Parlamentskorrespondenz Nr. 458 vom 19.06.2002

DISKUSSION IM HAUPTAUSSCHUSS ZUM EU-KONVENT (2)

Wien (PK) - Eine wichtige Grundlage für die aktuelle Aussprache im Hauptausschuss zum Thema EU-Konvent bildeten Positionspapiere, die die österreichischen Vertreter im EU-Konvent vorab vorgelegt hatten. Sie setzen sich mit Fragen der Kompetenzverteilung und Subsidiarität, der Institutionenreform der EU und der Stellung der nationalen Parlamente im Entscheidungsprozess der Europäischen Union und als Kontrollorgan auseinander.

Einig sind sich die österreichischen Mitglieder des EU-Konvents darin, dass sich die EU auf ihre Kernkompetenzen beschränken und nicht jedes Detail regeln soll. Außerdem müssten die Zuständigkeiten der Union weiterhin durch die Mitgliedstaaten festgelegt werden (Kompetenz-Kompetenz).

CASPAR EINEM

Als Vertreter der SPÖ tritt Abgeordneter Caspar Einem dafür ein, dass die Frage der Kompetenzaufteilung für weitere Entwicklungen offen bleiben und damit auch die Art. 95 und 308 EGVG weiter bestehen bleiben sollen.

Grundsätzlich spricht er sich in Fragen der Kompetenzbereinigung für eine Bündelung von Zuständigkeiten im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik auf europäischer Ebene und für den Aufbau einer gemeinsamen europäischen Verteidigung aus.

Bei den Agenden der 3. Säule - Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz - will Einem das Prinzip der Mehrheitsentscheidung im Rahmen des Verfahrens der Mitentscheidung des Europäischen Parlaments verwirklichen. Wesentlich scheint es ihm, die 3. Säule der Kontrolle des EuGH zu unterwerfen. Einem tritt für die Unterstellung von Europol unter die Kommission, für die Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft und für die Einrichtung einer die nationalen Grenzkontrollen unterstützende Europäische Grenzkontrollpolizei ein. Die Grundrechtscharta müsste gerade im Hinblick auf diesen sensiblen Bereich verfassungsrechtlich verankert werden.

Damit Europa zu einer Sozialunion wird, sollten nach Ansicht Einems in den Bereichen Beschäftigung und soziale Mindestsicherung die europäischen Kompetenzen gestärkt werden. Weitere Integrationsschritte hält er auch in Fragen der Migration, der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit und der Strafjustiz für sinnvoll. Notwendig scheint ihm eine Verstärkung der Gemeinschaftskompetenz bei der Besteuerung von Unternehmen sowie eine gemeinsame Wahrnehmung von Funktionen in Weltbank, IWF und anderen Einrichtungen auf internationaler Ebene.

Was die Entscheidungen im Rat betrifft, schlägt Einem in seinem Papier vor, die Mehrheitsentscheidungen so weit wie möglich auszudehnen, gleichzeitig müsste in diesen Fällen aber auch das Europäische Parlament zustimmen. Darüber hinaus soll die Legitimität der Entscheidungen durch die Verpflichtung gestärkt werden, Gesetzesentwürfe noch vor Beschlussfassung in der Kommission den Sozialpartnern und den Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene zur Begutachtung und zur Stellungnahme zuzusenden.

Ausführlich beschäftigt sich das Positionspapier Einems mit der Rolle der nationalen Parlamente, die primär in der Begleitung und Kontrolle der jeweils eigenen Regierungsmitglieder der Mitgliedstaaten gesehen wird, was gegebenenfalls auch durch die Bindung an einen Beschluss des Parlaments erfolgen kann. Zur Verbesserung der Information sieht der Vorschlag künftig eine Berichtspflicht der jeweiligen Präsidentschaft und der Kommission gegenüber den nationalen Parlamenten vor. Ergänzt sollte dies durch ein Fragerecht der nationalen Parlamente (zwei mal jährlich) an die Präsidentschaft und die Kommission werden. Die Konferenz der Präsidenten der nationalen Parlamente sollte stärker institutionalisiert werden, fordert Einem.

Ausdrücklich lehnt Einem die Schaffung einer zweiten Kammer des Europäischen Parlaments, die aus nationalen Abgeordneten zusammengesetzt ist, ab, da der Rat in Ausübung der Gesetzgebungsfunktion praktisch eine zweite Kammer sei.

REINHARD EUGEN BÖSCH

Auch die FPÖ möchte, wie aus dem von Abgeordnetem Reinhard Eugen Bösch vorgelegten Positionspapier hervorgeht, die Möglichkeit einer periodischen Revision der Kompetenzen offen halten und fordert die Schaffung eines sachbezogenen Kompetenzkatalogs sowie eines eigenen Kompetenzgerichtshofes, dessen Mitglieder nationale VerfassungsrichterInnen sein sollen. Vorstellen können sich die Freiheitlichen in diesem Zusammenhang eine Renationalisierung bestimmter Politikfelder, etwa im Bereich der Landwirtschaft und in der Strukturpolitik.

Im Bereich der intergouvernementalen Zusammenarbeit ist nach vorliegendem Papier am Einstimmigkeitsprinzip festzuhalten, keinesfalls dürfe es zu einer Vergemeinschaftung der 2. und 3. Säule - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bzw. Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres - kommen. Notwendig sei aber eine bessere Koordinierung. Daher sei das Gewicht der EU in diesen Fragen durch die Einrichtung eines GASP-Rates in der Zusammensetzung der Außen- und Verteidigungsminister zu vergrößern. Das Gleiche gilt für eine Neugestaltung des JI-Rates, der sich aus den Innen- und JustizministerInnen zusammensetzen soll. Insbesondere fordert die FPÖ hier eine verstärkte Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der illegalen Migration. Europol sollte seine Koordinierungsmaßnahmen intensivieren, eine operative Rolle soll Europol nach Meinung Böschs aber nicht erhalten. Die Errichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft wird abgelehnt. Auch die FPÖ spricht sich für eine internationale EU-Grenzschutztruppe aus.

Der Rat der EU soll der FPÖ zufolge seine Doppelfunktion als Setzer von Gemeinschaftsrecht in der 1. Säule und als völkerrechtliches Koordinationsgremium der 2. und 3. Säule beibehalten, wenn auch in gestraffter Form. Hinsichtlich seiner Funktion in der 1. Säule soll der Rat nach Vorstellung der FPÖ zu einer ersten Kammer (bezeichnet als "Staatenkammer") umgewandelt werden. Die zweite Kammer sollte die so genannte Bürgerkammer (derzeit Europäisches Parlament) sein. Dabei muss laut vorgelegtem Positionspapier das Mitentscheidungsverfahren in allen Bereichen der 1. Säule  durchgehend angewendet werden.

Großen Wert legen die Freiheitlichen auf eine Bindung der MinisterInnen im Rat an ein imperatives Mandat durch die nationalen Parlamente, als das geeignetste Mittel, die demokratische Legitimierung zu erhöhen. Die Bestellung von EuropaministerInnen in den Mitgliedstaaten wird von der FPÖ ausdrücklich begrüßt.

Unterstrichen wird im von Bösch vorgelegten Positionspapier, dass die Kommission nicht zu einer europäischen Regierung werden dürfe. KommissarInnen seien politische BeamtInnen, die die Interessen der Gemeinschaft zu vertreten hätten. Jedes Land solle auch in Zukunft eine/-n KommissarIn stellen.

Stark macht sich die FPÖ auch für den Ausschuss der Regionen, dem sie den Status eines gleichberechtigten Organs neben dem EP, dem Rat, der Kommission, dem EuGH und dem Rechnungshof geben will.

Um die Handlungsfähigkeit der Union nach der Erweiterung zu sichern, schlagen die Freiheitlichen ein Präsidium vor, bestehend aus dem/der Präsidenten/-in des Europäischen Rates, seines/seiner Vorgängers/Vorgängerin und seines/seiner Nachfolgers/Nachfolgerin, aus dem/der Präsidenten/Präsidentin des EP und der Kommission. Der Europäische Rat sollte sich wieder auf seine Kernfunktionen, der strategischen politischen Planung und dem Treffen von Grundsatzentscheidungen konzentrieren. 

HANNES FARNLEITNER

Der Vertreter der österreichischen Bundesregierung im Konvent, Hannes Farnleitner, will im Sinne des Transparenzgebots die Zuständigkeiten in der EU übersichtlicher und verständlicher gestalten. Demnach sollten drei Kompetenztypen unterschieden werden: Ausschließliche Zuständigkeit der Union/Gemeinschaft, gemeinsame Zuständigkeiten der Union/Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten.

Für die ausschließlichen Zuständigkeiten der Union kämen, so Farnleitner, Außenhandelspolitik einschließlich des gemeinsamen Zolltarifs, Währungspolitik, Schutz der biologischen Meeresressourcen sowie internes Organisations- und Verfahrensrecht in Betracht.

Bei den gemeinsamen Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten sollen Farnleitner zufolge sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EU befugt sein, tätig zu werden, wobei dem Subsidiaritätsprinzip eine besondere Bedeutung zukommen sollte. Als konkurrierende Zuständigkeiten könnten seiner Vorstellung nach etwa der freie Warenverkehr, Freizügigkeit, freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, Binnenmarkt, Landwirtschaft, Visa, Asyl und Einwanderung, Verkehr, Wettbewerb, Steuervorschriften und Umwelt  qualifiziert werden.

Schließlich sollten einige Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, wie es im Positionspapier Farnleitners heißt, demonstrativ angeführt werden, z.B. Raumordnung und Raumplanung, Tierschutz, Naturschutz, Tourismus, Wahrung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens, Förderung der Pressevielfalt. Die Union könne bei diesen Tätigkeiten die Mitgliedstaaten jedoch unterstützen, etwa im Bereich der Bildung, der Kultur, des Gesundheitswesens, der Industrie, der Forschung und technologischen Entwicklung.

Zur Überwachung der Kompetenzgrundsätze (Kompetenz-Kompetenz, Prinzip der begrenzten Eigenermächtigung, Subsidiaritätsprinzip, Verhältnismäßigkeitsprinzip) sollte dem Farnleitner-Papier zufolge vor dem EuGH eine Kompetenzprüfungsklage vorgesehen werden. Weiters fasst es weitere wichtige Positionen kurz zusammen:

Verankerung des europäischen Sozialmodells einschließlich einer breiteren vertraglichen Ausgestaltung des sozialen Dialogs; Verankerung der Sprachen- und Kulturvielfalt; Dezentralisierung der europäischen Förderpolitiken; kritische Überprüfung europäischer Rechtssetzungspraxis (zu viel Rahmengesetzgebung); Art 23. B-VG als Modell für andere Mitgliedstaaten; Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens; längerfristige Konzeption einer eigenen Europasteuer als teilweiser Ersatz des derzeitigen Beitragssystems mit dem Ziel einer Entlastung der Nettozahler.

Farnleitner spricht sich auch dafür aus, allen natürlichen und juristischen Personen die Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage zu eröffnen.

JOHANNES VOGGENHUBER

Johannes Voggenhuber, von der Fraktion der Grünen des Europäischen Parlaments für den Konvent nominiert, stellt an den Beginn seines Positionspapiers die Forderung, die Charta der Grundrechte solle Grundstein einer Europäischen Verfassung werden. Darüber hinaus will er den BürgerInnen die Möglichkeit einer Individualbeschwerde beim EuGH ermöglichen. Die einzelnen Verträge sollen in einen einzelnen Vertrag der Europäischen Union zusammengeführt werden, wobei eine Zweiteilung in einen konstitutionellen und in einen einfachgesetzlichen Teil erfolgen sollte. Für alle Beschlüsse der einfachen Gesetzgebung sollte die qualifizierte Mehrheit gelten, Vertragsveränderungen bedürften der Zustimmung des EP, Verfassungsänderungen darüber hinaus der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente. Über die Verfassung der Europäischen Union sollte es ein europaweites Referendum geben.

Voggenhuber strebt auch eine flexible Kompetenzregelung mit klaren Entscheidungs- und Verfahrensregeln anstatt eines starren Kompetenzkatalogs an. Ziele und Aufgaben von Euratom müssten nach den Vorstellungen seines Papiers in Richtung eines Ausstiegs aus der Atomenergie und der Förderung erneuerbarer Energien geändert werden.

Ein besonderes Anliegen ist Voggenhuber die Achtung des Demokratieprinzips und der Gewaltenteilung. Europäisches Parlament und Rat sollen die Gesetzgeber der Union sein, wobei das EP als Vertretung der Völker die erste Kammer und der Rat bzw. die Fachräte die zweite Kammer bilden sollen. Voggenhuber fordert in diesem Zusammenhang die uneingeschränkte Mitentscheidung des EP, seine volle Kontrolle und Budgethoheit, sowie das Initiativrecht für das EP. Ein einheitliches Wahlrecht zum EP scheint ihm ebenso erforderlich. Ein Teil der RichterInnen des EuGH sowie der/die KommissionspräsidentIn sollten durch das EP gewählt werden. Auch einzelne KommissarInnen sollten dem EP gegenüber verantwortlich sein (Misstrauensvotum). Die Rechenschaftspflicht der EZB gegenüber dem EP sollte ausgebaut werden.

Voggenhuber spricht sich in dem vorliegenden Papier auch für Volksinitiativen auf europäischer Ebene aus. Das Wahlrecht zum EP möchte er vereinheitlichen. Zusätzlich fordert er ein europäisches Parteienstatut und die Förderung europäischer Parteien sowie ein europäisches Vereinsrecht. 

Der Europäische Rat sollte nach den Vorstellungen Voggenhubers die Richtlinienkompetenz in der GASP wahrnehmen, jedoch keinerlei legislative Funktion erhalten. Der supranationale Charakter der Kommission wird in dem vorliegenden Papier unterstrichen. Der EuGH sollte mit einem eigenen Senat auch zum europäischen Verfassungsgerichtshof werden, eine dritte Kammer zur Entscheidung über die Einhaltung der Subsidiarität wird abgelehnt. Einen europäischen Staatsanwalt kann sich Voggenhuber bei Vergehen vorstellen, die die EU-Finanzmittel betreffen.

Wie Caspar Einem tritt auch Voggenhuber für eine europäische Sozialunion ein, wobei die europäische Geldpolitik um die Kriterien Wirtschaftswachstum und Beschäftigung erweitert werden sollten. Konkret sieht das Papier die Harmonisierung der sozialen Standards auf hohem Niveau, die verfassungsrechtliche Verankerung des europäischen Sozialmodells, eine gemeinsame Wirtschaftspolitik, die Harmonisierung im Steuerbereich und die Entwicklung eines europäischen Finanzausgleichs vor.

Für die Europäische Außen- und Sicherheitspolitik strebt Voggenhuber die Zusammenlegung der diplomatischen Dienste, die gemeinsame Vertretung in internationalen Organisationen und die Zugehörigkeit des Hohen Vertreters der Außenpolitik zur Kommission an. (Schluss)