Parlamentskorrespondenz Nr. 41 vom 05.02.2003

REGIERUNGSVORLAGEN, BÜRGERINITIATIVE, BERICHTE AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

STAATSGRENZE ZU DEUTSCHLAND, TSCHECHIEN UND UNGARN WIRD ADAPTIERT

Die Regierung legt dem Nationalrat einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnittes "Innwinkel" zur Ratifikation vor. Inhalt des Vertrages ist zum einen die aufgrund baulicher Maßnahmen notwendig gewordene Abänderung des Verlaufs der Staatsgrenze im Bereich des Haibaches im Grenzabschnitt "Innwinkel", zum anderen soll ein neues, den heutigen Anforderungen entsprechendes Grenzurkundenwerk für einen Teil der österreichisch-deutschen Grenze in Kraft gesetzt werden. Für das Wirksamwerden des Vertrags sind in Österreich sowohl ein Verfassungsgesetz des Bundes als auch Verfassungsgesetze der betroffenen Bundesländer erforderlich. (5 d.B.)

Auch der Verlauf der Staatsgrenze zwischen Österreich und Tschechien soll adaptiert werden. Natürliche und künstliche Veränderungen von Fluss- bzw. Bachläufen haben dazu geführt, dass die Staatsgrenze nun teilweise außerhalb der Bachbette verläuft bzw. diese mehrfach schneidet. Dadurch ist der Grenzverlauf nicht mehr klar erkennbar. Für das Wirksamwerden des Vertrages, der den Verlauf der Staatsgrenze in Teilen der Sektionen II, III, IV, VI und X der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze neu festlegt, sind in Österreich sowohl ein Verfassungsgesetz des Bundes als auch Verfassungsgesetze der betroffenen Bundesländer erforderlich. (6 d.B.)

Schließlich haben es Regulierungsbauten an der Pinka und der Strem, beides Grenzgewässer zwischen Österreich und Ungarn, notwendig gemacht, den Verlauf der Grenze mit Ungarn abzuändern und Anpassungen im Grenzurkundenwerk vorzunehmen. Auch hier sind übereinstimmende Verfassungsgesetze des Bundes und der betroffenen Bundesländer Voraussetzung für das Wirksamwerdens des zwischen beiden Staaten abgeschlossenen Vertrags. (7 d.B.)

EIGENES BUNDESGESETZ FÜR ORIENTALISCH-ORTHODOXE KIRCHEN

Die koptisch-orthodoxe Kirche soll in Österreich den gleichen rechtlichen Status wie die armenisch-apostolische Kirche und die syrisch-orthodoxe Kirche erhalten. Zu diesem Zweck legt die Bundesregierung dem Parlament ein Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich vor.

Dem Gesetz zufolge kommt künftig allen drei genannten orientalisch-orthodoxen Kirchen die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu. Zudem wird eine orientalisch-orthodoxe Kirchenkommission eingerichtet, der je zwei Vertreter der in Österreich anerkannten orientalisch-orthodoxen Kirchen angehören. Die Kommission hat insbesondere die Aufgabe, den Religionsunterricht zu koordinieren, sie kann aber auch Stellungnahmen zu bestimmten Gesetzesänderungen und Verordnungen abgeben und ist vor der Anerkennung einer anderen orientalisch-orthodoxen Kirche zu befassen.

Hintergrund für die Gesetzesvorlage ist, dass die armenisch-apostolische Kirche und die syrisch-orthodoxe Kirche seit 1972 bzw. 1988 in Österreich staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und somit mit der Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts ausgestattet sind, der koptisch-orthodoxen Kirche jedoch als seit 1998 staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaft lediglich Rechtspersönlichkeit privaten Rechts zukommt, obwohl, wie es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage heißt, alle drei Religionsgemeinschaften hinsichtlich ihrer Mitgliederzahl durchaus vergleichbare Strukturen aufweisen und auch als Kirchen "theologisch zu einer Kirchenfamilie gehören". Die koptisch-orthodoxe Kirche hat weltweit etwa acht bis zehn Millionen Mitglieder, in Österreich gibt es etwa 3000 Anhänger. (8 d.B.)

SCHÜTZENVEREINE: ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND

Ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland soll Mitgliedern traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen die Teilnahme an gegenseitigen Treffen von Schützen beider Länder erleichtern und unnötige bürokratische Hürden beseitigen. Konkret sieht das Abkommen die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen vor. Damit entfällt für die Betroffenen die seit In-Kraft-Treten des Waffengesetzes 1996 bestehende Verpflichtung, einen Europäischen Feuerwaffenpass mitzuführen und vorab eine Einwilligung der Behörde des Ziellandes einzuholen. (9 d.B.)

BÜRGERINITIATIVE URGIERT ÄNDERUNG DES PRIVATSCHULGESETZES

Eine von der Grazer Kinderschule "Knallerbse" initiierte Bürgerinitiative hat eine Novellierung des Privatschulgesetzes zum Ziel. Die UnterzeichnerInnen empfinden es als ungerecht, dass alternative Privatschulen vom Staat keinen Beitrag zu den Personalkosten für LehrerInnen erhalten und fordern in diesem Sinn eine Änderung von § 21 Privatschulgesetz. Begründet wird die Forderung damit, dass Privatschulen durch ihr Angebot staatliche Aufgaben erfüllen. Zudem betonen die UnterzeichnerInnen, dass in Privatschulen neue Formen der Konfliktlösung sowie entscheidungsbewusstes und soziales Lernen im Mittelpunkt stünden. Viele Privatschulen werden ohne finanzielle Zuwendungen für LehrerInnenposten den Betrieb einstellen müssen, heißt es warnend in der Bürgerinitiative. (1/BI)

BERICHTE AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

Finanzminister Karlheinz Grasser hat dem Budgetausschuss kürzlich Detailberichte zum Haushaltsvollzug im Vorjahr übermittelt. Der ersten der beiden Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Finanzminister im vierten Quartal 2002 Einzelvorhaben genehmigt hat, die die Haushalte künftiger Budgetjahre mit insgesamt 119,573 Mill. € belasten werden. Die größten Einzelbeträge resultieren aus Heeresaufwendungen (73,862 Mill. €), der Wildbach- und Lawinenverbauung (24,215 Mill. €) sowie der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung (10,291 Mill. €) (5 BA).

Der Verkauf des "Österreichischen Kulturinstituts Paris" am Boulevard des Invalides hat der Republik Österreich eine Einnahme von 35,975 669 Mill. € beschert. Käufer war das französische Verteidigungsministerium, teilt der Finanzminister mit (6 BA).    

(Schluss)