Parlamentskorrespondenz Nr. 675 vom 22.09.2003

TÄTIGKEITSBERICHT 2002 DES STATISTIKRATES DER STATISTIK ÖSTERREICH

Wien (PK) – Gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2002 hat der Statistikrat der Statistik Österreich einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstatten, den die Bundesregierung dem Nationalrat vorzulegen hat. Der Bericht über das Geschäftsjahr 2002 liegt nunmehr vor. (III-50 d.B.)

Daraus geht hervor, dass sich der 15 Personen umfassende Statistikrat im vergangenen Jahr insbesondere mit der Bewertung des mehrjährigen Arbeitsprogramms der Bundesanstalt, Fragen der Qualitätssicherung, der Nutzung von Verwaltungsdaten, dem Aufbau und der Nutzung von Registern sowie der Publikationspolitik und der EU-Koordination auseinandergesetzt hat. Mit diesen Themen wurde auch die Geschäftsführung der Bundesanstalt befasst, die dem Statistikrat in mündlicher und schriftlicher Form Auskünfte erteilte, Berichte vorlegte und ihre Projekte, Vorhaben und Strategien erläuterte.

In Bezug auf die Bewertung des mittelfristigen Arbeitsprogramms hält der Statistikrat an seinen bereits im Vorjahr formulierten Empfehlungen fest und betont, dass es bei den Bemühungen zur Umsetzung dieser Empfehlungen zu Verbesserungen gekommen ist und brauchbare Übergangslösungen geschaffen wurden. Die Empfehlungen des Statistikrates zur verstärkten Nutzung von Verwaltungsinformation fanden laut Bericht bereits erkennbar Berücksichtigung.

Für unerlässlich hält der Statistikrat ein einheitliches und systematisches Publikationskonzept. Daher wurde vom Statistikrat die Ankündigung der Generaldirektion begrüßt, im Herbst 2003 ein umfassendes Publikationskonzept vorzulegen.

Der im Jahr 2002 fortgesetzte Ausbau des Informationsangebotes im Internet entspricht den Intentionen des Bundesstatistikgesetzes und wird positiv bewertet, heißt es im Bericht. Vom Statistikrat wurde die Bundesanstalt aufgefordert, ein einheitliches System zur Publikation ergänzender Informationen, Hinweise und Metadaten zu entwickeln. Dabei soll die Veröffentlichung von zusätzlichem, unentbehrlichem Informationsmaterial den jeweils verwendeten Medien entsprechen. (Schluss)