Parlamentskorrespondenz Nr. 280 vom 18.04.2002

KEINE ZWEIDRITTELMEHRHEIT FÜR ABGABEN-RECHTSMITTEL-REFORM IM PLENUM

SP erklärt sich bereit, die jüngsten Vorschläge von F und V zu prüfen

Wien (PK) - In der heutigen Nationalratssitzung stehen vorerst das Abgabenänderungsgesetz, das vor allem technische und rechtliche Klarstellungen enthält, die Übertragung der Rossauer Kaserne - sie wurde bisher vom Wirtschaftsministerium verwaltet - an das Landesverteidigungsressort und eine Abgaben-Rechtsmittel-Reform auf der Tagesordnung. Gemäß diesem Gesetz soll eine unabhängige Verwaltungsbehörde für zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für Steuerangelegenheiten, Zoll- und Finanzstrafsachen per 1.1.2003 eingerichtet werden. Außerdem werden zur rascheren Zusammenlegung der beiden Pensionsversicherungsanstalten PVArb und PVAng Änderungen im ASVG beschlossen werden.

Vor Eingang in die Tagesordnung gab der Vorsitz führende Präsident Dr. FISCHER bekannt, dass die Sozialdemokratische Fraktion eine Dringliche Anfrage (3760/J) zum Thema Universitätsreform an Bildungsministerin Gehrer eingebracht habe; die Anfrage wird um 15 Uhr aufgerufen.

ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2002, BG ÜBER DIE VERÄUSSERUNG VON UNBEWEGLICHEM BUNDESVERMÖGEN, ABGABEN-RECHTSMITTEL-REFORMGESETZ

Abgeordneter Dr. HEINDL (S) würdigte die Schaffung eines unabhängigen Finanzsenats durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, bedauerte aber gleichzeitig, dass die Regierungsfraktionen nicht bereit seien, in diesem Zusammenhang auch die Verlängerung der Flexibilisierungsklausel zu beschließen. Seine Fraktion habe im Finanzausschuss die Bereitschaft gezeigt, die Initiative mitzutragen, wenn beide Materien zusammen beschlossen werden, zumal sie miteinander im Zusammenhang stünden. Daher sei die Ablehnung des Gesetzesvorschlags keine, die "für immer" bestehe, vielmehr gelte, ähnlich wie bei der Schaffung der unabhängigen Finanzaufsicht: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben."

Die Analogie zur Finanzaufsicht bestritt F-Abgeordneter BÖHACKER ebenso wie er die von den Sozialdemokraten vorgenommene Junktimierung der Schaffung von Finanzsenaten mit der Verlängerung der Flexibilisierungsklausel kritisierte. Er appellierte an die Opposition, sich von dem Junktim zu lösen und "einem Meilenstein im zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren die notwendige Mehrheit zu geben." Mit der Schaffung des unabhängigen Finanzsenats würden Rechtsschutzstandards verbessert, die Höchstgerichte entlastet und die Bürgerrechte gestärkt, warb Böhacker um Zustimmung. Die Mitglieder der Senate seien weisungsfrei, unabsetzbar und unversetzbar. Mit der Schaffung der Senate würde auch einer nachhaltigen Kritik des Rechnungshofs Rechnung getragen, betonte Böhacker, der einen Abänderungsantrag mit Klarstellungen einbrachte.

Auch Abgeordneter Mag. KOGLER (G) sieht in den Finanzsenaten eine Verbesserung der Rechtsstandards. Skeptisch äußerte sich Kogler aber hinsichtlich der erhofften Entlastung der Höchstgerichte, wobei er auf einen Brief des Präsidenten des VwGH verwies. Kritisch wandte sich Kogler sodann gegen die Vorgangsweise im Finanzausschuss. Um, wie er sagte, einen Ausweg aus der "verkorksten Verfahrenssituation" zu finden, stellte er den Antrag, die Materie an den Finanzausschuss zurück zu verweisen. Das Auslaufen der Flexibilisierungsklausel sei schlecht, und nicht jeder Junktimierungsversuch sei absurd.

Ein "großes Reformvorhaben" sieht Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) in der Einrichtung unabhängiger Finanzsenate, die Junktimierung mit der Verlängerung der Flexibilisierungsklausel - die nur von vier Einheiten in zwei Ressorts angewandt werde - sei sachfremd. Mit den unabhängigen Finanzsenaten verfolge man eine dreifache Zielsetzung; sie stellten einen Beitrag zur Verwaltungsreform dar, brächten mehr Rechtssicherheit und Rechtstransparenz und schufen mehr Bürgernähe. Er hoffe noch auf Zustimmung der Opposition, betonte Stummvoll. Nachdem mit der massiven Hilfe der Steuerzahler das Null-Defizit erreicht worden sei, arbeite man jetzt an Entlastungsstrategien; es werde keine neuen Steuern geben, auch keine "Europasteuer".

Finanzstaatssekretär Dr. FINZ sieht in den unabhängigen Finanzsenaten Vorteile und Verbesserungen für Steuerzahler: Sie ermöglichten eine raschere Behandlung, arbeiteten in kleineren Senaten und führten zu einer Vereinheitlichung der Spruchpraxis. Wie die Redner der Regierungsfraktionen bestritt auch Finz jeglichen inhaltlichen Zusammenhang zwischen Finanzsenaten und Flexibilisierungsklausel. Über letztere müsse noch gründlich diskutiert werden, meinte Finz. Wenn das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz nicht die erforderliche Verfassungsmehrheit finde, entstünde ein Torso, der nicht funktionieren kann.

Bevor S-Abgeordneter EDLINGER zu Wort kam, meldete sich V-Klubobmann Dr. KHOL zur Geschäftsbehandlung: Weil Edlinger am Vortag mit seinem Zwischenruf die Ehre des Hohen Hauses beleidigt habe, verlasse er bei Edlingers Rede den Plenarsaal.

Die gleiche Vorgangsweise kündigte F-Klubobmann WESTENTHALER für seine Fraktion an. Der von SP-Klubobmann Dr. Cap in seiner gestrigen Erklärung genannte einschränkende Satz vor Edlingers Zwischenruf stünde weder im stenographischen Protokoll noch sei er gehört worden.

Niemand sei in dieser Situation so nahe bei Edlinger gewesen wie er, replizierte darauf SP-Klubobmann Dr. CAP, und er habe den Satz gehört. Im übrigen sei es unfair, wenn man Edlinger nicht zuhören wolle, wenn er auch zu dieser Sache sprechen wolle.

Der Klubobmann der Grünen, Dr. VAN DER BELLEN, wertete Edlingers Zwischenruf als bedauerliche und unpassende sarkastische Äußerung und meinte, man hätte in der Vergangenheit "vergessen", den Plenarsaal zu verlassen, wenn Abgeordneter Gaugg - der "nazi" mit "neu, attraktiv, zielstrebig, ideenreich" buchstabiert habe - das Wort ergriff.

Abgeordneter EDLINGER (S) nahm gleich am Beginn seiner Wortmeldung zu seinem gestrigen Zwischenruf Stellung und hielt dazu fest, dass er die gewählte Formulierung für unpassend halte und diese mit dem Ausdruck des Bedauerns zurücknehme. Sie sei einer emotionellen Situation entsprungen, nachdem die Koalitionsparteien der Opposition die alleinige Schuld an den Vorkommnissen bei der Demonstration am Samstag zugewiesen hätten. Dazu sei zu sagen, dass erstmals seit 1945 Neonazis erlaubt worden sei, am Heldenplatz aufzumarschieren. Er bitte daher um Verständnis, dass auch ein alter Politiker, der seit seiner Jugend antifaschistisch eingestellt sei, Emotionen zeige.

Anschließend widmete sich Edlinger den vorliegenden Gesetzesmaterien und erläuterte ausführlich, weshalb die SPÖ den unabhängigen Finanzsenaten nicht zustimme. Diese seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung und brächten positive Veränderungen in der Finanz- und Verwaltungsstruktur, die SPÖ verknüpfe ihr Ja jedoch mit der unbefristeten Verlängerung der Flexibilisierungsklausel, die offensichtlich von der ÖVP nicht gewollt werde. Die Flexibilisierungsklausel sei 1999 befristet eingeführt worden und habe Einsparungen in der Höhe von 3,7 bis 10,9 % gebracht. Der Zusammenhang mit den unabhängigen Verwaltungssenaten bestehe in den gemeinsamen Zielsetzungen von mehr Flexibilität und mehr Sparsamkeit, sagte er. Edlinger hoffte daher, in kommenden Verhandlungen doch noch den Fortbestand der Flexibilisierungsklausel erreichen zu können, womit auch für die unabhängigen Finanzsenate die erforderliche verfassungsmäßige Mehrheit mit Hilfe der SPÖ erreicht werden könne.

In einer tatsächlichen Berichtigung widersprach Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) der Behauptung Edlingers, die Bundesregierung hätte eine Demonstration von Neonazis am Heldenplatz zugelassen. Bundesminister Strasser habe lediglich bestehende Gesetze vollzogen, sagte Stummvoll und forderte Edlinger auf, sich neuerlich für diesen Vorwurf zu entschuldigen.

Abgeordneter MÜLLER (F) bezeichnete die unabhängigen Finanzsenate als einen Meilenstein, der eine Stärkung der Bürgerrechte brächte und faire und schnellere Verfahren gewährleisten würde. Dadurch würden auch die beiden Höchstgerichte entlastet, meinte der Redner, und bedauerte, dass aufgrund der Ablehnung der SPÖ dieses Gesetz heute nicht beschlossen werden könne.

Abgeordneter KIERMAIER (S) konzentrierte sich auf das Abgabenänderungsgesetz und hob dabei die positiven Auswirkungen für die Eigenmittelsituation der Klein- und Mittelbetriebe hervor. Große Sorgen bereite ihm aber Basel II. Kiermaier führte aus, dass stille Beteiligungen und ähnliches für diesen Wirtschaftszweig eine interessante Sache darstellten, denn Österreich sei ein Land mit hohen Spareinlagen, die oft nur mit dem Ecksatz verzinst würden. Durch günstige Kredite und einen Mehrertrag bei Spareinlagen wäre somit beiden geholfen. Was die Haftung betreffe, so könne man durchaus auch ohne Banken Sicherheiten vereinbaren, so etwa „grundbücherlicher Art“. Abschließend kritisierte der Redner die Spesen- und Gebührenpolitik der Banken scharf.

Zur Reaktion von ÖVP und FPÖ auf seinen Klubkollegen Edlinger meinte er, dass diese überzogen sei, da sich Edlinger entschuldigt habe und es den beiden Koalitionsparteien nur um die „Show“ ginge.

Abgeordneter AUER (V) bedauerte die ablehnende Haltung der SPÖ zu den unabhängigen Finanzsenaten und wandte sich dann dem Abgabenänderungsgesetz zu, dem er eine nicht zu unterschätzende Förderung des Mittelstandes zuschrieb. Dass Österreich nicht in der Verhandlungsrunde zu Basel II vertreten sei, dafür seien der ehemalige SPÖ-Finanzminister und der seinerzeitige SP-Bundeskanzler verantwortlich. Jedenfalls bringe das Abgabenänderungsgesetz auch positive Änderungen für die Landwirtschaft und trage zu Kosteneinsparungen und Verwaltungsvereinfachungen bei.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) brachte einen Entschließungsantrag betreffend Umsetzung der Ziele des Sozialstaats-Volksbegehrens ein, worin unter anderem auch die rückwirkende Abschaffung der Unfallrentenbesteuerung gefordert wird.

Wie ihr Klubkollege Kiermaier beurteilte sie das Abgabenänderungsgesetz für die Klein- und Mittelbetriebe als ein wichtiges Rückgrat. Sie zeigte sich froh darüber, dass die Belastung der Regionalbanken durch die Umsatzsteuer verhindert werden konnte, denn diese seien ein wichtiges Standbein für die klein- und mittelständische Wirtschaft.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) befasste sich in erster Linie mit den Immobilientransaktionen des Bundes. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) hinsichtlich der Nutzung und Bewirtschaftung der Rossauerkaserne in bewährter Weise vorgehen werde, was die Wilhelmskaserne betreffe, so wäre dieses 2,8 ha große Areal für den Wohnbau im Wiener Stadtgebiet sehr interessant, meinte er.

Zur Causa Edlinger bemerkte Firlinger, dass die Reaktion der Koalition nicht überzogen gewesen sei, sondern durchaus angemessen.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) drückte sein Bedauern aus, dass es der SPÖ nicht möglich sei, zu den unabhängigen Finanzsenaten ihre Zustimmung zu geben. Diese seien im Ansatz richtig, man könne sie aber nicht völlig abgelöst von der Flexibilisierungsklausel betrachten. Auch er geht davon aus, dass man sich in den nächsten Wochen hinsichtlich der unbefristeten Einführung der Flexibilisierungsklausel werde einigen können. Dann werde die SPÖ in der Lage sein, mit ihren Stimmen die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit sicherzustellen.

Für Abgeordnete Mag. FRIESER (V) wären die unabhängigen Finanzsenate ein rechtsstaatlicher Fortschritt, wobei dieser Sektor der Verwaltung endlich auch dort nachziehe, wo andere Verwaltungsbereiche längst seien. Unabhängige Finanzsenate würden, so die Abgeordnete, nicht a priori fiskusfreundlich und steuerzahlerfeindlich über Bescheide befinden. Frieser bewertete auch die Mitwirkung von Laien als positiv, denn dadurch würde ihrer Ansicht nach auch der Druck zur Steuervereinfachung erhöht werden.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) erörterte nochmals aus seiner Sicht, weshalb die SPÖ den unabhängigen Finanzsenaten nicht zustimmen könnte. Auch er stellte die Verbindung zur Flexibilisierungsklausel her, die seit 1999 erfolgreich zur Kostenreduktion und zur besseren Entwicklung der Eigenständigkeit der MitarbeiterInnen geführt habe. Leider wolle die Regierung diese vernünftige Regelung nicht verlängern, weshalb er an ÖVP und FPÖ appellierte, sich noch einmal zu diesem Thema zusammenzusetzen.

Für Abgeordneten GAUGG (F) ist die Ablehnung der unabhängigen Finanzsenate durch die SPÖ nicht nachvollziehbar, und er mutmaßte dahinter lediglich eine „Bestemmhaltung“. Zum Entschließungsantrag der SPÖ hinsichtlich des Sozialstaats-Volksbegehrens meinte er, dass auch die SPÖ zahlreiche unsoziale Maßnahmen beschlossen habe, und der Finanz- sowie der Sozialminister der gegenwärtigen Regierung ein schweres Erbe übernommen hätten. Mit schweren Geschützen fuhr der Redner gegen die BAWAG auf und kritisierte die vorzeitige Abfertigung des Generaldirektors.  

Abgeordneter Dr. HEINDL (S) hielt in einer kurzen zweiten Stellungnahme fest, die SPÖ werde heute gegen das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz stimmen, sie sei aber bereit, die jüngsten Vorschläge der ÖVP und der FPÖ zu prüfen und eventuell bei der nächsten Nationalratssitzung im Mai zu unterstützen. Er habe den Abänderungsantrag der Koalition vor zwanzig Minuten bekommen, sagte Heindl, die Zeit sei zu kurz gewesen, um die einzelnen Punkte zu bewerten.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) meinte, es tue ihm leid, dass "ein gutes Gesetz" aufgrund eines Junktims der SPÖ heute nicht beschlossen werden könne. Die Entschuldigung von Abgeordnetem Edlinger für seinen gestrigen Zwischenruf wertete der Abgeordnete als nicht ausreichend. "Es würde nicht schaden, wenn Edlinger zurücktreten würde", sagte er.

Abgeordnete LENTSCH (V) führte aus, mit dem vorliegenden Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz würde man einen wichtigen Schritt zur Verwaltungsreform vollziehen. Vorgesehen sei, die zweite Instanz im Finanzverfahren aus den Händen weisungsgebundener Beamter zu nehmen und sie unabhängigen Finanzsenaten zu übertragen. Lentsch bedauerte, dass die SPÖ dem nicht zustimmen werde.

Abgeordneter BÖHACKER (F) zeigte kein Verständnis dafür, dass die SPÖ dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz trotz des Entgegenkommens der Koalitionsparteien nicht zustimmen wird. Es sei richtig, dass die SPÖ den Abänderungsantrag erst vor knapp einer Stunde erhalten habe, skizzierte er, dieser sei ihr in überwiegender Form aber bereits vorher bekannt gewesen. Man habe "exakt drei Zeilen" geändert, die noch dazu genau den Vorstellungen der SPÖ entsprechen würden.

Böhacker machte zudem geltend, dass auch die zuständige Gewerkschaft die Klubs ersucht habe, der Einrichtung von unabhängigen Finanzsenaten zuzustimmen. Durch ihre Ablehnung stimme die Opposition gegen eine Angleichung der österreichischen Rechtsschutzstandards an internationale Bestimmungen und gegen Verwaltungsvereinfachung, kritisierte er. Der Abgeordnete hegt den Verdacht, dass die SPÖ allein aus parteipolitischen Gründen die Zustimmung zum Gesetz verweigert.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) wandte sich dagegen, das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz zurück an den Finanzausschuss zu verweisen, und meinte, die Materie sei ausdiskutiert. Als Kompromiss regte er an, die dritte Lesung heute zu vertagen, um etwaige Bedenken der SPÖ noch auszuräumen. Ausdrücklich bedauert wurde von Stummvoll, dass die SPÖ die Einrichtung einer unabhängigen Finanzverwaltung mit einer technischen Variante der Budgetgestaltung junktimiert habe.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) wertete den Abänderungsantrag der Koalitionsparteien als Versuch, auf die Wünsche der Opposition einzugehen, und betonte, er anerkenne und akzeptiere das. Dennoch plädierte er für eine nochmalige Diskussion der Materie im Finanzausschuss.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Grünen, das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz an den Finanzausschuss rückzuverweisen, lediglich von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Das Gesetz selbst wurde unter Berücksichtigung des F-V-Abänderungsantrages zwar in zweiter Lesung mehrheitlich angenommen, erhielt aber nicht die für die Verfassungsbestimmungen erforderliche Zweidrittelmehrheit. Die dritte Lesung des Gesetzes wurde mit FP-VP-Mehrheit vertagt.

In weiterer Folge stellte der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Dipl.-Ing. PRINZHORN klar, dass in der dritten Lesung lediglich jene Gesetzesbestimmungen zur Abstimmung gestanden und damit vertagt worden seien, die nicht dem Verfassungsquorum unterliegen.

Einstimmig beschloss der Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz 2002 und das BG über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen. Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Umsetzung der Ziele des Volksbegehrens Sozialstaat Österreich blieb in der Minderheit.

Sodann wurden 5 Abkommen einstimmig genehmigt: ABKOMMEN MIT ARMENIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN, ABKOMMEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN MIT DER IRANISCHEN REGIERUNG, ABKOMMEN MIT SINGAPUR ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN, ABKOMMEN MIT DEN NIEDERLANDEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIET DER NACHLASS-, ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERN UND PROTOKOLL ZUR NEUERLICHEN ABÄNDERUNG DES MIT DEN NIEDERLANDEN UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN. (Fortsetzung)