Parlamentskorrespondenz Nr. 482 vom 30.06.2003
FIEDLER: KONVENT FÜR NEUE FORM FÜR STAATSAUFBAU UND VERFASSUNG
Wien (PK) - Vom Vorsitz aus stellte Konventspräsident Franz Fiedler der Grundsatzdebatte, mit der heute der "Österreich-Konvent" seine Arbeit einleitet, prinzipielle Ausführungen voran. Er sah den Konvent dazu aufgerufen, eine neue Form des Staatsaufbaus und der Verfassung zu schaffen. Dabei sei nicht das Alter der bereits 80 Jahre alten Bundesverfassung von vorrangiger Bedeutung für die grundsätzliche konstitutionelle Neuschöpfung, sondern die "gereifte Erkenntnis, dass Österreich mit ihr nicht mehr über die optimalen Voraussetzungen für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts verfügt". Denn es könne nicht geleugnet werden, dass die zahlreichen Novellen und inhaltlichen Änderungen seit dem Jahr 1920 nicht dazu beigetragen haben, unsere Verfassung als geschlossenes System unserer staatlichen Grundlagen zu begreifen. Unübersichtlichkeit sowie Belastungen mit verfahrensrechtlichen sowie organisatorischen Regelungen kennzeichnen laut Fiedler unsere heutige Konstitution, "ganz zu schweigen von den vom Bundes-Verfassungsgesetz getrennt erlassenen Verfassungsgesetzen bzw. in einfachen Gesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen, die in ihrer Gesamtheit dem Bundes-Verfassungsgesetz den Status einer Verfassungsurkunde verwehren". Um der geltenden Verfassung Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, fügte Präsident Fiedler hinzu, dass sie sich viele Jahrzehnte lang als praktikabel und als Garant für Demokratie und Rechtsstaat in Österreich erwiesen habe.
Daher sollte der Ruf nach einer umfassenden Reform nicht als rückwärts gewandte Kritik an unserer Verfassung missverstanden werden. Vielmehr gelte es, die Weichen in die Zukunft Österreichs neu zu stellen, weil sich die Rahmenbedingungen Österreichs und seiner Bewohner gegenüber der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geändert haben.
Der Aufbruch in ein neues Jahrtausend sei nahezu zeitgleich mit dem Eintritt Österreichs in ein größeres Europa erfolgt, erinnerte Präsident Fiedler. Dies bedinge auch eine Neubewertung der innerstaatlichen Aufgaben und Kompetenzen sowie eine Reform der innerstaatlichen Strukturen und Institutionen. Angesichts der Abwanderung von Kompetenzen und Zuständigkeiten an die Europäische Union habe man sich bislang mit Adaptierungen der Rechtslage zufrieden gegeben, ohne den entscheidenden Schritt einer in die Wurzeln gehenden Reform des gesamten staatlichen Aufbaus zu setzen.
Parallel zur europäischen Entwicklung haben sich für Präsident Fiedler die innerstaatlichen Rahmenbedingungen als Hemmschuh für einen schlanken Staat mit kostengünstiger, budgetschonender Verwaltung höchst unliebsam bemerkbar gemacht. "So sehr Österreich auf seine vorbildliche Verwaltung und das hohe Berufsethos seiner öffentlich Bediensteten zurecht stolz sein kann, so verkrustet sind vielfach die nicht zuletzt auf veralteten Kompetenzbestimmungen beruhenden Verwaltungsstrukturen, die unter ökonomischen Gesichtspunkten initiierten Reformbestrebungen widerstehen, wie dem Rechnungshof aus jahrzehntelanger Prüfungserfahrung leidvoll geläufig ist", sagte der Präsident und führte das oftmalige Scheitern tief greifender Änderungen der Verwaltungsstrukturen darauf zurück, dass die Bundesverfassung in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu sehr ins Detail gehe.
Daher werde nun auf der Grundlage eines vor wenigen Tagen beschlossenen Gesetzes und nach dem Vorbild des Konvents der Europäischen Union der Versuch gewagt, einen Österreich-Konvent als Forum der Diskussion sowie der Reform des Staates und seiner Verfassung ins Leben zu rufen. Von seinem Gründungskomitee seien dem Konvent klare Ziele vorgegeben worden. Es sollen Vorschläge für eine grundlegende Reform des Staates und der Verfassung in Form eines Entwurfes für einen straffen Verfassungstext ausgearbeitet werden, der sämtliche Verfassungsbestimmungen enthält. Als die bedeutendsten Vorgaben für den Konvent nannte Präsident Fiedler eine umfassende Analyse der Staatsaufgaben, eine neue Kompetenzverteilung, das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips, die Struktur der staatlichen Institutionen, die Grundzüge der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Aspekt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, sowie die Einführung einer effizienten Kontrolle auf Bundes- und Landesebene.
Unverrückbarer Rahmen für die Arbeit des Konvents sind die Baugesetze der geltenden Verfassung, des demokratische, das bundesstaatliche und des rechtsstaatlichen Prinzips sowie die republikanische Staatsform. Innerhalb dieses Rahmens bleibe es dem Konvent unbenommen, Veränderungen oder Neubewertungen vorzunehmen, auch wenn sie höchst unorthodox oder revolutionär anmuten. Dem Konvent und seinen Mitgliedern dürfe es nicht verwehrt sein, die zur Sache gehörigen Themen ohne Rücksicht auf echte oder vermeintliche Tabus zu diskutieren. "Der parlamentarische Boden, auf dem der Konvent tagt, hat Garant für das freie Wort zu sein".
Bei den meisten der dem Konvent zur Beratung überantworteten Themen erwartet der Vorsitzende des Konvents-Präsidiums kontroversielle Auffassungen, etwa beim Legalitätsprinzip, das von seinen Befürwortern als unabdingbarer Schutz des Einzelnen vor der Willkür staatlicher Macht, von anderen als Hindernis für die erforderliche Flexibilität für die öffentliche Verwaltung angesehen wird.
Fiedler erwartet Interessengegensätze in den Diskussionen, appellierte aber an die Konventsmitglieder, den Konvent nicht als Plattform für Lobbyismus misszuverstehen. Nicht der eingeschränkte Blickwinkel auf den nächsten Finanzausgleich sollte die Arbeit an der neuen Verfassung bestimmen, sondern die Aussicht auf eine Verfassung für das 21. Jahrhundert. Und dabei sind für Präsident Fiedler folgende Fragen vorrangig: "Wie soll sich Österreich in einem Menschenalter in einem größeren Europa positionieren? - Welche Rolle kann und soll es als Nationalstaat spielen? - Welche Rechte und Freiheiten sollen seinen Bürgern und Volksgruppen, seinen sonstigen Bewohnern zugedacht sein? - Wo sollen die Grenzen staatlicher Macht liegen, welches Konzept wird bestimmen, welche Aufgaben weiterhin unter seiner Verantwortung verbleiben und welche abgegeben werden. Vor allem aber: Auf welchen gemeinsamen Werten soll unser Staat aufgebaut und geleitet werden? - Wie soll das Österreich gestaltet sein, das wir der kommenden Generation zu übergeben haben?"
Die Ziele, die dem Konvent für seine Arbeit vorgegeben sind, zielen für Präsident Fiedler nicht auf Strukturerhaltung, sondern auf Innovation ab. Innovation, die den Mut zur Veränderung voraussetzt und neue Grenzziehungen bedeutet, nicht zuletzt bei den Kompetenzen. Es wäre eine Illusion zu meinen, sämtliche im Konvent vertretenen Interessengruppen könnten auf eine Mehrung ihrer Rechte zählen, sagte der Präsident. Wer die Ergebnisse des Konvents nur unter der Bedingung akzeptieren wolle, dass keine Schmälerung seines eigenen Einflusses eintrete, leistet keinen konstruktiven Beitrag. Wer nur unbeweglich in seiner Position verharrt, sollte bedenken, dass sich erfahrungsgemäß alles, das sich nicht selbst bewegt, irgendwann einmal fremdbewegt wird. Die Geschichte sei reich an Beispielen für diese Erkenntnis, führte Präsident Fiedler aus.
Bei diesem Konvent handle es sich weder um einen Konvent der Bundesländer, der Gemeinden oder der Sozialpartner, noch um einen Konvent der politischen Parteien, sondern um einen Österreich-Konvent. "Das übergeordnete Interesse hat ein gesamtösterreichisches zu sein", betonte Präsident Fiedler.
Auf die Arbeitsweise des Konvents und die zu erwartenden spannenden Diskussionen eingehend, erinnerte Präsident Fiedler daran, dass der Konvent nicht als bloße Plattform des Gedankenaustauschs, sondern als Arbeits-Konvent gedacht sei, dessen Frist zur Vorlage eines Verfassungs-Entwurfs mit 18 Monaten knapp bemessen sei. Daher sollte sich der Konvent auf seine wesentlichen Aufgaben konzentrieren, sich nicht in Nebensächlichkeiten verlieren und sich davor hüten, lediglich Vorschlägen zu präsentieren. Es gelte gemeinsame Ergebnisse zu erarbeiten.
Der Begriff Konvent gemahne nicht nur an jenen der Europäischen Union, sondern auch an welthistorische Vorbilder in den USA und im Frankreich des 18. Jahrhunderts. Diesen hohen Ansprüchen, "die mit dem Begriff Konvent verbunden sind", will Präsident Fiedler entsprechen. Die personelle Zusammensetzung des Konvents, seine von einer breiten Mehrheit getragene Zusammensetzung und die Einsicht in die Notwendigkeit der überfälligen Staats- und Verfassungsreform schaffen eine gute Basis für eine erfolgsorientierte Arbeit, zeigte sich der Präsident optimistisch. (Fortsetzung)