Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 02.04.2003

ANTRÄGE (72 - 96)

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SPÖ FORDERT VERBOT VON KONKURRENZKLAUSELN IN ARBEITSVERTRÄGEN

Die SPÖ beantragt eine Änderung des Angestelltengesetzes, des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes. Zum einen wenden sich Abgeordnete Heidrun Silhavy und ihrer FraktionskollegInnen gegen die immer häufiger angewandte Praxis, in Arbeitsverträgen Konkurrenzklauseln zu verankern, zum anderen wollen sie allfällige Rückforderungsansprüche von Arbeitgebern gegenüber ihren Angestellten für Ausbildungskosten beschränken. Konkret sollen Rückersatzverpflichtungen für Ausbildungen in der Regel nur mehr bei Kündigung oder verschuldeter Entlassung des Arbeitnehmers bzw. vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund innerhalb von drei Jahren ab Beendigung der Ausbildung zulässig sein, und dies auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Ausbildung außerhalb des Unternehmens des Arbeitgebers tatsächlich verwerten kann. Der zulässige Rückersatzbetrag soll sich zudem ab Ende der Ausbildung für jedes begonnene Monat des Arbeitsverhältnisses anteilig verringern.

Die Forderung nach einem generellen Verbot von Konkurrenzklauseln begründen die Antragsteller damit, dass so der Grundsatz der freien Arbeitsplatzwahl unterlaufen wird und Arbeitnehmer gehindert werden, einen besseren Arbeitsplatz zu finden. Auch Saisonbetriebe im Tourismus- und Gastgewerbe benützen der SPÖ zufolge bereits diese Form der "Knebelung", um Arbeitskräfte trotz mäßiger oder schlechter Entgelt- und Arbeitsbedingungen nicht an besser zahlende Betriebe der Region zu verlieren. (72/A)

DIENSTGEBER SOLLEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE SOZIALABGABEN LEISTEN

Sowohl ein Antrag der SPÖ als auch ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und FPÖ haben zum Ziel, dass Dienstgeber für geringfügig Beschäftigte weiterhin Sozialabgaben leisten müssen. Anlass für beide Gesetzesinitiativen ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 7. Februar 2002. Darin hat der VfGH den seit 1998 gesetzlich verankerte Dienstgeberbeitrag für Personen mit geringfügiger Beschäftigung als in der bestehenden Form verfassungswidrig gewertet und mit Ablauf des 31. März 2003 aufgehoben. Der Dienstgeberbeitrag ist 1998 eingeführt worden, um der immer häufigeren Zersplitterung von regulären Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplätzen in mehrere geringfügige Beschäftigungen die Attraktivität zu nehmen.

Die SPÖ schlägt nun ein eigenes "Bundesgesetz über die Einhebung einer Abgabe für Versicherte, die in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stehen" vor. Demnach sollen die Dienstgeber eine Abgabe im Ausmaß von 16,4 % der monatlichen Arbeitsverdienste der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen an den Bund entrichten, die für Sozialversicherungszwecke gewidmet ist und von den Krankenversicherungsträgern eingehoben werden soll. 76,5 % der Einnahmen sind für die Pensionsversicherung zu verwenden. Abgeordnete Silhavy weist darauf hin, dass der Pensions- und der Krankenversicherung ohne eine entsprechende Regelung jährlich rund 50 Mill. € entgehen würden. Damit der Antrag sowohl dem Finanzausschuss als auch dem Sozialausschuss zugewiesen wird, wurde er doppelt eingebracht. (73/A und 76/A)

Eine ähnliche Regelung wie im SPÖ-Antrag sehen ÖVP und FPÖ in dem von ihnen beantragten "Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen" vor. Während laut SPÖ-Antrag die Abgabe aber bereits bei Beschäftigung einer geringfügig beschäftigten Person fällig sein soll, schlagen die Koalitionsparteien - analog zur derzeit bestehenden Regelung - eine Abgabeverpflichtung erst dann vor, wenn die Summe der an die geringfügig beschäftigten Personen monatlich ausgezahlten Entgelte das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 309,38 €) übersteigt, also ein Dienstgeber mindestens zwei Personen geringfügig beschäftigt. (74/A)

BERGISEL-SCHANZE: SPÖ WILL RECHNUNGSHOF EINSCHALTEN

Angesichts einer drohenden "Kostenexplosion" beim Umbau der Bergisel-Schanze will die SPÖ jetzt den Rechnungshof einschalten und beantragte eine entsprechende Gebarungsüberprüfung. Dem Antrag zufolge gibt es bis heute keine Abrechnung, es ist jedoch zu befürchten, dass die Kosten für den Umbau der Schisprung-Schanze drei- bis viermal so hoch sein werden wie 1998 veranschlagt. Damals ist man von ca. 50 Mill. S ausgegangen, wobei die Stadt Innsbruck, das Land Tirol und der Bund je ein Drittel der Kosten übernehmen sollen. Auch das Kontrollamt der Stadt Innsbruck und der Tiroler Landesrechnungshof sind, so der SPÖ-Antrag, bereits mit der Angelegenheit befasst worden.

Gemäß Geschäftsordnung des Nationalrates hat der Rechnungshof die von der SPÖ beantragte Gebarungsüberprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen, wenn nicht gleichzeitig zwei andere von SPÖ-Abgeordneten beantragte besondere Gebarungsüberprüfungen beim Rechnungshof anhängig sind. (75/A)

SPÖ FÜR ÄNDERUNG DES ENERGIE-REGULIERUNGSBEHÖRDENGESETZES

Zur Beratung des Wirtschaftsministers in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Gaswirtschaft ist gemäß Energie-Regulierungsbehördengesetz ein Erdgasbeirat eingerichtet. Die SPÖ verlangt nun, dass der Beirat in Angelegenheiten der Preisbestimmung auf die Vertreter der betroffenen Ministerien (Wirtschaft, Finanzen, Justiz, Umwelt) und die Vertreter der Sozialpartner reduziert wird, die Länder- und Gemeindevertreter sowie der Vertreter der Industriellenvereinigung im Beirat sollen dabei kein Mitspracherecht haben. Begründet wird die Forderung damit, dass der Erdgasbeirat nach den selben Grundätzen wie der Elektrizitätsbeirat arbeiten soll. (77/A)

SPÖ ERACHTET AUSBAU DES HOCHSPANNUNGSNETZES FÜR DRINGEND NOTWENDIG

Ein Entschließungsantrag der SPÖ zielt auf den Ausbau des Hochspannungsnetzes in Österreich ab. Geht es nach Abgeordnetem Oberhaidinger soll der Wirtschaftsminister vom Nationalrat ersucht werden, raschestmöglich den Ausbau der fehlenden Teile des 380 KV-Übertragungsnetzes in Österreich voranzutreiben, wobei ihm zufolge insbesondere die Fertigstellung der 380 KV-Übertragungsleitungen in der Südoststeiermark und in Salzburg vordringlich wäre. In den Erläuterungen zum Entschließungsantrag wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftsstandortqualität der Steiermark und Kärntens ohne Ausbaumaßnahmen gefährdet ist und Betriebsansiedlungen an der unzureichenden Stromversorgung zu scheitern drohen.

Darüber hinaus sind laut SPÖ zusätzliche moderne (auch dezentrale) Kraftwerkskapazitäten in Österreich zu schaffen, um die Wirtschaftsstandortqualität zu erhalten und zu verbessern. (78/A[E])

ZUSATZTAFELN AN ORTSTAFELN: SPÖ-ABGEORDNETE WOLLEN KLARE REGELUNGEN

Geht es nach der SPÖ, soll Verkehrsminister Hubert Gorbach bis spätestens 30. Juni 2003 eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vornehmen, die bundesweit einheitliche und juristisch eindeutige Regelungen in Bezug auf Zusatztafeln an Ortstafeln herbeiführt. Die SPÖ-Abgeordneten wollen auf der einen Seite, dass die Sicht- und Erkennbarkeit von Ortstafeln gewährleistet ist, auf der anderen Seite soll es den Gemeinden aber möglich sein, Zusatz- und Hinweistafeln auf den Ortstafeln anzubringen. Diese - in Größe, Gestaltung, Anzahl und Platzierung zu beschränkenden - Hinweistafeln sollten allerdings nur gemeinderelevante Informationen enthalten dürfen, Tafeln von Unternehmen oder Privatpersonen sollen nicht erlaubt sein. (79/A[E])

VIER-PARTEIN-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG ZUM BERUFSSPORTGESETZ

In einem von Abgeordneten aller vier Parlamentsparteien unterzeichneten Entschließungsantrag wird die Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat bis längstens 1. März 2004 ein Berufssportgesetz zuzuleiten. Das Gesetz soll, so die Erläuterungen, optimale arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen schaffen, auf die Besonderheiten des Sports in Österreich und auf mögliche EU-rechtliche Implikationen eingehen, den Schutz junger Menschen bei gleichzeitiger Sicherung der Nachwuchsarbeit berücksichtigen sowie selbständige Berufssportler unterstützen. (80/A[E])

VP-FP-ANTRAG: PAUSCHALENTSCHÄDIGUNG FÜR GEMEINDEN BEI WAHLEN

Die Koalitionsparteien wollen die Bestimmungen über den Kostenersatz für Gemeinden im Zusammenhang mit bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren ändern. Zwar bekommen die Gemeinden auch heute bereits vom Bund jene Kosten ersetzt, die ihnen im Zusammenhang mit bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren sowie durch das Führen von Wählerevidenzen entstehen, künftig soll aber eine Pauschalentschädigung eingeführt werden.

Konkret sind folgende Pauschalvergütungen vorgesehen: bei Nationalratswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament je 0,60 € pro Wahlberechtigtem, bei Bundespräsidentenwahlen 0,50 € bzw. - sollte ein zweiter Wahlgang notwendig sein - 0,75 € pro Wahlberechtigtem, bei Volksbegehren 0,30 € pro Stimmberechtigtem, bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen je 0,50 € pro Stimmberechtigtem. Weiters sollen die Gemeinden für das Führen der Wählerevidenz und für das Führen der Europa-Wählerevidenz jährlich 0,40 € pro Wahlberechtigtem erhalten. Alle Pauschalsätze sind wertgesichert.

In der Begründung des Antrags wird darauf hingewiesen, dass die Vergütungssätze aufsummiert dem bisherigen durchschnittlichen Kostentransfer entsprechen und daher die Einführung der Wahlkostenpauschalierung für den Bund aufkommensneutral wäre. Durch die deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes sei jedoch mit Einsparungen zu rechnen.

Die beiden Koalitionsparteien hatten den Antrag bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht, dieser war jedoch aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr in Verhandlung genommen worden. (81/A)

ZENTRALES MELDEREGISTER: SPÖ FORDERT RÜCKNAHME VON VERORDNUNGEN

Die sofortige Rücknahme zweier Verordnungen, die vom Innenminister im Zusammenhang mit dem Zentralen Melderegister (ZMR) erlassen wurden, fordert die SPÖ in einem Entschließungsantrag. Insbesondere eine dieser Verordnungen ist laut Abgeordnetem Johann Maier von den Datenschützern aufs Heftigste kritisiert worden. Die Verordnungen sehen u.a. vor, dass kostenpflichtige ZMR-Abfragen durch Werbemaßnahmen gefördert werden sollen, um für das Innenministerium Einnahmen zu erzielen. Maier hält diesen "Datenhandel" mit Daten österreichischer BürgerInnen nicht nur für verwerflich, dieser hat ihm zufolge nachgewiesener Maßen auch bereits zu rechtswidrigen Praxen geführt. Die Verordnungen sollen daher, so die SPÖ, umgehend zurückgenommen, überarbeitet und unter Berücksichtigung der Einwände der Datenschützer neu erlassen werden. (82/A)

SPÖ GEGEN KRIMINALISIERUNG DURCH SUCHTGIFT-GRENZMENGENVERORDNUNG

Kritisch äußern sich Abgeordnete der SPÖ zur Änderung der Suchtgift-Grenzmengenverordnung, die mit 1. Juni 2001 in Kraft getreten ist. Damals wurde die Grenzmenge für Heroin - jene Untergrenze, ab der eine Suchtgiftmenge als große Menge gilt und somit die Trennlinie zwischen leichteren und schweren Suchtgiftdelikten bildet - von bis dahin 5 Gramm auf drei Gramm abgesenkt. Damit sei es, so die Argumentation der UnterzeichnerInnen des vorliegenden Entschließungsantrages, zu einer verstärkten Kriminalisierung von suchtgiftkranken Personen gekommen, da frühere "Vergehen" nun zu "Verbrechen" geworden und dadurch die Möglichkeiten der "Therapie statt Strafe" massiv eingeschränkt seien. Dies widerspreche den bisherigen Intentionen der österreichischen Drogenpolitik, fülle die Gefängnisse, führe zur sozialen Desintegration der Betroffenen und vermindere deren Chancen auf Rehabilitation. Die SPÖ verlangt daher vom Bundesminister für Justiz die Vorlage detaillierter Berichte, bezogen auf genau definierte Zeiträume, die alle Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG), alle Haftverhängungen, alle Freisprüche, und SMG-Verurteilungen sowie Haftstrafen, nach Alter der Täter gegliedert, auflisten. (83/A[E])

GRÜNE VERLANGEN ABSCHAFFUNG DER AMBULANZGEBÜHREN

Mit der Vorlage eines Initiativantrages zur Streichung des § 135a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wollen die Grünen die ersatzlose Streichung der, wie sie es formulieren, "ungerechten und extrem bürokratischen Ambulanzgebühr" erreichen (84/A). Der Antrag wurde wieder zurückgezogen.

GRÜNER ANTRAG ZU EINEM "MINDESTLOHNGESETZ"

Die Grünen haben ein eigenes Gesetz, das die Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns in der Höhe von 1100 € im Monat festlegt, als Initiativantrag vorgelegt. Teilzeitbeschäftigte erhalten den der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit entsprechenden Anteil. Dieser Mindestlohn soll sich mit 1. Juli eines jeden Jahres gemäß dem von der Statistik Austria im Zeitraum vom 1. April des Vorjahres bis 1. April des laufenden Jahres ermittelten Verbraucherpreisindex verändern. Wie in der Begründung des Initiativantrages darauf hingewiesen wird, seien in den letzen Jahren sowohl in Großbritannien als auch in Frankreich gesetzlich fixierte Mindestlöhne eingeführt worden. Der vorliegende Antrag greife auch nicht in die Vertragsfreiheit der Kollektivvertragspartner ein, da er keine Aussagen über auszuhandelnde bessere Vertragskonditionen treffe. (85/A)

GRÜNE: HOMOSEXUELLE AUCH IM OPFERFÜRSORGEGESETZ BERÜCKSICHTIGEN

Geht es nach den Vorstellungen der Grünen sollen Homosexuelle, die in der Zeit vom 6. März 1933 bis 9. Mai 1945 Opfer politischer Verfolgung geworden sind, analog zum Nationalfonds-Gesetz auch im Opferfürsorgegesetz anerkannt werden. Im 3. Reich waren etwa 15.000 homosexuelle Männer in Konzentrationslagern inhaftiert, rund 10.000 sind von den Nationalsozialisten umgebracht worden. Ausdrücklich angeführt werden sollen im Gesetz Zwangssterilisationen, zumal zwischen 1940 und 1945 ca. 6.000 Menschen zwangssterilisiert wurden, begründen die Grünen ihren Initiativantrag. (86/A)    

GRÜNE: GENDERGERECHTE PENSIONSREFORM

Eine überproportionale Benachteiligung der Frauen bei der geplanten Pensionsreform befürchten die Grünen. Sie fordern daher in einem Entschließungsantrag, umgehend ein ExpertInnenkomitee einzurichten, das die geplanten Maßnahmen zur Reform des Pensionssystems auf Gendergerechtigkeit untersucht und Änderungsvorschläge unterbreitet. Diese sollen dem Nationalrat vorgelegt und in die Reform eingearbeitet werden. (87/A[E])

GRÜNE FÜR HÖHEREN FRAUENANTEIL IM ORF

"Obzwar es erfreulich ist, dass nunmehr eine Frau Generalintendantin des ORF geworden ist, ist die Repräsentanz von Frauen in den höchsten Gremien des ORF weiterhin marginal", beklagen die Grünen in einem Entschließungsantrag. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, bis Sommer 2003 dem Parlament eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in welcher der ORF verpflichtet wird, einen Frauenförderungsplan vorzulegen. (88/A[E])

GRÜNE FORDERN ANERKENNUNG DER GEBÄRDENSPRACHE

Bis Ende 2003 soll die Bundesregierung dem Nationalrat die notwendigen legistischen Maßnahmen zur Anerkennung der Gebärdensprache als österreichische Minderheitensprache vorlegen. In 8 von 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde dieser Schritt zur gleichberechtigten Teilnahme gehörloser Menschen am gesellschaftlichen Leben bereits gesetzt, argumentieren die Grünen im entsprechenden Entschließungsantrag. (89/A[E])

GRÜNE WOLLEN EINDÄMMUNG DER BUNDESAUSGABEN FÜR LANDESSTRASSEN

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, keine zusätzlichen Bundesmittel für Projekte im Landesstraßennetz zur Verfügung zu stellen und keine zusätzlichen Landes-Projekte in das Bundesstraßennetz zu übernehmen", formulieren die Grünen ihren Entschließungsantrag. Sie kritisieren, dass die angepeilte Erhöhung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel zur Finanzierung der in die Kompetenz der Länder übertragenen Bundesstraßen verwendet werden soll und es sich bei dieser Maßnahme nicht um Ökologisierung handle, sondern darum, "großzügig dimensionierte Töpfe für Straßenbau mit Geld zu füllen". (90/A[E])

 

GRÜNE VERLANGEN VERHALTENSKODEX FÜR ANBIETER VON MEHRWERTSDIENSTEN

In einem Entschließungsantrag fordern die Grünen die Bundesregierung und insbesondere den Verkehrsminister auf, einen Verhaltenskodex für Anbieter von Mehrwertsdiensten vorzubereiten, der dann gesetzlich bindend ist. Darüber hinaus soll ein effektiver Regulierungskörper für den Mehrwertsdienst geschaffen werden. Derzeit, so die Begründung des Antrags, sei die gesetzliche Regelung unzureichend. Ein funktionierendes Regulierungsregime könnte zu gesicherten Marktverhältnissen sowohl für den Dienstanbieter als auch für die Nutzer des Services führen. (91/A{E])

SPÖ FÜR UNBÜROKRATISCHE ABWICKLUNG BEI REISEDIÄTEN ALS BETRIEBSAUSGABE

Die Tatsache, dass auf Grund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes Unternehmer und Selbständige Diäten nur noch auf Basis von Belegen statt wie bisher durch Pauschalien abrechnen können, würde für diese zu einem unzumutbaren bürokratischen Mehraufwand führen, befürchten Abgeordnete der SPÖ. In einem Initiativantrag zu §4 Abs.5 Einkommensteuergesetz schlagen sie daher vor, dass derartige Ausgaben ohne Nachweis der Höhe als Betriebsabgabe bis zu einem bestimmten Betrag anzuerkennen sind. Höhere Aufwendungen sollen nicht berücksichtigt werden. (92/A)

 

SPÖ: MEHR SICHERHEIT BEI DER WEITERGABE VON MELDEDATEN

Kritisch beurteilen SPÖ-Abgeordnete die letzte Novelle zum Meldegesetz, wonach für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister kein rechtliches Interesse mehr glaubhaft gemacht werden muss. Ein vorliegender Initiativantrag sieht daher Änderungen der §§ 16 und 16a Meldegesetz vor, worin als unverzichtbares Kriterium für jede Abfrage im Zentralen Melderegister ein rechtliches Interesse festgeschrieben wird. Damit soll der (unkontrollierte) Datenverkauf von Meldedaten unmöglich gemacht werden. Das Innenministerium soll darüber hinaus verpflichtet werden, jede Anfrage samt Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses zu registrieren. (93/A)

SPÖ-ANTRAG ZUR GEPLANTEN ÜBERTRAGUNG DER ZOLLWACHE IN DAS INNENMINISTERIUM

Die geplante Übertragung eines Teiles der Zollwache vom Finanz- in das Innenministerium nehmen Abgeordnete der SPÖ zum Anlass eines Entschließungsantrages, in dem sie die Bundesregierung auffordern, die bisherige hohe Qualität der österreichischen Zollverwaltung aufrechtzuerhalten. Sie treten dafür ein, dass kein Bediensteter der Zollwache gegen seinen Willen den Status des Exekutivbeamten verliert und die im Finanzministerium verbleibenden MitarbeiterInnen der Zollwache, die im Wesentlichen gleichartige Tätigkeiten wie bisher verrichten, keine gehaltsmäßigen Kürzungen erfahren. (94/A[E])

SPÖ: WAHLBERECHTIGT SOLL JEDER SEIN, DER AM WAHLTAG WAHLALTER ERREICHT HAT

Die Tatsache, dass bei der letzten Nationalratswahl viele junge Menschen nicht wählen durften, obwohl sie bereits 18 Jahre alt waren, das 18. Lebensjahr aber erst im Wahljahr und nicht vor dem 1. Jänner des selben erreicht haben, greifen SPÖ-Abgeordnete auf, um diesbezügliche Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz, in der Nationalrats-Wahlordnung, im Bundespräsidentenwahlgesetz, im Volksbegehrensgesetz, im Volksbefragungsgesetz und im Wählerevidenzgesetz zu beantragen. Darin ist vorgesehen, dass alle, die mit Ablauf des Tages der Wahl das aktive und passive Wahlalter erreicht haben, auch wahlberechtigt, bzw. wählbar sind. (95/A)

SPÖ FORDERT SENKUNG DES WAHLALTERS AUF 16

In einem weiteren Initiativeantrag zu den oben genannten Gesetzen fordert die SPÖ die Senkung des aktiven Wahlalters auf das am Wahltag vollendete 16. Lebensjahr. Dies soll, so die Argumentation der UnterzeichnerInnen, den geänderten sozialen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Gleich bleiben soll das passive Wahlrecht, wobei auch hier gilt, dass dieses erst am Wahltag selbst erreicht werden muss. Weiters soll auch AusländerInnen, die sich seit fünf Jahren in Österreich legal aufhalten, das aktive und passive Wahlrecht zu ihrer gesetzlichen Interessensvertretung gewährt werden. (96/A)      

(Schluss)