Parlamentskorrespondenz Nr. 184 vom 15.03.2002

DEBATTE ÜBER PRESSEFREIHEIT IM MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS

Wien (PK) - Insgesamt 14 Punkte umfasste die Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte, die  heute unter dem Vorsitz seiner Obfrau Terezija Stoisits (G) stattgefunden hat. Bei einem Gutteil der Verhandlungsgegenstände wurden Initiativen wieder in Verhandlung genommen, die bei früheren Sitzungen vertagt worden waren.

Zu Beginn der Sitzung wurde vom Ausschuss ein Vorschlag der Vorsitzenden auf Umreihung der Tagesordnung angenommen. Der Antrag der Sozialdemokraten auf Wahrung der Pressefreiheit wurde an die Spitze der Tagesordnung gestellt und in Anwesenheit von Justizminister Dieter Böhmdorfer debattiert. Ferner kam der Ausschuss überein, die Punkte 2 bis 4 - nach der Umreihung  - unter einem zu diskutieren.

Abgeordneter Walter Posch appelliert in seinem Entschließungsantrag (432A/[E]) an den Justizminister, bei der Neufassung der Strafprozessordnung auf Bestimmungen zu verzichten, die eine Einschränkung der Medien- und Pressefreiheit bedeuten. In einer Wortmeldung stellte Posch (S) die Hintergründe dar, die zu diesem Antrag geführt haben. Er nannte die Überlegungen, Journalisten laut Entwurf der neuen Strafprozessordnung mit Haft zu bedrohen und erinnerte u.a. an einzelne Äußerungen des Justizministers sowie an Böhmdorfer-kritische Passagen im Bericht der EU-Weisen.

Abgeordneter Michael Krüger (F) sah darin den Versuch einer "Gesamtabrechnung" mit dem Justizminister und stellte heraus, dass die kritisierten Passagen im STPO-Entwurf wortident mit der Fassung unter Justizminister Michalek seien. Journalisten und Verleger hätten es leicht, sich Gehör zu verschaffen, sagte Krüger weiter, man müsse aber auch die schützen, die unschuldig zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht würden.

G-Abgeordnete Ulrike Lunacek schloss sich dem S-Antrag an und meinte, es gehe darum, gegen die Beeinträchtigung des kritischen Journalismus vorzukehren. Der Entwurf solle also im Sinn der Grundrechte überarbeitet werden, appellierte sie an den Justizminister.

Justizminister Dieter Böhmdorfer ging in seiner Wortmeldung zunächst auf den Bericht der drei Weisen ein. Die Weisen hätten, auf den betreffenden Abschnitt ihres Berichts bezogen, nicht mit ihm gesprochen. Andere Gesprächspartner aber hätten unrichtige Informationen - wie den Vorwurf der "Massenklagen" durch Böhmdorfer - zur Verfügung gestellt. Er wünsche sich "investigativen Journalismus", der dies aufkläre, die Weisen sollten die Protokolle zur Verfügung stellen, meinte der Minister.

Mit dem Entwurf zur STPO-Reform sollten die Rechte der Opfer gestärkt werden, führte Böhmdorfer weiter aus. Die kritisierten Passagen seien wortgleich mit dem Entwurf Michaleks aus dem Jahr 1998, das Verbot der Veröffentlichung geheimer Akten stamme sogar aus der Zeit Brodas. Der im Paragraph 56 des STPO-Entwurfs formulierte Vorschlag sei von Datenschützern wie Wissenschaftlern begrüßt worden. Im übrigen bekannte sich der Minister ausdrücklich zur Pressefreiheit und zur Meinungsvielfalt. Sein Bemühen sei auf eine Medienlandschaft gerichtet, in der möglichst viel Meinungsvielfalt herrscht.

Im weitern Verlauf der Debatte ging es um die Möglichkeiten, Informanten von Medien zu belangen, die wahrheitswidrige Informationen weitergeben (Abgeordneter Stefan Prähauser, S) und um Gefährdung von Medien durch massive Verfolgung, wie dies mit Pretterebners TOP-Magazin geschehen sei (Abgeordneter Krüger, F).

Der Antrag des Abgeordneten Matthias Ellmauer (V), den Antrag zu vertagen, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. (Fortsetzung)