisierung bezüglich Abfallbehandlung. Mit der Einbeziehung des Umweltanwaltes als Ausgleich für den Wegfall von Nachbarschaftsrechten sei eine Forderung der SPÖ erfüllt worden, unterstrich Bauer.
Abgeordneter GAHR (V) umriss, mit dem vorliegenden Abfallwirtschaftsgesetz würden die Umweltstandards in Österreich erhalten, längst fällige EU-Vorgaben erfüllt und die Nachhaltigkeit im Sinne einer Kreislaufwirtschaft gefördert. Zudem bringe der Gesetzentwurf eine Verfahrenskonzentration und weniger Bürokratie. Abfallvermeidung und -verwertung hätten Priorität. Zu den in der Debatte vorgebrachten Kritikpunkten meinte Gahr, "ein Gesetz, das allen passt, gibt es nicht", der vorliegende Entwurf schütze aber die Umwelt und diene damit dem Bürger.
Abgeordneter Ing. WEINMEIER (F) sprach von einem modernen Gesetzentwurf und wies darauf hin, dass das neue Abfallwirtschaftsgesetz verstärkt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sei und Abfallvermeidung Priorität habe. Dennoch kommt es ihm zufolge im Wesentlichen zu keiner zusätzlichen Belastung für Wirtschaftsbetriebe. Die ursprünglichen Einwände von Industrie und Abfallwirtschaft seien berücksichtigt worden, ohne dass man das Ziel des Gesetzes aus den Augen verloren habe. Mit der Beschlussfassung des Abfallwirtschaftsgesetzes ist Weinmeier zufolge ein weiterer Punkt der Regierungsübereinkommens positiv erledigt.
Abgeordneter HEINZL (S) meinte, trotz der Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Gesetzentwurf gebe es einen wesentlichen berechtigten Kritikpunkt: die vollständige Abschaffung der Parteienstellung für Anrainer im so genannten vereinfachten Verfahren. Heinzl fürchtet insbesondere, dass künftig Biomassekesselanlagen verstärkt zur Verbrennung von Müll herangezogen werden, obwohl diese dafür nicht wirklich geeignet seien, ohne dass sich die Anrainer dagegen wehren könnten.
Abgeordneter HORNEK (V) wies darauf hin, dass Österreich bei der Sammlung und Wiederverwertung von Müll international eine Spitzenposition einnehme. Er erachtet es aber als ein wichtiges Ziel, noch besser zu werden. Mit dem Abfallwirtschaftsgesetz werden Hornek zufolge die hohen Standards der österreichischen Abfallwirtschaft aufrechterhalten, gleichzeitig habe man aber die Zielsetzung der Nachhaltigkeit in verstärkter Form eingebracht. Positiv bewertete er auch die nunmehrige Rechtssicherheit für Betriebe.
Abgeordneter DI HOFMANN (F) begründete die Ablehnung des Entschließungsantrags der Grünen betreffend die Einführung eines Handy-Pfandsystemes damit, dass es bereits eine Elektronikgeräte- und eine Batterieverordnung gebe. Zudem sei auf EU-Ebene eine Richtlinie für die Entsorgung von Elektronik-Altgeräten in Ausarbeitung. Erfreut äußerte sich Hofmann darüber, dass die Bedenken der Wirtschaft gegen das Abfallwirtschaftsgesetz ausgeräumt werden konnten.
Umweltminister Mag. MOLTERER machte in Richtung Abgeordnetem Heinzl darauf aufmerksam, dass Biomasseheizanlagen, die Holz verbrennen, nicht dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegen. Sollte der Betreiber die Absicht haben, auch Müll zu verbrennen, müsse der Antrag selbstverständlich nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes behandelt werden.
Abgeordneter REHEIS (S) ging auf die Problematik der Entsorgung alter Handys ein und skizzierte, es könnte ein ernstes Umweltproblem entstehen, wenn die Geräte im Restmüll landen. Immerhin gebe es bereits vier Millionen Altgeräte, deren Akkus giftige Schwermetalle enthielten. Reheis bedauerte in diesem Sinn, dass seitens der Koalition ein Pfandsystem für Handys abgelehnt wird. Die von Abgeordnetem Hofmann angesprochene Elektronik-Altgeräte-Richtlinie der EU wird ihm zufolge erst im Jahr 2005 und damit viel zu spät Geltung erlangen.
Abgeordneter MIEDL (V) räumte ein, dass die Entsorgung nicht mehr gebrauchter Handys ein Problem sei, und zeigte sich verwundert darüber, dass Rücknahmeangebote von Handyvertreibern nicht angenommen würden. Er sprach sich dennoch gegen Zwangsmaßnahmen aus und mahnte Motivierungsaktionen und verbesserte Informationen ein. Für die Zukunft setzt er auf die Elektronik-Altgeräte-Richtlinie der EU.
Abgeordneter HORNEGGER (F) bemängelte, dass sich die Öffentlichkeit erst dann für die Abfall-Thematik interessiere, wenn Abfall illegal entsorgt werde oder eine Umweltbombe ticke. Das Abfallwirtschaftsgesetz wurde von ihm begrüßt.
Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) hielt fest, es sei schon der früheren Regierung klar gewesen, dass das alte Abfallwirtschaftsgesetz mit Bürokratie überladen und daher reformbedürftig sei. Seiner Auffassung nach ist es der SPÖ gelungen, eine Reihe von Verbesserungen im vorliegenden Gesetzentwurf durchzubringen, an einzelnen Bestimmungen übte er dennoch Kritik.
Abgeordneter WENITSCH (F) verwies auf die vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen im Abfallwirtschaftsgesetz und hielt fest, dass es dennoch zu keiner Verringerung des Umweltschutzniveaus komme. Das Gesetz bringe zudem mehr Transparenz und Kontrolle bei der Abfallsammlung und -verwertung.
Abgeordnete PFEFFER (S) nannte als eine wichtige Verbesserung im Abfallwirtschaftsgesetz die Schaffung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens für kleine Entsorgungsprojekte. Befürchtet wird von ihr, dass die Kosten für die Sammlung und Verwertung von Hausmüll weiter steigen und die Privathaushalte damit zusätzlich belastet werden.
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) erwartet sich vom neuen Abfallwirtschaftsgesetz den Beginn eines modernen Abfallwirtschaftsmanagements. Konkret wertete er u.a. das One-Stop-Shop-Prinzip und die Implementierung aller EU-relevanten Regelungen positiv.
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 wurde unter Berücksichtigung des S-V-F-Abänderungsantrages mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Einstimmig nahm der Nationalrat die Änderung des Altlastensanierungsgesetzes an. Die ablehnenden Berichte des Umweltausschusses über die Entschließungsanträge der Opposition nahmen die Abgeordneten mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis.
(Schluss Umweltthemen/Forts. NR)