Parlamentskorrespondenz Nr. 816 vom 05.11.2003

JUSTIZAUSSCHUSS ERLEDIGT UMFANGREICHE TAGESORDNUNG

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Wien (PK) - Im Anschluss an die Debatte zum Außerstreitgesetz wandte sich der Justizausschuss den acht weiteren Vorlagen der Tagesordnung zu. Fünf der Vorlagen wurden - teils einstimmig, teils mit Mehrheit - plenumsreif gemacht, zwei wurden zur weiteren Behandlung an den mit den Vorberatungen zur StPO-Reform befassten Unterausschuss verwiesen. Ein SP-Antrag wurde, gegen den heftigen Protest der Antragsteller, vertagt.

EINSTIMMIG FÜR UMSETZUNG DER FAIR-VALUE-RICHTLINIE

Ohne Debatte sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses für die Umsetzung der Fair Value-Richtlinie aus. Die entsprechende Änderung des Handelsgesetzbuches soll es europäischen Unternehmen im außereuropäischen Wettbewerb erleichtern, sich weltweit Kapital zu beschaffen. Sie sollen bei der Bewertung bestimmter Finanzierungsinstrumente, unter anderem auch von Derivaten, die Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards - IAS, inzwischen als International Financial Reporting Standards - IFRS bezeichnet) anwenden können. Der Entwurf beschränkt die Möglichkeit, Finanzinstrumente zum Zeitwert zu bilanzieren, auf konsolidierte Abschlüsse von Konzernen. (176 d.B.).

EINSTIMMIGKEIT BEI FINANZSICHERHEITEN-GESETZ

Mit Dem Finanzsicherheiten-Gesetz sollen EU-Vorgaben zur einfacheren Verwertung bestimmter Wertpapiere erfüllt werden, die auf den Finanzmärkten als Sicherheiten eingesetzt werden. Damit wird die Integration der europäischen Finanzmärkte vorangetrieben und die Stabilität des europäischen Finanzsystems gefördert. (251 d.B.).

Ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Abänderungsantrag sieht die Beschränkung des Gesetzes auf Sicherungsgeschäfte vor, die zwischen professionellen Marktteilnehmern abgeschlossen werden. Damit wurden auch Bedenken der sozialdemokratischen Fraktion, die Abgeordneter Johann Maier (S) vorbrachte, so weit zerstreut, dass seine Fraktion der Vorlage im Ausschuss zustimmte. Abgeordneter Michael Ikrath brachte zudem eine Ausschussfeststellung ein, mit der die genaue Beobachtung der Entwicklung durch das Justizministerium festgeschrieben wird. Auf eine entsprechende Frage der Abgeordneten Terezija Stoisits gab Justizminister Dieter Böhmdorfer zur Antwort, dass durch das Finanzsicherheiten-Gesetz die EU-Richtlinien "auf Punkt und Beistrich" umgesetzt würden.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags ebenso angenommen wie die Ausschussfeststellung.

ÖSTERREICHISCHE GERICHTE KÖNNEN IM AUSLAND, AUSLÄNDISCHE IN ÖSTERREICH ERMITTELN

Gemäß EU-Recht können Gerichte auch im Ausland unmittelbar Beweise aufnehmen, sofern die Beweisaufnahme im Ausland auch nach dem Recht des erkennenden Gerichts zulässig ist. Dies wird nun in Form einer Änderung der Jurisdiktionsnorm (250 d.B.) nicht allein für den EU-Bereich - dafür allein wäre eine nationale Rechtsetzung nicht erforderlich -, sondern auch im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten geregelt.

Dieser letzte Punkt bot einen Ansatzpunkt für eine von Abgeordnetem Johann Maier (S) angeregte Diskussion, der sich nach den Möglichkeiten für US-Gerichte erkundigte, in Österreich zu ermitteln.

Bundesminister Dieter Böhmdorfer bejahte dies, wobei dafür auch ein Verfahren in den USA erforderlich sei, Gegenseitigkeit gegeben und außerdem Österreich damit einverstanden sein müsse. Ein Mitarbeiter des Ministers ergänzte, dass darüber hinaus die betroffene Person sich freiwillig dieser Einvernahme stellen müsse. Abgeordnete Helene Partik-Pable betonte, dass das Justizressort zugesagt habe, einen entsprechenden Jahresbericht zu erstellen.

Die Änderung der Jusrisdiktionsnorm wurde einstimmig gebilligt.

ÄNDERUNGEN IN DER FÜHRUNG VON SACHVERSTÄNDIGEN-LISTEN

Die bisher von den Landesgerichtspräsidenten geführten Listen der Gerichtsdolmetscher und -sachverständigen werden nun im Zuge einer Änderung des Bundesgesetzes über die beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (234 d.B.) durch eine bundesweite, vom Justizminister eingerichtete, elektronische, öffentlich abrufbare Liste abgelöst. Angaben, die insbesondere die Erreichbarkeit des Sachverständigen oder Dolmetschers erleichtern, sollen die Eingetragenen selbst vornehmen können, um Tagesaktualität zu gewährleisten. Abgeordneter Heribert Donnerbauer brachte dazu einen Abänderungantrag mit Klarstellungen ein.

Abgeordneter Johann Maier (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage an, sprach dabei aber Probleme an, die im Bereich der Sachverständigen gegeben seien. Maier nannte im einzelnen die Aufbewahrung von Beweismitteln, die Dauer der Verfahren und die Kosten für die Tätigkeit der Sachverständigen. Justizminister Dieter Böhmdorfer verwies zum einen darauf, dass Sachverständige Akten und Beweismittel mitnehmen könnten; hinsichtlich Dauer und Geschwindigkeit von Verfahren verspricht er sich Besserung durch die StPO-Reform, bei der Problematik der Kosten stimmte er Abgeordnetem Maier zu.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

BEZIRKSGERICHT LINZ LAND WIRD NACH TRAUN VERLEGT

Durch ein eigenes Bundesgesetz (235 d.B.) wird das Bezirksgericht Linz-Land, das bisher seinen Sitz außerhalb seines Sprengels in Linz-Urfahr hatte, nach Traun verlegt. Zweck der Maßnahme ist die Verbesserung der Erreichbarkeit des Gerichtes.

Eine Debatte entzündete sich an der vorgesehenen Aufteilung der Jugendgerichts-Agenden zwischen Linz und Traun, die von SP-Abgeorneter Bettina Stadlbauer thematisiert wurde. G-Abgeordnete Terezija Stoisits sieht damit zumindest die "räumliche Verfügbarkeit" beeinträchtigt und regte daher eine Ausschussfeststellung an. Ausschuss-Obfrau Maria Theresia Fekter betonte, dass in jedem Gericht Jugendgerichtsbarkeit umgesetzt werden müsse, also nicht nur in jedem Sprengel. Justizminister Böhmdorfer wies darauf hin, dass für Jugendstrafsachen nur dafür besonders geeignete Richter herangezogen werden dürften.

Die Vorlage wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.

SP-FRAKTION PROTESTIERT HEFTIG GEGEN VERTAGUNG IHRES ANTRAGS

Der Entschließungsantrag zielt auf eine Änderung von § 730 ABGB ab. Angestrebt wird eine gänzliche erbrechtliche Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern, zumal es nach wie vor eine Vielzahl von Ungleichbehandlungen nicht nur zwischen ehelichen und unehelichen Kindern, sondern auch unter den ehelichen Kindern gebe. (152/A[E])

VP-Abgeordneter Josef Trinkl sprach dem Antrag zwar Berechtigung zu, stellte aber gleichwohl den Antrag auf Vertagung, was SP-Abgeordneter Johannes Jarolim mit dem Vorwurf eines für dieses Haus "beschämenden Verhaltens" quittierte. Auch seine Fraktionskollegin Gisela Wurm zeigt kein Verständnis dafür, dass man, trotz der Vorgaben des VfGH, nicht sofort reagiere, zumal - wie auch Abgeordneter Johann Maier (S) betonte - die Problematik seit dem Jahr 2001 bekannt sei. Abgeordnete Stoisits wollte wissen, was im Justizministerium in der Angelegenheit geschehe.

Abgeordneter Trinkl begründete die beabsichtigte Vertagung damit, dass dem Justizressort Gelegenheit gegeben werden solle, einen eigenen und umfassenden Entwurf zu erarbeiten. Ausschuss-Vorsitzende Fekter ergänzte, dass im Ministerium an einer Novelle zum Abstammungsrecht gearbeitet werde und die Angelegenheit ohnedies "in der Pipeline" sei. Ein Vertreter des Justizministeriums präzisierte, dass das Ehelichkeitsbestreitungsrecht im größeren Rahmen des Abstammungsrechts neu geregelt werden solle und zwar so, dass es Mitte des kommenden Jahres in Kraft trten könne.

Der Vertagungs-Antrag fand die Mehrheit der Koalitionsfraktionen.

BI 3 UND G-ANTRAG 228 AN STPO-REFORM-UNTERAUSSCHUSS VERWIESEN

Ein Entschließungsantrag der Grünen (228/A[E]), der eine umfassende Neugestaltung der Verfahrenshilfe vorschlägt und Anreize für die Anwaltschaft zu schaffen will, sich im Strafrecht zu spezialisieren, wurde ebenso einstimmig an den zur Vorberatung der StPO-Reform eingesetzten Unterausschuss verwiesen wie eine Bürgerinitiative, die einen Rechtsanspruch auf Verfahrenshilfe für Verbrechensopfer rechtlich fixiert sehen möchte. (Schluss)