Parlamentskorrespondenz Nr. 108 vom 13.03.2003

ZWÖLF JURISTEN UND IHRE AUTOBIOGRAPHIEN

Wien (PK) - "Rechtswissenschaft autobiographisch - lebendig und persönlich" - Unter diesem Motto stand gestern die Präsentation des von Clemens Jabloner und Heinz Mayer herausgegebenen Bandes "Österreichische Rechtswissenschaften in Selbstdarstellungen" (Springer-Verlag Wien/New York, 226 Seiten, 48 €), zu der Nationalratspräsident Andreas Khol neben einem großen Teil der Wiener Jurisprudenz auch Bundesratspräsident Herwig Hösele und Rechnungshofpräsident Franz Fiedler begrüßen konnte.

Die Verfassungsrealität sei gerade von den zwölf Autoren des Sammelbandes entscheidend gestaltet worden, betonte Khol, der in seinen einleitenden Worten auch auf den bevorstehenden Verfassungskonvent hinwies. Die Verfassung habe sich in ihren Hauptaufgaben in der Zweiten Republik hervorragend bewährt, stand für den Nationalratspräsidenten fest. Die immer wieder beklagten zahlreichen verstreuten Verfassungsbestimmungen seien nur ein Schönheitsfehler, der Konvent sollte daher an den Grundsätzen des

B-VG festhalten und sich keine total neue Verfassung, sondern eine erneuerte Verfassung auferlegen, betonte Khol.

Zwölf Juristen, die als Mitglieder der Gesellschaft zum Studium und zur Erneuerung der Struktur der Rechtsordnung die heimische Rechtswissenschaft der letzten Jahrzehnte maßgeblich geprägt haben, steuern zu diesem Buch, wie Jan Sramek im Namen des Springer-Verlages erläuterte, ihre Autobiographien bei. Ludwig Adamovich, Franz Bydlinski, Hans Floretta, Heribert Harbich, Werner Hinterauer, Hans Klecatsky, Friedrich Lehne, Franz Matscher, Theo Mayer-Maly, Gerold Stoll, Rudolf Strasser und Robert Walter erzählen von ihrem beruflichen Werdegang, ihrem Privatleben, ihren Familien und ihren Weggefährten und verleihen dem Buch damit einen besonderen Charme.

Die Liste der Autoren lese sich wie die Aufstellung des österreichischen juristischen Wunderteams der letzten Jahrzehnte, fasste der Mitherausgeber Clemens Jabloner seine Hochachtung vor den zwölf Rechtsgelehrten des Bandes zusammen. Diese Selbstdarstellungen zeigen die volle Entfaltung des österreichischen Rechtslebens und wollen darüber hinaus der Nachwelt etwas von den Persönlichkeiten und dem Zeitgeist, aber auch vom Zusammenwirken jener Faktoren vermitteln, die für die juristischen Karrieren in jedem einzelnen Fall relevant waren. Der Leser solle sehen, "dass man nicht als Bydlinski auf die Welt kommt", meinte Jabloner.

In seinem Festvortrag erinnerte Univ.-Prof. Werner Ogris an die lange Geschichte der Autobiographie, die von Augustinus bis Rousseau, von Kaiser Maximilian bis Casanova und Götz von Berlichingen reicht. Gerade der Zustand der Justiz sei bei den Selbstdarstellungen ein ständig wiederkehrendes Thema gewesen. Autobiographien bieten deshalb interessante Einblicke in sämtliche Rechtsbereiche, vornehmlich in Strafrecht, Strafvollzug, Ehe- und Erbrecht, was Ogris mit einer Blütenlese aus autobiographischen Aufzeichnungen der Juristen Goethe und Jakob Grimm unterstrich. Bei aller Subjektivität seien Autobiographien eine unverzichtbare, ergänzende Quelle für die Rechtsgeschichte. Ogris qualifizierte sie als Rechtsgeschichte von unten und sah in ihnen ein Korrektiv zur Normenebene. (Schluss)