Parlamentskorrespondenz Nr. 581 vom 25.07.2002
BIERINGER: BESSERE DURCHSETZUNG VON LÄNDERINTERESSEN IM BUNDESRAT
Wien (PK) - Ludwig Bieringer, erstgereihter Bundesrat des Bundeslandes Salzburg und somit turnusgemäß für das zweite Halbjahr 2002 Präsident der Länderkammer, erinnerte in seiner Antrittsrede zu Beginn der 690. Sitzung des Bundesrats daran, dass es verfassungspolitische Vorschläge zu einer Reform des Bundesstaates und somit auch des Bundesrates bereits seit den Verhandlungen für die 1. österreichische Bundesverfassung, die am 1. Oktober 1920 beschlossen wurde, gibt. Karl Renner und Ignaz Seipel haben ihre Vorstellungen eines schlagkräftigen Bundesrates damals nicht durchbringen können. Ignaz Seipel sprach 1928 von einer "Bagatellisierung durch die Länder", die, wie er verärgert festhielt, ihre Landeshauptmänner lieber in den Nationalrat entsandten als in den Bundesrat, was ursprünglich politisch intendiert gewesen, wenngleich nicht als zwingende Vorgabe verfassungsrechtlich festgeschrieben war. Zu sehr waren die Interessen des Bundes und der Länder, aber auch des Nationalrates unterschiedlich gewesen, führte Bieringer aus.
Der Präsident kam dann auf jene Vorschläge, die in letzter Zeit diskutiert wurden, zu sprechen, erinnerte an den steirischen Landesrat Hirschmann und an Univ.-Prof. Pichler, die einen Generallandtag vorgeschlagen haben, sowie an den Vorschlag des niederösterreichischen Landtagspräsidenten Freibauer, der die Präsidenten der Landtage als Mitglieder des Bundesrates sehen möchte, und zog folgendes Resümee: Der Hirschmann-Vorschlag hat sich von selbst erledigt; einen Generallandtag will niemand, ja braucht niemand. Die verschiedenen Vorschläge der Landtage werden auch nicht mehr wirklich diskutiert.
Was tut der Bundesrat selbst? Wir haben Anträge eingebracht, die sanft und leise im Nationalrat schlummern, erklärte der Präsident und verwies auf das Stellungnahmerecht, das zweifelsohne ein effizientes, aber gleichzeitig intensives Mitarbeiten des Bundesrates an der Gesetzgebung des Bundes nach sich ziehen würde, und als weiteres Beispiel auf die "lapidare Möglichkeit", offensichtliche Schreib- oder Druckfehler zu beseitigen bzw. sprachliche Mängel in Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates zu bereinigen. Dies sei keine föderalistische Angelegenheit, sondern etwas für die Bürger, damit Gesetze besser gelesen werden können, meinte er. Hier müsste der Nationalrat selbst Interesse haben.
Froh zeigte sich der Präsident darüber, dass das Institut für Föderalismus gemeinsam mit dem Bundesrat am 23. Oktober 2002 im Parlament in Wien ein Workshop durchführen wird. Hier soll in einer Aussprache über die Möglichkeiten der verbesserten Durchsetzung von Länderinteressen im Bundesrat gesprochen werden. Es sollen dabei keine hochfliegenden und in der politischen Realität nicht umsetzbare Pläne gemacht, sondern in erster Linie durchsetzbare praktisch verwertbare Vorschläge ausgearbeitet werden. Bei dieser Veranstaltung solle an der Verfassungsrealität angesetzt und nicht irgend welche allgemein gehaltenen Reformkonzepte diskutiert werden. Ziel müsse es dabei sein, möglichst konkrete Ergebnisse heraus zu arbeiten, die dann in einem Konzept für das weitere Vorgehen abgeschlossen werden können. Bieringer zeigte sich überzeugt, dass ein großer Schritt vorwärts gemacht werden kann, "wenn wir wollen", weil sehr viel ohne Verfassungsänderung erreicht werden kann.
Nicht jede neue Präsidentschaft beginnt so lautstark wie die inzwischen 3. von Präsident Bieringer: Vor Sitzungsbeginn waren auf der Rampe des Parlaments eine Musikkapelle und eine Schützenkompanie aus Wals, der Heimatgemeinde Bieringers, aufmarschiert. In Form von "Generaldechargen" absolvierten sie Ehrenbezeugungen für Nationalratspräsident Heinz Fischer, den Salzburger Landeshauptmann Franz Schausberger und Bundesratspräsident Ludwig Bieringer. Die Salutschüsse aus den historischen Waffen und einer Kanone sorgten für gehörige Unruhe unter den Tauben der Umgebung.
(Schluss Antrittsrede Bieringer/Forts. BR)