Parlamentskorrespondenz Nr. 712 vom 08.10.2003

ENQUETE ZUR BIOPATENT-RICHTLINIE: DIE STATEMENTS DER BUNDESMINISTER

Wien (PK) -  Im Budgetsaal des Parlaments fand heute eine parlamentarische Enquete zum Thema "Die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie 98/44/EC – Chancen und Risken" statt. Nach Einleitungsreferaten der Bundesminister Herbert Haupt, Martin Bartenstein, Hubert Gorbach und Josef Pröll folgten einleitende Statements der Parlamentsfraktionen, Impulsreferate von Experten und eine Diskussion mit Experten. Den Vorsitz führten alternierend die Abgeordneten Reinhold Mitterlehner (V), Ulli Sima (S), Maximilian Hofmann (F) und Eva Glawischnig (G).

HAUPT: BEI ERTEILUNG EINES PATENTES WIRD KEINE ETHISCHE BEWERTUNG DES FORSCHUNGSVORGANGES VORGENOMMEN

Vizekanzler Herbert Haupt erklärte in seinem Einleitungsreferat, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Einen einer Verpflichtung Österreichs der EU gegenüber nachgekommen werde, zum Anderen eine innerstaatliche Rechtslücke geschlossen werden soll. Beide Punkte hielt der Vizekanzler grundsätzlich für wesentlich und wichtig, merkte aber an, dass jeder Patentierung – ob nach innerösterreichischem Recht oder nach den Bestimmungen des EU-Rechtes – gerade im Bereich der Biotechnologie eine intensive Forschungsarbeit vorangestellt werden muss. Einen Ansatzpunkt für eine mögliche Kritik an der aktuellen Vorgangsweise sah Haupt darin, dass bei der Erteilung eines Patentes grundsätzlich nur beurteilt werde, ob die Erfindung neu, gewerblich verwertbar ist und eine erfinderische Leistung darstellt. Nicht erfolgt bei Erteilung eines Patentes eine ethische Bewertung des zeitlich davor liegenden Forschungsvorganges.

Artikel 6 der Richtlinie nehme, so Haupt weiter, Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, von der Patentierbarkeit aus. So werden insbesondere Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen, Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens sowie die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gehen aber nach Meinung des Ministers nicht weit genug. Vor allem nehme die Richtlinie keinen Bezug auf Fragen, wie es zu diesen Forschungsergebnissen gekommen ist, betonte Haupt. Es sei wichtig zu hinterfragen, auf welchen ethisch vertretbaren Wegen und Vorgangsweisen die zum Patent anzumeldende biotechnologische Erfindung zu Stande gekommen ist. In diesem Zusammenhang denkt Haupt vor allem an Forschungseingriffe an nicht einwilligungsfähigen Personen, die nicht ihrem eigenen Nutzen dienen. Bei diesem Personenkreis handle es sich um Personen, die ein besonderes Schutzbedürfnis haben, etwa Patienten im Wachkoma, an Alzheimer erkrankte Personen, Menschen mit hochgradiger Altersdemenz, Menschen mit geistiger Behinderung, psychisch kranke Menschen und auch minderjährige Kinder. Nach Ansicht des Ressortchefs wäre es sinnvoll, zuerst bestehende potentielle Gefährdungen einwilligungsunfähiger Personen innerstaatlich abzusichern, etwa durch Festschreibungen auf Ebene der Bundesverfassung, und erst dann weitere legistische Schritte zu setzen.

BARTENSTEIN: UMSETZUNG DER BIOPATENTRICHTLINIE AUS ETHISCHEN GRÜNDEN DRINGEND NOTWENDIG

Bundesminister Martin Bartenstein wies einleitend darauf hin, dass die Richtlinie im Sommer 1998 verabschiedet wurde. Bis Sommer 2000 hätte sie von allen Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Sieben Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie umgesetzt, die anderen jedoch noch nicht. Gegen die säumigen Mitgliedsstaaten – darunter auch Österreich - habe die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Daraus, so Bartenstein, resultiere der Handlungsbedarf.

Der Ressortchef kam dann auf die Bedeutung Österreichs als Wirtschaftsstandort im Zusammenhang mit der Umsetzung der Biopatentrichtlinie zu sprechen und merkte an, dass Österreich mehr als aufgeholt habe. Unternehmerische Erfolgsgeschichten wie die Gründung der Immuno, jetzt Baxter BioScience, und die Arbeiten von Novartis, aber auch von mittelständischen Unternehmungen haben hiezu beigetragen.

Die Biopatentrichtlinie bringe für den Wirtschaftsstandort Verbesserungen gegenüber der bestehenden Patentsituation. Durch die Richtlinie werden klare Grenzen zwischen patentierbaren Erfindungen und nicht patentierbaren Entdeckungen gezogen. Als nicht patentierbar werden der menschliche Körper einschließlich Gensequenzen oder Teilsequenzen eingestuft. Die Wahrung der menschlichen Würde werde gewährleistet. Auch stelle die Umsetzung der Richtlinie keinen Verstoß gegen das Übereinkommen über biologische Vielfalt dar. Erstmals wären klare Verbote der Patentierbarkeit festgelegt, z.B. Klonen von Menschen, Veränderung der genetischen Identität des Menschen. Nach Ansicht des Ministers ist daher die Umsetzung der Richtlinie aus ethischer Sicht dringend notwendig. Auch die Bioethik-Kommission komme, betonte Barteinstein, in ihrer Sitzung vom März 2002 zu dem Ergebnis, dass die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie auch aus ethischer Sicht notwendig sei. Durch die Umsetzung der Richtlinie werde auch verhindert, dass geheim geforscht, geheim dokumentiert und über Entwicklungen und Forschungen nicht diskutiert werde.

MINISTER GORBACH: DER WUNSCH NACH RESTRIKTIVEREN REGELUNGEN IST FROMM, ABER NICHT REALISTISCH

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach erinnerte einleitend an die emotionalen Debatten der vergangenen Jahre zum Thema Biopatentrichtlinie und appellierte an die Teilnehmer der Enquete, sachlich und mit dem gemeinsamen Ziel zu diskutieren, den Umgang mit biotechnologischen Erfindungen zu verbessern - im Interesse am Wohlergehen der gesamten Natur und aller Menschen.

Für Hubert Gorbach ist das Patentrecht ein wertneutrales Instrument der Innovationsförderung, das laufend an geänderte Umstände angepasst werden müsse. Ein Patentgesetz, das aus dem Maschinenpatent des 19. Jahrhunderts hervorgegangen sei, könne daher keine taugliche Grundlage für die Bewertung einer gänzlich neuen Technologie mit ihren großen Fortschritten sein.

Das nationale Patentrecht soll auch weiterhin die wesentliche Grundlage für den Rechtsschutz biotechnologischer Erfindungen sein, müsse aber angepasst und ergänzt werden. Die Biopatentrichtlinie will harmonisierte, eindeutige und verbesserte Normen für den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen schaffen. Sie bringen Klarstellungen, darüber hinaus aber auch Einschränkungen der gegenwärtigen Gesetzeslage und Antworten auf ethische Fragen, die im Zusammenhang mit der Patentierung biotechnologischer Erfindungen entstehen können. Dabei wies der Minister darauf hin, dass ein Patent seinen Inhaber nicht berechtigt, die Erfindung anzuwenden, sondern ihm lediglich das Recht verleiht, Dritten deren Verwertung zu untersagen.

Besonderen Nachdruck legte Minister Gorbach auf die Feststellung, dass mit der Richtlinie erstmals in der Geschichte des Patentrechts festgelegt werde, "dass der menschliche Körper in allen Phasen seiner Entwicklung und Entstehung nicht patentierbar ist. Die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile oder seiner Produkte einschließlich der Sequenzen oder Teilsequenzen eines menschlichen Gens ist ebenfalls nicht patentierbar. Eine derartige Regelung fehlt in den nationalen Patentgesetzen der EU-Mitgliedsstaaten", betonte Bundesminister Gorbach.

Zudem bezeichnete der Minister folgende Regelungen der Richtlinie als wesentlich: den Ausschluss von Verfahren zur Veränderung der Keimbahn, die begleitende Kontrolle aller ethischen Aspekte der Biotechnologie durch eine Sachverständigengruppe der Kommission und den ausgeweiteten Kontroll- und Korrekturmechanismus mit regelmäßigen Berichten über Entwicklungen und Auswirkungen im Bereich der Bio- und Gentechnologie sowie über allfällige Menschenrechtsprobleme. Dieses umfassende Monitoringsystem ermöglicht Reaktionen auf Fehlentwicklungen. Nur die Umsetzung der Richtlinie kann dieses System laut Gorbach auf Österreich ausdehnen.

Abschließend erteilte Bundesminister Gorbach jeder Blockadepolitik gegen die Biopatentrichtlinie eine Absage, weil dies eine Verbesserung der derzeitigen Rechtslage verhindern würde. "Denn der Wunsch, dass auf europäischer Ebenen eine noch restriktivere Lösung gefunden wird, ist zwar ein frommer, aber kein realistischer." - Bundesminister Gorbach ersuchte um Unterstützung bei der gemeinsamen Umsetzung der Biopatentrichtlinie.

MINISTER PRÖLL WILL PATENTRECHT VOM SORTENSCHUTZRECHT ABGRENZEN

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft Josef Pröll  schloss sich der Einschätzung seiner Vorredner an, dass eine Nicht-Umsetzung der Biopatentrichtlinie negative Folgen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich hätte.

Auf die besondere Sicht der Landwirtschaft eingehend, führte der Ressortleiter aus, dass der Schutz geistigen Eigentums in der Züchtung von Pflanzensorten in der Form von Sortenschutzrechten bereits eine bedeutende Rolle spiele. In Österreich sind diese Rechte durch das Sortenschutzgesetz geschützt. Durch Einarbeitung der EU-Biopatentrichtlinie in das Patentgesetz könnten unter Umständen auch Gene in Pflanzen und Tieren geschützt werden. Dies beurteilte der Minister kritisch und sprach sich dafür aus, das Zusammenwirken mit dem bestehenden Sortenschutzrecht eindeutig zu klären.

Die Entwicklung neuer Pflanzensorten bringe den Bauern Vorteile durch ertragreichere und resistentere Sorten und ist daher einkommenswirksam, hielt der Minister fest. Es sei aber richtig, dass Pflanzensorten und Tierrassen nicht patentierbar sind. Denn Pflanzensorten können durch das Sortenschutzrecht geschützt werden und Tierrassen stellen keine Erfindung dar. Als problematisch bezeichnete Minister Pröll aber, dass Pflanzen und Tiere als solche nicht dezidiert in der Biopatentrichtlinie vom Patentschutz ausgenommen werden, zumal Pflanzen oder Tiere, die mit einem bestimmten Gen patentiert würden, nur mehr mit Zustimmung des Patentinhabers zur Züchtung herangezogen werden. Um den Züchtungsfortschritt zu sichern, beanspruchte der Minister das Prinzip des Züchterprivilegs, das die Verwendung einer geschützten Sorte als Ausgangsprodukt für die Züchtung einer neuen Sorte vom Sortenschutz ausnimmt, auch für Pflanzensorten mit einem patentierten Gen.

Da die Diskussion um die Biopatentrichtlinie oft mit der generellen Gentechnik-Diskussion vermischt werde, drängte Minister Pröll auf eine Abgrenzung dieser Themen. Dabei wies er darauf hin, dass ein Patent keine Nutzungsberechtigung darstelle und umgekehrt ein Verwertungsverbot kein Hindernis für die Patentierbarkeit einer Erfindung sei. Im Hinblick auf das Nebeneinander gentechnisch veränderter Organismen und herkömmlicher Produktionen seien europaweite Vorgaben und Haftungsregelungen zu treffen und Sorge dafür zu tragen, dass Patentinhaber bei Verunreinigungen keine auf Patenten basierenden Ansprüche gegen Landwirte stellen können.

Dann ging der Landwirtschaftsminister auf das Landwirteprivileg ein, Saatgut von geschützten Sorten nachzubauen und verlangte sicherzustellen, dass Nachbaugebühren nur an den Sortenschutzinhaber und nicht an den Patentinhaber zu leisten sind.

Klar ist, stellte Minister Pröll abschließend fest, dass "wir uns aus der Sicht der Umwelt und der Landwirtschaft grundsätzlich nicht der Forschung und neuen Entwicklungen entgegenstellen wollen. Die Umsetzung der Biopatentrichtlinie ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft und leistet einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Österreich. Einige offene Fragen sind aber konsensual zu klären", schloss Bundesminister Pröll. (Forts.)