Parlamentskorrespondenz Nr. 820 vom 05.11.2003

KINDERGELD: FAMILIENAUSSCHUSS FÜR NACHSICHT BEI FIRSTVERSÄUMNIS

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Wien (PK) - Das Kinderbetreuungsgeldgesetz wird neuerlich geändert. Der Familienausschuss des Nationalrats billigte heute einstimmig einen Gesetzesvorschlag der Regierung, der darauf abzielt, Härtefälle im Zusammenhang mit dem erforderlichen Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen hintanzuhalten.

Gemäß der bestehenden Gesetzeslage müssen, will man das Kinderbetreuungsgeld während der gesamten Bezugsdauer in voller Höhe erhalten, 10 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt und beim zuständigen Krankenversicherungsträger nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes erbracht, wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat auf die Hälfte reduziert. Künftig gibt es für die Erbringung des Nachweises de facto eine Fristerstreckung: Sind alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt worden und wird die Bestätigung dafür bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nachgereicht, bleibt der Anspruch auf das volle Kinderbetreuungsgeld erhalten. Die Regelung soll mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten und rückwirkend auf Geburten ab dem 1. Jänner 2002 Anwendung finden.

Erst im Sommer dieses Jahres wurde das Kinderbetreuungsgeldgesetz in einigen Punkten adaptiert. So gibt es ab 1. Jänner kommenden Jahres bei Mehrlingsgeburten Zuschläge zum Kinderbetreuungsgeld.

Die Opposition begrüßte zwar die Intention der Regierungsvorlage, zeigte sich aber enttäuscht, dass nicht gleichzeitig die für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes maßgebliche Zuverdienstgrenze  gestrichen wird. Nach Ansicht von SPÖ und Grünen wäre dies ein entscheidender Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, entsprechende Entschließungsanträge der beiden Fraktionen wurden jedoch von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Staatssekretärin Ursula Haubner will, wie sie sagte, vor größeren Adaptierungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes zunächst einen dreijährigen Beobachtungszeitraum abwarten. Ihrer Ansicht nach gibt es hinsichtlich der Zuverdienstgrenze verschiedene Möglichkeiten, eine Anhebung komme genau so in Frage wie - aus nicht zuletzt verwaltungstechnischen Grünen - eine Aufhebung.

Seitens der ÖVP gab Ausschussvorsitzende Ridi Steibl zu bedenken, dass die Frage der Aufhebung der Zuverdienstgrenze auch eine Frage der Finanzierbarkeit sei, Abgeordnete Edeltraud Lentsch meinte, man wolle nicht, dass Frauen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, nebenher in Vollzeit arbeiten. Die Zuverdienstgrenze beträgt derzeit 14.600 € jährlich.

Eingeleitet wurde die  Diskussion im Ausschuss von Abgeordneter Edeltraud Lentsch (V), die Vorwürfe zurückwies, das Kinderbetreuungsgeld würde Frauen zurück an den Herd bringen. Sie habe noch keine Frau getroffen, die sich durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes zurück an den Herd gedrängt fühle, meinte sie. Zur Forderung nach Aufhebung der Zuverdienstgrenze merkte sie an, man wolle nicht, dass Frauen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, gleichzeitig einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.

Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) verwies auf den mit der Regierungsvorlage mitverhandelten Entschließungsantrag der SPÖ zur Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und betonte, ihr wäre eine Flexibilisierung beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes besonders wichtig. In Richtung Abgeordneter Lentsch merkte sie an, diese habe mit einer bemerkenswerten Offenheit gesagt, dass es der ÖVP beim Kindergeld nicht um Wahlfreiheit, sondern vor allem darum gehe, dass Frauen zu Hause bleiben. Ihre Fraktionskollegin Heidrun Silhavy wertete die Zuverdienstgrenze als "irrsinnig kompliziert" und verwaltungstechnisch aufwendig, außerdem führt diese ihrer Meinung nach zu sozialen Ungerechtigkeiten.

Der von der SPÖ vorgelegte Entschließungsantrag enthält neben der Forderung nach Aufhebung der Zuverdienstgrenze im Kinderbetreuungsgeldgesetz ein ganzes Maßnahmenbündel zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. So sollte nach Ansicht der AntragstellerInnen der Kündigungsschutz künftig während der gesamten Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgelds gelten und Eltern gesetzlich ein Recht auf Teilzeitarbeit bis zum Ablauf des ersten Schuljahres des Kindes mit einem Rückkehrrecht in die Vollzeitbeschäftigung eingeräumt werden. Außerdem fordern sie verstärkte Wiedereinstiegshilfen und den Ausbau von bedarfsgerechten, flächendeckenden Kinderbetreuungseinrichtungen, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder von AlleinerzieherInnen ab dem 1. Lebensjahr des Kindes.

Sowohl Ausschussvorsitzende Ridi Steibl (V) als auch ihre Fraktionskollegin Anna Höllerer gaben in Richtung Opposition zu bedenken, dass das Kinderbetreuungsgeld erst eineinhalb Jahre jung und die Zeit daher zu kurz sei, um weit reichende Änderungen durchzuführen. Beide sprachen sich dafür aus, wie vorgesehen einen Zeitraum von drei Jahren abzuwarten, bevor eine Evaluierung vorgenommen wird. Steibl verwies darüber hinaus auf den Ministerialentwurf bezüglich Elternteilzeit, der sich derzeit in Begutachtung befindet. Was die Zuverdienstgrenze betrifft, muss ihr zufolge vor einer Aufhebung nicht zuletzt die Finanzierbarkeit geprüft werden, ihr selbst ist es, wie sie sagte, wichtig, dass der Familienlastenausgleichsfonds "voll und nicht ausgeräumt ist".

FPÖ-Abgeordnete Barbara Rosenkranz verwies auf die große Akzeptanz des Kinderbetreuungsgeldes und betonte, man solle das Gesetz nicht schlecht machen. Das Kindergeld sei eine nötige und längst fällige Neuerung gewesen, da sich das Karenzgeld in seinen letzten Jahren mehr und mehr zu einer Transferleistung entwickelt habe, sodass es unfair gewesen sei, dass nicht alle davon profitieren konnten. Es sei sinnvoll, den Betroffenen Wahlfreiheit einzuräumen, welche Betreuungsform sie präferierten. Die Steigerung der Erwerbsquote sei kein Wert an sich, es gehe darum, allen, die arbeiten wollten, eine diesbezügliche Chance zu bieten, gleichzeitig aber sicherzustellen, dass niemand aus einer Notlage heraus arbeiten müsse, wenn das nicht gewünscht sei, so Rosenkranz.

Abgeordnete Barbara Riener (V) schloss sich ihrer Vorrednerin an und betonte, im Mittelpunkt der Überlegungen müsse das Wohl der Kinder stehen. Kinder bräuchten eine kontinuierliche Betreuung, familien- oder familienähnliche Betreuungskonzepte erwiesen sich dabei als besonders Ziel führend.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) meinte, Wahlfreiheit mache nur dann Sinn, wenn auch entsprechende Betreuungseinrichtungen vorhanden seien, und genau deren Fehlen sei derzeit das Problem. Sie brachte überdies einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 6 der Regierungsvorlage ein und votierte wie Abgeordnete Barbara Prammer (S) für eine Aufhebung der Zuverdienstgrenze, um die zitierte Wahlfreiheit wirklich in vollem Umfang gewährleisten zu können. Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) erinnerte daran, dass Österreich bei den Kinderbetreuungseinrichtungen Schlusslicht sei und mahnte finanzielle Anreize des Bundes ein, um auf diesem Gebiet wirksam Abhilfe schaffen zu können.

Staatssekretärin Ursula Haubner machte darauf aufmerksam, dass einige Mütter und Väter den Termin zum Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen übersehen hätten, obwohl eine klare schriftliche Information an die Eltern gehe. Mit der nunmehr vorgesehenen Fristerstreckung für den Nachweis der Untersuchungen wolle man Härtefälle vermeiden.

Vor größeren Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes will Haubner einen dreijährigen Beobachtungszeitraum abwarten. Sie halte nichts davon, wenn nach einem Jahr schon alle wüssten, was nicht in Ordnung sei, erklärte sie. Bei der Zuverdienstgrenze sieht sie sowohl die Möglichkeit der Anhebung als auch der Aufhebung.

Kritik übte Haubner an der ihrer Ansicht nach einseitigen Interpretation einer kürzlich vorgelegten OECD-Studie über Kinder und Karriere. Sie wies auf eine Passage im Bericht hin, wonach die Wahlmöglichkeit für Mütter durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes sicher erhöht worden sei und sich die Lage von Familien verbessert habe. Für sie ist das Kinderbetreuungsgeld auch ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut in Familien. Nachdenken soll man Haubner zufolge über eine Überlegung im OECD-Bericht, nämlich Eltern direkt Geld für Kinderbetreuung in die Hand zu geben, um den Markt für Kinderbetreuung zu beleben.

Die Regierungsvorlage zur Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde vom Familienausschuss einstimmig angenommen, der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit. Ebenfalls abgelehnt wurden der Entschließungsantrag der SPÖ und ein Entschließungsantrag der Grünen zur Aufhebung aller Zuverdienstgrenzen im Kinderbetreuungsgeldgesetz. (Fortsetzung)