Parlamentskorrespondenz Nr. 21 vom 21.01.2003

RUND 30 PROZENT DER BEVÖLKERUNG KÖRPERLICH BEEINTRÄCHTIGT

Wien (PK) -  Für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 wurde erstmals unter Mitwirkung aller Bundesministerien ein umfassender Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Österreich erarbeitet (III 20 d.B.). Er stellt eine Evaluierung des Behindertenkonzeptes der Bundesregierung dar und soll alle fünf Jahre aktualisiert werden.

Aus einer Mikrozensuserhebung zu körperlichen Beeinträchtigungen – der Befragte konnte bis zu vier Krankheiten/Beeinträchtigungen angeben - geht hervor, dass 2,129.000 Personen mindestens eine körperliche Beeinträchtigung aufweisen, das sind 29,9 % der österreichischen Bevölkerung. Beinahe jeder vierte Österreicher (1,663.000 Personen) hat eine chronische Krankheit angegeben, wobei an erster Stelle Herz- und Kreislaufstörungen genannt wurden (732.000 Personen).

476.000 Personen (6,7 % der Bevölkerung) führten zumindest eine Bewegungsbeeinträchtigung an. Die Zahl der Personen mit Querschnittslähmungen betrug 4.000, mit halbseitiger Lähmung 14.000, auf den Gebrauch eines Rollstuhles waren 24.000 Personen angewiesen.

456.000 Personen (6,4 % der Bevölkerung) sind hörbeeinträchtigt, wobei Schwerhörigkeit an beiden Ohren am häufigsten vorkommt; von 9.100 Personen wurde Taubheit an beiden Ohren angegeben.

3,087.000 Personen (43,4 % der Bevölkerung) weisen mindestens eine Sehbeeinträchtigung auf. Von diesen Personen gaben allerdings 86,9 % an, dass diese durch eine Brille, Kontaktlinsen bzw. operativ behoben werden konnte. Volle Blindheit auf beiden Augen gaben 4.600 Personen an.

Mit zunehmendem Alter treten zumeist auch mehrere Beeinträchtigungen nebeneinander auf. Ältere und betagte Personen sind besonders betroffen: 60 % aller 60- bis 69-jährigen und 72 % aller 70- bis 79-jährigen sind körperlich beeinträchtigt. Chronische Krankheiten weisen die höchste Häufigkeit auf: 733.000 Betroffene, die 60 Jahre oder älter sind.

Jede fünfte körperlich beeinträchtigte Person lebt allein. Während 27,2 % der beeinträchtigten Frauen allein wohnen, ist dies nur bei 11,6 % der Männer der Fall (höhere Lebenserwartung der Frauen, dadurch höherer Anteil der verwitweten bzw. geschiedenen Personen).

Zirka 80.000, das ist 1 % der Bevölkerung, weisen eine psychische Behinderung auf; diese Zahl geht auf eine Schätzung von Univ.-Prof. Wancata zurück. In der Studie "Zur Lebenssituation behinderter Menschen in Österreich" von Badelt/Österle wird die Zahl geistig Behinderter auf etwa 48.000 (0,6 % der Bevölkerung) geschätzt.

ARBEITSLOSE MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

2001 erhielten im Jahresdurchschnitt 189.544 Personen Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe, davon waren 30.403 Menschen mit Behinderung (16 %). Die durchschnittliche Leistungshöhe (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) für behinderte Menschen lag 2001 bei 568,8 Euro monatlich (nicht Behinderte: 647,8 Euro). Das bedeutet, dass das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe Behinderter geringer sind als die Leistungen für Nichtbehinderte.

BEHINDERTE FRAUEN IN ÖSTERREICH

31,3 % der weiblichen und 28,4 % der männlichen Bevölkerung sind körperlich in irgendeiner Weise beeinträchtigt, wobei mit steigendem Alter körperliche Beeinträchtigungen rapide zunehmen. Bei den unter 5-jährigen weisen 5,5 % mindestens eine Beeinträchtigung auf. Dieser Prozentsatz steigt bei Personen über 80 Jahre auf 84,9 %.

Erwerbstätig sind 26,5 % der körperlich beeinträchtigten Frauen, 48 % sind Pensionistinnen. Demgegenüber sind 45,5 % der Männer erwerbstätig und nur 42 % befinden sich bereits in Pension.

Von den 285.500 Menschen, die zum Stichtag 31.12.2000 Pflegegeld des Bundes bezogen, sind rund zwei Drittel Frauen. Bis zum 60. Lebensjahr zeigt sich ein relativ ausgeglichenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen. Darüber steigt der Frauenanteil sprunghaft an: In der Gruppe der über 80-jänrigen beträgt der Frauenanteil bereits rund 80 %.

AUCH BEI BEHINDERTEN GRAVIERENDE EINKOMMENSUNTERSCHIEDE ZWISCHEN MÄNNERN UND FRAUEN

Menschen mit Behinderung verfügen häufig über geringere berufliche Qualifikationen und sind vermehrt in Niedriglohnbranchen tätig, sodass ihr Erwerbseinkommen durchschnittlich geringer ist als das nichtbehinderter Arbeitnehmer.

Wenn sie auf Grund ihrer Behinderung vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, erhalten sie eine geringere Pension als Menschen, die eine Alterspension beziehen. Entsprechend der Situation der Nichtbehinderten ist auch bei behinderten Menschen sowohl bei Erwerbstätigen als auch bei Pensionisten ein teilweise gravierender Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen festzustellen.

ERHÖHTE FAMILIENBEIHILFE FÜR ERHEBLICH BEHINDERTE MENSCHEN

Gemäß Familienlastenausgleichsgesetz 1967 erhöht sich für jedes Kind, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, diese um 131 Euro (2002) pro Monat, wenn das Kind erheblich behindert ist. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 % betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Jahr 2001 wurde die erhöhte Familienbeihilfe 62.000 Kindern gewährt, wobei insgesamt 97 Mill. Euro an erhöhter Familienbeihilfe ausbezahlt wurden.

BILDUNG: INTEGRATIVER UNTERRICHT IN VS, HS, AHS-UNTERSTUFE UND POLYTECHNISCHER SCHULE

Seit dem Schuljahr 1993/94 ist der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in der Volksschule möglich. Durch Beschluss des Nationalrates am 28.11.1996 zur Weiterführung der Integration in der Sekundarstufe I wurde eine Fortsetzung des gemeinsamen Unterrichts auch in der Hauptschule und der AHS-Unterstufe gesetzlich verankert. Die Schule soll zum gemeinsamen Begegnungsort behinderter und nicht behinderter Kinder werden mit dem Ziel, Vorurteile, Unwissenheit und falsches Mitleid abzubauen und dafür kooperatives Verhalten, Einfühlungsvermögen und Sensibilität füreinander sowie Solidarität mit den Anliegen Behinderter zu fördern, heißt es im Bericht.

Mit der Einführung einer neunten Schulstufe an der Sonderschule als Berufsvorbereitungsjahr ab dem Schuljahr 2001/2002 wurde ein entsprechender Lehrplan geschaffen, durch den SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auf ihre künftige Integration in die Berufswelt vorbereitet werden. Dieser Lehrplan findet auch bei Schülerinnen mit sonderpägagogischem Förderbedarf Anwendung, die eine Integrationsklasse an einem Schulversuchsstandort der Polytechnischen Schule besuchen.

BEHINDERTENBEAUFTRAGTE AN DEN UNIVERSITÄTEN

Zur Verbesserung der Integration von behinderten und chronisch kranken Studierenden wurden seit 1993 Behindertenbeauftragte an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt und an der TU Wien geschaffen. Mit der ÖH haben sich die Behindertenbeauftragten zu einer überregionalen Interessengemeinschaft der behinderten und chronisch kranken Studierenden zusammen geschlossen. An der Uni Linz gemeinsam mit der TU Wien wurde das Interuniversitäre Institut für Informationssysteme zur Unterstützung sehgeschädigter Studierender geschaffen. An den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt und der TU Wien sind Blindenleseplätze eingerichtet.

Ein weiteres EU-Projekt im Rahmen des Leonardoprogramms ist WORKABLE, das von der Uni Linz koordiniert wird. In diesem Programm wird versucht, hoch motivierten behinderten und chronisch kranken Studierenden bzw. Jungakademikern den Schritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

BESCHÄFTIGUNGSSITUATION, BEHINDERTENEINSTELLUNGSGESETZ

Mit Hilfe des Quotensystems wird die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen forciert. Das Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, der 25 oder mehr Arbeitnehmer im Bundesgebiet beschäftigt, auf je 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten aufzunehmen. Kommt er dieser Beschäftigungspflicht nicht nach, so hat er für jede nicht besetzte Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese Ausgleichstaxe, die mit 1. Juli 2001 erheblich angehoben wurde, beträgt pro nicht besetzter Pflichtstelle und Monat 196,22 Euro. Die eingehenden Ausgleichstaxen fließen in den Ausgleichstaxfonds, der die Mittel zweckgebunden zu verwenden hat.

2001 waren 54.818 von 84.869 Pflichtstellen besetzt; somit waren 35 % (30.051) unbesetzt. Im Jahr 2000 waren beim Bund von 7.200 Pflichtstellen 5.823 besetzt.

2001 lag die Arbeitslosigkeit behinderter Personen durchschnittlich bei 29.767 Personen. Der Anteil der Arbeitslosigkeit Behinderter an der Gesamtarbeitslosigkeit war mit 14,5 % niedriger als im Jahr 2000 (16,5 %).

BESCHÄFTIGUNGSOFFENSIVE DER BUNDESREGIERUNG

Zur Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt wurde seitens der Bundesregierung eine Beschäftigungsoffensive, die "Behindertenmilliarde", gestartet. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht die berufliche Integration Behinderter. Zielgruppen sind v.a. behinderte Jugendliche mit sonderpägagogischem Förderbedarf oder aus Integrationsklassen, lernbehinderte sowie sozial und emotional gehandicapte Jugendliche, ältere Menschen mit Behinderung, deren Arbeitsplätze durch sich verschlechternden Gesundheitszustand gefährdet sind oder die Hilfestellung bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben benötigen, und Menschen mit psychischen Einschränkungen, geistigen Behinderungen und Sinnesbehinderungen, die generell Integrationsprobleme am Arbeitsmarkt haben. Maßnahmen zur Integration sind: Integrationsbeihilfen mit befristeter Übernahme der Lohnkosten, Entwicklung von Projekten der begleitenden Hilfe am Arbeitsplatz, Aufbau von Nachreifungsprojekten für behinderte Jugendliche, Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen für ältere behinderte Menschen und verstärkter Ausbau von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten.

2001 wurden 376 Projekte mit über 13.000 Teilnehmern mit zirka 40,6 Mill. Euro gefördert. Der gesamte Förderaufwand, incl. Individualförderungen, betrug 56,6 Mill. Euro.

PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Gemäß Unterlagen des Österreichischen Statistischen Zentralamtes haben im Jahr 1999 330.000 Personen - das entspricht 4,1 % der Gesamtbevölkerung - Pflegegeld bezogen. Rund 49 % der Pflegegeldbezieher sind älter als 81 Jahre, 12 % sind jünger als 60 Jahre. Pflegegeld kommt v.a. den unteren Einkommensgruppen zu gute: Beinahe 29 % erhielten eine Pension unter 7.100 S/Monat, 64 % haben eine Pension von weniger als 10.700 S und nicht einmal 1 % der Pflegegeldbezieher erhielten Pensionen über der Höchstbeitragsgrundlage.

"PFLEGETELEFON"

Das "Pflegetelefon" bietet unter der österreichweit gebührenfrei erreichbaren Telefonnummer 0800-201622 u.a. Informationen zum Pflegegeld, zu Betreuungsmöglichkeiten zu Hause, zur Kurzzeitpflege, zur stationären Weiterpflege, zu Kursangeboten für Angehörige und Selbsthilfegruppen an.

BEHINDERTENSPORT

Aufgrund mangelnder gesetzlicher Absicherung der Förderung des Behindertensports ist die jährliche Finanzierung des Österreichischen Behindertensportverbandes (ÖBSV) nicht dauerhaft sichergestellt. Im Jahr 2001 stand dem ÖBSV ein Jahresbudget von zirka 1,1 Mill. Euro zur Verfügung (zum Großteil öffentliche Gelder, ansonsten Spendengelder und Mitgliedsbeiträge). Dem ÖBSV müssten allerdings jährlich 1,8 bis 2,2 Mill. Euro zur Verfügung stehen, um seinen Mitgliedern ein vollwertiges Leistungspaket anbieten zu können, ist dem Bericht der Bundesregierung zu entnehmen.

Die Österreichischen Lotterien haben 2002 eine Rubbellosaktion zu Gunsten der behinderten Sportler durchgeführt. Diese Aktion brachte dem Behindertensport etwa 2 Mill. Euro.

DAS BUNDESSOZIALAMT - MEHR ALS EIN AMT

Das Bundessozialamt ist heute Drehscheibe bei der beruflichen Rehabilitation, Integration und der umfassenden Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderung. Mit 1.1.2003 wurden die ursprünglich sieben Ämter zu einem Bundessozialamt mit Zuständigkeit für das gesamte Bundesgebiet und mit neun Landesstellen zusammengefasst.

JOB-ALLIANZ UND JOB-OSKAR

Die Job-Allianz ist ein Kommunikations- und Kooperationsprojekt der Bundessozialamtes Österreich - Landesstelle Steiermark im Bereich Arbeit und Behinderung. Durch gezielte Information und Beratung sowie die Präsentation und Auszeichnung guter Beispiele (best practice) für eine berufliche Integration will die Job-Allianz weit verbreiterte Informationsdefizite und Vorurteile von DienstgeberInnen im Zusammenhang mit der Beschäftigung behinderter Menschen schrittweise abbauen und ihre Einstellbereitschaft erhöhen. Parallel dazu versucht sie über verschiedene Vernetzungsaktivitäten die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, Einrichtungen zu intensivieren.

Einen besonderen Stellenwert im Rahmen der Job-Allianz hat die Wahl und Auszeichnung der behindertenfreundlichsten Unternehmer. In sechs Regionen der Steiermark (Graz, Graz-Umgebung, Oststeiermark, Weststeiermark, Obersteiermark, Region Liezen) wurde im Jahr 2001 der JobOskar vergeben. Kriterien für die Vergabe waren: bauliche und organisatorische Adaptierungen der Arbeitsplätze, Schaffung von Arbeitsplätzen und Neueinstellung von Menschen mit Behinderung, Kooperation mit Behinderteneinrichtungen und Integrativen Betrieben.

ZUGÄNGLICHKEIT DER BAULICHEN UMWELT

Die Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Verkehr, Innovation und Technologie planen, die allgemeine Zugänglichkeit von bereits bestehenden öffentlichen Gebäuden für Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen zu verbessern. Bei der Planung neuer Bundesgebäude ist die ÖNORM B 1600 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze" zu berücksichtigen.

Wo die Errichtung behindertengerechter Zugänge zu Gerichtsgebäuden baulich bzw. wirtschaftlich nicht möglich ist, sind im Bereich der Eingänge behindertengerechte Klingel- oder Sprechanlagen installiert und die Gerichtsbediensteten angewiesen, Behinderte bei der Überwindung  des Eingangs zu unterstützen. Ist der Einbau behindertengerechter Personenaufzüge bautechnisch nicht durchführbar, sind im Erdgeschoß Räumlichkeiten vorgesehen, in denen Behinderten Rechtsauskünfte erteilt und deren Anträge aufgenommen werden können.

DIE BEHINDERTENORGANISATIONEN

Die Behindertenorganisationen setzen sich heute für die umfassende Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der behinderten Menschen ein; früher ging es vornehmlich darum, für die Behinderten möglichst viele finanzielle Zugeständnisse zu erwirken sowie die wirtschaftliche Lage der Behinderten zu verbessern.

Einer der wichtigsten Ansprechpartner des Sozialministeriums in Fragen der Behindertenpolitik und der Pflegevorsorge ist die ÖAR, der Dachverband von etwa 50 Behindertenorganisationen. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wird nicht nur regelmäßig in die Begutachtungsverfahren eingebunden, sondern ist auch in den bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern eingerichteten Beiräten vertreten. Darüber hinaus ist die ÖAR im Europäischen Behindertenforum vertreten.

Außerdem gibt es in Österreich zirka 600 Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Eine österreichweite Dachorganisation konnte bislang noch nicht gebildet werden.

2003 - EUROPÄISCHES JAHR DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Zur Finanzierung des "Behindertenjahrs" stellt die EU 12 Mill. Euro für 2002 und 2003 zur Verfügung. Auf Österreich entfallen 335.000 Euro. Folgende Schwerpunkte wurden festgelegt: Sensibilisierung der Bevölkerung für ein verändertes Bild von Behinderten, Erstellung eines Berichtes der Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen, "Behindertenmilliarde", Barrierefreiheit im umfassenden Sinn und zehn Jahre Reform der Pflegevorsorge. (Schluss)