Parlamentskorrespondenz Nr. 262 vom 02.05.2003

MEHR VERKEHRSSICHERHEIT DURCH GRIFFIGERE STRASSEN

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Wien (PK) - Die Relation von Straßenzustand und Unfallhäufigkeit ist Ausgangspunkt eines Berichtes des Verkehrsministers über die Bemühungen des Ressorts zur Hebung der Verkehrssicherheit. Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Unfällen als Folge des Zustandes des Straßenbelages sei bei nassen Fahrbahnen tendenziell höher als auf trockenen Straßen, heißt es darin grundsätzlich. Das Ziel des Straßenerhalters müsse daher ein möglichst guter Straßenbelag sein. Konkret bedeute dies gute Griffigkeit und geringe Spurrinnen.

In Österreich wurden bundesweite Griffigkeitsmessungen am Bundesstraßennetz vor rund zehn Jahren begonnen und in einer zweiten Phase im Herbst 2002 abgeschlossen. Der Vergleich der Ergebnisse der beiden Messdurchgänge zeigt, wie der Bericht betont, eine signifikante Verbesserung der Griffigkeit auf allen Bundesstraßen. Griffigkeits- und Spurrinnenmessungen haben auch für das ehemalige Bundesstraßen-B-Netz wesentliche Verbesserungen gegenüber den Erstmessungen Mitte der neunziger Jahre festgestellt.

Unterstützt wurden die Bemühungen zur Qualitätssteigerung des Straßenbelages durch eine Reihe zielgerichteter Maßnahmen, als deren bedeutendste der Bericht die Herausgabe einer Dienstanweisung des Ressorts über vorläufige Griffigkeitsanforderungen für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt und Beton vom 28. November 2002 einstuft. Darin werden erstmals funktionelle Standards für die Griffigkeit von neuen Deckschichten zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe und zum Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung hinsichtlich des höchstrangigen Straßennetzes festgelegt.

Bei sämtlichen Aktivitäten zur Verbesserung des Straßenbelages dürfe aber nicht außer Acht gelassen werden, dass der Einfluss der Fahrbahnoberfläche auf das Unfallgeschehen nur einer von vielen sei, gibt der Bericht zu bedenken. Die Verfasser verweisen in diesem Zusammenhang auf das Österreichische Verkehrssicherheitsprogramm 2002 - 2010, das bezüglich des Verhältnisses von Unfallhäufigkeit und Straßenbelag für die kommenden acht Jahre von einem Potential von 2 % bei Unfällen mit Personenschaden bzw. 1 % bei den Unfalltoten ausgeht (III-23 d.B.). (Schluss)