Parlamentskorrespondenz Nr. 576 vom 10.07.2003

NATIONALRAT BESCHLIESST WEITERE VERKEHRSMATERIEN

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Wien (PK) - Im Anschluss an die heftige Debatte über die Dringliche Anfrage und die Kurzdebatte zu einer Anfragebeantwortung der Bildungsministerin wandten sich die Abgeordneten wieder der vorgegebenen Tagesordnung zu. Unter einem wurden die Regierungsvorlagen auf Änderung des Kraftfahrgesetzes und des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sowie die Anträge 162, 79 und 163 debattiert.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) hält die Ausdehnung des Intervalls für die "Pickerlüberprüfung" auch für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge für falsch. Die Grünen würden daher für diesen Punkt eine getrennte Abstimmung verlangen, kündigte sie an. Der Regelung hinsichtlich der Zusatztafeln für Ortstafeln würden die Grünen aber zustimmen. Als wichtigsten Punkt bezeichnete Lichtenberger das Kraftfahrliniengesetz und bedauerte, dass dabei nur eine "kleine Bastelei" herausgekommen sei. Sie hält die mögliche Zusammenführung von ÖBB und Postbus für falsch, denn diese würden in ein Korsett gezwängt, und dann "verklopfe" man unter Umständen die Gustostückerln an Private, wie Lichtenberger sich ausdrückte. Sie zeigte sich aber zufrieden mit der Erklärung des Staatssekretärs im Ausschuss, dass es sich hier um einen Markt zwischen den Trägern des öffentlichen Verkehrs und nicht um den Gesamtmarkt handle. Die Aufgabe des öffentliche Verkehrs sei nämlich ihrer Ansicht nach eine zentrale und soziale Aufgabe, die man auch in Zukunft gewährleisten müsse. Die Grünen würden daher das Gesetz unterstützen, auch wenn die Novelle bei weitem nicht ausreichend sei.

Abgeordneter MIEDL (V) zeigte sich zufrieden, dass mit dem vorliegenden Paket für die Landwirte eine Wettbewerbsgleichstellung erfolgt sei. Im Hinblick auf die Ortstafeln regte er an, einmal darüber zu diskutieren, ob man nicht zu viele Verkehrstafeln habe. Er stimme dieser Novelle daher nur schweren Herzens zu. Miedl hält darüber hinaus eine breit angelegte Debatte über den öffentlichen Nahverkehr für notwendig und unterstrich, dass man es nie zulassen dürfe, dass sich jemand beim Erwerb irgendwelche Zuckerln heraussucht.

Abgeordnete BINDER (S) bezog sich ebenfalls auf die Änderung im Hinblick auf die Ortstafeln und begrüßte die dadurch gewährleistete Rechtssicherheit.

Abgeordneter MAINONI (F) erläuterte, dass man mit der Ortstafelregelung den Wünschen vieler Gemeinden Rechnung tragen habe können, auch wenn dies nicht einfach gewesen sei. Er hob auch die Erleichterungen hervor, die durch die vorliegenden Novellierungen geschaffen werden und brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zum Kraftfahrgesetz betreffend den Transport von Rundhölzer ein.

Abgeordneter GAHR (V) verteidigte die Erleichterungen für die Landwirtschaft, da damit eine Gleichstellung mit dem PKW erfolge. Die Regelung sei technisch vertretbar und die technische sowie die Bedienungssicherheit würden auch in Zukunft gewährleistet sein. Mit der Novellierung komme es auch zu einer Verwaltungsvereinfachung, sagte Gahr.

Bundesminister GORBACH griff die Anregung des Abgeordneten Miedl auf, die oft nicht mehr übersichtliche Beschilderung zu überdenken. Die 22. Kraftfahrgesetznovelle sei insofern nicht zu unterschätzen, da falsche Ladung sehr oft schwerste Unfälle verursache. Daher werde man sich in nächster Zeit im Interesse der Verkehrssicherheit mehr dem Ladegut und der Ladegutsicherheit widmen. Gorbach kündigte an, dass man bemüht sein werde, die Zahl der Unfälle maßgeblich zu reduzieren, zumal die Beteiligung von LKW bei tödlichen Unfällen relativ hoch sei. Bei Prüfungen zeige sich immer wieder, dass bis zu 40 % der LKW zu beanstanden seien. Zum Abänderungsantrag bemerkte er, dass die Regierung keineswegs daran denke, die Tonnagenbegrenzung aufzumachen. Gorbach bezeichnete sich selbst als Fan des öffentlichen Verkehrs und betonte, dass die Förderung des öffentlichen Verkehrs angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens ein Gebot der Stunde sei.

Abgeordnete FLECKL (S) thematisierte die Zukunft der Postbus AG. Die Zusammenlegung mit den Bahnbussen sei zwar grundsätzlich positiv und man könne dabei auch neue wirtschaftliche Wege gehen. Sie forderte daher die Regierung auf, aus dem neuen Großunternehmen ein erfolgreiches Unternehmen zu machen und es nicht durch Teilprivatisierung zu filetieren. Die Käufer würden sich auf die lukrativen Teile beschränken. Man müsse aber auch an die weniger lukrativen Teile denken, denn dort würde man wieder den Rotstift ansetzen, befürchtete sie, was in weiterer Folge zu einer noch stärkeren Abwanderung aus den ländlichen Gebieten führe. Sie appellierte an die Regierung, dieses Mal das Anliegen der betroffenen Menschen ernst zu nehmen.

Abgeordneter WITTAUER (F) verteidigte die Teilprivatisierung und begrüßte die Abschaffung von Doppelgleisigkeiten. Er wies in diesem Zusammenhang auch auf den Konsens unter den Parteien hin. Als positiv bewertete er die Gleichstellung der landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge mit den PKW. Wittauer ging kurz auf den Abänderungsantrag ein, den er anfangs, wie er sagte, sehr kritisch beurteilt habe, weil er gefürchtete habe, hier werde ein Fenster aufgemacht. Aber er habe eingesehen, dass es bisher schon Ausnahmegenehmigungen für Rundhölzer gegeben habe und es sei nicht einzusehen, warum man weiterhin Ansuchen brauche. Wittauer hielt aber dazu dezidiert fest, dass die Freiheitlichen keinerlei Aufweichungen der Tonnagenbeschränkungen zustimmen würden.

Abgeordneter KÖSSL (V) beschäftigte sich mit dem Ladegut und meinte, dass die Gesetzesnovellen ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit seien. Er wies auch auf die Neuerungen für Motorradfahrer im Interesse der Verkehrssicherheit hin und bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) meldete sich aufgrund des vorliegenden Abänderungsantrages nochmals zu Wort. Sie warnte davor,  mitten in der Transitdebatte ein weiteres Problem mit der EU zu provozieren, indem man eine Produktgruppe selektiv begünstige. Man gebe damit der Europäischen Union alle Waffen in die Hand, Österreich Schwierigkeiten zu bereiten; man liefere erneute Munition für den Vorwurf, Österreich begünstige die eigenen Frächter. Sie richtete daher die eindringliche Bitte an die Koalitionsfraktionen, den Antrag zurückzuziehen.

Abgeordnete BAYR (S) konzentrierte sich auf die Regelungen bezüglich der einspurigen Kraftfahrzeuge und begrüßte es, dass keine allgemeine Pflicht gekommen sei, dass alle Fahrzeuge mit Licht am Tag fahren müssen. Es gebe nämlich dazu sehr unterschiedliche Studien. Ebenso positiv bewertete sie die Helmpflicht für Motorrad-ähnliche Fahrzeuge und die Möglichkeit, 12jährige Kinder mitnehmen zu können. Als falschen Weg wertete sie die Tatsache, dass die Führerscheinausbildung durch den Mehrphasen-Führerschein entgegen aller anders lautender Äußerungen teurer geworden sei.

Abgeordneter WATTAUL (F) entgegnete Abgeordneter Lichtenberger, dass man sich hinsichtlich des Abänderungsantrages verfassungsrechtlich abgesichert habe. Wattaul wies auch darauf hin, dass man bei den öffentlichen Verkehrsmitteln darauf achten müsse, wer diese braucht, und das seien in erster Linie Jugendliche und ältere Menschen. Es sei aber nicht einzusehen, dass manche Gemeinden trotz öffentlicher Verkehrsmittel Diskobusse bezahlen müssten, weil in der Nacht die öffentlichen verkehrsmittel nicht griffen. Hier müssten diese mehr auf die Bedürfnisse der Bevölkerung achten, sagte Wattaul.

Abgeordneter SIEBER (V) verlieh ebenfalls seiner Zufriedenheit über die Gleichstellung der landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge Ausdruck. Damit würden die Landwirte entlastet, argumentierte er. Die Landwirtschaft werde sich damit in Summe bis zu 20.000 Überprüfungen ersparen, was zugleich auch eine Verwaltungsvereinfachung darstelle.

Abgeordneter HEINZL (S) äußerte sich demgegenüber kritisch zur Verlängerung der Begutachtungsfrist für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Im Sinne der Gleichstellung regte er an, diese Verlängerung der Begutachtungsfrist auch für kleine einachsige Anhänger und Wohnwagen vorzusehen. Abschließend setze er sich für den Bau der Güterzugumfahrung St. Pölten ein und forderte im Hinblick auf die EU-Erweiterung mehr Geld für den Ausbau der Schiene.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) thematisierte die Probleme der mobilitätsbehinderten Menschen, die auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind. Hier gebe es ein großes Manko, merkte Haidlmayr an. Den Betrag für die barrierefreie Gestaltung in den ÖBB gebe es nicht mehr, bedauerte sie, obwohl der öffentliche Verkehr keineswegs barrierefrei sei. Die Vertreter der ÖBB und der Behinderten hätten in der Zwischenzeit Modelle erarbeitet, etwa für Liegewagen, die den Erfordernissen behinderter Menschen Rechnung trügen. Leider sei das Geld für diese 7 bis 8 Waggons nicht vorhanden, weshalb sie Minister Gorbach bat, dieses Geld zur Verfügung zu stellen. Zu den Postbussen meinte sie, dass es behinderten Menschen unmöglich sei, diese zu benutzen. Ein großes Anliegen sei ihr eine tief greifende Novellierung des Eisenbahngesetzes, da dieses an die Menschen mit Behinderungen nicht angepasst sei.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter WATTAUL (F) fest, er habe auch gemeint, dass man den Nahverkehr auch an die Bedürfnisse der behinderten Menschen anpassen müsse.

Es handle sich beim vorliegenden Tagesordnungspunkt grundsätzlich um eine Konsensmaterie, auch wenn es Diskussionen um einige Bereiche gegeben haBE, räumte Abgeordneter DI SCHEUCH (F) ein. Er verstehe die Sorgen der Abgeordneten Lichtenberger, aber man werde danach trachten, dass es keine Aufweichung für andere LKW gibt. Wichtig sei ihm auch die klare Feststellung, dass es bei einem Kauf oder einer Überschreibung die Möglichkeit gibt, die Konzession zu behalten.

Abgeordnete STADLER (V) räumte gegenüber Abgeordneter Lichtenberger ein, dass man diese Dinge sehr sensibel betrachten müsse. Es gebe seitens der EU jedoch sachlich gerechtfertigte Ausnahmen und Sonderregelungen. Sie wolle jedenfalls nicht, dass die Holzbringung, die ein wichtiges Standbein der Landwirtschaft sei, für die Bauern in den Talschaften verloren geht, betonte sie.

Auch Staatssekretär Mag. KUKACKA (V) zeigte Verständnis für die Argumentation Lichtenbergers, denn er habe auch keine Freude mit solchen Ausnahmen bei Gewichtsbeschränkungen. Er glaube jedoch nicht, dass Einwände gegenüber den EU-Richtlinien gerechtfertigt seien, da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, die nur unter ganz bestimmten Kriterien in Kraft tritt. Kukacka ist auch überzeugt davon, dass es keine Klage vom EuGH geben kann. Im Zusammenhang mit dem Kraftfahrliniengesetz verwies der Staatssekretär auf die Qualitätsoffensive im öffentlichen Verkehr. Es müsse versucht werden, insbesondere den Berufsverkehr auf die Schiene, den Bus etc. zu bringen. Dafür sei eben die Zusammenlegung von Post- und Bahnbus eine ganz wichtige Voraussetzung, unterstrich er.

Abgeordneter KAINZ (V) erläuterte die Details des vorliegenden Gesetzes. Es gehe u.a. um die Anbringung von Zusatztafeln an den Ortstafeln in den Gemeinden. Da viele Gemeinden Schwerpunkte gesetzt haben, sollten diese auch sichtbar für andere dargestellt werden können, argumentierte er. Als Beispiel nannte er die Auszeichnung für die jugendfreundlichste Gemeinde, was nun mittels einer Zusatztafel ausgedrückt werden könne.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung der Straßenverkehrsordnung einstimmig angenommen. Der Bericht des Verkehrsausschusses über den S-Entschließungsantrag betreffend Zusatztafeln an Ortstafeln wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Die KFG-Novelle sowie die Änderung der 4. Kraftfahrgesetz-Novelle wurden im Rahmen einer getrennten Abstimmung teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen; ebenso wurde der V-F-Zusatzantrag mehrheitlich angenommen. Sodann wurden die GGBG-Novelle ebenso wie die Änderung des Kraftfahrliniengesetzes einstimmig angenommen.

ERHOLUNGSGEBIET MARCHFELDKANAL

Heute werde ein Gesetz beschlossen, das ein Thema zum Inhalt habe, mit dem er seit jeher verbunden sei, meinte einleitend Abgeordneter Ing. SCHULTES (V). Es gehe um das Projekt Marchfeldkanal, das nun endlich einen rechtlichen Rahmen bekommt. Das Land Niederösterreich wird die Gesellschaft übernehmen, der Bund wird einen Bundesbeitrag festlegen und "gute Leute" würden die Arbeit weiterführen können, erklärte Schultes.

Auch Abgeordnete BAYR (S) zeigte sich erfreut darüber, dass man nach über 20 Jahren endlich eine langfristige Finanzierungslösung für den Marchfeldkanal gefunden hat. Es werde nun möglich sein, dass regelmäßig der Müll beseitigt wird, Rad- und Fußwege sowie Brücken errichtet und Büsche und Bäume geschnitten werden. Der Kanal sei natürlich auch ein wasserwirtschaftliches Element in einer der trockensten Regionen Österreichs und biete eine Chance für die Grenzregion. Es werde in Zukunft einen ausgeglichenen Grundwasserhaushalt geben, die Wasserqualität werde sich verbessern und das Oberflächenwasser werde gezielt versickern.

Er sei dankbar, dass dieses Projekt durchgeführt wurde, meinte auch Abgeordneter WATTAUL (F). Es werde ein wunderschönes Naherholungsgebiet entstehen und seine Fraktion werde gerne zustimmen.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) schloss sich ihren Vorrednern an. Beim Marchfeldkanal sei viel gelungen, es werde ein hochattraktiver Erholungsraum entstehen und neue Projekte sollen den Raum noch weiter aufwerten, hob sie positiv hervor.

Das Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz sowie die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Marchfeldkanalsystems wurden einstimmig angenommen.

BEREITSTELLUNG UND BETRIEB VON FLUGSICHERUNGSEINRICHTUNGEN

Die Europäische Union habe zahlreiche Grenzen auf dem Boden beseitigt, am Himmel hingegen war die EU nationalen Interessen bisher ziemlich machtlos ausgeliefert, erklärte Abgeordneter STEIER (S). Die europäische Luftraumüberwachung werde geprägt von einer Schrebergartenmentalität und Europa leiste sich etwa 60 nationale Luftkontrollzentren mit mehreren hundert Schnittstellen. Nun soll es eine gemeinsame Luftsicherung geben (CEATS) und es werde u.a. eine Flugsicherungszentrale für Zentraleuropa in Fischamend etabliert. Damit werde der Standort Österreich um eine wichtige europäische Organisation weiter aufgewertet und Wien zu einer wichtigen Drehscheibe des internationalen Flugverkehrs.

Durch die Errichtung der Flugsicherungszentrale für Zentraleuropa (Bosnien-Herzegowina, Ungarn, Italien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Tschechische Republik) in Fischamend ergebe sich eine große Chance für Österreich, Abgeordneter Mag. MAINONI (F) sprach von einer Chance für Österreich.

Die Vereinheitlichung der Luftraumkontrolle über einer bestimmten Höhe sei schon seit vielen Jahren ein großes Anliegen, meinte Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G). Jetzt habe man sich endlich für einen Standort entschieden und sie sei sehr froh, dass es nun klappt. Sodann brachte sie einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion betreffend aktives Eintreten für Steuergerechtigkeit im Flugverkehr sein.

Bei der Abstimmung wurde der Staatsvertrag einstimmig genehmigt; der G-Entschließungsantrag verfiel der Ablehnung.

(Schluss Verkehr/Forts. NR)