Parlamentskorrespondenz Nr. 308 vom 29.04.2002

ANTRÄGE (654 - 662)

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SPÖ TRITT FÜR ERHÖHUNG DES KILOMETERGELDES EIN

In einem Entschließungsantrag fordert S-Abgeordneter Dietachmayr die Anhebung des bestehenden Kilometergeldes, um den Kraftfahrern die überdurchschnittlich gestiegenen Kfz-Kosten zu ersetzen, und eine Berechnung des Pkw-Index, der bisher die Grundlage für eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes bildete. (654/A[E])

GRÜNE: IM STRAFPROZESS SOLLEN VERTEIDIGERKOSTEN ZUR GÄNZE ERSETZT ...

Wird ein nicht nur aufgrund einer Privatanklage oder der Anklage eines Privatbeteiligten Angeklagter freigesprochen und das Strafverfahren eingestellt, hat der Bund alle Kosten der Verteidigung und der Vertretung zu ersetzen. Diese Änderung der Strafprozessordnung beantragen die Grünen mit der Begründung, dass jeder Mensch in ein Strafverfahren involviert werden kann und dann mit beträchtlichen VerteidigerInnenkosten und Aufwendungen, die je nach Umfang des Verfahrens mehrere 10.000 € betragen können, belastet ist, die er finanziell kaum oder nicht bewältigen kann. (655/A)

... UND IM STGB DIE STRAFBESTIMMUNG "HERABSETZUNG RELIGIÖSER LEHREN" ABGESCHAFFT WERDEN

Geht es nach den Grünen, soll auch § 188 StGB, die Bestimmung über die Herabsetzung religiöser Lehren, abgeschafft werden. Diese Regelung ist nach Meinung der Grünen anachronistisch, weil sie weder die politische noch die soziale Realität zur Kenntnis nehme. Wenn die Herabwürdigung religiöser Lehren unter Strafe gestellt wird, besteht in dieser Hinsicht kaum ein Unterschied zu Rechtssystemen von Staaten, in denen religiöse Normen hinter den Rechtsvorschriften stehen. Österreich ist eine demokratische Republik, in der das Recht vom Volk ausgeht; in einer Demokratie, in der die Legitimation zur Machtausübung von der Zustimmung der BürgerInnen abgeleitet wird, können, sollen und dürfen religiöse Dogmen nicht privilegiert sein, heißt es in der Begründung zu diesem Antrag. (656/A)

EINHEITLICHE AUSRÜSTUNGSSTANDARDS, KLARE ZUSTÄNDIGKEITEN UND FINANZIELLE MITTEL FÜR DIE FEUERWEHREN

In einer Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 verlangt S-Abgeordneter Kiermair bundesweit einheitliche Richtlinien für den Einsatz der Feuerwehren zur Beseitigung von Katastrophenschäden im weitesten Sinne, vor allem Vorgaben für einheitliche Ausrüstungsstandards und klare Zuständigkeitsregelungen. (657/A)

REGIERUNGSPARTEIEN PRÄSENTIEREN VORSCHLAG FÜR VERWALTUNGSREFORM IM LANDESVERTEIDIGUNGSMINISTERIUM

Mit diesem von FPÖ und ÖVP eingebrachten Antrag zur Verwaltungsreform sollen Legislativmaßnahmen im Wehrrecht umgesetzt werden. Diese Kompetenzänderungen werden in einem eigenen Anpassungsgesetz, dem "Reorganisationsbegleitgesetz (REORGBG)", zusammengefasst. Im Besonderen geht es um die Umbenennung des Amtes des "Generaltruppeninspektors" in "Chef des Generalstabes" im Hinblick auf die Schaffung eines Generalstabes, um die Umbenennung des Heeresgebührenamtes in "Heerespersonalamt" mit Blickrichtung Erweiterung des erstinstanzlichen Aufgabenkataloges dieser Behörde, um die Übertragung der erstinstanzlichen Behördenzuständigkeit im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatzpräsenzdienst vom Verteidigungsminister auf das Heerespersonalamt und um die Übertragung anderer erstinstanzlicher Behördenzuständigkeiten des Ministers an nachgeordnete Behörden (Heerespersonalamt bzw. Militärkommanden).

Außerdem werden in der Novelle Zitierungsanpassungen in Wehrrechtsnormen umgesetzt. Diese Formaländerungen beruhen auf der Neuerlassung des Heeresgebührengesetzes 2001 und des Auslandseinsatzgesetzes 2001 sowie der Wiederverlautbarung des Wehrgesetzes 1990 unter dem Kurztitel "Wehrgesetz 2001" und der (neuerlichen) Wiederverlautbarung des Sperrgebietsgesetzes 1995 unter dem Kurztitel "Sperrgebietsgesetz 2002". (658/A)

KEINE SONDERSTELLUNG VERTRAGLICHER PFANDRECHTE IM KSCHG MEHR

S-Abgeordneter Johann Maier tritt in einem Antrag dafür ein, im Konsumentenschutzgesetz das Verbot der Gehaltspfändung oder Gehaltsabtretung zu verankern; Vormerkungen von vertraglichen Gehaltspfändungen sollen erst dann zulässig und wirksam sein, wenn sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet und die zugrunde liegende Schuld wirksam fällig gestellt wurde. (659/A)

S-ABGEORDNETE FÜR ÖSTERREICHWEITE KAMPAGNE ÜBER DIE RISKEN VON ANABOLIKA ...

S-Abgeordnete verlangen vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen bzw. von der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport eine umfassende Untersuchung der in Österreich erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel, und zwar bis Ende Oktober 2002. Aufgrund dieser gesundheits- wie auch dopingrelevanten Aspekte sollten - unter Einbeziehung anderer EU-Mitgliedsstaaten - weitere Kontrollen der am Markt befindlichen Produkte durchgeführt werden, um das Ausmaß der kontaminierten Produkte und deren gesundheitliches Risiko abschätzen zu können. Außerdem fordern die Mandatare eine österreichweite Kampagne über die gesundheitlichen und sportlichen Risken von Anabolika. (660/A[E] und 661/A[E])

... UND FÜR STUDIE ÜBER AUSWIRKUNGEN DES KONSUMS VON PSYCHOTROPEN SUBSTANZEN AUF DIE FAHRTAUGLICHKEIT

In einem Entschließungsantrag treten sozialdemokratische Abgeordnete für die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen ein, um die Auswirkungen des Konsums von psychotropen Substanzen auf die Fahrtüchtigkeit eindeutig beurteilen zu können. U.a. sollte sich die Studie mit offenen Fragen - etwa ob mit einem Harn- oder Bluttest der genaue Zeitpunkt des Drogenkonsums und die konsumierte Menge getroffen werden kann - befassen. (662/A[E]) (Schluss)