Parlamentskorrespondenz Nr. 831 vom 06.11.2003
DAS VOLKSBEGEHREN "ATOMFREIES EUROPA" AUF DEM PRÜFSTAND DER EXPERTEN
Wien (PK) - Der Unterausschuss des Umweltausschusses zur Behandlung des Volksbegehrens "Atomfreies Europa" nahm heute seine Arbeit unter der Vorsitzführung seiner Obfrau Eva Glawischnig (G) auf und führte ein öffentliches Expertenhearing durch.
ERWIN MAYER: MINISTER AUF AUSSTIEGSSTRATEGIE FESTLEGEN
In einem Einleitungsstatement erinnerte Mag. Erwin Mayer als Bevollmächtigter des Volksbegehrens an die Ablehnung des Kernkraftwerks Zwentendorf durch eine Volksabstimmung vor 25 Jahren und meinte, die Politik habe aus dieser Volksbefragung eine doppelte Lehre gezogen: Einerseits sei klar geworden, dass die ÖsterreicherInnen keine Atomkraft wollen, andererseits habe man seitdem nie mehr freiwillig eine Volksabstimmung oder Volksbefragung abgehalten. Dies sei umso erstaunlicher, als Österreich heute mit gutem Grund stolz darauf sei, dass sein Volk im Jahr 1978 weiser war als die Politiker. Dem Volksbegehren gehe es aber nicht um ein weiteres Bekenntnis, dass Österreich gegen Atomkraft eintrete, sondern um eine enge Bindung für die Minister im EU-Rat, um deren Verpflichtung, gegen die Nutzung der Atomkraft aufzutreten. Wie nützlich eine solche Bindung sein könne, zeige das Beispiel der Gentechnologie, in der der Minister, gestützt auf eine Vier-Parteien-Bindung durch den Hauptausschuss, seinen Standpunkt in Brüssel vertreten konnte.
EXPERTE STREERUWITZ: GESPRÄCHSMÖGLICHKEITEN DER MINISTER NICHT EINENGEN
Sektionsleiter Ernst Streeruwitz (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft) sah die Dinge aus der Verhandlungspraxis in Brüssel anders als der Vertreter des Volksbegehrens. Die österreichische Position in der AKW-Frage sei national und international klar. Alle identifizieren sich mit den Zielen, die auch die Initiatoren und Unterzeichner des Volksbegehrens bewegt haben. Dieses Ziel lautet: Ausstieg aus der Atomenergie. Es sei aber auch notwendig, den anderen Ländern zu signalisieren, dass man gesprächsbereit sei, um bei Verhandlungen nicht ausgegrenzt zu werden. Zielen müsse man sich auch schrittweise nähern können, man müsse Koalitionen eingehen und Kompromisse schließen. Eine Bestimmung, wie sie das Volksbegehren vorsieht, würde die Gesprächs- und Aktionsmöglichkeiten Österreichs einengen und seine Sachkompetenz in Frage stellen, außerdem sah der Experte Interpretationsprobleme, weil die vorgeschlagene Formulierung unpräzise sei. Sie würde die Wahrnehmung österreichischer Interessen in Brüssel erschweren und dazu führen, dass Österreich als Verhandlungspartner nicht mehr ernst genommen würde.
PATRICIA LORENZ: SICHERHEITSRICHTLINIENENTWURF SINNLOS
Patricia Lorenz (Friends of the Earth) befasste sich zunächst mit der Frage, wo die Anti-AKW-Bewegung und Österreich mit seinem Ziel eines europaweiten Atomausstiegs stehe. Dass der Europäische Verfassungskonvent den EURATOM-Vertrag nicht übernommen habe, habe die Chance auf die Abschaffung dieses völlig veralteten Atomförderungsvertrags eröffnet. Die Richtlinienentwürfe für die Atomsicherheit bezeichnete die Expertin in der derzeitigen Form hingegen als völlig sinnlos. Lorenz rief zu einer neuen Anti-Atompolitik auf, wobei sie Österreich insbesondere darauf aufmerksam machen wollte, dass in Nachbarländern nach Atommüllendlagerstätten gesucht werde.
MANFRED ROTTER: VORSCHLAG DES VOLKSBEGEHRENS NICHT SINNVOLL
Univ.Prof. Manfred Rotter (Linz) schickte seinen Ausführungen die Feststellung voraus, dass die Formulierung des Volksbegehrens verfassungsrechtlich und gemeinschaftsrechtlich zulässig sei. Bedenken äußerte Rotter aber, ob die vorgeschlagene Formulierung auch sinnvoll sei, wobei er im Einzelnen auf die Kompetenzlage auf EU-Ebene hinwies, wo kein eigener Kompetenztatbestand für AKW bestehe. Der Rat könne von sich aus keine Initiative für eine Ausstieg aus der Kernenergie setzen, sondern sei dabei auf die Kommission angewiesen. Daher habe es keinen Sinn, diesen Text in das B-VG aufzunehmen. Im Unterschied zu seiner Vorrednerin plädierte Rotter für das Zustandekommen der Sicherheitsrichtlinie, die er als sensationelle Chance wertete, eine Jurisdiktion des EuGH in Fragen der Atomsicherheit zu haben. Statt den Text des Volksbegehrens in das B-VG aufzunehmen, sollte man für die Umsetzung der Richtlinie eintreten.
JOHANN KRONBERGER: FÜR EURATOM-REVISIONSKONFERENZ
Abgeordneter Johann Kronberger (Europäisches Parlament) sprach sich für eine EURATOM-Revisionskonferenz aus und machte auf das Problem aufmerksam, dass sich mit der EU-Erweiterung das Kräfteverhältnis zu Ungunsten der Nicht-Atomländer verschieben werde. Daher sei es notwendig, eine qualifizierte Öffentlichkeit gegen die Kernkraft zu schaffen, weil der größte Triumph der Atomlobby in der derzeitigen Widerstandsmüdigkeit bestehe. Es sei wichtig, die Aufstockung der EURATOM-Kredite von 4 Mrd. € auf 6 Mrd. € zu verhindern, man dürfe aber nicht glauben, damit die Atomwirtschaft stoppen zu können. Der Abgeordnete plädierte dafür, EURATOM-Mittel nur für Sicherheitsmaßnahmen und den Abbau von AKWs zu verwenden und den EURATOM-Vertrag auslaufen zu lassen.
PETER BÖHM: AN SICHERHEITSSTANDARDS FÜHRT KEIN WEG VORBEI
Univ.Prof. Peter Böhm bestätigte die verfassungsrechtliche Position von Manfred Rotter und hielt auch die Kritik an den Sicherheitsstandards, über die in Brüssel diskutiert werde, für nachvollziehbar. Er teilte auch die Befürchtung, dass nicht die jeweils höchsten Standards festgeschrieben werden sollen. Da der EuGH Sicherheitsstandards für seine Judikatur brauche, führt für ihn aber kein Weg an Sicherheitsstandards vorbei. Böhm nannte die Fixierung von Sicherheitsstandards einen ersten Schritt, der die Möglichkeit eröffne, an ihrer Verbesserung weiterzuarbeiten. Zum Volksbegehren stellte der Experte fest, dass eine einseitige Festlegung auf eine Ausstiegsstrategie den Verhandlungsspielraum beim Thema Sicherheitsstandards allzu sehr einengen würde.
Michel Raquet (Energie-Experte der Grünen Fraktion im Europa-Parlament) berichtete von Bemühungen der Atomlobby in Richtung Kernenergie-Renaissance sowie von starken Konzentrationstendenzen in der Atomwirtschaft. Es sei ein Erfolg gewesen, den EURATOM-Vertrag zu einem Vertrag eigener Rechtspersönlichkeit zu erklären, weil dies die Voraussetzung für seine Auflösung sei. Es gebe aber auch Bestrebungen, diese Entscheidung des Europäischen Parlaments rückgängig zu machen.
Die Diskussion über die Erhöhung der EURATOM-Kredite nannte der Experte einen Unfug, weil ohnehin genügend Geld vorhanden sei. Der Experte betonte, wie wichtig es sei, dafür zu sorgen, dass EURATOM-Gelder nur für Sicherheitszwecke, und nicht für den Neubau von Reaktoren verwendet werden. Die diskutierte Atom-Sicherheitsrichtlinie bezeichnete Raquet als eine bloße PR-Aktion. In diesem Richtlinienentwurf stehe eigentlich nichts drinnen.
MARLIES MEYER: DAS GRUNDRECHT AUF KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT GEBIETET DEN AUSSTIEG AUS DER ATOMKRAFT
Marlies Meyer (Referentin für Umweltrecht) betonte, dass die Zielsetzung für den Ausstieg aus der Atomenergie und die Auflösung des EURATOM-Vertrags sehr flexibel sei, konkret sei nur das Verbot, Förderungsprogrammen für die Atomkraft zuzustimmen.
Die Richtlinie für Atomsicherheitsstandards bewertete die Expertin als ein Instrument, um den EURATOM-Vertrag zu retten. Man wolle an der Kernenergie festhalten und gleichzeitig in Richtung Sicherheitsstandards gehen. Es sei richtig, dass Entscheidungen über die Wahl der Energieträger auf EU-Ebene Einstimmigkeit voraussetze, was Verhandlungen in Richtung auf einen Atomausstieg schwierig mache, zugleich aber bestehe das Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit, das den Ausstieg aus der Atomkraft gebiete.
DIE STATEMENTS DER ABGEORDNETEN
Abgeordneter Erwin Hornek (V) sprach von der Notwendigkeit, eine effiziente Struktur für jene zu finden, die die Atomenergie nicht wollen. Sein Vorschlag lautete auf positive Beispiele im Bereich der Alternativenergien, dies sei die glaubhafteste Form, Anti-AKW-Politik zu betreiben. Die Situation in Europa schätzte Hornek schwierig ein, auch rechne er mit weiteren Problemen durch die EU-Erweiterung. Österreich brauche für seine Anti-Atom-Politik Partner und müsse Allianzen mit anderen atomfreien Ländern schmieden. Im Vorschlag des Volksbegehrens sah Hornek keine effiziente Strategie, weil sie die österreichische Verhandlungsposition wesentlich reduzieren würde. Als Beispiel nannte der Abgeordnete die Verhandlungen mit Tschechien, die der einzige Weg gewesen seien, auch nur minimale Ergebnisse zu erreichen.
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) meinte im Lichte der Ausführungen der Experten, das Volksbegehren sei formal unproblematisch und könnte in die Verfassung und in das Gemeinschaftsrecht aufgenommen werden, es stelle sich aber die Frage, ob es sinnvoll sei, die Regierungsmitglieder zu binden. Denn wer keinen Verhandlungsspielraum hat, könne kein Verhandlungspartner sein. In der Frage, ob die Atomsicherheitsrichtlinie ein Rettungsanker für den EURATOM-Vertrag sei oder ein Mittel, etwas weiterzubringen, sagte Oberhaidinger, ihm sei der Spatz' in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach und unterstrich die Bedeutung von Sicherheitsstandards im Hinblick auf die EU-Erweiterung.
Abgeordnete Elke Achleitner (F) erkundigte sich bei den Experten, ob sie Vorteile einer Bindung der Regierungsmitglieder bei der Vertretung der Anti-Atompolitik in Europa sehen.
Abgeordnete Eva Glawischnig (G) problematisierte das Argument der Flexibilität und wandte sich dagegen, dass etwa der Finanzminister oder der Wirtschaftsminister unter dem Titel Flexibilität die Grundsätze der Anti-AKW-Politik Österreichs bei Verhandlungen in Brüssel zur Disposition stellen können. Sie sah kein Problem, die Zielbestimmung des Volksbegehrens in die Verfassung aufzunehmen, dies sei nur ein anderes Instrument zur Erreichung desselben Ziels, das man auch mit Entschließungsanträgen zu erreichen versucht. Ob man das Ziel "Atomfreies Europa" in die Verfassung aufnehme, sei eine politische, keine rechtliche Frage.
BERNHARD DRUMEL: RECHTLICHE UND POLITISCHE ARGUMENTE NICHT VERMISCHEN
Dr. Bernhard Drumel, Proponent des Volksbegehrens, warf Manfred Rotter vor, in seinen Ausführungen politische und juristische Argumentationen zu vermischen und plädierte dafür, die Bundesregierung in ihrem Handeln zu binden und darauf festzulegen, Beschlüsse mitzutragen, die dem Ziel widersprechen, auf einen Atomausstieg hinzuwirken.
BUNDESMINISTER JOSEF PRÖLL: "WIR ZEIGEN FLAGGE IN EUROPA"
Umweltminister Josef Pröll betonte, dass die Bundesregierung in Brüssel eine klare Position einnehme. "Wir zeigen Flagge in Europa", sagte der Minister und unterstrich dabei die Bedeutung der Vier-Parteien-Entschließung des Nationalrates vom 10. Juni 2002. Die Mitglieder der Bundesregierung fühlen sich zur Umsetzung dieser Entschließungen des Nationalrats verpflichtet. Er lehne auch klar ab, was im Rechtsdienst des Rates hinsichtlich des EURATOM-Vertrages diskutiert werde. Die Regierung wolle auch die Förderziele aus dem EURATOM-Vertrag eliminieren und die Schutzziele in den Vordergrund stellen. Sie will die Frage der Geldmittel diskutieren und dann den Atomvertrag in der EU-Verfassung verankern. Der derzeit diskutierte Text für die Sicherheits- und die Abfallrichtlinie wird laut Minister Pröll jedenfalls nicht die Zustimmung der österreichischen Regierung finden.
Zum Thema Flexibilität sagte der Minister, bei der Ablehnung der Atomkraft gebe es keine Flexibilität, es gebe aber Situationen, wo man Verhandlungsmasse haben müsse, um dem angestrebten Ziel näher zu kommen. Nach der ausführlichen Stellungnahme von Bundesminister Pröll meldeten sich noch einmal die ExpertInnen zu Wort.
EINE ZWEITE EXPERTENRUNDE
Ernst Streeruwitz bekräftigte abermals, dass eine Verfassungsbestimmung in der EU nichts bringe. Vielmehr müsse man sorgfältig abwägen, was man realistischerweise erreichen könne. Auch Manfred Rotter sowie Johann Kronberger halten den vom Volksbegehren vorgeschlagenen Weg der Ministerbindung für verfehlt. Man würde dabei jemanden zu etwas verpflichten, sagte Rotter, wozu er nicht in der Lage sei. Damit würden Illusionen geweckt, die de facto nicht eintreten können. Kronberger argumentierte, dass mit einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf europäischer Ebene man kaum breiten Konsens in der Atomfrage erreichen könne. Diesen Auffassungen widersprach Marlies Meyer, indem sie das Minderheitenrecht zur Ministeranklage als keineswegs absurd bezeichnete, denn diese Frage sei auch im Konvent diskutiert worden.
Nach Auffassung Rotters sollte Österreich versuchen, die von Kommissarin Palacio vorgeschlagene Richtlinie auch tatsächlich zustande zu bringen. Diese würde nämlich eine sensationelle Qualitätsveränderung bewirken, da darin die Qualität der Gesundheit nicht mehr nur auf den Strahlenschutz beschränkt bleibe. Dem stimmte Kronberger insofern zu, als er meinte, dass man die Diskussion über die Sicherheitsstandards auf alle Fälle weiterführen müsse. Er ortete ein Abflauen des Widerstandes gegen die Kernenergie in Europa, zumal die Atomlobby die Stromausfälle der letzten Zeit perfekt nütze.
Rotter sprach sich auch dezidiert gegen das Minderheitenrecht auf Ministeranklage aus und unterstrich gegenüber den Initiatoren des Volksbegehrens, dass Österreich der einzige Mitgliedsstaat sei, der sich um die Internationalisierung der Kernenergie bemühe.
Zum Paket der Kommissarin Palacio äußerte sich auch Michel Raquet, und gab zu bedenken, dass im Falle der Annahme dieser Richtlinie alle Mitgliedsstaaten Atommüll exportieren könnten. Die Atomlobby trete deshalb für diese Richtlinie ein, weil sie dann behaupten könne, das Müllproblem und die Fragen der Sicherheit seien gelöst. Palacio, so der Experte weiter, bereite auch eine Richtlinie zur Energiegewinnung vor, worin der Ausbau von Kernkraftwerken enthalten sei.
Marlies Meyer unterstützte das Volksbegehren, da von ihm durchaus eine klare Botschaft ausgehe, nämlich den EURATOM-Vertrag aufzulösen und die Atomkraft nicht mehr zu fördern.
Beunruhigt zeigte sich der Initiator des Volksbegehrens, Bernhard Drumel, weil er den Eindruck gewonnen habe, dass die Ministerbindung insgesamt in Frage gestellt werde. Er gehe von einem Grundkonsens für ein atomfreies Europa aus, und deshalb sei es auch das Ziel des Volksbegehrens, über den Artikel 23e B-VG hinaus zu gehen. Man wolle die Flexibilität der betreffenden Minister durchaus einschränken, sagte er, und vermisste dazu eine klare Linie. Erwin Mayer schloss sich dem an und kritisierte allgemein den Umgang des Parlaments mit Volksbegehren. Er vermutete, dass die rund 130.000 Unterschriften des Volksbegehrens nicht ernst genug genommen würden. Abschließend unterstrich er, dass man sich mit einer Absichtserklärung nicht zufrieden geben werde, sondern klar eine Ministerbindung anstrebe.
MINISTER PRÖLL: MEHR GELD FÜR EURATOM NUR MIT NEUEN ZIELEN
Bundesminister Josef Pröll zeigte sich erstaunt über die Kritik seiner Vorredner und betonte, dass ihm jede einzelne Stimme für das Volksbegehren Beachtung abringe. Dennoch warnte er davor, den Verhandlungsspielraum einzuschränken, denn in dieser Frage gehe es um viele einzelne Schritte, wo man punktuell zu entscheiden habe. Dabei sei es auch notwendig, etwas mitzutragen, um das angestrebte Ziel im Gesamten zu erreichen. Eine Bindung schließe diese Flexibilität aus, sagte Pröll. Zu EURATOM stellte er klar, dass man einer Aufstockung der Mittel nicht zustimmen werde, wenn es keine Änderung der Zielsetzungen gebe.
Am Ende der Ausschusssitzung kündigte Vorsitzende Eva Glawischnig an, dass es Ziel dieses Ausschusses sei, einen Entschließungsantrag zu erarbeiten. (Schluss)