Parlamentskorrespondenz Nr. 566 vom 11.07.2002

EINE EMOTIONALE DEBATTE ÜBER DEN ÖSTERREICHISCHEN GRUNDKONSENS

Wien (PK) - In den Nachmittagstunden unterbrach der Nationalrat die Debatte über die 60. ASVG-Novelle für eine Erklärung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Zusammenhang mit Äußerungen von Volksanwalt Ewald Stadler. Daran schloss sich eine knapp zweistündige Debatte.

In seiner Erklärung zur Wiedererringung der Unabhängigkeit unseres Landes, zur geschichtlichen Abfolge und zu ihrer Bewertung plädierte Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL dafür, die Geschichte ganzheitlich zu betrachten. Er zitierte einige Stellen aus der Proklamation und Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 und fügte hinzu, dass seit damals die Republik an jedem 27. April des Wiedererstehens des unabhängigen Österreichs gedenke. Dies sei ein Grundkonsens aller, betonte Schüssel. Dieses Datum sei mit dem 5. Mai 1945, der Befreiung Mauthausens, mit dem 8. Mai 1945, der Kapitulation der deutschen Armee und damit dem Kriegsende, und mit dem 15. Mai 1955, der vollen Wiedererringung der Souveränität, als ein Ganzes zu betrachten, und daraus könne kein Teil herausgebrochen werden.

Am 27. April gedenke die Republik aber auch der unzähligen Opfer, so der Bundeskanzler, der ermordeten Juden, der zivilen politischen Opfer, der Gefallenen. Dies sei eine Wunde, die nicht heile, die aber gepflegt und gesäubert werden müsse. Heilung erringe man vielleicht, wenn Verzeihung von den Opfern gewährt werde, und vor allem durch Erinnerung. Von dieser Erinnerung dürfe sich niemand ausschließen und niemand dürfe davon ausgeschlossen werden.

Die Darstellung, Österreich habe sich nach 1945 nicht selbst entnazifiziert, sondern sei von außen entnazifiziert worden, bezeichnete Schüssel als falsch, unfair und ungerecht angesichts der Gründer der Zweiten Republik. Man müsse daher auch den Eigenbeitrag in einer ganzheitlichen Betrachtung sehen. Der Bundeskanzler erinnerte in diesem Zusammenhang an die zahlreichen Gesetze zur Wiedergutmachung, an den Nationalfonds, an die Zwangsarbeiterentschädigung und an den Restitutionsfonds, räumte aber gleichzeitig ein, dass Wiedergutmachungen oft zu spät, halbherzig und nicht mit der richtigen Tonlage erfolgt seien.

Als unrichtig bewertete er auch die Auffassung, in Österreich gebe es keine Aufarbeitung der Geschichte. Nach Kriegsende sei Österreich nicht frei im vollen staatsrechtlichen Sinn gewesen, sagte Schüssel. Besatzung sei immer etwas Bitteres, Übergriffe seien Tatsachen, die jedem bewusst seien. Das, was ist, müsse ausgesprochen werden, unterstrich Schüssel, und er bewertete es als positiv, dass man heute auch Tabuthemen anspricht. Das sei nicht einfach, weil man missverstanden und missdeutet werden könne.

Dezidiert stellte der Kanzler fest, dass die sieben Jahre des Naziterrors nicht mit den zehn Jahren der sowjetischen Besatzung verglichen und in Zusammenhang gebracht werden können. Es sei keine Frage, dass es nach 1945 eine völlig andere Situation durch die Wiedererrichtung des Parlamentarismus, der Verfassung und der Demokratie gegeben habe. Daher dürfe es keine Vergleiche geben, kein Aufrechnen der Opfer, kein Ausspielen der Gefühle derer, denen vor 1945 Unrecht geschehen ist und denen nach 1945 Unrecht geschehen ist.

Dieser Grundkonsens, so der Bundeskanzler, sei ein ganzheitlicher, der nichts ausspare und den wir auch gemeinsam trügen und lebten. Ihm sei es daher wichtig, diesen Grundkonsens, diese gute rot-weiß-rote Botschaft auch hinauszutragen.

Am Ende seiner Ausführungen ging Schüssel kurz auf die Fragen der nicht eingebrachten Dringlichen Anfrage der Grünen ein und machte klar, dass es seitens der Bundesregierung keine legistischen Initiativen hinsichtlich der Änderung des Bestellungsmodus für die Volksanwälte geben werde. Dies sei eine so sensible Frage, die sich für eine Anlassgesetzgebung nicht eigne.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) teilte über weite Strecken die historische Darstellung des Bundeskanzlers. Die Grünen wollten jedoch ganz konkret zu den Äußerungen Stadlers eine Erklärung hören und darüber diskutieren, wie man nun vorgehe. Dass jemand, der solche Äußerungen getätigt hat, ein so hohes Amt ausübe, ist für sie unerträglich.

Petrovic ging dann auf die Ausführungen des Bundeskanzlers ein und meinte, dass die Situation nach 1945 von allen so gesehen werde, wie vom Kanzler dargelegt. Die Probleme, vor denen die damalige österreichische Regierung gestanden sei, seien so groß gewesen, wie wir es uns kaum vorstellen könnten. Sie halte es aber für unzulässig, diese erste Regierung als den Inbegriff der Moralität darzustellen. Petrovic spielte dabei auf die Verzögerung der Entschädigung an.

Niemand stelle in Abrede, dass es nach Konflikten und Kriegen bei allen Befreiungen auch zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist und immer wieder kommt. Individuelle Verletzungen der Menschenrechte und den politischen Auftrag einer Mission zu verwechseln, rüttle aber am Grundkonsens der Republik und bedeute, ganz bewusst Zerrbilder der Geschichte darzustellen. Man dürfe nicht vergessen, dass die Nazis ganzen Bevölkerungsgruppen ihr Lebensrecht abgesprochen haben. Stadler sei auch nicht nach der Bewertung individueller Leiden von Opfern gefragt worden. Einzelne Menschenrechtsverletzungen könne man nicht mit ethnischen Säuberungen gleichstellen. Das habe Stadler aber getan, und das sei aufs schärfste zurückzuweisen.

Anhand von Zitaten versuchte Petrovic nachzuweisen, dass Volksanwalt Stadler nicht zum ersten Mal solche Äußerungen von sich gegeben, den nationalsozialistischen Terror relativiert und an Treffen mit rechtsextremen Gruppen teilgenommen habe. Auch sei aus seinem Mund immer wieder das Bekenntnis zum deutschen Volkstum erfolgt. Deshalb sei nun der Bundeskanzler als Chef der Regierung gefordert. Petrovic verwies dabei auf den Auftrag des Volksanwaltes, die Bevölkerung zu vertreten, und zwar unter dem Aspekt des Artikels 7 B-VG, wonach keine wie immer gearteten Unterscheidungen und Diskriminierungen zulässig sind. Jemand wie Stadler, der immer wieder Differenzierungen nach völkischen und rassischen Kriterien vornehme, sprenge daher nicht nur den Grundkonsens, sondern auch die Bundesverfassung. Sie frage sich auch, wie jemand mit derartigen Äußerungen geeignet sein könne, als Volksanwalt Bereiche wie Polizei, Fremdenrecht, Justiz, Bundesheer, Zivildienst, Unterricht und Kunst abzudecken. Stadler bereite dem Land und dem verfassungsmäßigen Verständnis zu viele Narben. Daher habe der Bundeskanzler im Rahmen der Bundesregierung diese Angelegenheit auch ernstlich zu besprechen. Stadler selbst forderte sie zum Rücktritt auf.

Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (S) meinte, dass der Bundespräsident vor Angelobung dieser Bundesregierung aus gutem Grund eine Präambel eingefordert habe. Die Aussage Stadlers, wonach wir 1945 angeblich von Faschismus und Tyrannei befreit worden sind, könne nur heißen, dass wir seiner Ansicht nach nicht befreit worden sind. Er, Gusenbauer, verstehe daher nicht, dass der Bundeskanzler keine klaren Worte findet und feststellt, dass einer der höchsten Repräsentanten unseres Staates, der zu solchen Worten greift, untragbar ist.

Gusenbauer zitierte weitere Aussagen Stadlers, wonach wir alles an Werten niedergetrampelt hätten, was unseren Vorvätern heilig gewesen sei. Damit habe der Volksanwalt eine Bewertung der Geschichte der Zweiten Republik abgegeben, und es sei erschütternd, dass es danach keine Aufschrei gegeben habe, dass man sich die Zweite Republik nicht beschmutzen lassen wolle. Derartige Äußerungen Stadlers reihten sich auch nahtlos an das, was Haider gesagt habe. Dazu komme, dass Volksanwalt Stadler mehrmals das Verbotsgesetz kritisiert habe, weil es ihm versage, Auschwitz zu leugnen. Gusenbauer gab zu, dass es Leute gibt, die ähnlich denken, der Unterschied sei aber, dass so jemand kein politisches Amt bekleiden dürfe. Darin liege auch politische Verantwortung. In all diesen zu verurteilenden Äußerungen werde durch die Unschärfe der Sprache versucht, Emotionen zu suggerieren, die den Konnex mit den ärgsten Verbrechen der Geschichte wieder herstellen.

Wenn man den Millionen Opfern gerecht werden wolle, so Gusenbauer, dann müssten wir aus der Geschichte lernen und dürften diese nicht verfälschen. Das heiße, wir müssen die Ursachen dieses Schreckensregimes in all seinen Ansätzen bekämpfen, wie Arbeitslosigkeit, Hass und Intoleranz, Verfolgung von Volksgruppen und Lagerdenken.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) kritisierte die Grünen, eine künstliche Diskussion über Volksanwalt Stadler herbeiführen zu wollen, obwohl dieser mehrmals unmissverständlich klar gemacht habe, dass er keinen Vergleich mit einem terroristischen Regime gezogen, keine Aufrechnung von Opfern und Leid und keine Verharmlosung des Nationalsozialismus betrieben habe.

Westenthaler stellte die Frage, warum man nichts über die negativen Auswirkungen der Besatzungszeit in Wien und Niederösterreich sagen dürfe, nichts über die Brutalität, über die Brandschatzungen, über die Vergewaltigungen. Der Redner zitierte in diesem Zusammenhang aus Erinnerungen des ehemaligen Bundespräsidenten Schärf, wo dieser zahlreiche Selbstmorde aus Verzweiflung erwähnt und schildert, dass ganze Familien ausgerottet worden seien. Daher sei ein Rücktritt Stadlers nicht erforderlich, meinte Westenthaler, denn er habe nur eingefordert, über diese Gräueltaten zu reden und sie aufzuarbeiten. Und die absolute Befreiung sei jedenfalls erst 1955 erfolgt. Westenthaler wandte sich gegen jede Pauschalverurteilung und forderte die anderen auf, zu differenzieren.

Es gebe aber einige Äußerungen von Abgeordneten dieses Hauses, die laut Westenthaler nicht zu tolerieren seien. So habe zum Beispiel Peter Pilz in der Zeitschrift "Grün" 1987 gefordert, das Gewaltinstrument des Staates abzuschaffen. Dies sei der Aufruf zur Anarchie und ein solcher Abgeordneter habe im Parlament nichts verloren. Ähnlich scharf ging der Redner mit dem Zwischenruf Edlingers "Sieg Heil" sowie mit den Äußerungen Blechas zum Zionismus ins Gericht.

Abschließend zitierte Westenthaler die ersten Sätze des freiheitlichen Parteiprogramms, deren Definition klar und unmissverständlich und unvereinbar mit NS-Terror und Gräueltaten einer Besatzung seien. Diese Formulierungen stammten von Ewald Stadler, sagte Westenthaler, der ein lupenreines Verhältnis zu Demokratie und Rechtsstaat habe.

Abgeordneter Dr. KHOL (V) beschwor den Geist von Alfred Hrdlickas Mahnmal gegen Krieg und Faschismus am Platz vor der Wiener Albertina und erinnerte an die dort in Stein gemeißelte Unabhängigkeitserklärung vom April 1945, die den Grundkonsens der Zweiten Republik zum Ausdruck bringt. Dieser Grundkonsens bestimme auch das Verbotsgesetz, er werde an den österreichischen Schulen gelehrt und ihm seien auch alle Staatsorgane verpflichtet. Es sei zwar richtig, dass es auch in der Besatzungszeit Unfreiheit gegeben habe - jede Gleichsetzung der Tyrannei und der Verbrechen des Nationalsozialismus mit der Besatzungszeit sei aber unangemessen. Und "ohne um den Brei herumzureden" stellte der VP-Klubobmann fest, dass die Rede Ewald Stadlers - die für ihn kein Zufall gewesen sei - nicht hätte gehalten werden dürfen. Denn wer den Nationalsozialismus mit dem Kommunismus vergleiche, gerate in die gefährliche Nähe des Revisionismus. Das sei die Lehre aus dem deutschen Historikerstreit. "Es darf keine Rechtfertigung des Nationalsozialismus in unserem Land geben", stellte Abgeordneter Khol unmissverständlich fest und sprach die Erwartung aus, dass Ewald Stadler dies im Sinne eines Geschichts- und Amtsverständnisses klarstelle, das allen Volksanwälten gemeinsam sein sollte. Khol wollte Volksanwalt Stadler die Chance geben, einen Fehler, den er begangen habe, zu korrigieren.

Daher sprach sich der VP-Klubobmann auch dagegen aus, die Verfassung im Sinne einer Anlassgesetzgebung zu ändern. Er legte den Fraktionen aber nahe, bei der nächsten Wahl zur Volksanwaltschaft zu überlegen, ob die rechtliche und politische Verantwortung der Volksanwälte nicht auf dasselbe Niveau gehoben werden könnte wie jene des Rechnungshofpräsidenten.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) sprach sein Bedauern darüber aus, dass der Bundeskanzler klare Aussagen zu den Äußerungen von Volksanwalt Stadler, eines hohen politischen Vertreters Österreichs, habe vermissen lassen. Die interessante historische Rede des Bundeskanzlers war Van der Bellen "zu wenig". Der Bundeskanzler sei zur Stellungnahme aufgerufen, wenn ein hoher Repräsentant der Republik behaupte, Österreich sei 1945 nur "angeblich" vom Faschismus befreit worden. Dem Bundeskanzler sei nichts dazu eingefallen, dass Stadler keinen Unterschied zwischen der Besetzung 1938 und der Besetzung 1945 gesehen habe. Stadler habe Gelegenheiten zur Korrektur seiner Aussagen gehabt, erinnerte der Klubobmann der Grünen, er habe sie aber nicht genützt - im Gegenteil, in einer Presseaussendung habe er noch ein Schäuflein nachgelegt.

Dem FPÖ-Klubmann Westenthaler nannte Van der Bellen die Namen Grasser, Gorbach und Sichrovsky als Beispiele dafür, dass nicht alle Persönlichkeiten in der FPÖ die Aussagen Stadlers so bewerten wie er. Stadler habe keinen Unterschied zwischen Hitlers Regime, der SS, der Gestapo, den Konzentrationslagern, den hunderttausenden Opfern der Nazis und des Krieges und den Nachkriegsregierungen unter Renner, Figl und Raab erkennen wollen. Nicht aus Dummheit sei Stadler diese Äußerung "passiert", Stadler ein zynischer Ewiggestriger, der solche Vergleiche in provokativer Absicht ausspreche. Auch er wolle keine Anlassgesetzgebung, schloss der Klubobmann der Grünen, er hielt es aber für ein ernstes demokratiepolitisches Problem, dass jemand, der vom Nationalrat bestellt wurde, solche Äußerungen tun könne, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden.

Abgeordneter Dr. CAP (S) sah die Schwäche in der Rede des Bundeskanzlers in dem, was er nicht gesagt habe und sprach die Hoffnung aus, dass der Bundeskanzler sich zu den Äußerungen Ewald Stadlers noch äußern werde. Cap erinnerte an die Wahl Jörg Haiders zum Parteiobmann beim Innsbrucker Parteitag der FPÖ im September 1986 und an Symbolik in dem Ausruf eines begeisterten Delegierten, "mit Jörg würde ich noch einmal nach Russland marschieren". Das System und das politische Kalkül hinter den Äußerungen der FPÖ-Politiker Haider und Stadler sei es, die Geschichte umzuinterpretieren und umzuschreiben. Mache das die FPÖ als Partei, sei das eine Sache, signalisiere Stadler aber "Jetzt sind wir in der Regierung, jetzt schreiben wir die Geschichte um", sei das eine andere Sache und werfe für die Volkspartei, die diese FPÖ in die Regierung geholt habe, eine Grundsatzfrage auf. Bundeskanzler Schüssel habe keine deutlichere Rede halten können, weil ihm diese Koalition, weil ihm der Machterhalt wichtiger gewesen sei als der Grundkonsens der Zweiten Republik. Cap erinnerte an die Reaktionen der Signatarmächte des Staatsvertrages und appellierte an die Volkspartei, klare Worte zu finden und zu verhindern, dass sie aus Rücksicht auf ihren Koalitionspartner ihre politische Seele verliere.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) warf der Linken des Hauses vor, alte Suppen aufzukochen und sie anderen über den Kopf zu gießen. Die Kritik an Stadlers Aussage zur Frage, wann die Befreiung tatsächlich stattgefunden habe, habe sich als unhaltbar erwiesen, wenn man die klaren Aussagen zur Kenntnis nehme, die die Zeitgenossen dazu getroffen haben. Ofner zitierte zunächst Leopold Figl, Julius Raab und Adolf Schärf, um seine Auffassung zu untermauern, dass die Befreiung Österreichs im Jahr 1955 erfolgt sei. Denn Leopold Figl habe im Jahr 1955 nicht gesagt: Österreich ist vor 10 Jahren frei geworden, sondern hat gesagt: "Österreich ist frei". Zwar hätten die Österreicher im Jahr 1945 mit dem Frieden die Hoffnung auf Freiheit verknüpft, diese Hoffnung sei aber bitter enttäuscht worden. Auch ein Franz Olah habe daher das Wort "Befreiung" für die Zeit vor 1955 in Anführungszeichen gesetzt und auch Ernst Koref habe sich in diesem Sinne geäußert. Das Befreiungsversprechen der Moskauer Deklaration von 1943 ist für Abgeordneten Ofner nicht 1945, sondern erst 1955 eingelöst worden. Ofner sprach von einem Meer von Blut und Tränen, das die Rote Armee im Niederösterreich, im Burgenland und in der Steiermark hinterlassen habe. Das Verhalten der Rotarmisten sei nicht mit individuellen Menschenrechtsverletzungen zu erklären, sagte Ofner und führte die Zahl von 200.000 Vergewaltigungen im Jahr 1945 ins Treffen. Die Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus sei von der staatspolitischen Befreiung des Jahres 1955 zu unterscheiden, schloss Ofner und warf den Oppositionsparteien vor, mit ihrer Kritik an Ewald Stadler verhindern zu wollen, dass er Spitzenkandidat der FPÖ Niederösterreich werde.

Abgeordneter  Mag. KUKACKA (V) warf Abgeordnetem Cap vor, mit seiner Rede eine unwürdige parteipolitische Polemik betrieben zu haben, die der großen staatspolitischen Tradition seiner Partei nicht entspreche. Für die ÖVP sei es selbstverständlich, dass sich alle hohen Repräsentanten des Staates, auch die Volkanwälte, zu jenem staatpolitischen Grundkonsens bekennen, zu dem auch gehöre, dass Österreich 1945 vom Nationalsozialismus befreit worden sei. Geschichte dürfe nicht verfälscht und uminterpretiert werden. Josef Cap sollte aber nicht vergessen, dass die alte Sozialdemokratie starke großdeutsche Traditionen hatte und dass auch Karl Renner und Otto Bauer den Anschluss begrüßt haben. Historisch unbestritten sollte auch sein, dass Österreich bis 1938 gegen den Nationalsozialismus gekämpft und tausende Österreicher im Jahr 1938 in den Konzentrationslagern festgehalten wurden. Österreich bekennt sich zur Demokratie, zu den Menschenrechten und zur Überzeugung, dass sich die Gräuel des Nationalsozialismus nie mehr wiederholen dürfen. Daher müssen Repräsentanten der Republik jedes Missverständnis vermeiden, das als Verharmlosung des Nationalsozialismus gedeutet werden könnte. Versuchen wir aber auch nicht, die Geschichte parteipolitisch zu vereinnahmen, es gebe kein Monopol auf politische Moral, denn dies schade dem demokratischen Grundkonsens unseres Landes, schloss Abgeordneter Kukacka.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) zeigte sich deprimiert von dem Bild, das das Parlament in der Debatte über Ewald Stadler biete. Der Bundeskanzler habe die Chance vertan, eine Brücke von den Ereignissen des Jahres 1945 und dem antifaschistischen Grundkonsens der Zweiten Republik zu einer Verurteilung der Aussagen Stadlers zu bauen. Stattdessen habe er Brücken zu Ewald Stadler gebaut und damit einen Fehler begangen, den er nicht mehr gut machen könne. Es sei oft schwierig, in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus die richtigen Worte zu finden. Ein deutscher Bundestagspräsident habe zurücktreten müssen, weil ihm dies trotz ehrlichen Bemühens nicht gelungen sei, erinnerte Öllinger.

Dass sich das österreichische Parlament heute von Herrn Westenthaler sagen lassen müsse, Stadler sei ein lupenreiner Demokrat, nennt Öllinger erbärmlich. Schuld daran habe auch der Bundeskanzler, der es vermieden habe, klar zu sagen, dass Äußerungen wie die des Volksanwaltes Stadler nicht geduldet und er sein Amt verlassen müsse. Denn ein Mann, der den Nationalsozialismus verharmlost, der in den Jahren vor und nach 1945 nur den Unterschied zwischen Pest und Cholera erkennen könne, habe in einer politischen Funktion der Zweiten Republik nichts verloren, das sei klar in unserer Verfassung festgeschrieben. Öllinger beantragte daher in einem Entschließungsantrag den Rücktritt von Volksanwalt Stadler. - Dieser Entschließungsantrag wurde von Präsident Fasslabend zur Abstimmung zugelassen, aber mehrheitlich abgelehnt.

(Schluss Erklärung/Forts. NR)