Parlamentskorrespondenz Nr. 181 vom 14.03.2002

RÜCKHOLAKTION FÜR UN-POLIZISTEN AUS DEM KOSOVO THEMA IM BUNDESRAT

Wien (PK) - Bundesrat KONECNY (S) meinte in seiner Begründung der Dringlichen Anfragen, es gehe bei dieser Debatte nicht um eine Vorverurteilung oder einen Vorfreispruch eines österreichischen Exekutivbeamten, es gehe auch nicht um eine Attacke auf einen österreichischen Staatsbürger, der für die Republik im Ausland tätig war, und die Ausübung einer entsprechenden Fürsorgepflicht für die im Ausland aktiven Bediensteten, sondern es gehe um die Regierungspolitik, die einmal mehr vom Grundsatz "Management by chaos" geleitet worden sei.

Konecny kritisierte, dass der betreffende Vorfall nicht den zuständigen Gremien berichtet worden sei, sondern in einer amerikanischen Zeitung aufgegriffen wurde. Seitdem gebe es seitens der Regierung hinhaltenden Informationswiderstand. Die Regierung bediene sich, so Konecny, dabei einer "Champignon-Taktik": die Öffentlichkeit werde im Dunklen gelassen und im Zweifelsfall mit Mist gefüttert. Doch Medien und Bevölkerung goutierten derlei nicht, unterstrich der Redner, der in diesem Zusammenhang von einer "Provokation" sprach, wie sich die Darstellung des Vorfalls in den letzten Tagen gewandelt habe.

Der Redner ließ den Vorfall und seine Darlegung durch die Regierung Revue passieren und meinte, es wäre nicht verantwortbar, einen Staatsbürger in einer solchen Lage sich selbst zu überlassen; professionell sei die ganze Causa jedenfalls nicht gehandhabt worden, hielt Konecny fest. Er habe nicht vor, darüber zu diskutieren, ob die Repatriierung erforderlich gewesen sei oder nicht, aber die Art und Weise, wie dies der anderen Seite gegenüber dargelegt wurde, sei kritikwürdig. Durch diese Vorgangsweise der Regierung sei die Reputation des Landes gefährdet, überdies sei es die Pflicht der Regierung gewesen, den parlamentarischen Gremien fristgerecht über diesen Vorfall Bericht zu erstatten. Dass sich dieser Fall in eine ganze Reihe ähnlich problematischer Aktionen des Außenministeriums einreihe, sei symptomatisch, konstatierte Konecny, der sich konkrete und chronologisch richtige Antworten erwartete. Die vorgebrachten Rücktrittsforderungen entsprächen vor diesem Hintergrund nicht politischer Boshaftigkeit, sondern der Logik, schloss der Redner.

Außenministerin Dr. FERRERO-WALDNER meinte, man habe im konkreten Fall schnell, konsequent und richtig agiert. Es sei dabei darum gegangen, einem Österreicher schnell und professionell zu helfen, die Erklärungen seien dabei zweitrangig. Sie bedauere die vielen schnellen Meldungen zum Thema, noch ehe die relevanten Details des Falles bekannt gewesen seien. Es sei darum gegangen, dass ein Österreicher in Gefahr gewesen sei, der Fall liege also "genau so" wie jener des ORF-Reporters Normann, den man ebenfalls aus Ramallah unbürokratisch herausgeholt habe. Das Leben dieses Mannes sei auf dem Spiel gestanden, und sie kenne kein höheres Gut, das es zu schützen gelte. Viel sei auf dem Spiel gestanden, man musste also entschlossen vorgehen.

Dies war keineswegs der erste Schritt in der Causa, doch habe die UN-Bürokratie sich in dieser Frage unkooperativ verhalten, sodass die Repatriierung erforderlich geworden sei. Im übrigen sei der Hauptausschuss nur für die Entsendung, nicht aber für die Repatriierung zuständig. Man habe in diesem Fall auch nicht mit der Beendigung des österreichischen UN-Engagements gedroht, sondern von einer Gefährdung für dieselben gesprochen.

Die Ministerin verwies darauf, dass der Mann zum zitierten Zeitpunkt nicht verhaftet war und im Schutz der Immunität stand. Vergleichbare Vorgangsweisen anderer Staaten habe es immer wieder gegeben, die Repatriierung sei damit nichts Einmaliges gewesen. Im übrigen habe sogar der UN-Generalsekretär Verständnis für diese Vorgangsweise gezeigt, weshalb die österreichische Öffentlichkeit umso mehr die gewählte Form unterstützen und sich in dieser Frage hinter die Regierung stellen müsste. Sodann beantwortete das Regierungsmitglied die konkret gestellten Detailfragen und kam dabei zu dem Schluss, man solle keinen "internationalen Schaden herbeireden", wo es keinen gegeben habe. Sie habe "soviel mit der UNO zu tun", habe selbst für die UNO gearbeitet, sodass man nicht glauben solle, sie würde der UNO drohen. Vielmehr habe sie in einer schwierigen Situation einem Österreicher konkret geholfen.

Bundesminister Dr. STRASSER sagte, auch für einen Polizisten gelte die Unschuldsvermutung, und er, Strasser, lege Wert darauf. Strasser rekapitulierte die Geschichte des gegenständlichen Falles, welche die von der Regierung gewählte Vorgangsweise rechtfertige, war man doch hier mit "Gefahr im Verzug" konfrontiert. In allen Punkten habe man richtig reagiert, als Innenminister sei es seine selbstverständliche Fürsorgepflicht gewesen, die Sicherheit und Gesundheit des Beamten zu gewährleisten. Und dazu gehöre auch, dem Beamten ein faires Verfahren zu sichern.

Die Kritik der Opposition wies Strasser zurück und betonte, hier sei in keinem Punkt ein Fehlverhalten seitens der Regierungsstellen zu konstatieren. Als Innenminister werde er sich auch weiterhin dafür einsetzen, Beamten in Not zu helfen und sie im Bedarfsfall nach Österreich zurückzuholen, so Strasser, der sodann ebenfalls die konkreten Einzelfragen beantwortete.

Bundesrat TODT (S) unterstrich, dass es darum gehe, Licht in das Dunkel der Angelegenheit zu bringen. Todt zeigte sich jedoch mit der Anfragebeantwortung durch Bundesministerin Ferrero-Waldner nicht zufrieden und stellte fest, dass die Vorgangsweise in dieser Causa einen weiteren Flop in der österreichischen Außenpolitik darstelle. Dabei kritisierte er insbesondere die Reisediplomatie und das Handling in der Haider-Irak-Reise. Er widersprach der Außenministerin heftig, die gemeint hatte, das ganze Land könne sich in dieser Sache hinter die Bundesregierung stellen. Das könne aber nur dann der Fall sein, wenn auch die Information entsprechend sei, so der Bundesrat. Todt warf auch den aus seiner Sicht bestehenden Widerspruch hinsichtlich der Verhaftung des betreffenden Beamten, ob diese nun stattgefunden habe oder nicht, in die Diskussion.

Bundesrat Dr. MAIER (V) zeigte sich über den Verlauf der Diskussion "betroffen" und warf der SPÖ vor, ihr gehe es lediglich um Parteipropaganda. Den Grund dafür, dass es so viele Dringliche gegen die Außenministerin gibt, glaubt Maier im hohen Beliebtheitsgrad der Ministerin zu finden. Die Begründung der Anfrage, man habe große Sorgen hinsichtlich des österreichischen Ansehens und der Beschädigung der internationalen Reputation, hält er für unehrlich und zog zur Untermauerung dieser Behauptung einen breiten Bogen von der Haltung der SozialdemokratInnen hinsichtlich der Sanktionen bis hin zu den Auslandsreisen der ehemaligen SPÖ-Minister. Dem stellte er aus seiner Sicht die außenpolitischen Leistungen der Regierung, wie die Entschädigungszahlungen, die Restitutionen, die Frage der EU-Politik im Sinne der Erweiterung, die Verkehrspolitik, die Terrorismusbekämpfung etc. entgegen. Wahrscheinlich, so Maier, hätte die Opposition denselben "Radau" gemacht, wäre der Beamte nicht repatriiert worden. In diesem Zusammenhang brachte er einen Entschließungsantrag ein, in dem der Außenministerin und dem Innenminister das volle Vertrauen ausgesprochen wird und beide Ressortchefs gebeten werden, die erfolgreiche politische Arbeit fortzusetzen. Abschließend bemerkte er, dass es angebracht gewesen wäre, seinerzeit eine Dringliche Anfrage im Fall Omofuma zu stellen.

Bundesrat REISENBERGER (S) meinte, dass man die Politik von früher nicht mit der heutigen Zeit vergleichen könne. Er stellte aber klar, dass man seitens der SPÖ keine Vorverurteilung vornehme, fragwürdig sei jedoch die Handlungsweise der Ressorts. Die Informationen seien langsam und fehlerhaft gekommen, kritisierte Reisenberger. Er mahnte die Obsorgepflicht der Minister ein und appellierte an sie, dafür zu sorgen, dass solche Vorfälle möglichst vermieden werden. Schulungen seien außerordentlich wichtig, um die Betroffenen auf die Extremsituationen entsprechend vorzubereiten. Leider fehle es an solchen Schulungen und auch an der psychologischen Betreuung vor Ort. Es stelle sich auch die Frage, welchen Schutz man den heute noch stationierten 69 Beamten biete, denn für diese müsse es nun veränderte Rahmenbedingungen geben, damit diese in Sicherheit ihre Arbeit verrichten können. Reisenberger kritisierte auch, dass es noch keinen internen Bericht gibt.  

Bundesrat Dr. BÖHM (F) findet es bedauerlich, dass die SPÖ einen so tragischen Vorfall zum Anlass genommen hat, eine Dringliche Anfrage zu stellen und dass dabei, im Gegensatz zu verbalen Beteuerungen, den beiden Bundesministern letztlich eine Vorwurf daraus gemacht werde, dass sie ihre Schutzpflicht für einen Beamten wahrgenommen haben. Der Qualität der österreichischen Rechtspflege könne man vertrauen, meinte der Bundesrat in Richtung SPÖ. Böhm zog die Ehrlichkeit der Anfrage stark in Zweifel und meinte, man könnte ihr Inkonsequenz und Doppelbödigkeit unterstellen. Jedenfalls sei diese ideologisch bedingt und motiviert und die Einseitigkeit sei schon daran zu messen, dass dazumal die Außenministerin kritisiert worden war, die Mitglieder der Volxtheater-Karawane nicht sofort nach Österreich geholt zu haben. Heute wisse man, dass das italienische Höchstgericht die Aufhebung der U-Haft als unzulässig erachtet. Es sei keine Frage, dass die Vorwürfe gegen den Beamtem korrekt untersucht werden. Die Repatriierung sei richtig gewesen, schloss Böhm. 

Bundesrat SCHENNACH (G) hält es für die "verdammte Pflicht" der Opposition, die Handlungen der Regierung zu hinterfragen, wenn zwischen Washington, Pristina und Wien eine diplomatische, politische und menschliche Affäre diskutiert werde. Eine Schlangenlinie der Argumentation des Außenministeriums sei unübersehbar. So habe man zum Beispiel auch den Widerspruch aufzuklären, ob der Beamte nun bereits im Gefängnis mit den Kosovaren war oder nicht. Auch er bekräftigte, dass die Unschuldsvermutung selbstverständlich gelte und zeigte sich zufrieden über die Klarstellung, dass Österreich solche internationalen Verpflichtungen auch in Zukunft nicht in Frage stellen werde. Ebenso zufrieden ist er mit der Klarstellung, dass die Vorgänge genau untersucht würden, und zwar auf zwei Ebenen. Der Vorwurf, der im Raum steht, sei schwerwiegend und insofern sei Aufklärung notwendig. Schennach meinte aber, dass die Repatriierung nicht optimal erfolgt sei. Aufklärungswürdig sei auch der Brief, der vom UN-Botschafter formuliert worden ist, denn man müsse sich doch die Frage stellen, wie so ein Brief dann tatsächlich ankommt.

Außenministerin Dr. FERRERO-WALDNER stellte klar, dass der betroffene Polizist nicht verhaftet worden sei, dies wäre aufgrund seiner Immunität nicht möglich gewesen, vielmehr sei er vorübergehend angehalten worden. Zudem erläuterte sie, dass Soldaten, die sich im internationalen Einsatz befinden, der Gerichtsbarkeit des Heimatlandes unterliegen, während Polizisten - mit gewissen internationalen Aspekten - dem lokalen Recht unterstellt seien. Sie werde sich bemühen, hier eine Änderung herbeizuführen, betonte die Ministerin.

Innenminister Dr. STRASSER hielt in Richtung Bundesrat Schennach fest, hätte die Regierung nicht so gehandelt, wie sie gehandelt habe, so wäre die Gefahr außerordentlich hoch gewesen, dass der betroffene Beamte heute in einem kosovarischen Gefängnis einsitzt, wahrscheinlich in UN-Uniform und mit anderen Häftlingen, die er zuvor verhört hatte.

Bundesrat Mag. HIMMER (V) betonte, die Außenministerin habe in einer Extremsituation Überblick bewahrt. Er glaubt, dass es der SPÖ bei der gegenständlichen Diskussion nur darum geht, die Außenministerin "herunterzumachen". Großes Lob äußerte er auch für Innenminister Strasser.

Bundesrat HAGEN (F) meinte, er verstehe die Aufregung nicht. Er selbst könne der Außenministerin nur großes Lob aussprechen, dass sie einen österreichischen Exekutivbeamten in einer schwierigen Situation nicht im Stich gelassen habe. Es sei richtig gewesen, den Beamten nach Österreich zurückzuholen. Hagen betonte, auch für einen Exekutivbeamten habe die Unschuldsvermutung zu gelten.

Bundesrat BIERINGER (V) wies darauf hin, dass Außenministerin Ferrero-Waldner und Innenminister Strasser bereits im Hauptausschuss des Nationalrats ausführlich zum gegenständlichen Fall Stellung genommen hätten. Die ÖVP werde es nicht zulassen, dass die "hervorragende Amtsführung" von Innenminister Strasser auch nur ansatzweise kritisiert wird, sagte er und stellte sich gleichzeitig hinter die Außenministerin. Auch insgesamt leistet die Regierung seiner Ansicht nach Hervorragendes.

Bundesrat KONECNY (S) äußerte sich bedauernd darüber, dass die Redner in der Debatte nicht auf das eingegangen seien, was jeweils von anderen gesagt wurde. Er habe deutlich erklärt, dass es nicht um eine Schuld- oder Unschuldzuweisung in Bezug auf den betroffenen Polizisten gehe, auch habe er nicht in Frage gestellt, dass ein österreichischer Staatsbürger geschützt wird. Erneute Kritik übte Konecny allerdings am Umgang mit dem Fall. Durch "die wenig punktgenaue Operation" sei viel Staub zum Nachteil des Ansehens Österreichs aufgewirbelt worden.

Bundesrat STEINBICHLER (V) bekräftigte, es sei der SPÖ mit der Dringlichen Anfrage nicht gelungen, zwei erfolgreiche Minister der Bundesregierung zu beschmutzen.

Der V-F-Entschließungsantrag betreffend Vertrauen in die Arbeit der Außenministerin und des Innenministers wurde mehrheitlich angenommen. (Schluss)

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