Parlamentskorrespondenz Nr. 223 vom 23.04.2003

SOZIALAUSSCHUSS BEFASST SICH MIT TÄTIGKEIT DER ARBEITSINSPEKTION

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Wien (PK) - Auf der Tagesordnung des heutigen Ausschusses für Arbeit und Soziales standen zwei Berichte über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion und zwei Anträge zum Thema pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen.

Laut Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 2000 wurden von der Arbeitsinspektion insgesamt 793 Dienststellen des Bundes (u.a. 256 des Innenressorts, 191 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und 99 des Bundesministeriums für Landesverteidigung) besucht und dabei 489 Überprüfungen und 498 Erhebungen vorgenommen. Außerdem nahm die Arbeitsinspektion an 165 behördlichen Verhandlungen teil und führte 707 sonstige Tätigkeiten wie Behördenbesprechungen und Beratungen in den Bundesdienststellen durch. Durch die Überprüfungen wurden insgesamt 20.346 Personen erfasst: 13.767 männliche Erwachsene, 13 männliche Jugendliche, 6.536 weibliche Erwachsene, 30 weibliche Jugendliche.

Im Berichtsjahr ereigneten sich in den von der Arbeitsinspektion zu überprüfenden Bundesdienststellen 3.303 Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle), wovon fünf tödlich verliefen.

Abgeordneter Karl Dobnigg (S) sprach die großen Mängel im Bereich der Schulen, die für die Schüler und das Lehrpersonal eine Gefährdung darstellen und ehebaldigst behoben gehören, und die Nichtnominierung von Sicherheitsvertrauenspersonen im Innenressort an.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) knüpfte an die Wortmeldung ihres Vorredners an und machte darauf aufmerksam, dass 115 Sicherheitsvertrauenspersonen im Bundesdienst nicht nominiert seien. Auch thematisierte sie die nicht durchgeführte Bestellung von Arbeitsmedizinern in den Heeresspitälern sowie behindertengerechte Arbeitsplätze.

Abgeordneter Josef Trinkl (V) unterstrich die gute Kooperationsbereitschaft der öffentlichen Dienststellen mit der Arbeitsinspektion.

Der Bericht ist ausgezeichnet gestaltet, sagte F-Abgeordneter Sigisbert Dolinschek und hob besonders die Beratung vor Ort hervor.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) beanstandete, dass im Bericht 2001 keine konkreten Mängel angeführt sind.

Bundesminister Martin Bartenstein gab bekannt, dass die Sicherheitsvertrauenspersonen mittlerweile nominiert sind. Auch hält es der Ressortchef für nicht notwendig, einzelne Beanstandungen nachvollziehen zu können.

Im Zusammenhang mit dem barrierefreien Bauen im öffentlichen Bereich verwies Bartenstein auf die Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektion bei baubehördlich genehmigten Bauvorhaben.

Im Bildungsressort seien die Mängel behoben worden, teilte der Minister den Abgeordneten mit, und Generalsanierungen wurden in Angriff genommen.

Sektionschefin Eva-Elisabeth Szymanski (Leiterin der Arbeitsinspektion) wies darauf hin, dass im Berichtszeitraum nur 6 % der Mängel bei den Bundesdienststellen nicht behoben wurden, mittlerweile haben 3 Dienststellen die Mängel noch nicht vollständig beseitigt; in zwei Fällen handle es sich um eine Generalsanierung, die bereits eingeleitet wurde.

Enderledigung und mehrheitliche Kenntnisnahme (gegen Grün-Stimmen) des Berichtes.

Dem zweiten Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2001 ist zu entnehmen, dass die 315 ArbeitsinspektorInnen 161.942 arbeitnehmerschutzbezogene Tätigkeiten durchführten, wobei sie in 59.772 der vorgemerkten Betriebsstätten und in 14.713 auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen tätig wurden. Fast zwei Drittel aller Amtshandlungen waren Überprüfungen, von denen 45.451 vorgemerkte Betriebsstätten und 14.373 Arbeits-(Bau-)stellen betroffen waren. Im Rahmen dieser Überprüfungen wurden bei 41.095 Inspektionen 38.305 Betriebsstätten (inklusive Bundesdienststellen) und auswärtige Arbeits-(Bau-)stellen umfassend hinsichtlich der Arbeitnehmerschutzbelange überprüft und bei 61.500 Erhebungen gezielte Überprüfungen von Teilaspekten des Arbeitnehmerschutzes durchgeführt.

In der Debatte interessierte sich Abgeordneter Franz Riepl (S) für die Einhaltung der Schutzbestimmungen bei Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen und für die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Die illegale Beschäftigung von Ausländern wurde mehrfach hinterfragt, so von den Abgeordneten Walter Schopf (S), Werner Fasslabend (V) und Sigisbert Dolinschek (F). Abgeordneter Karl Öllinger (G) erkundigte sich außerdem nach der Grenzwerteverordnung. Ferner wollte er wissen, ob man beabsichtige, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates in den Katalog der Berufskrankheiten aufzunehmen. Seine Fraktionskollegin Theresia Haidlmayr kam auf die Pflege- und Altenbetreuung zu sprechen und erkundigte sich, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit in Krankenanstalten das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden kann. S-Abgeordnete Andrea Kuntzl relevierte die Mutterschutzbestimmungen. Die Anregung, u.a. den Bereich der Jugendlichen zu einem Schwerpunkt im nächsten Bericht zu machen und das Kids-Projekt weiterzuverfolgen, kam von S-Abgeordneter Gabriele Heinisch-Hosek. Arbeitsplätze für behinderte Menschen waren der Abgeordneten Christine Lapp (S) ein Anliegen. Abgeordneter Walter Tancsits (V) lobte die Arbeit der Arbeitsinspektion, die den Wandel ihrer Tätigkeit hin zum Überwachen und Beraten erfolgreich bewältigt habe. Besonders unterstrich der Redner, dass etwa im 5-Jahres-Vergleich die Zahl der Arbeitsunfälle um 21 % und die Strafanzeigen an Verwaltungsbehörden um 41 % zurückgegangen seien. Auch Abgeordneter Josef Trinkl (V) unterstrich den erfolgreichen Wandel der Arbeitsinspektion hin zu einem "Beratungsinstitut für kleine und mittlere Betriebe" und verwies darauf, dass bei 93,8 % der Beanstandungen eine Ermahnung ausreichte, um die Mängel abzustellen.

Bundesminister Martin Bartenstein teilte mit, dass 2001 verbotene Kinderarbeit in neun Fällen festgestellt wurde, im Jahr 2000 waren es 14. Die besonderen Schutzbestimmungen für Jugendliche wurden 2001 in 1.538 Fällen übertreten (2000: 1.367).

Mit 1. Juli 2002 ist es im Hinblick auf die illegale Ausländerbeschäftigung zu einer Verantwortungsübertragung an das Finanzressort gekommen, weil die Verfolgung illegaler in Österreich tätiger Ausländer nicht gut zur eigentlichen Aufgabe der Arbeitsinspektion passe. Dieses Anliegen sei von ihm und von den Mitarbeitern des Arbeitsinspektorates unterstützt worden. Nun werde diese Aufgabe von der Zollverwaltung wahrgenommen.

Es wurde eine neue Grenzwerteverordnung erlassen, die im September in Kraft treten werde, teilte Bartenstein dem Ausschuss mit.

Im Hinblick auf die Altenpflege erinnerte der Ressortleiter daran, dass er Maßnahmen zur Attraktivierung des Pflegeberufes vorgestellt habe. Dies könne nur im Einklang mit den Ländern geschehen.

Keine Initiative werde es von Bartenstein zur Aufnahme der Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates in den Katalog der Berufskrankheiten geben.

Der Bericht wurde gleichfalls einer Enderledigung zugeführt und gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Zu Sitzungsbeginn hatte die SPÖ den Antrag eingebracht, den Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion im Jahr 2001 keiner Enderledigung zuzuführen. - Dieser Antrag fand keine Mehrheit.

(Schluss)