Parlamentskorrespondenz Nr. 236 vom 05.04.2002
BUNDESMINISTER HAUPT IN DER FRAGESTUNDE DES BUNDESRATS
Wien (PK) - In der heutigen Fragestunde der Länderkammer des Parlaments stand der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, Mag. Herbert Haupt, den BundesrätInnen Rede und Antwort.
Bundesrätin Anna Höllerer (V): Welche Vorhaben im Familienbereich planen Sie für die 2. Hälfte dieser Legislaturperiode?
--------------------------------------------------------------------
Der Minister informierte die Bundesräte über seine weiteren Vorhaben und wies u.a. darauf hin, dass das Begutachtungsverfahren für die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Ende März abgeschlossen wurde und nun die Vorbereitungsmaßnahmen für die parlamentarische Behandlung getroffen werden. Betreffend Gewalt in der Familie wurde ein Expertengremium eingesetzt und eine Bedarfserhebung etwa zum Kinderbetreuungsangebot, den Kinder- und Scheidungskosten in die Wege geleitet. Die Heimfahrtbeihilfe für SchülerInnen werde wieder eingeführt und die Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde einbezogen, um auch den Schülern und Lehrlingen die freie Wahl der Verkehrsmittel zu ermöglichen, betonte er. Die Schulbuchaktion werde auf Grundlage der modernsten Technologien fortgesetzt werden. Die Familienberatungsstellen werden sich auch mit der Beratung von Schwangeren befassen; hinzu komme eine besondere Weiterbildung für die FamilienberaterInnen. Ein weiterer Schwerpunkt befasse sich mit der Beratung von Eltern behinderter Kinder.
Gegenüber Bundesrat THUMPSER (S) betonte der Ressortleiter, die Werbekampagne für das Kindergeld habe sich als sinnvoll erwiesen. Immerhin habe sich dadurch die Zahl der Anspruchsberechtigten von 500 im Jänner auf mehr als 5 600 erhöht.
Das Pilotprojekt "Familienkompetenz" befinde sich im Laufen, teilte Haupt Bundesrat Dr. NITTMANN (F) mit. Im Bereich der Familienkompetenz konnten bereits erste positive Erfahrungen gemacht werden.
Bundesrat Horst Freiberger (S): Werden Sie als Sozialminister die Forderung des überparteilichen Sozialstaat-Volksbegehrens unterstützen, wonach vor Beschluss eines Gesetzes dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu überprüfen ist?
--------------------------------------------------------------------
Die Prüfung von Gesetzentwürfen hinsichtlich der Gleichstellung von Männern und Frauen erachtet der Minister als wesentlich und bedeutsam. Er machte auch darauf aufmerksam, dass die Verfassung ein Diskriminierungsverbot enthalte und dass bei legistischen Maßnahmen Gender-Mainstreaming berücksichtigt werde. Daher sind für ihn viele Punkte des Volksbegehrens obsolet. Diese Volksbegehren habe er weder unterschrieben noch werde er es unterschreiben.
Bundesrätin GRANDER (V) gegenüber betonte der Bundesminister, dass das Volksbegehren nichts über die Qualität des Sozialstaats aussage. Eine Verankerung des Sozialstaates in der Verfassung hielt er nicht für wichtig; entscheidend ist für ihn die Umsetzung von Zielen.
Bundesrätin Margarete Aburumieh (V): Was unternehmen Sie, um dem zunehmenden Angebot von "Internet-Apotheken" – also dem Versand von Medikamenten ohne qualifizierte Beratung – entgegenzutreten?
--------------------------------------------------------------------
Laut Bundesminister Haupt gibt es eine Reihe von legistischen Maßnahmen, die den Internet-Versand von Arzneimitteln untersagen, etwa das Rezeptpflichtgesetz, das Arzneimittelgesetz, die Gewerbeordnung, das Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz. Der Ressortchef räumte aber ein, dass es trotz dieses weitgespannten legistischen Rahmens einen illegalen Medikamentenhandel per Versand gibt. Diesen wolle man mittels einer europaweiten Lösung unterbinden.
Zu Bundesrat GRISSEMANN (F) meinte das Regierungsmitglied, seitens der EU habe man im Jahr 2000 einen Arbeitskreis betreffend Telehandel mit Medikamenten eingesetzt. Zudem haben die Gesundheitsminister der EU-Länder darauf gedrängt, dass sie in diese Frage eingebunden werden, zumal sie die Umsetzung der Liberalisierungsrichtlinie in diesem Bereich weder für zielführend noch für gesundheitlich förderlich erachten.
Bundesrätin Ulrike Haunschmid (F): Wie viele Neuanträge auf Kindergeld sind bis dato eingereicht worden?
--------------------------------------------------------------------
Mit 4.4. habe es 5 617 Neuanträge gegeben, gab Haupt bekannt und wies gleichzeitig darauf hin, dass mit dem Kindergeld der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert wurde und diese die Möglichkeit haben, über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus Geld zu verdienen und außerdem Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Seiner Ansicht nach müsste die österreichischen Praxis, dass während der Zeit der Arbeitslosigkeit keine Höherqualifizierung erfolgen darf, überdacht und etwa den Bauarbeitern über den Winter der Besuch von Polierschulen ermöglicht werden.
Zu einer diesbezüglichen Frage des Bundesrates LEDOLTER (V) erklärte Haupt, dass in den letzten Jahren Geburteneinbrüche verzeichnet wurden und dass er hoffe, das Kindergeld werde auch dazu beitragen, die Geburtenrate zu verbessern. Dass durch eine Zuwanderung aus der östlichen Nachbarschaft eine Verbesserung der Geburtenrate erfolgen könnte, bezweifelt Haupt, da in diesen Ländern eine schlechtere demographische Entwicklung als bei uns bestehe.
Bundesrätin Anna Schlaffer (S): Wie groß ist der Nachholbedarf Österreichs an Kinderbetreuungsplätzen gegenüber jedem anderen EU-Land, welche als Grundlage der vom überparteilichen Sozialstaat-Volksbegehren geforderten Chancengleichheit von Frauen und Männern unentbehrlich sind?
--------------------------------------------------------------------
Der Minister gab zu bedenken, dass die letzte Statistik über die Kinderbetreuungseinrichtungen bereits sechs Jahre zurückliege und aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Geburtenzahlen heute nicht mehr aussagekräftig sei. Er kündigte an, im Herbst durch eine Mikrozensus-Erhebung diese Frage nun auf den neuesten Stand zu bringen. Was die Vereinheitlichung der Standards von Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, gab Haupt einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern den Vorrang vor einem Bundesrahmengesetz.
Bundesrat Franz Wolfinger (V): Wie wird im Zusammenhang mit der Fusion der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine versichertennahe Betreuung der Betroffenen (Pensionisten bzw. Versicherte) in den Bundesländern besser als bisher sichergestellt?
--------------------------------------------------------------------
Haupt erwartet sich von der Zusammenlegung der Anstalten zahlreiche Vorteile für die Versicherten, insbesondere eine raschere und bessere Zusammenführung der Gutachtertätigkeiten. Das Einsparungspotential durch diese Fusion bezifferte Haupt mit mindestens 350 Mill. S. Hinsichtlich der Pensionsversicherungsanstalten der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern sei eine Zusammenlegung der Infrastrukturleistungen geplant, teilte der Ressortleiter mit.
Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (S): Wie viele kinderlose Frauen sind von der Streichung der kostenlosen Mitversicherung betroffen?
--------------------------------------------------------------------
Der Minister nannte eine Zahl von rund 19 000 Betroffenen. Die diesbezüglichen Beiträge belaufen sich seinen Angaben zufolge auf 15,4 Mill.€. Ohne diese Maßnahme und ohne die Ambulanzgebühren wäre die durchgängige jährliche Belastung sämtlicher Versicherter um 0,3 % höher, gab Haupt zu bedenken.
Bundesrat Ing. Walter Grasberger (V): Welche Maßnahmen werden zur Erreichung des Zieles "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" getroffen?
--------------------------------------------------------------------
Haupt kündigte zunächst die Einrichtung von weiteren regionalen Büros für die Befassung mit Gleichbehandlungsfragen an. Als wesentlich bezeichnete es der Minister aber, durch gezielte Maßnahmen der Ausbildung, Frauen den Einstieg in besser bezahlte, sogenannte klassische Männerberufe zu erleichtern.
Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (F): Wie hat sich die Frauenbeschäftigung seit Antritt dieser Bundesregierung entwickelt?
--------------------------------------------------------------------
Seit Antritt dieser Bundesregierung ist die Frauenbeschäftigung in Österreich um 3,1 % gestiegen. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit von Frauen ist dabei deutlich geringer ausgefallen als jene der Männer, betonte Haupt. Die vorliegende Entwicklung wertete der Minister als Zeichen dafür, dass immer mehr Frauen nach der Kinderbetreuungszeit an ihren Arbeitslatz zurückkehren.
Bundesrat Stefan Schennach (G): Wieviel Geld wurde gesamt aus Ihrem Ressort in den Jahren 2000 und 2001 für die Förderung von Frauenprojekten verwendet?
--------------------------------------------------------------------
Für Frauenförderungsprojekte wurden, wie Haupt mitteilte, 2001 5,031 Mill. € ausgegeben. In diesem Jahr stehen für die Frauenförderung rund 4,9 Mill. € zur Verfügung. Schwerpunkte sind Frauenberatungseinrichtungen und Servicestellen, Notrufeinrichtungen, Frauenhäuser und das Thema Gewalt gegen Frauen.
(Schluss Fragestunde/Forts. BR)