Parlamentskorrespondenz Nr. 137 vom 28.02.2002

FRAGESTUNDE IM NATIONALRAT

Wien (PK) - Zehn Anfragen hatten der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der heutigen Fragestunde zu beantworten.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V): Wie hat sich die Langzeitarbeitslosigkeit seit Amtsantritt dieser Bundesregierung bis Ende 2001 entwickelt?

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Bundesminister Dr. BARTENSTEIN wies darauf hin, dass sich trotz dramatischer Konjunkturabschwächung mit unerfreulichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt die Langzeitarbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren erfreulich rückentwickeln konnte. So sei sie bei den über zwölf Monate lang Arbeitslosen von Februar 2000 bis heute um 51,4 %, konkret von 24.000 auf 12.000, gesunken. Im Jahresvergleich von Dezember 2000 bis Dezember 2001 sei sie um 21,1 % zurückgegangen. Bei den über sechs Monate lang Arbeitslosen beziffere sich der Rückgang seit Februar 2000 auf 21,5 %, seit Dezember 2000 auf 12,6 %. Die durchschnittliche Verweildauer habe sich bis Dezember 2001 von 98 Tagen auf 86 Tage verringert.

Das Projekt Integra habe laut Minister Bartenstein zu dieser erfreulichen Entwicklung einen großen Beitrag geleistet. Es sei eines der vielen etablierten Instrumente, und man werde auch bei den etablierten Instrumenten bleiben, bekräftigte der Ressortchef. Die Kritik des Abgeordneten ÖLLINGER (G), dass die Behaltequote gering, die Kosten für Integra aber hoch seien, konnte Bartenstein nicht nachvollziehen. Er widersprach auch der Kritik, dass das AMS weniger Geld zur Verfügung habe. Vielmehr verfüge die aktive Arbeitsmarktpolitik über die gleichen Mittel wie im Vorjahr.

Auf eine Frage des Abgeordneten BRUGGER (F) führte Bartenstein weiter aus, dass die Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pensionsreform, wie Altersteilzeit und Gleitzeit, gegriffen hätten. Es sei ein Paradigmenwechsel spürbar, und zwar in die Richtung, dass man wieder mehr auf ältere ArbeitnehmerInnen wegen ihrer Erfahrungen zurückgreife.

Abgeordnete SILHAVY (S) stellte fest, dass die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit nun wieder bei 97 Tagen liege und nur mehr jeder 13. die Chance auf einen Job habe. In diesem Zusammenhang halte sie die Deregulierungsvorschläge wie Sonntagsarbeit, Arbeitszeitverlängerung und Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen für ein „zynisches Ausbeutungsprogramm“. Dem widersprach Bartenstein vehement, indem er versicherte, dass bei der Sonntagsarbeit alles beim Status quo bleibe. Er habe auch nicht an Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen gedacht, vielmehr sollen diese an die realen Gegebenheiten angepasst werden. Dazu gebe es auch konstruktive Gespräche mit den Sozialpartnern. Allgemein stellte er fest, dass bei den schlechten Arbeitsmarktdaten Ende Jänner der negative Zenit erreicht worden sei und nun die Konjunktur deutlich anspringe.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (S): Welche Schritte sieht die Regierung bis zum geplanten Inkrafttreten des Basel II-Abkommens betreffend die Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute im Jahre 2005 zur Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe vor?

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Bundesminister BARTENSTEIN erläuterte, dass Österreich im Basel II-Ausschuss, wo man die generelle Regel, Kredite von Banken mit 8 % Eigenmittel zu unterlegen, diskutiere, nicht vertreten sei. Prinzipiell sei dagegen nichts einzuwenden, man müsse aber darauf achten, dass dies nicht in einer Weise geschieht, wie es sich amerikanische Großbanken vorstellen. Vielmehr müsse man alles daran setzen, Klein- und Mittelbetriebe weiter lebensfähig zu erhalten, denn bei uns seien Unternehmen zu 65 % durch Kredite finanziert. In den USA sei dies nur zu 20 % der Fall. Österreich verlange daher, dass Kredite für klein- und mittelständische UnternehmerInnen unter die Basel II-Grenze fallen und mit Privatkrediten gleich gestellt werden. Unser Wunschziel dabei sei eine Grenze von fünf Millionen Euro, wodurch mehr als 90 % der Betriebe draußen wären. Als weitere Ziele verfolge man, langfristige Kredite nicht zu pönalisieren und dringliche Sicherheiten als Kreditbesicherungsmöglichkeit aufrecht zu erhalten.

Er, Bartenstein, habe diesbezüglich auch mit dem Vorsitzenden des Basel II-Ausschusses gesprochen, der ebenfalls daran interessiert sei, die mittelständische Wirtschaft nicht zu schwächen. Abgeordnetem HOFMANN (F) teilte er mit, dass der Vorsitzende des Ausschusses sich auch vorstellen könne, einen Rahmen zu setzen, innerhalb dessen nationale Staaten eigene Grenzen setzen können. Auch habe man die deutsche, irische und italienische Wirtschaft, die ähnlich strukturiert sei, als Mitstreiter. Auch wenn man im Basel II-Ausschuss nicht vertreten sei, sitze man aber dann bei der Abfassung der entsprechenden EU-Richtlinie wieder am Tisch, beantwortete Bartenstein eine Frage des Abgeordneten Mag. KOGLER (G).

Nachdem Abgeordneter AUER (V) die Eigenmittelsituation österreichischer Betriebe angesprochen hatte, meinte Bartenstein, es sei dringend erforderlich, die Kapitalgesellschaften zu entlasten und den Personengesellschaften die Option zu geben, wie ein Unternehmen besteuert zu werden, wenn sie das Geld im Unternehmen belassen. Ebenso brauche man eine Senkung des KÖST-Satzes.

Abgeordneter Dr. ANTONI (S): Welche gesetzlichen Regelungen werden Sie dem Nationalrat zur Fortsetzung der Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorlegen?

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Bundesministerin GEHRER bekräftigte, dass ihr die Integration behinderter Kinder ein besonderes Anliegen sei, und deshalb wolle man die spezielle Förderung auch auf die Polytechnischen Schulen ausweiten. Grundsätzlich hält sie es aber für falsch, Kinder in Schulen „aufzubewahren“ und die Integration einseitig auf die Schule zu fokussieren. Ihr Ziel sei vielmehr, die Kinder durch spezielle Kurse und Angebote in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft hineinzubegleiten. Es soll daher gemeinsam mit Eltern und Fachleuten entschieden werden, wo die Kinder am besten aufgehoben sind. Sie ging damit auch auf Fragen der Abgeordneten Dr. BRINEK (V) und WOCHESLÄNDER (F) ein. Eine Ausweitung der Integration auf die mittleren und höheren Schulen, wie es Abgeordneter BROSZ (G) ansprach, befürworte sie daher nicht.

Gehrer sprach in diesem Zusammenhang ihren besonderen Dank den SonderschullehrerInnen für deren engagierte Arbeit aus und überlegte laut, ob man nicht die Sonderschulen als „Förderschulen“ bezeichnen sollte.

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F): Welche Schwerpunkte setzt Ihr Ressort künftig im Informations- und Kommunikationstechnologiebereich, um die Qualifikation der Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich den Anforderungen der Wirtschaft anzupassen?
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Dazu führte die Ressortchefin aus, dass durch die gesetzten Initiativen Computer als Methodik des Lernens und des Wissenserwerbs eingesetzt würden. Computer seien auch ein Teil der Wissensvermittlung, und daher habe es auch Maßnahmen gegeben, die LehrerInnen entsprechend zu qualifizieren. Zusätzlich seien Möglichkeiten für den Computerführerschein geschaffen worden und die Regierung plane auch bei der nächsten SchOG-Novelle, den Unterricht in den neuen Kommunikationstechnologien bereits in der ersten Klasse der AHS verpflichtend einzuführen. Man arbeite auch daran, die Grundausbildung der LehrerInnen weiter zu verbessern, Fortbildungsangebote zur Verfügung zu stellen, Laptop-Klassen und Computer-Klassen an Bundesschulen einzuführen. Abgeordnetem GROSSRUCK (V) gegenüber versicherte die Ministerin, dass man an der Verbesserung der IT-Infrastruktur arbeite und erinnerte in diesem Zusammenhang an die Computer-Milliarde.

Auf den Einwand des Abgeordneten BROSZ (G), die Laptops müssten von den Eltern selbst angeschafft werden und viele könnten sich keine leisten, meinte Gehrer, dass hier die Elternvereine an den Schulen einspringen würden und man auch die Unternehmen gewinnen könne, günstige Angebote zur Verfügung zu stellen. Was die von Abgeordnetem Mag. GASSNER (S) angesprochene Ausstattung der Schulen am Land betrifft, verwies Gehrer auf die klare Regelung der Zuständigkeit der Schulerhalter. Dies sei auch ein Teil des Finanzausgleichs, fügte sie hinzu.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G): Wieso vermitteln Sie der Öffentlichkeit ein Bild hoher Zustimmung zur Regelung der Autonomie der Universitäten, obwohl mehr als 80 % der Stellungnahmen ablehnend sind?

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Dazu stellte die Ministerin fest, dass 243 Stellungnahmen eingegangen seien und auch jene, die sich prinzipiell gegen die Reform ausgesprochen hätten, viele konstruktive Vorschläge vorgebracht hätten. Nun sei man in die Diskussionsphase eingetreten. Grundsätzlich sei sie bemüht, die Universitäten in den Regionen stärker zu verankern und mit der Wirtschaft besser zu vernetzen. Sie reagierte damit auf eine Anfrage des Abgeordneten Mag. DONNERBAUER (V). Zur Diskussion über eigene Medizin-Universitäten (Abgeordneter Dr. GRAF, F) hielt sie fest, dass die medizinischen Fakultäten entweder eigenständige Universitäten werden oder weiterhin ein Teil der bestehenden Universitäten ohne Sonderregelung bleiben könnten. Eine Abschaffung der Österreichischen Hochschülerschaft, wie sie Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) befürchtet, schloss Gehrer dezidiert aus.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V): Welche Maßnahmen sind für die Steigerung der Anfängerstudienplätze an Fachhochschulen im Studienjahr 2002/2003 geplant?

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Laut Bundesministerin GEHRER sei es Ziel, die Anfängerstudienplätze zu verdoppeln. Ein besonderer Bedarf sei im Bereich der neuen Medien, der neuen Technologien und der Biotechnologie sowie im Sozialbereich zu orten, informierte sie Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F). Darüber hinaus würde besonders die anwendungsbezogene Forschung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und mit Kompetenzzentren gefördert. Abgeordneter Dr. RADA (S) zeigte sich besorgt über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei AbgängerInnen von Universitäten und Fachhochschulen. Daraufhin erwiderte Gehrer, die beste Gegenmaßnahme sei es, Studiengänge an die neuen Herausforderungen anzupassen. Die Studiengänge würden daher genau evaluiert und es sei auch notwendig, die Studien zu internationalisieren. Die jungen Menschen müssten aber auch selbst die Herausforderungen annehmen und dementsprechend ihr Studium auswählen.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S): Können Sie garantieren, dass die von Ihnen - gemäß Ihrem "Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Autonomie der Universitäten" - vorzunehmenden Bestellung von zwei Mitgliedern des "Universitätsrates" nicht schwarz-blaue Proporzbesetzungen werden?

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Mit Nachdruck stellte Bundesministerin GEHRER fest, dass sie auch bisher bewiesen habe, für wichtige Funktionen gute ExpertInnen zu nominieren. Das werde sie auch in Zukunft so halten. Auf eine abermalige Nachfrage des Abgeordneten DDr. Niederwieser sagte sie, dass auch bei früheren Besetzungen die Regierung gemeinsam entschieden habe. Abgeordneter Mag. MIKL-LEITNER (V) gegenüber erläuterte sie, dass es ihr bei der Nominierung für den Universitätsrat vor allem um Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft gehe, die über Grundkenntnisse über Universitäten verfügten und bereit seien, sich für die Universitäten zu engagieren. Sie kündigte auch an, dass es, wie in anderen Gesetzen auch, die gleiche Unvereinbarkeitsklausel bezüglich politischer Mandatare geben werde, und bezog sich dabei auf eine Frage des Abgeordneten Dr. GRAF (F). 

Nachdem Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) Kritik an der Überfrachtung des Universitätsrates mit Aufgaben geübt hatte, führte Gehrer aus, dass der Universitätsrat das strategische Organ sein, das Rektorat die operative Arbeit leisten und der Senat das wissenschaftliche Know-How beisteuern werde. Damit sei aus ihrer Sicht eine gute Aufgabenteilung gelungen.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F): Inwieweit erkennen Sie im Zuge der aktuellen Reformdiskussion mit den Universitäten, dass auch diese die Vollrechtsfähigkeit als logische Fortentwicklung des UOG 93 sehen?

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Die Vollrechtsfähigkeit sei in allen Regierungsprogrammen seit 1990 enthalten gewesen, so Gehrer, daher sei die nunmehrige Reform eine logische Fortentwicklung. Das Ministerium sollte demnach nur mehr eine Holding sein, wodurch den Universitäten größtmögliche Freiheit zugestanden werde. Das UOG 93 sei von vielen Seiten evaluiert und ausreichend überprüft worden und die Autonomie sei eine Forderung, die daraus resultiere, sagte die Ministerin in Richtung der Abgeordneten Mag. HAKL (V).

Die Ressortchefin hob besonders den Bericht der Rektorenkonferenz hervor, aus dem sich die wesentlichen Kernpunkte der geplanten Weiterentwicklung zur Autonomie ergeben: weniger Regulierung, mehr Wettbewerb, stärkere Leistung nach Kompetenz und Verantwortung, differenzierte Mitbestimmung und strategische Zielvereinbarungen mit dem Staat. Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) hatte zuvor bezweifelt, dass die Abschaffung von Mitbestimmung und Demokratie eine logische Fortentwicklung der Autonomie sei. Auf die Frage des Abgeordneten Dr. GRÜNEWALD (G), wieso die Rektorenkonferenz 1 Mill. S in Inserate investiere, die sich gegen die Pläne der Regierung aussprächen, meinte Gehrer, dass man das die Rektorenkonferenz fragen müsse.

Abgeordneter BROSZ (G): Können Sie im Rahmen der Regierungsvorlage zum Budget 2003 garantieren, dass es im Schulbereich weder beim Dienstrecht noch hinsichtlich des schulischen Angebotes zu weiteren Einsparungen kommen wird?

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Im Schulbereich gebe es zwei Grundlagen für die Zuweisung des Personals, so Gehrer, nämlich den Finanzausgleich bis 2005 und die Werteinheiten, die nicht verändert würden. Auf die Kritik der Abgeordneten SCHASCHING (S), dass es auf Grund der Einsparungen weniger Klassen, weniger Begleitlehrer, weniger Logopäden und kaum mehr Deutsch für AusländerInnen gebe, konterte die Ministerin, dass es auf die Einteilung der Ressourcen ankomme. Bei guter und verantwortungsvoller Einteilung seien alle Angebote möglich, so die Ministerin. Kündigungen habe es keine gegeben, vielmehr seien im laufenden Schuljahr 400 LehrerInnen neu eingestellt worden, bestätigte sie Abgeordnetem AMON (V) gegenüber. Auf die Frage des Abgeordneten KNERZL (F) führte Gehrer aus, dass die Ausgaben für den Fachhochschulbereich sicher ansteigen würden und jeder Studierende derzeit mit einem Betrag von 80.000 bis 95.000 S gefördert werde.

Abgeordneter AMON (V): Welche Ergebnisse hat die Evaluation der Schulversuche auf der Sekundarstufe I gebracht?

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Wie Studien ergeben hätten, sei nicht die Organisationsform der Schulen ausschlaggebend, sondern die Methodik und das Engagement der LehrerInnen. Eine Umorganisation des differenzierten Schulwesens halte sie daher für nicht erforderlich. Man werde aber im Hauptschulbereich zusätzliche Schwerpunkte setzen, die Nahtstellen besser betreuen und die Eltern besser beraten. Sie teile auch nicht die Auffassung des Abgeordneten BROSZ (G), der gemeint hatte, nach Aussage der PISA-Studie schnitten jene Länder, die kein selektives Schulsystem hätten, besser ab. Österreich habe kein selektives Schulwesen, erwiderte Gehrer, sondern ein differenziertes. Sie könne auch deshalb die Feststellung des Abgeordneten Brosz nicht nachvollziehen, da auch Deutschland, wo es die Gesamtschule gebe, schlecht abgeschnitten habe.

Die Ausweitung der Schulautonomie plane sie im Oberstufenbereich, sagte sie Abgeordnetem Mag. SCHENDER (F). Auch wolle sie auf Grund der positiven Schulversuche eine freie Leistungsdifferenzierung im Rahmen der Schulautonomie verankert wissen, meinte Gehrer nach einer entsprechenden Frage des Abgeordneten Dr. ANTONI (S).