Parlamentskorrespondenz Nr. 277 vom 18.04.2002
FRAGESTUNDE MIT DEN MINISTERN GEHRER UND BÖHMDORFER
Wien (PK) - Die heutige Nationalratssitzung wurde mit einer Fragestunde eingeleitet, in der zunächst Bildungsministerin Gehrer über die Entwicklung des Museumsquartiers - aus ihrer Sicht eine "Erfolgsstory" - Auskunft gab. Dann beantwortete Justizminister Dr. Böhmdorfer Fragen der Abgeordneten zu den Themen Anti-Terror-Paket, Verbesserung des Opferschutzes, Konsumentenschutz, Reform der Bezirksgerichte und zum geplanten Strafrechtsänderungsgesetz 2002. Aus aktuellem Anlass wurde der Justizminister mehrfach auf die beabsichtigten Änderungen in der Organisation des Jugendgerichtshofs Wien angesprochen. Er sicherte zu, dass die räumliche Übersiedlung der Jugendrichter und der mit Jugendstrafsachen beschäftigten Staatsanwälte in das Landesgericht Wien an der Qualität der Jugendgerichtsbarkeit nichts ändern werde. Für den Jugendstrafvollzug werden entsprechende bauliche Adaptierungen vorgenommen, erfuhren die Abgeordneten vom Ressortleiter.
FRAGEN AN BILDUNGSMINISTERIN GEHRER
Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S): Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um im Museumsquartier für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Museumsquartier-Betriebsgesellschaft und den diversen Nutzern des Museumsquartiers zu sorgen?
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Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur GEHRER berichtete von einer positiven Entwicklung des Museumsquartiers, von großem internationalen Interesse und dem Verkauf von insgesamt 1,732 Millionen Karten bisher. Dieses Museumsquartier sei eine Erfolgsstory, resümierte die Ministerin und berichtete auf eine Zusatzfrage vom bevorstehenden Ausbau des Quartiers 21 im Fischer-von-Erlach-Trakt, wo ab Herbst eine junge, lebendige, ständig wechselnde Kunst- und Kulturszene entstehen wird. Im Museum der Modernen Kunst werde eine sehr attraktive Neuaufstellung vorgenommen (Zusatzfragen der Abgeordneten Dr. PAPHAZY, F, und Dr. WOLFMAYR, V).
Schwierigkeiten im Bereich des Kunsthistorischen Museums, die von Abgeordneter Dr. GLAWISCHNIG (G) angesprochen wurden, räumte die Ressortleiterin ein und führte sie auf die für fünf Jahre gedeckelten Budgetansätze zurück.
FRAGEN AN JUSTIZMINISTER DR. BÖHMDORFER
Abgeordneter Dr. JAROLIM (S): Welche Vorkehrungen wurden von Ihnen getroffen, damit nicht unter dem Titel „Antiterror-Paket“ Rechte der BürgerInnen des Landes unverhältnismäßig beschränkt werden?
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Justizminister Dr. BÖHMDORFER hielt grundsätzlich fest, sein Ressort sei bei legistischen Vorhaben immer bemüht, Vorkehrungen zu treffen, um die Rechte der Bürger nicht in unverhältnismäßigem Ausmaß zu beeinträchtigen. Der 11.9.2001 habe in der Terrorismusbekämpfung ein Umdenken gebracht, insofern durch die Anschläge bewusst geworden sei, dass es sich um selbstmordbereite Täter handle. Bei den Maßnahmen, die auf internationaler Ebene diskutiert werden, werde aber darauf geachtet, dass in die Rechte der Bürger nicht unverhältnismäßig eingegriffen werde, bekräftigte der Minister. Vorwürfe in Richtung auf die "Ermächtigung zur Einführung eines Blockwarte-Systems", wie der Anfragesteller formulierte, sind laut Böhmdorfer nicht nachzuvollziehen.
Die Frage, wie die Justiz die Äußerung von Nazi-Parolen wie "Sieg Heil" verfolge, beantwortete der Justizminister abstrakt - ohne jeden Bezug zu einem laufenden Verfahren - und stellte fest, dass eine solche Parole objektiv geeignet sei, den Tatbestand des Verbotsgesetzes zu verwirklichen (Frage des Abgeordneten Ing. WESTENTHALER, F).
Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) erkundigte sich nach der Umsetzung des europäischen Haftbefehls und erhielt zur Antwort, dass dies ein nach dem 11.9.2001 aktualisierter Wunsch der EU sei. Das vereinfachte Auslieferungsverfahren soll bei bestimmten Delikten, die in einer positiven Liste angeführt sind, eingeführt werden, wobei auch an die Auslieferung eigener Staatsbürger gedacht sei. Österreich sei eine Zusatzfrist von fünf Jahren eingeräumt worden. Es werde nicht ausliefern, wenn im Inland bereits ein Verfahren durchgeführt wurde, wobei die Nichtauslieferung auch im Falle eines eingestellten Verfahrens gelten soll.
Die Frage der Abgeordneten Mag. STOISITS (G) über das Verhalten des Leiters der Staatsanwaltschaft Wien, der bereits einen Tag vor der Erstattung einer Anzeige Auskunft gegenüber der APA erteilt habe, beantwortete der Minister mit dem Hinweis, der Staatsanwalt habe eine seinem Wissensstand entsprechende Auskunft gegeben, und mit der Ankündigung einer baldigen Aufklärung dieser Sache.
Abgeordnete Dr. FEKTER (V): Welche konkreten Maßnahmen haben Sie im Bereich des Opferschutzes gesetzt?
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Der JUSTIZMINISTER berichtete von 3 Mill. S, die zur Prozessbegleitung durch Anwälte, Therapeuten und Sozialhelfer eingesetzt wurden. Kein einziges Ansuchen sei zurückgewiesen worden. Laufend verbessert werde auch die Information der Opfer, fügte der Minister auf eine diesbezügliche Zusatzfrage hinzu.
Die Kritik der Abgeordneten Mag. STOISITS (G) an der geplanten Einsparung des Jugendgerichtshofs Wien und dessen Eingliederung in das "Graue Haus" wies der Justizminister als unrichtig zurück. Das Jugendstrafwesen liege ihm besonders am Herzen und er denke nicht daran, den Jugendgerichtshof einzusparen oder aufzulösen. Es bestehe aber organisatorischer Reformbedarf. Die Besonderheiten und Privilegien im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit werden nicht eingeschränkt, unterstrich der Minister, die Jugendrichter und Staatsanwälte, die derzeit in Jugendsachen arbeiten, werden dies auch weiterhin tun. Auch wenn man fürsorglich denke, habe man betriebswirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, daher liege es nahe, freie Raumkapazitäten im Landesgericht für Strafsachen für die Jugendgerichtsbarkeit zu nützen. Das werde keine Verschlechterung in der Judikatur für die Jugendlichen mit sich bringen und keinerlei Personalprobleme nach sich ziehen. Die Qualität der Rechtsprechung für die Jugendlichen bleibe in vollem Umfang erhalten. Für den Strafvollzug werde im Landesgericht ein Trakt für die Bedürfnisse der Jugendlichen umgebaut.
Gegenüber Abgeordnetem Dr. GRAF (F) räumte der Justizminister ein, dass der Opferschutz in den letzten Jahrzehnten nicht so behandelt worden sei, wie ihm dies zukomme. Er bemühe sich um eine entsprechende Prozessbegleitung, 258 Opfern konnte bereits geholfen werden. Auch die rechtliche Situation werde verbessert und er sei gemeinsam mit Sozialminister Haupt bemüht, Verbesserungen für die Opferschutzeinrichtungen herbeizuführen.
Abgeordneter Dr. HLAVAC (S) sicherte der Justizminister zu, dass bei den Änderungen im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit in Wien, über die zunächst ein Konsens zwischen den Regierungsparteien herbeigeführt wurde, niemand übergangen werde.
Abgeordnete Dr. MOSER (G): Wollen Sie den Konsumentenschutz in Österreich tatsächlich schwächen, indem das Justizministerium, wie von Ihnen angekündigt, die Zahlungen an den VKI einstellt?
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Bundesminister Dr. BÖHMDORFER führte die Probleme beim "Verein für Konsumenteninformation" darauf zurück, dass sein Engagement in der Frage der Zinsrückforderungen von Konsumenten gegenüber den Banken den Sozialpartnern mit Ausnahme des ÖGB "zuviel war", was zur Aufkündigung des Zusammenarbeitsvertrages im Verein für Konsumenteninformation geführt habe. Dessen Finanzierung sei bisher durch einen Beitrag der Sozialpartner in der Höhe von 22 Mill. S und die Verdoppelung dieses Betrages durch das Bundesministerium sicher gestellt worden. Durch die Aufkündigung des Syndikats-Vertrages durch die Sozialpartner wurde dem Bundesministerium die Mitarbeit im VKI und damit auch der Leistung eines finanziellen Beitrages der Boden entzogen, da die Kontrolle darüber, ob die Mittel zweckmäßig, sparsam und rechtmäßig verwendet werden, nicht mehr möglich sei. Er habe in der Sache nicht agiert, sondern reagiert, erläuterte der Justizminister. Er wolle einen unabhängigen Konsumentenschutz, bekräftigte Böhmdorfer und berichtete von jüngsten Annäherungen zwischen ihm und den Sozialpartnern. Konkret sagte der Minister auf eine Zusatzfrage von F-Abgeordneter Dr. PAPHAZY, er überlege ein Modell, das die Unabhängigkeit des Konsumentenschutzes sicherstelle und ausschließe, dass er in seiner Tätigkeit beeinflusst werden könne. Böhmdorfers Appell an die Sozialpartner lautete, seine ausgestreckte Hand zu ergreifen.
Er habe dem VKI nicht vorgeworfen, bei der Zinsenrückforderungsaktion zurückhaltend agiert zu haben, stellte der Minister gegenüber Mag. MAIER (S) klar.
Abgeordneten Dr. TRINKL (V) informierte der Minister, er habe den Sozialpartnern die Idee einer Stiftung nahe gebracht. Nun gehe es darum, ein optimales Modell für den Konsumentenschutz zu finden und dann auch die finanzielle Frage zu beantworten, ob ein solches Modell verwirklichbar sei.
Abgeordneter Dr. OFNER (F): Welche Fortschritte verzeichnen Sie auf dem Sektor des Opferschutzes?
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Der BUNDESMINISTER bezifferte die Ausgaben des Opferschutzes im ersten Jahr mit 3 Mill. S. womit 54 Betroffene betreut werden konnten. Im zweiten Jahr wurden 6 Mill. S für 258 Verbrechensopfer eingesetzt. Im dritten Jahr seien 727.000 Euro (10 Mill. S) vorgesehen, wobei der Minister weiter steigende Aufwendungen in Aussicht stellte. Die Akzeptanz des verbesserten Opferschutzes sei hoch, sagte der Minister und kündigte für die Zukunft an, gemeinsam mit Sozialminister Haupt ein besseres Organisationsgesetz für die 166 Opferschutzvereine auszuarbeiten, die bislang untereinander nicht organisiert seien. Ihm gehe es darum, Verbrechensopfern zu helfen, statt die Vereinsbürokratie zu fördern.
Auf eine Zusatzfrage führte der Justizminister aus, dass die Verfahrensnovelle auch einen Verfahrenshilfeanwalt für Verbrechensopfer sowie Antrags- und Informationsrechte vorsehe.
Um die Verbesserung der Entschädigung für Verbrechensopfer, die zum Sozialministerium ressortiere, sei er in Zusammenarbeit mit dem Sozialminister bemüht, teilte Justizminister Böhmdorfer mit (Frage der Abgeordneten Dr. FEKTER, V).
Auf eine neuerliche Zusatzfrage der Abgeordneten Mag. STOISITS (G) zur geplanten Auflösung des Jugendgerichtshofes in Wien stellte der Justizminister fest, dass die Jugendgerichtsbarkeit in ihrer Qualität nicht angetastet werde. Es müsse aber zulässig sein, sinnvolle organisatorische Maßnahmen zu setzen.
Schließlich erfuhr Abgeordnete HUBER (S), dass der Justizminister die Einrichtung eines "Opfertelefons" plane.
Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S): Warum sollen Sie auf verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Weise Ihre Reform der Bezirksgerichte ohne Zustimmung der Bundesländer durchsetzen?
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Justizminister Dr. BÖHMDORFER sagte, die Reform der Bezirksgerichte sei rechtlich möglich und entspreche dem mehrheitlichen Wunsch der Bevölkerung sowie der Politiker. Früher habe auch die SPÖ diese Reform gewollt, sie sei erst in den letzten Jahren von dieser Absicht abgerückt, wobei der Minister die Vermutung des Abgeordneten Dr. TRINKL (V) bestätigte, dass die SPÖ in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und Tirol eine Blockade-Politik betreibe.
Von einem "Kahlschlag", den der Anfragesteller in einer Zusatzfrage befürchtete, könne keine Rede sein, sagte der Minister und wies darauf hin, dass seine Pläne von 75 % der Bevölkerung unterstützt werden. Die bereits von Minister Broda befürwortete Reform sei längst notwendig, da, wie Böhmdorfer auf eine diesbezügliche Frage der F-Abgeordneten HALLER ausführte, Österreich hinsichtlich der organisatorischen Struktur der Bezirksgerichte im internationalen Vergleich das "Weltschlusslicht" bilde.
Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S): Warum sollen Sie auf verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Weise Ihre Reform der Bezirksgerichte ohne Zustimmung der Bundesländer durchsetzen?
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Der JUSTIZMINISTER berichtete, dass im Begutachtungsverfahren mehr als 100 Stellungnahmen berücksichtigt wurden, die nun mit großer Sorgfalt in den Entwurf eingearbeitet werden, der Mitte Mai dem Ministerrat vorgelegt werden soll. Unter anderem sei eine frühere Akteneinsicht der Beschuldigten sowie Antrags- und Informationsrechte der Geschädigten vorgesehen.
Bedenken der Abgeordneten Mag. STOISITS (G) hinsichtlich der Schließung des Jugendgerichtshofes Wien und der Unterbringung jugendlicher U-Häftlinge im Grauen Haus zerstreute der Justizminister mit dem Hinweis auf die Errichtung eines modernen Traktes für Jugendliche und junge Erwachsene im Landesgericht Wien.
Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) erkundigte sich nach Verbesserung für durch Straftaten indirekt geschädigte Opfer und erfuhr von der geplanten Ausweitung ihrer Rechte im zivilgerichtlichen Verfahren.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G): Können Sie sicherstellen, dass durch die so genannten Anti-Terrormaßnahmen im geplanten Strafrechtsänderungsgesetz 2002 ziviler Ungehorsam, wie z.B. in Hainburg 1984, nicht kriminalisiert wird?
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Der BUNDESMINISTER bekräftigte, dass er keinerlei Absicht habe, den zivilen Ungehorsam zu kriminalisieren. Er schließe auch Eingriffe in das Demonstrationsrecht aus. Geplant sei, den Begriff "terroristische Vereinigung" zu definieren, Ermittlungsmethoden anzupassen und dabei die Erfahrungen zu nutzen, die man bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gewonnen habe. Die Abschaffung des Tatbestandes "Neutralitätsgefährdung", die Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) in einer Zusatzfrage bedauerte, entspreche dem politischen Willen der Regierungsparteien und sei wohlbegründet, sagte Dr. Böhmdorfer.
Abgeordnetem MIEDL (V), der auf die Vorlage der Regierungsvorlage drängte, um Terror und organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können, sicherte der Justizminister zu, den Entwurf so bald als möglich vorzulegen. (Schluss)