Parlamentskorrespondenz Nr. 221 vom 23.04.2003

DIE ARBEITSINSPEKTION UND IHRE TÄTIGKEIT IM JAHR 2001

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Wien (PK) - Vor kurzem wurde der Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion (III-15 d.B.) im Jahr 2001 dem Parlament übermittelt.

Auf Grund des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 ist die Arbeitsinspektion zur Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der ArbeitnehmerInnen berufen. Sie hat durch ihre Tätigkeit dazu beizutragen, dass durch geeignete Maßnahmen ein möglichst wirksamer Arbeitnehmerschutz erreicht wird.

Der Wirkungsbereich der Arbeitsinspektion erstreckt sich auf Betriebsstätten und Arbeitsstellen aller Art. Ausgenommen sind Betriebsstätten und Arbeitsstellen, die der Aufsicht der Land- und Forstwirtschaftsinspektionen oder der Aufsicht der Verkehrs-Arbeitsinspektion unterstehen, weiters die öffentlichen Unterrichts- und Erziehungsanstalten, die Kultusanstalten der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die privaten Haushalte sowie die Bediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände und Gemeinden, die nicht in Betrieben beschäftigt sind. Seit 1.1.1999 ist die Arbeitsinspektion für die Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes auch in jenen Arbeitsstätten zuständig, die bis dahin der bergbehördlichen Aufsicht unterlagen.

ECKDATEN DER ARBEITSINSPEKTION

Im Berichtsjahr führten die 315 ArbeitsinspektorInnen 161.942 arbeitnehmerschutzbezogene Tätigkeiten durch, wobei sie in 59.772 der vorgemerkten Betriebsstätten und in 14.713 auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen tätig wurden. Fast zwei Drittel, genau 102.595, aller Amtshandlungen waren Überprüfungen, von denen 45.451 vorgemerkte Betriebsstätten und 14.373 Arbeits-(Bau-)stellen betroffen waren. Im Rahmen dieser Überprüfungen wurden bei 41.095 Inspektionen 38.305 Betriebsstätten (inklusive Bundesdienststellen) und auswärtige Arbeits-(Bau-)stellen umfassend hinsichtlich der Arbeitnehmerschutzbelange überprüft und bei 61.500 Erhebungen gezielte Überprüfungen von Teilaspekten des Arbeitnehmerschutzes durchgeführt.

Darüber hinaus nahmen die ArbeitsinspektorInnen an 20.050 behördlichen Verhandlungen (z.B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen) teil und führten - abgesehen von schriftlichen Erledigungen, internen Besprechungen u.Ä. - 39.297 sonstige Tätigkeiten durch, vor allem Vorbesprechungen betrieblicher Projekte und Unterstützungs- und Beratungsgespräche.

Zusätzlich wurden im Berichtsjahr 2001 Schwerpunktaktionen betreffend sicheres Arbeiten auf Dächern und zu vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen in untertägigen Arbeitsstätten, Bergbaubetrieben sowie Baustellen durchgeführt sowie die Kampagne zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bäckereien und das Kids-Projekt fortgeführt.

Bei fast 38 % aller überprüften und bei rund 47 % der inspizierten Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen wurden Übertretungen von Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes festgestellt und die ArbeitgeberInnen eingehend über die Möglichkeiten der Behebung dieser Mängel beraten, heißt es im Bericht. Von den 74.329 Übertretungen (ohne Lenkkontrollen) betrafen 67.751 den technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutz, 6.514 den Verwendungs-schutz und 64 die Heimarbeit. Rund 40 % der im Bereich Verwendungs-schutz festgestellten Mängel (ohne Lenkkontrollen) betrafen das Arbeitszeitgesetz. Bei Lenkkontrollen wurden 77.209 Arbeitstage von LenkerInnen überprüft und dabei 3.836 Mängel festgestellt.

Im Rahmen der Kontrolle der illegalen Beschäftigung wurden bei 1.427 von insgesamt 12.765 Kontrollen von Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt und dabei insgesamt 3.010 illegal beschäftigte ausländische Arbeitskräfte angetroffen.

ZAHL DER ARBEITSUNFÄLLE NIMMT AB, ZAHL DER BERUFSKRANKHEITEN ZU

Entsprechend den Daten des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger ging im Berichtsjahr die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) zurück; waren es im Jahr 2000 noch 119.139 Arbeitsunfälle, betrug die Zahl im Jahr 2001 111.317. Waren 2000 noch 149 tödliche Arbeitsunfälle zu beklagen, sank diese Zahl im Berichtsjahr auf 132.

Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten stieg hingegen im Berichtsjahr auf insgesamt 1.300 (2000: 1.243), davon waren 20 mit tödlichem Ausgang. Die Zunahme der anerkannten Berufskrankheitsfälle ist laut Bericht u.a. darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der beruflich bedingten Hauterkrankungen wieder angestiegen ist. Mit 454 Hauterkrankungen - das sind 37 % aller anerkannten Berufskrankheitsfälle - steht diese Berufskrankheit weiterhin an erster Stelle. An zweiter Stelle liegen Gehörschäden durch Lärmeinwirkung (35 %). Zugenommen haben auch die Erkrankungen an Asthma bronchiale und die Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lunge durch die Einwirkung chemisch-irritativ oder toxisch wirkender Stoffe.

BUDGET DER ARBEITSINSPEKTION

Die Ausgaben für die Arbeitsinspektion betrugen 2001 rund 23,12 Mill. Euro, davon entfielen 17,62 Mill. Euro auf den Personalaufwand, 1,12 Mill. Euro auf Aufwendungen für gesetzliche Verpflichtungen, 4,36 Mill. Euro auf den Sachaufwand und 17.441 Euro auf Förderungsausgaben.

Die Einnahmen, im Wesentlichen Kommissionsgebühren, betrugen rund 0,44 Mill. Euro. (Schluss)