Parlamentskorrespondenz Nr. 180 vom 14.03.2002

BUNDESRAT MIT UMFANGREICHER TAGESORDNUNG

Wien (PK) - Beschlüsse des Nationalrats, die dieser in seinen Sitzungen am 27. und am 28. Februar gefasst hatte, sowie die Kulturberichte der Jahre 1998, 1999 und 2000 und der Restitutionsbericht 2000/2001 standen auf der heutigen 685. Sitzung des Bundesrats.

Bundesratspräsidentin PÜHRINGER teilte vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass zwei Verlangen des Bundesrates Konecny (S) vorliegen, die schriftliche Anfrage betreffend "die Repatriierungsaktion eines österreichischen CIVPOL-Offiziers - politische Verantwortung dafür - Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Vorschriften der Vereinten Nationen" an die Außenministerin einerseits und an den Innenminister andererseits dringlich zu behandeln. 

AGENTUR FÜR GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT KOMMT

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit soll eine effiziente Kontrolle "vom Feld bis zum Teller" gewährleisten, stellte Bundesrat KRAML (S) fest. Dies wünschen wir uns natürlich alle, meinte er, aber die neuen Regelungen führen seiner Meinung nach dazu, dass der Landwirtschaftsminister sowohl den Teller als auch das Feld kontrolliert. Wenn es sich um ein so gutes Gesetz handelt, dann frage er sich, warum die Länder bei diesem Gesetz derzeit nicht mittun möchten. Kritisch beurteilte er auch die mangelnde finanzielle Ausstattung der Agentur sowie die fehlende Informationspflicht gegenüber dem Parlament.

Mit dem vorliegenden Gesetz werde ein Schlussstrich unter eine mehr als zweijährige Debatte über Verbesserungen im Bereich der Lebensmittelkontrolle und des Konsumentenschutzes gezogen, stellte Bundesminister Mag. HAUPT einleitend fest. Die neue Agentur bringe eine Vernetzung der Forschungsaufgaben sowie eine sinnvolle Bündelung und Zusammenfassung des Zuständigkeiten, wodurch eine schnelle Reaktion in Krisensituationen gewährleistet sei. Auch im finanziellen Bereich kam es zu einer deutlichen Verbesserung (plus 200 Mill. S), und die Mittel seien zudem abgesichert.

Damit wurde ein erster wichtiger Schritt gesetzt; er sei nicht bereit, sich für die zahlreichen Versäumnisse in der Vergangenheit prügeln zu lassen, sagte Haupt. Er habe von seiner Vorgängerin Prammer nämlich einen Bereich übernommen, dem massiv Mittel entzogen wurden. Zudem wurden notwendige Infrastrukturmaßnahmen nicht durchgeführt und der Personalmangel nicht behoben. Er könne nicht die Versäumnisse von 30 Jahren sofort beheben, aber er bemühe sich, die Probleme sukzessive anzugehen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Was die Untersuchungstätigkeit anbelangt, so habe man eingeleitet, dass Schwerpunkte innerhalb der Anstalten gebildet werden, was z.B. gerade im Bereich der Pestizide eine sehr sinnvolle Maßnahme sei. In diesem Zusammenhang merkte er kritisch an, dass die Konsumenten derzeit mit gezielter Desinformation verunsichert werden, da alle Grundwerte beim importierten Gemüse - mit einer einzigen Ausnahme - absolut unter den Toleranzgrenzen der EU liegen. Sogar Greenpeace und Global 2000 mussten dies schließlich in ihren Aussendungen zugeben, zeigte Haupt auf.

Ein wichtiges Anliegen waren Haupt die Aflatoxin- und Mycotoxin-Untersuchungen. Er habe vor kurzem in Erfahrung gebracht, dass manche Landesanstalten, die sich jetzt nicht an der Bundesagentur beteiligen, in ihren Gutachten erheblich höhere Werte tolerieren als es die europäische Richtlinien vorgeben. Dies sei nicht zu akzeptieren, betonte Haupt, und er hab deshalb seine Beamten angewiesen, alles daran zu setzen, dass die europäischen Grenzwerte angewandt werden. Was die grundsätzliche Frage der Beteiligung der Länder anbelangt, so wies Haupt mit Nachdruck darauf hin, dass man von Anfang an die Länder eingeladen habe, mitzumachen. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoll, sich auf Landesebene zu überlegen, ob im Sinne einer flächendeckenden Überprüfung und im Sinne eines Aufhebens von Schikanen eine Zusammenarbeit nicht zielführender wäre. Haupt trat an die Bundesräte mit der Bitte heran, in den Bundesländern dafür zu werben, dass sich Landesanstalten in einer zweiten Stufe der Agentur anschließen, damit ein komplettes und harmonisches System entstehen könne.

Bundesrat GRILLITSCH (V) begrüßte die Einrichtung der Agentur ausdrücklich, da, wie er sagte, die Nachvollziehbarkeit nicht beim Bauern aufhören dürfe. Die Agentur sichere eine optimierte Kontrolle entlang der gesamten Lebensmittelkette, von der Stalltüre bis zur Ladentheke, war der Redner überzeugt. Auch der zuständige EU-Kommissar Byrne habe Österreich für diese Maßnahme gelobt und von einem Pilot- und Vorzeigeprojekt gesprochen, erinnerte Grillitsch.

Bundesrat TODT (S) wies zunächst auf die zahlreichen Fehlentwicklungen in der Agrarpolitik in den letzten Jahrzehnten hin, von denen nicht nur  Österreich und Europa betroffen sind. Die Ernährungsskandale zeigten deutlich, wie notwendig es sei, Ernährungssicherheit ernst zu nehmen, betonte er. Erst kürzlich habe man wieder Pestizidrückstände in ausländischen Gemüse- und Obstsorten festgestellt. Er frage sich daher, wie die zuständigen Minister die Unbedenklichkeit dieser Produkte in den Regalen garantieren können. Was die Agentur anbelangt, so kritisierte Todt, dass die Produzenten sich de facto selbst kontrollieren. In der EU sind diese beiden Bereiche getrennt, was seiner Meinung nach viel sinnvoller ist. Die österreichische Lösung bringe bloß eine Zusammenfassung der jetzt schon bestehenden Einrichtungen, allerdings versehen mit einem massivem Sparprogramm.

Gesundheitsminister Mag. HAUPT erinnerte daran, dass die von seinem Vorredner genannten Zahlen und kritisierten Fakten aus der Amtszeit der Ministerin Prammer stammen. Die Qualität und Häufigkeit der Untersuchungen habe sich seither deutlich erhöht, betonte er mit Nachdruck.

Bundesrätin HAUNSCHMID (F) forderte eine lückenlose Kontrolle der Lebensmittel vom Anbau bzw. von der Fütterung bis auf den Teller in Zusammenarbeit von Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium. Ein Tourismusland wie Österreich könne sich Schlampereien auf diesem Gebiet nicht leisten. Die Weigerung der SPÖ, der Kontrollbehörde zuzustimmen, bezeichnete Haunschmid als völlig unverständlich.

Bundesrat SCHENNACH (G) sprach kritisch von einer untergeordneten Rolle des Gesundheitsministeriums bei diesem Gesetz und nannte Landwirtschaftsminister Molterer als den eigentlichen Gewinner. Im Vordergrund stehen nach Ansicht des Redners die Interessen der Produzenten, jene der Konsumenten aber würden zu kurz kommen.

Bundesminister Mag. MOLTERER wies die Kritik der Opposition als Verunglimpfung der Mitarbeiter des Landwirtschaftsressorts zurück. Die Konzentration sämtlicher Kontrollkompetenzen sei eine kluge Entscheidung im Interesse der Konsumenten. Österreich setze mit dieser Agentur auf europäischer Ebene einen Meilenstein, unterstrich Molterer. 

Bundesrat Ing. GRUBER (V) unterstützte ebenfalls die Agentur als im Interesse der Konsumenten gelegen und bemerkte, was die SPÖ in Jahrzehnten nicht zustande gebracht habe, das machen nun Haupt und Molterer in der erst kurzen Zeit dieser Koalition. Angesichts der EU-Erweiterung wandte sich Gruber mit Nachdruck gegen Übergangsfristen in der Lebensmittelsicherheit. Lebensmittel, die auf den Binnenmarkt gelangen, müssen die österreichischen Standards erfüllen, war für ihn klar.

Bundesrat HENSLER (V) begrüßte das Gesetz als hervorragend und versicherte, dass die österreichischen Bauern auch in Zukunft voll auf Qualität setzen werden.

Bundesrätin HÖLLERER (V) erwartete sich von der Einrichtung der Agentur eine Wiederherstellung des Vertrauens der Konsumenten in die Lebensmittelsicherheit.

Bundesrat STEINBICHLER (V) beklagte, der Konsument sei heute vom jahreszeitlichen Denken völlig abgekommen. Die Supermärkte würden den Menschen einreden, sie könnten das ganze Jahr über sämtliche Produkte konsumieren. Steinbichler appellierte an die Vernunft der Verbraucher.

Bei der Abstimmung wurde gegen die beiden Gesetzesbeschlüsse mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

ÄNDERUNG DES FORSTGESETZES UND DES AGRARVERFAHRENSGESETZES

Bundesrat BODEN (S) bezweifelte, dass durch den vorliegenden Gesetzesentwurf tatsächlich die intendierte Verwaltungsvereinfachung evoziert werde. Vielmehr diene diese Vorlage nur wirtschaftlichen Interessen, und dies zu Lasten der österreichischen Bevölkerung. Real bringe dieser Entwurf substantielle Nachteile hinsichtlich der Trinkwasserqualität und hinsichtlich des freien Zugangs zum Wald. Der Redner appellierte an den Minister, dafür Sorge zu tragen, dass das öffentliche Interesse auch in Hinkunft gewahrt bleibe, wobei er daran erinnerte, dass das Wegerecht seit 1996 bereits um 10 Prozent eingeschränkt worden sei. Am Minister liege es, in welcher Qualität der Lebensraum erhalten bleibe.

Bundesminister Mag. MOLTERER  meinte, der Wald wachse und gedeihe, er könne die Sorgen seines Vorredners daher nicht teilen. Vielmehr werde durch diese Vorlage sichergestellt, dass nach der quantitativen Sicherung des Waldes nun die qualitative Sicherung in Angriff genommen werde. Es sei ein Fortschritt auf allen Ebenen erzielt worden, den Tenor der Kritik könne er daher nicht nachvollziehen. Auch gebe es durch diesen Entwurf keinerlei Einschränkung der freien Betretbarkeit des Waldes. Hier gehe es nur um eine Beschränkung der Nutzungsrechte am Wald, etwa im Zusammenhang mit dem Mountainbiking, was auch seinen konkreten Sinn habe. Auch der "Wasserschatz" Österreichs werde nicht verkauft, vielmehr gehe es um adäquate Nutzung der Wasserressourcen, wobei die diesbezüglichen Entscheidungen autonom von Österreich getroffen werden.

Bundesrat GRILLITSCH (V) schloss an seinen Vorredner an und meinte, die Kritik der Sozialdemokraten an diesem Entwurf sei ihm unverständlich. Gerade im Bereich der Forstwirtschaft sei der Grundsatz der Nachhaltigkeit optimal berücksichtigt, wobei die bäuerlichen Familien sich hier besondere Verdienste erworben hätten, die unter dem Motto "Schützen durch Nützen" über Generationen Verantwortung und Kompetenz gezeigt hätten. Deshalb sei er auch über den vorliegenden Entwurf sehr erfreut.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) bezeichnete den Wald als "ein wichtiges Stück Heimat für uns", dabei darauf verweisend, dass 70 Prozent der österreichischen Bevölkerung ihre Freizeit gerne im Wald verbringen. Daher sei es die Aufgabe, den Wald zu erhalten, aber auch, ihn zu bewirtschaften und zu nutzen. Die vorliegenden Gesetze seien sehr wesentlich, und die Bemühungen, Verwaltungsvereinfachungen ins Werk zu setzen, seien erkennbar, weshalb man diesen Entwürfen zustimmen könne, wenngleich er hinsichtlich des Exports heimischen Wassers einige Bedenken formulieren müsse. Prinzipiell solle der Wald für alle geöffnet sei, die ihn durchwandern wollen, weshalb die Forstbesitzer auch keinen Widerspruch zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung und den Interessen der Waldbesitzer erkennen können.

Bundesrat SCHENNACH (G) befürchtete, dieser Entwurf werde sich als eine "freecard" zur Abholzung von Wäldern erweisen. Die bisherigen Rodungsbestimmungen hätten eine vernünftige Überprüfung solcher Vorgänge garantiert, dies sei nun nicht mehr gegeben, was bedenklich stimme. Es gehe dabei um viel Geld, und wenn es hier zu entsprechenden Erleichterungen komme, dann bestehe vor allem im Umland großer Städte Gefahr für den Wald. Er, Schennach, sage aber: "Wald soll Wald bleiben". Deshalb müsse das öffentliche Interesse auch künftig gewahrt bleiben, weshalb die in diesem Entwurf vorgesehen Fristen zurückgewiesen werden müssten. Konkret zitierte der Redner auch die kritische Stellungnahme des Landes Wien zu diesem Entwurf.

In einer weiteren Wortmeldung erklärte Bundesminister Mag. MOLTERER, die Rodungsvorschriften seien für kleine Räume von bis zu 1.000 Quadratmetern erleichtert worden, gebe es nun doch ein Antrags- statt einem Bewilligungsverfahren. Das öffentliche Interesse bleibe aber gewahrt, denn wenn die Behörde aktiv werde, dann wandle sich das Antrags- automatisch wieder zu einem Bewilligungsverfahren um.

Bundesrätin FÖSLEITNER (V) würdigte den Entwurf als zweckmäßig und verwies auf die positiven Erfahrungen, die in Oberösterreich auf diesem Gebiet bereits erzielt werden konnten. Österreich werde zu recht als Waldland gesehen, habe der Wald doch eine zentrale Rolle für das Land. Die Rednerin ging auf die forstwirtschaftlichen Betriebe und ihre Bedeutung ein und verwies auf deren Verdienste bei der vorbildlichen Bewirtschaftung der österreichischen Wälder, die international anerkannt sei. Die Vorlage stärke diese positive Bilanz und bringe überdies Verwaltungsvereinfachungen, weshalb die Vorlage zu begrüßen sei.

Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (V) meinte, durch die Vorlage würden die positiven Bestimmungen früherer Gesetze beibehalten und qualitativ weiterentwickelt. Der Redner begründete die geplanten Maßnahmen in ihrem historischen Kontext und ging auf die diesbezüglichen Perspektiven ein, auf die durch dieses Gesetz adäquat reagiert werde, weshalb ihm zugestimmt werden sollte.

Bundesrat LEDOLTER (V) wollte einen zuvor gemachten Zwischenruf präzisieren und wies darauf hin, dass beim Export von Wasser dieses dem globalen Haushalt wieder zugeführt werde. Es wäre daher hoch an der Zeit, die diesbezügliche Diskussion zu versachlichen, und volkswirtschaftlich vernünftig, aus dem Wasserschatz kontrolliert und überlegt Nutzen zu ziehen. Die Bewirtschaftung von Trinkwasser bedeute nicht, die Verfügungsgewalt darüber aufzugeben, so Ledolter.

Bei der Abstimmung wurde gegen das Forstgesetz mehrheitlich kein Einspruch erhoben. Das gleiche gilt für das Agrarverfahrensgesetz.

ÄNDERUNG DES UMWELTFÖRDERUNGSGESETZES

Bundesrat KEUSCHNIGG (V) bezeichnete das Umweltförderungsgesetz als einen "wesentlichen Hebel für die Umweltpolitik", insbesondere auch für die Siedlungswasserpolitik. Der Bundesrat sieht durch die neuen Bestimmungen aber auch große Möglichkeiten für Investitionen in den EU-Beitrittsländern. Hinsichtlich der Diskussion um den Verkauf von Wasser betonte der Redner, dass es um eine qualitative und preisliche Optimierung zunächst einmal für die Bevölkerung Österreichs gehe. Als wesentliche Ziele des vorliegenden Gesetzes hob der Bundesrat die Förderung erneuerbarer Energien und die Reduktion des CO2-Ausstoßes hervor. Dazu seien auch Flottenumstellungen und eine Änderung des Mobilitätsmanagements notwendig, sagte er. Als Tiroler Mandatar forderte er den Baubeginn der Unterinntal-Brennereisenbahn noch heuer und die Realisierung des Brennerbasistunnels. Was den Transitvertrag betrifft, so sprach er sich dezidiert für die Beibehaltung der LKW-Obergrenzen aus. Grundsätzlich meinte der Mandatar, dass man weg von der Reparaturpolitik, weg von der Anlassgesetzgebung und hin zur ganzheitlichen Umweltpolitik gehen müsse, die mit allen Lebensbereichen, von der Bildungspolitik bis hin zur Wirtschafts- und Sozialpolitik, verwoben sei.

Bundesrätin AUER (S) trat für eine rasche Umsetzung des Gesetzes auch auf dem Verordnungsweg ein und monierte, die notwendigen Mittel dafür rasch zur Verfügung zu stellen. Kritisch merkte sie an, dass es bis jetzt noch keinen nationalen Klimaschutzplan gebe. Dabei sollte auf Schwerpunkte, wie Althaussanierung, erneuerbare Energien und umweltfreundlicher Verkehr, besonderes Augenmerk gelegt werden.

Bundesrat RAM (F) unterstrich insbesondere die Ausdehnung der Umweltförderung im Ausland, um auch dort Klimaschutzziele erreichen zu können. Österreich habe innerhalb der EU eine Vorreiterrolle inne und sollte die Möglichkeiten nützen, auch anderen Staaten den richtigen Weg zu zeigen.

Bundesminister MOLTERER bedankte sich für die allgemeine Zustimmung in diesen grundsätzlichen Angelegenheiten der Umwelt. Das vorliegende Gesetz sei eine Rechtsgrundlage für die notwendigen Anreize und es sei damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden. Molterer informierte die BundesrätInnen, dass man hinsichtlich der Arbeiten für eine nationale Klimaschutzstrategie bereits bei den Endverhandlungen angelangt sei.

Bei der Abstimmung wurde gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates von keiner Fraktion ein Einspruch erhoben.

ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG UND ALTLASTENSANIERUNG

Bundesrat SCHENNACH (G) kritisierte, dass es zu diesem Gesetz nur Verhandlungen zwischen drei Parteien gegeben habe, obwohl es sich beim Abfallwirtschaftsgesetz 2002 um ein ganz großes und wichtiges Umweltgesetz handle. Er ging dann näher auf die Schwerpunkte des vorliegenden Gesetzes ein und begrüßte die volle Entscheidungskonzentration, die es seiner Meinung nach auch in anderen zentralen Umweltgesetzen geben sollte. Entscheidungsfülle bedinge aber auch Transparenz, so Schennach, und deshalb bedauere er das Ausschalten der nachbarschaftlichen Parteienstellung so wie jene der Bürgerinitiativen und der weichenden Behörden. Die Parteienstellung der Umweltanwaltschaften hält er für zu wenig. Schennach fragte auch nach der Abfallvermeidung, der nicht Rechnung getragen werde. Der Abfallwirtschaftsplan sei zu unverbindlich und zu unpräzise. Die Novelle sei auch nicht geeignet, in der Verpackungsverordnung notwendige Nachjustierungen vorzunehmen. Es würden auch die Rechte der Länder durch dieses Gesetz beschnitten, weshalb die Grünen dem Gesetz nicht zustimmen könnten.

Bundesrat WEISS (V) konzentrierte sich auf die Verfassungsbestimmungen und unterstrich, dass es keine Bedenken der Länder gegeben habe und sich damit im Prinzip lediglich bestehendes Recht wiederhole. Wo neues Verfassungsrecht geschaffen werde, sehe es auf den ersten Blick "grauslicher" aus als es tatsächlich sei. Wenn man das nämlich im Gesamtzusammenhang des BVG betrachte, dann sei die nun gefundene Regelung nicht systemfremd, auch wenn er dem durchaus kritisch gegenüberstehe. Verbesserungsbedürftig scheint ihm aber die Verfassungsbestimmung zur praktischen Handhabung zu sein. Es könne nämlich politisch nicht gewollt sein, dass der Landeshauptmann faktisch gleichzeitig auch Abfallwirtschaftsreferent ist. Daher sei eine diesbezügliche Klarstellung notwendig. Weiss äußerte auch seine Sorge darüber, dass es in Zukunft zu viele Register geben könnte und appellierte an die zuständigen Bundesminister, koordiniert vorzugehen und eine Zersplitterung der Registerführung zu vermeiden.

Bundesrat GSTÖTTNER (S) fasste die zentralen Punkte des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 zusammen. Auch wenn die SPÖ mit manchen Punkten nicht ganz einverstanden sei, zum Beispiel hinsichtlich der Parteienstellungen und der Verpackungsverordnung, so habe man wichtige Punkte einbringen können. Seitens seiner Fraktion kündigte er daher an, keinen Einspruch zu erheben.

Nach Bundesrat Dr. LINDINGER (F) ist das Abfallwirtschaftsgesetz optimal gelungen, da man damit einen großen Schritt vorwärts mache. In Richtung Schennach meinte der Redner, man könne nicht alles haben. Für ihn sei es besonders positiv, dass es sich um ein bundeseinheitliches Gesetz handle und man nicht neun verschiedene Vorschriften zu exekutieren habe. Der Kritik, dass nur mehr der Umweltanwalt Parteienstellung haben soll, begegnete er mit der Versicherung, dass der Umweltanwalt seine Funktion ehrlich erfüllen werde. Er thematisierte auch die Abfallvermeidung und wies darauf hin, dass viele Verordnungen, wie die Batterieverordnung und Elektronikgeräteverordnung, weiterhin in Kraft blieben.

Bundesrätin HÖLLERER (V) erwartet sich von diesem Gesetz eine Stärkung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung; damit entspräche es dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Als positiv bewertete sie die behördliche Beschleunigung durch die Einführung eines vereinfachten Verfahrens, kritisierte aber, dass bei der Datenerfassung Schwierigkeiten auftauchen könnten. Anhand der Schilderung aus ihrem eigenen Betrieb versuchte die Bundesrätin zu verdeutlichen, wie praktikabel die Anwendung des Abfallwirtschaftsgesetzes schon bisher war und wie sich dies noch verbessern werde.

Umweltminister Mag. MOLTERER unterstrich, mit dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz reagiere man auf die Entwicklungen der letzten zehn Jahre. Die Ziele "vermeiden, verwerten und verantwortlich entsorgen" würden in den Mittelpunkt gestellt. Zudem würde den Prinzipien Verwaltungsvereinfachung und Rechtsbereinigung Rechnung getragen. Erfreut zeigte sich Molterer darüber, dass Österreich "Weltmeister im Sammeln" sei.

Bundesrat AGER (V) führte aus, Zielsetzung des neuen Abfallwirtschaftsgesetzes sei eine Vereinfachung der bisher geltenden Bestimmungen und die Streichung nicht mehr zeitgemäßer Vorschriften. Darüber hinaus sei eine stärkere Förderung neuer Technologien vorgesehen. Kritisch äußerte sich der Bundesrat zu den seiner Meinung nach erweiterten Meldepflichten für die Wirtschaft. Der vorgesehene Datenpool verursache einen zusätzlichen Aufwand, ohne dass dies für die Umwelt etwas bringe, meinte er.

Der Bundesrat erteilte dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die verfassungsmäßige Zustimmung. Gegen das Altlastensanierungsgesetz wurde kein Einspruch erhoben.

INTERNATIONALES ÜBEREINKOMMEN ZUR BEKÄMPFUNG DES TERRORISMUS

Bundesrat SCHÖLS (V) zeigte sich über die absehbare breite Zustimmung zum vorliegenden Übereinkommen erfreut. Diese Einigkeit in Bezug auf die Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus hat es seiner Meinung nach nicht immer gegeben. Der Terrorismus habe nicht nur viele Ursachen, sondern auch viele Gesichter, sagte Schöls. Daher sei es notwendig, dass alle Parteien hinter dem Grundsatz "null Toleranz" stünden.

Bundesrat REISENBERGER (S) schloss sich dem Credo "null Toleranz für Terroristen" seines Vorredners an. Zum vorliegenden Abkommen meinte er, es sei wichtig, auch der Anstiftung zum Terrorismus mehr Aufmerksamkeit zu widmen und nicht nur jenen, die an vorderster Front kämpften. Kritisch beurteilte Reisenberger die Irak-Reise Jörg Haiders und die vom Land Kärnten erteilte Aufenthaltsgenehmigung eines verurteilten irakischen Geschäftsmannes.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) betonte, alle seien sich einig, dass Terrorismus bekämpft werden müsse, es herrsche aber Uneinigkeit darüber, was Terrorismus und was Freiheitskampf sei. Darüber gebe es auch innerhalb der UNO verschiedene Meinungen. "Etwas zu schaffen" macht Gudenus, wie er sagte, auch die "internationale Arbeitsteilung" beim Kampf gegen den Terrorismus: die USA kämpften, die UNO füttere und die EU finanziere. "Das kann es nicht sein." Kritisch setzte sich Gudenus in diesem Sinn mit dem nach den Terroranschlägen vom 11. September geschlossenen Bündnis gegen Terrorismus auseinander.

Außenministerin Dr. FERRERO-WALDNER wies darauf hin, dass die Terroranschläge vom 11. September den Terrorismus in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt hätten. Es habe eine weltweite Solidarität mit den USA gegeben, auch die EU habe sich bereit erklärt, sich nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten an Aktionen gegen den Terrorismus zu beteiligen. Die Ursachen des Terrorismus seien vielfältig, meinte Ferrero-Waldner, deshalb müsse auch dessen Bekämpfung komplex sein. Neben der militärischen Bekämpfung seien internationale Kooperationen und  - langfristig gesehen - ein Kampf gegen Armut und für Entwicklung notwendig.

Bundesrat Dr. NITTMANN (F) sprach unter anderem mit dem Hinweis auf die Noricum-Affäre der SPÖ das moralische Recht ab, beim Thema Terrorismus mitzureden.

Gegen das internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus erhob der Bundesrat keinen Einspruch.

NEUREGELUNG FÜR DIE ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

Bundesrätin Mag. TRUNK (S) teilt, wie sie sagte, die Auffassung von Außenministerin Ferrero-Waldner, wonach Entwicklungszusammenarbeit und Diplomatie wichtige Ebenen zur Bekämpfung des Terrorismus seien. Ihrer Ansicht nach müssten diese beiden Ebenen noch vor die militärische Bekämpfung gereiht werden. Entwicklungshilfe sei nicht "Benefiz im klassischen Sinn", betonte Trunk, sondern auch wesentlich für Friedenssicherheit. Deshalb hält sie eine Ausweitung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit für erforderlich. Die Armut in den Entwicklungshilfe-Ländern sei nicht selbstverschuldet, bekräftigte die Bundesrätin.

Bundesrat SCHÖLS (V) begrüßte die in diesem Gesetz zum Ausdruck kommenden Ziele Armutsbekämpfung, Friedensicherung und Umwelt- sowie Ressourcenschutz und meinte im Übrigen, die Opposition sollte die Diskussion über die Entwicklungszusammenarbeit nicht auf eine Polemik über Budgetzahlen reduzieren.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) beklagte die mangelnde Effizienz der Entwicklungshilfe und empfahl, beim Einsatz vom Steuergeldern für Entwicklungshilfe nicht nur das Herz sprechen zu lassen, sondern auch die Vernunft zu verwenden und darauf zu achten, dass die Mittel tatsächlich zu Verbesserungen in den Empfängerländern führen.

Bundesrat SCHENNACH (G) konnte der Novelle durchaus einige positive Punkte abgewinnen - die Gleichstellung von Mann und Frau oder die Verankerung von Bildungs- und Informationsarbeit etwa - kritisierte aber, die Mittel Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit hätten nach den Budgetkürzungen nun einen historischen Tiefststand erreicht.

Bundesministerin FERRERO-WALDNER nahm zu den österreichischen Entwicklungsleistungen Stellung und merkte an, Österreich liege mit seinem Anteil zwar knapp unter dem EU-Durchschnitt, die von der Opposition genannte Quote von 0,19% sei aber anzuzweifeln. Die Ministerin berichtete weiters von einer EU-internen Position, wonach bis 2006 die EZA-Mittel der EU auf 0,39% angehoben werden sollen.

Bei der Abstimmung wurde gegen den Beschluss mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

INTERNATIONALE ABKOMMEN

Gegen die drei Abkommen wurde bei der Abstimmung jeweils einstimmig kein Einspruch erhoben.

ÄNDERUNG DES BETRIEBSPENSIONSGESETZES UND DES ARBEITSVERTRAGSRECHTS-ANPASSUNGSGESETZES

Bundesrat AGER (V) erläuterte, durch die Änderung des Betriebspensionsgesetzes könnten künftig alle Arbeitnehmer die steuerliche Begünstigung für private Pensionsbeiträge voll ausschöpfen. Davon würden vor allem Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen profitieren. Auch die Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes bringt ihm zufolge wesentliche Verbesserungen für Arbeitnehmer.

Bundesrätin BACHNER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes an, äußerte aber an einigen Punkten Kritik. So bemängelte sie, dass die Verbesserungen nicht für Vertragsbedienstete, HausgehilfInnen und Beschäftigte nach dem ORF-Gesetz gelten. Auch zur Novellierung des Betriebspensionsgesetzes signalisierte Bachner Zustimmung seitens der SPÖ. In diesem Zusammenhang sprach sie sich allerdings strikt dagegen aus, dass Betriebspensionskassen zu einer Spielwiese für riskante Veranlagungen werden.

Bundesrätin HAUNSCHMID (F) hielt fest, bei den vorliegenden Gesetzesänderungen handle es sich zwar nicht um "große Vorlagen", dennoch seien darin wichtige Punkte für ArbeitnehmerInnen enthalten. Besonderes Lob zollte sie der Finanzpolitik der Bundesregierung, da nur ein Staat ohne Schulden die Zukunft der Kinder sichere.

Gegen beide Gesetzesänderungen erhob der Bundesrat einhellig keinen Einspruch.

SOZIALABKOMMEN MIT AUSTRALIEN UND MIT JUGOSLAWIEN

Kein Einspruch gegen beide Abkommen.

ÄNDERUNG DES FACHHOCHSCHUL-STUDIENGESETZES

Bundesrat HÖSELE (V) wertete die Einrichtung von Fachhochschulen als ganz großen bildungspolitischen Erfolg. Mittlerweile gebe es über 100 bewilligte Studiengänge mit 15.000 Studierenden. Hösele glaubt, dass aufgrund der heute vorliegenden Gesetzesnovelle das ursprünglich für 2005 angepeilte Ziel, wonach ein Drittel aller Studienanfänger Fachhochschulen besuchen solle, früher erreicht wird.

Bundesrat WÜRSCHL (S) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zum Verhandlungsgegenstand, um sodann Überlegungen zur Zukunft des Fachhochschulsektors anzustellen. Grundsätzlich votierte er dabei für eine engere Kooperation zwischen Universitäts- und Fachhochschulbereich. Die Politik sollte mit Engagement den genannten Bereich weiterentwickeln und vorantreiben.

Bundesrätin KANOVSKY-WINTERMANN (F) zeigte sich erfreut darüber, dass die Fraktionen in den wesentlichen Punkten dieser Materie übereinstimmten, um sich sodann mit den Zukunftsperspektiven des Fachhochschulsektors zu beschäftigen, dabei auf zukünftige Standorte und Lehrgänge im Kärntner Raum eingehend.

Bundesrat Ing. KLAMT (F) äußerte sich ebenfalls zufrieden mit der Entwicklung auf dem Gebiet der österreichischen Fachhochschulen und setzte sich sodann mit den technischen Disziplinen im genannten Bereich auseinander. Konkret votierte er für eine Arbeitsteilung, gemäß derer sich die Fachhochschulen verstärkt der Praxis, die Universitäten aber primär der Forschung zuwenden sollten.

Bundesrat SCHENNACH (G) brachte seine Erfahrungen als Lehrender einer Fachhochschule ein und zeichnete ein positives Bild dieses Sektors, dabei vor allem auf die hohe Motivation der Fachhochschüler hinweisend.

Bundesministerin GEHRER zeigte sich erfreut über die ausführliche Diskussion und die positive Resonanz, die zeige, dass die Fachhochschulen angenommen und in ihrer Stoßrichtung goutiert würden. Dieser Sektor stelle eine wichtige Ergänzung des Bildungsangebots dar und sollte auch weiterhin entsprechend propagiert werden, seien die Fachhochschulen doch eine "Erfolgsstory".

Es wurde kein Einspruch erhoben.

ÄNDERUNG DES UNIVERSITÄTS-STUDIENGESETZES

Bundesrat Mag. TUSEK (V) bezeichnete die mit dieser Vorlage intendierte Änderung als zweckmäßig, beinhalte diese doch ein hervorragendes Angebot an die Universitäten, die Studienpläne selbst und autonom zu gestalten.

Bundesrat WÜRSCHL (S) schloss an seinen Vorredner an, sei es doch richtig, die Wünsche der Universitäten seitens der Politik aufzugreifen und den Universitäten entsprechende Möglichkeiten einzuräumen.

Bundesrat LINDINGER (F) thematisierte die Umwandlung des Studienganges Umweltsystemwissenschaften an der Universität Graz in ein reguläres Studium und meinte, hier entstehe durch entsprechende Vernetzung ein Universalstudium im Bereich Naturwissenschaften.

Bundesministerin GEHRER wies auf die Vorzüge der intendierten Änderung hin und sprach sich für die Schaffung von Bildungsclustern und eine stärkere Vernetzung im universitären Bereich aus. Schließlich wies die Ministerin darauf hin, dass die Studienbeiträge keineswegs eine soziale Barriere darstellten.

Bei der Abstimmung wurde kein Einspruch erhoben.

KULTURBERICHTE 1998, 1999, 2000 UND RESTITUTIONSBERICHT 2000/2001

Bundesrat TODT (S) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu den Kulturberichten 1998 und 1999, habe es in jenen Jahren doch beachtliche Erfolge gegeben, für die der seinerzeitige Staatsekretär Wittmann verantwortlich zeichne. Konkret befasste sich der Redner mit dem MQ. Im kulturellen Bereich habe sich aber ab dem Jahr 2000 eine grundsätzlich andere Orientierung ergeben, weshalb seine Fraktion dem Kulturbericht 2000 ihre Zustimmung nicht geben werde. Den Restitutionsbericht hingegen werde man annehmen.

Bundesrat HÖSELE (V) meinte, das Staatskünstlertum gebe es zum Glück nicht mehr, die neue Regierung halte sich an das Motto der Secession "der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit". Seine Fraktion werde die in Diskussion stehenden Berichte annehmen, seien die Berichte doch gut gelungen. Sie zögen eine erfreuliche Bilanz und zeigten die Erfolge der heimischen Museen entsprechend auf.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) kam auf den Restitutionsbericht zu sprechen, sich hierbei mit konkreten Einzelfällen beschäftigend, über die es auch in den Medien einen entsprechenden Diskurs gegeben habe.

Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (V) befasste sich ebenfalls mit der Restitution und ging auf die Arbeit der diesbezüglichen Gremien ein. Man müsse dabei aufpassen, dass man Österreich nicht nachsagen könne, man wolle die Sache in die Länge ziehen, denn dies sei nicht intendiert.

Bundesrätin Dr. KANOVSKY-WINTERMANN (F) thematisierte das kulturelle Klima im Lande Kärnten und widersprach der Kritik des Bundesrates Todt, um sich sodann mit der Frage der Freiheit der Kunst zu befassen. Weiters verwies sie auf die Bemühungen der gegenwärtigen Regierung, die Künstler effizient zu fördern.

Bundesministerin GEHRER hielt fest, dass die kulturellen Agenden stets in ihre Kompetenz gefallen seien, sodass sie auch für das MQ verantwortlich zeichnete. Sie habe damals eine "unendliche Geschichte übernommen und eine endliche Geschichte daraus gemacht". Im übrigen sei der Kulturbericht 2000 im Nationalrat einstimmig angenommen worden. Schließlich befasste sich das Regierungsmitglied mit der Provenienzforschung und deren konkreten Problemen im Zusammenhang mit der Restitution. Hier sei sorgfältige Arbeit vonnöten, um sicherzustellen, dass die Objekte auch in die richtigen Hände gelangten. Weiters referierte die Ministerin über die kommenden Aufgaben des Denkmalschutzes.

Die Berichte wurden seitens des Bundesrates zur Kenntnis genommen.

E-GELDGESETZ UND ÄNDERUNG DES BANKWESENGESETZES

Bundesrat LEDOLTER (V) wertete das E-Geldgesetz als überlegte Gesetzesvorlage, mit der EU-Recht in nationales Recht umgesetzt werde. Damit würden vor allem die Rahmenbedingungen für die Arbeit mit E-Geld festgesetzt. Ledolter wies darauf hin, dass das E-Geldgesetz vom Nationalrat einstimmig verabschiedet wurde. Erfreut zeigte er sich darüber, dass für Banken und eigene E-Geld-Institute die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten.

Bundesrat Mag. HOSCHER (S) führte die nunmehrige Einigung über die Form der Finanzmarktaufsicht auf das politische Aufeinander-Zugehen von Koalition und Opposition zurück. Dafür sei aber offenbar erst ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes notwendig gewesen, skizzierte er. Hoscher betonte, dass eine funktionierende Finanzmarktaufsicht ein nicht unwesentlicher Faktor für die Attraktivität eines Finanzplatzes sei. Zum E-Geldgesetz merkte er an, es sei positiv, dass Regelungen im Interesse der Wirtschaft und der Konsumenten getroffen würden.

Bundesrat Dr. ASPÖCK (F) hielt fest, zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes gebe es nichts Neues zu sagen, außer dass frühere Divergenzen über das Wie der Finanzmarktaufsicht ausgeräumt werden konnten und nunmehr eine unabhängige Aufsichtsbehörde eingerichtet würde.

Einstimmig kein Einspruch.

ÄNDERUNG DES VERSICHERUNGSAUFSICHTGESETZES UND DES KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSGESETZES

Bundesrat STEINBICHLER (V) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur VAG-Novelle an.

Bundesrat Mag. HOSCHER (S) meinte, mit der VAG-Novelle werde ein gangbarer Weg beschritten und ein Ausgleich zwischen den Konsumenteninteressen und den Interessen der Versicherungsunternehmen erzielt. Als einen Eckpunkt des Gesetzes nannte er die beträchtliche Erhöhung des Eigenmittelerfordernisses.

Bundesrat Dr. ASPÖCK (F) ging auf das Erfordernis der persönlichen Zuverlässigkeit für Vorstandsmitglieder ein und unterstrich, dass Forderungen der SPÖ in diesem Zusammenhang nicht umsetzbar seien. Zur VAG-Novelle signalisierte er die Zustimmung seiner Fraktion.

Einstimmig kein Einspruch.

BUNDESSTRASSEN-ÜBERTRAGUNGSGESETZ

Bundesrat WEISS (V) erklärte, die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder sei ein Reformvorhaben, an dem sich zahlreiche frühere Bundesregierungen die Zähne ausgebissen hätten. Für ihn ist die Übertragung ein "win-win-Projekt", da es auf Grund des Abbaus zahlreicher Doppelgleisigkeiten für alle Beteiligten Einsparungseffekte gebe. Als weitere Vorteile für die Länder nannte Weiss einen größeren Entscheidungsspielraum und die Möglichkeit, eigenständig Prioritäten zu setzen. Skeptisch zeigte er sich allerdings dahingehend, ob es auf Bundesebene tatsächlich zu den ursprünglichen in Aussicht genommenen Planstellen-Einsparungen kommt. 

Bundesrat Mag. HOSCHER (S) führte aus, die Verländerung der Bundesstraßen sollte eine effizientere Bewirtschaftung bringen. Ob die Länder tatsächlich gut verhandelt haben, wird sich ihm zufolge erst zeigen. Hoscher glaubt, dass der Abgeltungsbetrag für die Länder zu niedrig angesetzt wurde. Er wies zudem auf die Notwendigkeit der Akkordierung der Länder untereinander hin und forderte eine rasche Einführung des Road-Pricing für LKW. In einem von Hoscher eingebrachten Entschließungsantrag urgiert die SPÖ einen raschestmöglichen Bau des Semmering-Basistunnels.

Bundesrat HAGEN (F) nannte die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder "einen wahrhaft großen Wurf". Er fragt sich, warum dieser Schritt nicht bereits früher gesetzt wurde. Schließlich komme es dadurch zu Einsparungen für den Steuerzahler in Millionenhöhe.

Bundesrat HÖSELE (V) sieht, wie er ausführte, keine Notwendigkeit, dem Entschließungsantrag der SPÖ zum Semmering-Basistunnels zuzustimmen, da es sich um ein Projekt handle, das vom Bund bereits abgesegnet worden sei. Jetzt sei nur noch die Rechtsfrage offen. Im Zusammenhang mit der Übertragung der Bundesstraßen an die Länder brachte Hösele einen V-F-Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung ersucht wird, Verhandlungen mit den Ländern bezüglich einer 15a-Vereinbarung über die Finanzierung der Bundesstraßen für die Zeit nach 2008 aufzunehmen.

Bundesrätin SCHICKER (S) zeigte sich enttäuscht darüber, dass die ÖVP, wie Bundesrat Hösele angekündigt hat, dem Entschließungsantrag der SPÖ betreffend die rasche Realisierung des Semmering-Basistunnels nicht zustimmen werde.

Gegen das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz wurde kein Einspruch erhoben. Der V-F-Entschließungsantrag betreffend 15a-BVG-Vereinbarung im Zusammenhang mit der Verländerung der Bundesstraßen wurde vom Bundesrat mehrheitlich angenommen. In der Minderheit blieb der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend rasche Realisierung des Semmering-Basistunnels.

ÄNDERUNG DES EINKOMMENSTEUERGESETZES; DES NATIONALBANKGESETZES UND DES UMSATZSTEUERGESETZES

Bundesratsvizepräsident WEISS (V) machte auf bestehende Probleme von Vorarlberger Grenzgängern aufmerksam und kritisierte, dass Finanzminister Karl-Heinz Grasser in einem Brief an die Betroffenen den seiner Ansicht nach unzutreffenden Eindruck erweckt habe, die nun vorgesehene Verbesserung sei lediglich auf das Engagement von FPÖ-Landespolitikern zurückzuführen. Auch Abgeordnete anderer Parteien hätten sich für die Grenzgänger eingesetzt, bekräftigte er.

Bundesrat FREIBERGER (S) hielt fest, die SPÖ werde allen drei Gesetzesvorlagen ihre Zustimmung geben, da sie seiner Fraktion sinnvoll erscheinen würden. Auch er übte Kritik an dem von Bundesrat Weiss angesprochenen Brief von Finanzminister Grasser an mehr als 11.500 Grenzgänger und sprach in diesem Zusammenhang von parteipolitischer Propaganda.

Bundesrat HAGEN (F) begrüßte die verbesserte Regelung für Vorarlberger Grenzgänger, die im benachbarten Liechtenstein bzw. der benachbarten Schweiz arbeiten. Er machte geltend, dass sich vor allem Vorarlberger FPÖ-Landespolitiker für eine Lösung des bestehenden Problems eingesetzt hätten.

Der Bundesrat erhob gegen alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe einstimmig keinen Einspruch. 

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT KIRGISIEN, INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN MIT JUGOSLAWIEN UND MIT GEORGIEN

Der Bundesrat erteilte sowohl dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Kirgisien als auch den Investitionsschutzabkommen mit Jugoslawien und mit Georgien die verfassungsmäßige Zustimmung.

Die nächste Sitzung des Bundesrates ist für 5. April 2002 in Aussicht genommen. (Schluss)

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