Parlamentskorrespondenz Nr. 727 vom 10.12.2002
HAUPTAUSSCHUSS STIMMT AUFLÖSUNG DER POLIZEISONDEREINHEIT "EBT" ZU
Wien (PK) - Der Hauptausschuss des Nationalrats stimmte heute mit VP-FP-Mehrheit einer Verordnung von Innenminister Ernst Strasser zu, die die Auflösung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus (EBT) als Sondereinheit zum Inhalt hat . Damit wird der Neuorganisation staatspolizeilicher Aufgaben im Bundesministerium für Inneres Rechnung getragen . Für die bisher von der EBT wahrgenommenen Aufgaben ist künftig das neu eingerichtete Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zuständig. Dieses Bundesamt ist direkt dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit unterstellt und kümmert sich u.a. um Informationsgewinnung, Ermittlung und Analyse sowie Personen- und Objektschutz.
Seitens der Opposition wurde massive Kritik an der Vorgangsweise von Innenminister Strasser geübt. So beklagte SP-Abgeordneter Caspar Einem, dass die vorliegende Verordnung die erste offizielle Information an das Parlament sei, dass die Staatspolizei neu organisiert werde. Es gehe hier nicht um eine Kleinigkeit, unterstrich er, der man einfach seine Zustimmung geben könne.
Seitens der Grünen kritisierte Abgeordnete Evelin Lichtenberger, dass die bisherige Trennung zwischen Nachrichtendienst und Polizei aufgeweicht werde. Die Zusammenführung der beiden Bereiche sei demokratiepolitisch mehr als bedenklich, meinte sie. SP-Abgeordneter Peter Schieder wertete es als Farce, mit 1. Dezember das neue Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einzurichten und dem Parlament eine dazugehörige Verordnung erst nachträglich vorzulegen.
Innenminister Ernst Strasser wies darauf hin, dass er in Bezug auf die Neuorganisation der Staatspolizei sowohl Gespräche mit SPÖ-Vorsitzendem Alfred Gusenbauer als auch mit dem geschäftsführenden Klubobmann der SPÖ Josef Cap und SPÖ-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni geführt habe.
ÖSTEREICHISCHE BETEILIGUNG AN DER SFOR VERLÄNGERT
Einstimmig nahm der Hauptausschuss einen Bericht von Außenministerin Benita Ferrero-Waldner zur Kenntnis, demzufolge die österreichische Beteiligung an der Stabilisation Force (SFOR) in Bosnien-Herzegowina bis 31. Dezember 2003 verlängert wird. Demnach werden der SFOR weiterhin bis zu vier Angehörige des österreichischen Bundesheeres als Stabsmitglieder zur Verfügung stehen. Begründet wird die Verlängerung der Entsendung mit der langjährigen Beteiligung an den Friedensbemühungen in Bosnien und Herzegowina und dem grundsätzlichen Interesse Österreichs an der Unterstützung stabilisierender Maßnahmen im südosteuropäischen Raum. Zudem wird die Möglichkeit multinationaler Praxiserfahrungen der entsendeten Bundesheer-Angehörigen hervorgehoben.
AUSFUHRFÖRDERUNGEN IM 3. QUARTAL 2002
Des weiteren befasste sich der Hauptausschuss heute mit dem Bericht des Finanzministers über die im 3. Quartal 2002 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen.
Demnach wurden zwischen dem 1. Juli und 30. September 2002 dreizehn Garantien übernommen, die im Einzelfall den Betrag von 7 Mill. € überstiegen haben. Als Abnehmerländer werden im Bericht angeführt: Bosnien-Herzegowina (1), Bulgarien (1), China (5), Iran (1), Rumänien (1), Russland (1), Singapur (1), Türkei (1) und Slowenien (1).
Gegliedert nach Regionen beziffern sich die Haftungsstände über 36,4 Mill. € per 30. September 2002 wie folgt (Beträge auf Mill. € gerundet): Afrika – 2.314; Asien – 5.354; Amerika-gesamt: 887 und Europa – 9.493, davon ehemaliger Ostblock – 7.790.
Der Haftungsrahmen von 35.000 Mill. € wurde zum Quartalsultimo mit 30.217 Mill. € ausgenützt, davon entfielen 7.348 Mill. € auf Umschuldungskredite. Neuzusagen gab es in der Höhe von 963 Mill. €.
Auf Anfrage von Abgeordneter Ulrike Lunacek (G) teilte Finanzstaatssekretär Alfred Finz mit, dass die dreizehn explizit angeführten Haftungsübernahmen Wasserkraftwerke, Karton- und Altpapierherstellung, Altpapieraufbereitung, Notfallsausrüstung für Krankenhäuser, Kläranlagen, Entwicklung und Konstruktion von Traktormotoren sowie Gondel- und Sesselbahnen betreffen. Über ein von Lunacek angesprochenes Staudammprojekt in der Türkei ist Finz zufolge noch keine Entscheidung gefallen, daher habe Österreich dafür bisher auch keine Haftungen übernommen. Der Bericht des Finanzministers wurde mit SP-FP-VP-Mehrheit angenommen.
NEUES MITGLIED IM AUSSCHUSS DER REGIONEN
Weiters nahm der Hauptausschuss einen Bericht von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zur Kenntnis, wonach die Bundesregierung den Gerasdorfer Bürgermeister und Vizepräsidenten des Österreichischen Gemeindebundes Bernd Vögerle als neues Mitglied des Ausschusses der Regionen nominiert hat. Die Nachnominierung für die verbleibende Amtsperiode bis 2006 wurde notwendig, da der Bürgermeister von Groß-Siegharts, Anton Koczur, aus diesem EU-Gremium ausgeschieden ist.
NEUE PAUSCHALVERGÜTUNG FÜR RECHTSANWÄLTE BEI DER VERFAHRENSHILFE
Einstimmiggenehmigten die Abgeordneten eine Verordnungdes Bundeskanzlers über die Festsetzung der Pauschalvergütung für die Leistungen von RechtsanwältInnen im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Unabhängigen Veraltungssenaten. Mit dieser Verordnung erfolgt eine Neubemessung der bisherigen Sätze. Die dadurch entstehenden jährlichen Mehrkosten werden mit 333 € für den Bund und 667 € für die Länder beziffert. (Schluss)