Parlamentskorrespondenz Nr. 677 vom 23.09.2003

ASYLGESETZ-NOVELLE: STANDPUNKTE DER PARTEIEN IN DER DISKUSSION

Wien (PK) - Im Anschluss an die Stellungnahmen der Experten stellten VertreterInnen der vier Fraktionen im Innenausschuss ihre Sichtweise zur Novellierung des Asylgesetzes dar. Seitens der SPÖ vertrat Abgeordneter Walter Posch die Auffassung, nicht das bestehende Asylgesetz sei das Problem, sondern die mangelnden Ressourcen. Schließlich gebe es lediglich rund 700 positive Asylbescheide pro Jahr. Man habe es aber verabsäumt, auf die steigenden Asylanträge mit einer Ausweitung des Personals zu reagieren. Auch die Betreuung von Asylwerbern durch eine private Firma funktioniere nicht.

Der vorliegende Entwurf zum Asylgesetz enthält laut Posch zwar auch einige positive Bestimmungen, er warnte aber vor der Einschränkung von rechtsstaatlichen Garantien. In diesem Zusammenhang wertete er die vorgesehene Liste sicherer Drittstaaten und den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Berufungen als problematisch.

Nach Meinung von Abgeordneter Terezija Stoisits (G) ziehen sich zwei Themen wie ein roter Faden durch die Stellungnahmen der Experten: die Asylverfahren in Österreich dauerten zu lange und Ressourcen fehlten. Stoisits zufolge ist es bereits eine Rechtsverweigerung, was derzeit in Österreich passiere.

Was die Verfassungs- bzw. Grundrechtskonformität des vorliegenden Gesetzentwurfes betrifft, meinte die Abgeordnete, es wäre bedenklich, wenn nur ein Drittel der von den Experten vermuteten Verfassungswidrigkeiten tatsächlich verfassungswidrig sei. Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sollte dem Innenminister eine Warnung sein, mahnte sie. An die zuständigen Behörden richtete Stoisits die Frage, ob die Vorgaben des neuen Asylgesetzes mit den vorhandenen Ressourcen realistischer Weise umgesetzt werden können.

Abgeordneter Günter Kößl (V) machte geltend, dass das derzeitige Asylgesetz den heutigen Anforderungen nicht entspreche. Er hält es für dringend notwendig, entweder das Asylgesetz zu novellieren oder ein neues Gesetz zu beschließen. Vor allem eine Beschleunigung der Verfahren ist seiner Ansicht nach erforderlich. Das vorliegende Asylgesetz erfüllt laut Kößl diese Bedingung, darüber hinaus werde es zu einer wesentlich besseren Rechtssicherheit für Asylsuchende beitragen. Was die seitens mancher Experten geäußerte Kritik anlangt, zeigte sich der Abgeordnete überzeugt, dass man unter Einbindung einiger der genannten Ideen und Vorstellungen in der Lage sein werde, "ein gutes und sinnvolles Gesetz zu kreieren".

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) versicherte, die FPÖ stehe voll und ganz hinter der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Jeder, der tatsächlich verfolgt werde, solle Asyl in Österreich bekommen.

Partik-Pable machte allerdings darauf aufmerksam, dass einer Studie zufolge 90 % der Asylwerber keine Fluchtgründe vorweisen könnten. Viele würden das Asylverfahren überhaupt nicht abwarten, sondern untertauchen. Dieses Problem könne man nicht durch mehr Beamte lösen, hier müssten gesetzliche Normen geschaffen werden, um Missbrauch zu verhindern. Zum Neuerungsverbot merkte Partik-Pable an, es sei derzeit ein großer Missstand, dass Asylwerber unter Mithilfe von findigen Anwälten ihre Abschiebung dadurch verhindern, dass sie immer wieder neue Gründe vorbringen, warum Asyl zu gewähren sei.

Innenminister Ernst Strasser verteidigte den vorliegenden Gesetzentwurf, kündigte aber an, einzelne Anregungen der Experten, etwa in Bezug auf die aufschiebende Wirkung, noch in den Entwurf einzuarbeiten. Er ist allerdings überzeugt, dass die sichere Drittstaatenliste nicht gegen die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße und auch das Zulassungsverfahren rechtmäßig sei. Dieses gebe es bereits in anderen Ländern, betonte er. Was das Neuerungsverbot betrifft, wies Strasser darauf hin, dass im Gesetzentwurf vier Fälle angeführt seien, in denen eine Neuerung zulässig sei.

Generell unterstrich der Innenminister, Ziel des neuen Asylsystems sei eine Beschleunigung des Verfahrens bei voller Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Jeder, der unter den heutigen Voraussetzung Asyl bekomme, werde das auch nach dem neuen Gesetz bekommen, versicherte er, allerdings wesentlich schneller als bisher. Im Übrigen verwies Strasser darauf, dass sein Ressort alle Verfahrensgarantien, die ein EU-Richtlinienentwurf zu diesem Thema vorsieht, voll und ganz in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen habe. Zum OGH-Urteil merkte Strasser an, er habe bei der Vollziehung lediglich danach gehandelt, was ihm das Parlament als oberster Souverän vorgegeben habe.

Abgeordneter Werner Miedl (V) eröffnete eine zweite Diskussionsrunde mit der Bemerkung, der Umstand, dass Österreich die höchste Pro-Kopf-Quote an Asylwerbern aufweise, zeige, dass sich die rechtliche Situation für Asylwerber bei uns wesentlich besser darstelle als in anderen Ländern.

Abgeordneter Jan Krainer (S) fragte nach der Höhe der Kriminalitätsrate unter den Asylwerbern und meinte, das Gesetz sollte in erster Linie für den überwältigenden Teil an nichtkriminellen Asylwerbern gemacht werden und nicht für den offenbar niedrigen Anteil an Kriminellen.

Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) hatte vor allem die Situation von weiblichen Asylwerbern vor Augen und bemerkte, Verfolgung aus geschlechtsspezifischen Ursachen wie z.B. Genitalverstümmelung oder Zwangsehe sollte als Asylgrund ausdrücklich anerkannt werden.

Abgeordneter Eduard Mainoni (F) thematisierte den Missbrauch des Asylrechtes und warf die Frage auf, warum so viele Antragssteller "blitzartig" in die Illegalität abwandern.

Die Abgeordneten Josef Trinkl (V), Gisela Wurm (S) und Terezija Stoisits (G) drängten in ihren Wortmeldungen auf die Beschleunigung der Asylverfahren in der zweiten Instanz.

Gottfried Köfner teilte zunächst mit, dass 23 % der Asylanträge positiv erledigt werden, und ging weiters auf das Problem der Folgeanträge ein, wobei er vorschlug, bei unbeachtlichen Folgeanträgen andere Regelungen hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung zu treffen.

Heinz Patzelt mahnte, die "Lästigkeiten" der MRK und der Genfer Flüchtlingskonvention ernst zu nehmen und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, um bei Asylverfahren dem rechtsstaatlichen Prinzip als oberstem Prinzip zum Durchbruch zu verhelfen.

Erwin Felzmann plädierte dafür, die aufschiebende Wirkung nochmals zu überdenken, und meinte im übrigen, jenes Organ solle die Entscheidung treffen, das den notwendigen Überblick hat.

Wolfgang Taucher betonte, die 36 zusätzlichen Mitarbeiter hätten bereits bewirkt, dass um 35 % mehr Entscheidungen durchgeführt werden können. Die Anzahl der positiven Entscheidungen habe sich dadurch sogar um 80 % erhöht.

Harald Perl erinnerte daran, dass das Gesetz bei der Verfahrensdauer von einer Zeit von eineinhalb Tagen ausgegangen sei. Angesichts der notwendigen mündlichen Anhörung und der Vielzahl an Fällen habe sich diese Vorgabe jedoch als problematisch erwiesen. Er versicherte aber, dass an Maßnahmen gearbeitet werde, um auch in der zweiten Instanz die Verfahren zu beschleunigen.

Stefan Wallner-Ewald gab zu bedenken, die Trennung von "echten" und "unechten" Asylwerbern werde im Erstverfahren nicht funktionieren. Nicht Eingriffe im Bereich der gesetzlichen Regelungen, sondern mehr Ressourcen seien der einzig gangbare Ansatzpunkt, sagte er.

Michael Chalupka sprach von einer verfassungsgefährdenden Novelle und meinte ebenfalls, nur durch Aufstockung der Ressourcen könnte das Ziel eines menschenrechtskonformen Asylverfahrens erreicht werden.

Willfried Kovarnik teilte mit, über die Zahl an kriminellen Asylwerbern gebe es keine Statistik. Es sei aber bemerkenswert, dass bei Strafanzeigen gegen Nigerianer und Armenier der Anteil der Asylwerber bei weit über fünfzig Prozent liegt. Mehr als neunzig Prozent der Asylwerber kommen zudem, wie Kovarnik ausführte, illegal ins Land.

Fritz Knotzer vermisste im Entwurf Maßnahmen zur Integration jener Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wird. Seine Gemeinde jedenfalls habe in den 47 Jahren des Bestehens des Flüchtlingslagers sehr viele Integrationsmaßnahmen gesetzt, betonte er.

Bernhard Schneider sprach die Missbräuche des Asylrechts an, meinte aber, das System dürfe nicht an diesen Missbräuchen ausgerichtet werden. Österreich könne als eines der reichsten Länder der Welt mit einem gewissen Prozentsatz an Missbräuchen durchaus leben, wenn dafür andererseits Schutz für verfolgte Fremde garantiert werden kann, stand für ihn fest.

Heinz Zimper sah einen Zusammenhang zwischen der hohen Zahl der Asylanträge und dem Schlepperwesen. Das bestehende Gesetz habe nicht die richtigen Antworten auf die Veränderung der Schlepperrouten gefunden, stellte er kritisch fest. Vollzugsprobleme und Personalausstattung seien jedenfalls nur ein Teilaspekt des Asylproblems, bemerkte Zimper überdies.

Wolfgang Szymanski bezeichnete seinerseits die Zufuhr von Ressourcen als einen wesentlichen Teilaspekt.

Mathias Bitschnau betonte, mehr als neunzig Prozent der Asylwerber könnten keinen Asylgrund vorweisen, und leitete daraus die Notwendigkeit eines Vorverfahrens ab.

Georg Bürstmayer warnte, ein Schnellverfahren könnte zu einer Diskriminierung von Frauen führen. Weiters wies er auf die Notwendigkeit der Betreuung von Asylwerbern hin und meinte, wenn die Betreuungssituation halbwegs gut sei, dann würden die Asylwerber auch nicht "abtauchen".

Innenminister Erich Strasser wies auf die völlig neue Situation ab Mai 2004 hin: Zurückweisungen würden dann ausschließlich an den Grenzen zur Schweiz und zu Liechtenstein möglich. Er plädierte dafür, hinsichtlich der sicheren Drittstaaten nach einer gemeinsamen europäischen Liste vorzugehen. Mit Verwunderung reagierte Strasser im übrigen auf die Ablehnung des Richtlinienentwurfs der EU durch den Vertreter des UNHCR in Österreich. (Schluss)