Parlamentskorrespondenz Nr. 772 vom 22.10.2003

ÖSTERREICH SETZT SEIN ENGAGEMENT IM KOSOVO FORT

Wien (PK) - Österreich wird sich auch weiterhin am multinationalen Friedenseinsatz im Kosovo beteiligen. Der Hauptausschuss des Nationalrates stimmte heute Nacht einem entsprechenden Antrag von Außenministerin Benita Ferrero-Waldner zu. Demnach soll das im Rahmen der KFOR entsendete österreichische Infanteriekontingent in der Stärke von bis zu 560 Personen seinen Einsatz vorerst bis 31. Oktober 2004 fortsetzen. Gleichzeitig ist die Möglichkeit vorgesehen, innerhalb dieses Einsatzes kompaniestarke Kräfte, das heißt bis maximal 150 Personen, zur Unterstützung der EU-Mission CONCORDIA in Mazedonien zu verwenden. Diese Truppe wird durch den KFOR-Kommandanten eingesetzt.

Die Zustimmung des Hauptausschusses zur Fortsetzung der österreichischen Beteiligung am KFOR-Einsatz fiel einhellig, die SPÖ und die Grünen protestierten jedoch gegen einen Passus im Antrag der Außenministerin, demzufolge die Regierung künftig ermächtigt ist, weitere - rein zeitliche - Einsatzverlängerungen zu beschließen, ohne zuvor die Zustimmung des Hauptausschusses einholen zu müssen. SPÖ-Abgeordneter Peter Schieder sprach von "einer Optik, die wirklich nicht schön ist" und wandte sich strikt dagegen, weitere Entsendeverlängerungen im Rahmen des KFOR-Einsatzes der Kontrolle des Nationalrates zu entziehen. Ähnlich argumentierte auch Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G). Dieser Teil des Antrags wurde daher lediglich mit VP-FP-Mehrheit angenommen.

Eingangs der Sitzung hatte sich Außenministerin Benita Ferrero-Waldner bei den Abgeordneten dafür entschuldigt, dass sich Österreich aufgrund einer "administrativen Fehlleistung" im Außen- und im Innenministerium vorläufig von der EU-Mission EUPM in Bosnien-Herzegowina zurückziehen und die fünf dort stationierten Polizeibeamten zurückholen musste. Dieser Schritt sei notwendig geworden, nachdem das Außenministerium bei einer Routineüberprüfung festgestellt habe, dass die Entsendefrist abgelaufen war, erklärte die Außenministerin. Ferrero-Waldner betonte, sie und Innenminister Ernst Strasser bedauerten dieses Versehen außerordentlich, und kündigte an, sofortige Schritte einzuleiten, damit das österreichische Polizeikontingent so rasch wie möglich wieder nach Bosnien-Herzegowina zurückkehren könne. Sie will bereits beim nächsten Ministerrat einen neuerlichen Entsendeantrag stellen. Zudem soll der Außenministerin zufolge ein zentrales elektronisches Register eingerichtet werden, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Abgeordneter Peter Schieder akzeptierte seitens der SPÖ die Entschuldigung Ferrero-Waldners und bekräftigte, der Vorfall sei nicht gut für Österreich gewesen.

ÄNDERUNG DER SUCHTGIFT-GRENZMENGENVERORDNUNG

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen und Teilen der SPÖ genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses einen Entwurf von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat zur Änderung der Suchtgift-Grenzmengenverordnung. Nachdem die Commission on Narcotic Drugs (CND) im März 2001 beschlossen hatte, die Substanz 2C-B (4-bromo-2,5-dimethoxyphenethylamine) der UN-Psychotropenkonvention zu unterstellen, ist Österreich als Mitglied dieser Konvention zur Umsetzung dieser Änderung verpflichtet. Diese Substanz wurde daher in die Suchtgiftverordnung aufgenommen. Auch PMAA (Paramethoxymethamphetamin) soll dem Suchtmittelregime unterstellt werden, da diese Substanz auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften vergleichbares Gefährdungspotenzial aufweist. Für beide Substanzen muss gemäß § 28 Abs. 6 Suchtmittelgesetz eine Grenzmenge festgesetzt werden. Die entsprechende Verordnung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses.

Bei 2C-B handelt es sich um eine nicht medizinisch zum Einsatz kommende synthetische Substanz, die ab einer Dosierung von 15-30 mg halluzinogene Effekte, ähnlich wie bei LSD, hervorrufen kann. PMAA ist ein Amphetamin-Derivat, das unter anderem in Ecstasy-Tabletten enthalten ist und psychotrope Wirkung hat. Bereits die Dosierung von knapp über 50 mg kann zu einer lebensbedrohlichen Erhöhung von Blutdruck und Körpertemperatur führen. In mehreren Fällen wurden Krampfanfälle, Atemlähmung, Nierenversagen sowie Komazustände festgestellt. Es muss damit gerechnet werden, so die Begründung des Verordnungsentwurfs, dass derartige Tabletten demnächst auch in Österreich in größeren Mengen auftreten.

Für 2C-B ist eine Grenzmenge von 1,0 Gramm vorgesehen, für PMAA 30,0 Gramm, da dessen Gefährdungspotenzial mit PMA, einem bereits von der Suchtgiftverordnung erfassten Amphetamin-Derivat vergleichbar ist.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) begründete die Zustimmung ihrer Fraktion zur Änderung der Suchtgift-Grenzmengenverordnung mit der Notwendigkeit, für die beiden sehr gefährlichen Substanzen Grenzmengen festzusetzen.

Mehrere Abgeordnete der SPÖ stimmten hingegen gegen den Verordnungsentwurf, nachdem Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck einige Fragen zum Begutachtungsverfahren im Ausschuss nicht beantworten konnte und eine schriftliche Antwort in Aussicht stellte. (Schluss)