Parlamentskorrespondenz Nr. 554 vom 08.07.2003

PETITION 11, BÜRGERINITIATIVEN 5 - 7

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PETITION UND BÜRGERINITIATIVE ZUR CHANCENGLEICHHEIT VON GEHÖRLOSEN

Sowohl als Bürgerinitiative als auch als Petition eingebracht wurde eine Initiative des österreichischen Gehörlosenbundes, die auf die Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem abzielt. Den UnterzeichnerInnen geht es vor allem um die Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache als nicht-ethnische Minderheitensprache und eine umfassende Neuorientierung der Gehörlosenbildung in den Bereichen Frühförderung, Schulen, Berufsausbildung und Universitäten. Sie machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es nur die österreichische Gebärdensprache gehörlosen Menschen in Österreich ermöglicht, jene Sprachkompetenz zu entwickeln, die hörende Menschen in Lautsprachen, z.B. Deutsch, erreichen. Das Abdrängen von gehörlosen Menschen in die für sie nicht einmal durchschnittlich erlernbare Lautsprache sieht der Gehörlosenbund als Diskriminierung, zudem werden seiner Ansicht nach dadurch Tausende gehörlose Menschen unnötigerweise zu lebenslangen "Sozialfällen".

Konkret geht es den UnterzeichnerInnen u.a. um kostenlose Gebärdensprachkurse für Eltern und Kindern bereits vor Schuleintritt des Kindes, die Beherrschung der Gebärdensprache durch hörende LehrerInnen, die gehörlose SchülerInnen unterrichten, eine Angleichung des Sonderschullehrplanes an den Regellehrplan mit Schwerpunkt auf bilingualem Unterricht und der Gebärdensprache als eigenem Unterrichtsfach, die Entwicklung und Förderung von visuellen Lehrmitteln, verpflichtende DolmetscherInnen für gerhörlose ArbeitnehmerInnen bei wichtigen Besprechungen, Teamsitzungen und dergleichen sowie um ein Recht auf DolmetscherInnen für Studierende. Die Petition wird von den Abgeordneten Franz-Josef Huainigg (V), Christine Lapp (S), Helene Partik-Pable (F) und Theresia Haidlmayr (G) unterstützt. (5/BI, 11/PET)

BÜRGERINITIATIVE ZUR RÜCKSTELLUNG DES AUSBAUS DER S 1

Eine Bürgerinitiative verlangt die Rückstellung des Ausbaus der Schnellstraße S 1 im Bereich des Abschnittes B 8 (Angerner Straße bis Brünner Straße) und eine Neuplanung dieses Abschnitts auf Grundlage der von der Gemeinde Wien vorgelegten neuen Daten. Nach Ansicht der UnterzeichnerInnen müsste der Ausbau zumindest so lange zurückgestellt werden, bis die 6. Donauquerung fertig gestellt ist, da der verkehrsanziehende Effekt durch die S 1 ohne die Möglichkeit des Abflusses auf eine 6. Donauquerung für sie die Gefahr birgt, dass die Südosttangente einer zusätzlichen unzumutbaren Belastung ausgesetzt wird. (6/BI)

BÜRGERINITIATVIE FÜR ÄNDERUNG DES GENERALVERKEHRSPLANS

Eine von der "Gruppe für Umweltschutz und Transparenz Freistadt" initiierte Bürgerinitiative hat eine Änderung des österreichischen Generalverkehrsplans zum Ziel. Konkret geht es den UnterzeichnerInnen darum, die TEN-Erklärung der B 310 zurückzunehmen und aus dem Generalverkehrsplan zu streichen. Anstelle der geplanten S 10 soll man ihrer Auffassung nach die B 310 bestandsnah ausbauen und zweispurige Ortsumfahrungen errichten. Vorhandene Mittel sollen in den Ausbau der Summerauer Bahn fließen, um die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu unterstützen und eine leistungsfähige Bahnverbindung zu Tschechien zu schaffen. Die UnterzeichnerInnen machen geltend, dass die Lebensqualität entlang der B 310 bereits jetzt durch den Schwerverkehr stark beeinträchtigt ist und die Schaffung einer neuen Transitstrecke als S 10 das Verkehrsaufkommen weiter erhöhen und die Belastung und Gesundheitsbeeinträchtigung der Anrainer weiter vergrößern würde. (7/BI) (Schluss)