Parlamentskorrespondenz Nr. 731 vom 14.10.2003

EINNAHMEN AUS DER LEERKASSETTENVERGÜTUNG 2001 LEICHT GESTIEGEN

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Wien (PK) - Die Einnahmen aus der auf Basis des Urheberrechtsgesetzes aus dem Verkauf von unbespielten Bild- und Schallträgern eingehobenen Leerkassettenvergütung verzeichneten im Jahr 2001 wieder eine leicht steigende Tendenz. Nach einem nunmehr dem Parlament vorliegenden Bericht (III-57 d.B.), der noch in Schillingbeträgen operiert, konnten 2001 insgesamt 99,159 Mill. S (2000: 97,354 Mill. S) eingespielt und dem Gesetz entsprechend für soziale und kulturelle Zwecke ausgegeben werden.

Ein Blick auf die Entwicklung der seit 1980 eingehobenen Leerkassettenvergütung zeigt eine kontinuierliche Zunahme der Einnahmen in den ersten Jahren, wobei 1990 mit 132,196 Mill. S ein Spitzenwert erreicht wurde. Nach einem signifikanten Rückgang zu Beginn der 90er Jahre pendelten die Beträge zuletzt zwischen 95 und 99 Mill. S.

Die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung wurden nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel auf die Verwertungsgesellschaften AUSTRO-MECHANA, LITERAR-MECHANA, LSG-Leistungsgesellschaft, ÖSTIG-Österreichische Interpretengesellschaft, VAM-Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien, VBT-Verwertungsgesellschaft für Bild und Ton, VDFS- Verwertungsgesellschaft Dachverband der Filmschaffenden, VBK-Verwertungsgesellschaft bildender Künstler und VG-Rundfunk aufgeteilt. Im Audio-Bereich fallen der größte Teil der Einnahmen auf die AUSTRO-MECHANA (43 %) und die LSG (41,5 %). Auf dem Video-Sektor wiederum dominieren die AUSTRO-MECHANA (24,1 %) sowie die VAM und die VG Rundfunk (jeweils 21 %).

Der Bericht stellt in seiner Zusammenfassung fest, dass es dem Gesetzgeber mit der Einführung der Leerkassettenvergütung durch die Urheberrechtsgesetznovelle 1980 gelungen sei, den Urhebern für Bereiche möglicher Werknutzungen, in welchen eine individuelle Zuschreibung kaum oder nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand möglich wäre, namhafte Einnahmen zu sichern und dem Gedanken der Selbstverwaltung im Kulturbereich Rechnung zu tragen.

(Schluss)