Parlamentskorrespondenz Nr. 884 vom 21.11.2003
KHOL: DIE NEUE VERFASSUNG VERDIENT EINE PRÄAMBEL
Wien (PK) - Die Runde der Volksgruppenvertreter wurde mit einer Stellungnahme von Martin Ivancsics eingeleitet, der nicht nur für seine eigene, die kroatische Volksgruppe, sondern auch für die slowakische und die Volksgruppe der Roma sprach. Er appellierte an die Konventsmitglieder, Volksgruppenrechte nicht als lästige Verpflichtung zu sehen, sondern die natürliche Mehrsprachigkeit als Chance zu betrachten. Nicht zuletzt durch die EU-Erweiterung erlangten zusätzliche Sprachkenntnisse immer mehr an Bedeutung, skizzierte er und wies darauf hin, dass nach der EU-Erweiterung vier Sprachen der österreichischen Volksgruppen - ungarisch, tschechisch, slowakisch und slowenisch - Amtssprachen der EU sein werden. Gleichzeitig würden künftig 8 Millionen Roma in der Europäischen Union leben.
Als ein großes Problem für die Volksgruppen sieht Ivancsics die bestehende Zersplitterung der Volksgruppenrechte. Dadurch würden die rechtlichen Klauseln vieles von ihrer Wirksamkeit verlieren, konstatierte er. Zudem gebe es für die einzelnen Volksgruppen unterschiedliche Rechte.
Ivancsics forderte daher eine einheitliche Regelung für alle Volksgruppen und eine klar definierte Zielbestimmung in der Verfassung. Man müsse vermeiden, dass es in Zukunft eine Zwei- oder Drei-Klassengesellschaft bei den Volksgruppen gebe. Auch eine Reform des Verfahrens zur Anerkennung einer Volksgruppe hält Ivancsics für erforderlich und machte darauf aufmerksam, dass den seit Jahrhunderten in Österreich lebenden Polen derzeit eine Anerkennung als Volksgruppe versagt bleibe. Weiters urgierte er eine Stärkung der Volksgruppenbeiräte.
Abseits von Verfassungsfragen ging Ivancsics auch auf das Bildungswesen ein und skizzierte, dass Tschechen und Slowaken derzeit keinerlei Anspruch auf muttersprachlichen Unterricht in öffentlichen Schulen hätten. Schließlich appellierte er an den Bund, nicht nur seine gesetzgeberischen Aufgaben im Volksgruppenbereich zu erfüllen, sondern auch ausreichende Mittel bereitzustellen, damit Länder und Gemeinden ihre Aufgaben - etwa die Bereitstellung zweisprachiger Schulen und Kindergärten und die Ermöglichung der Verwendung der Muttersprache als Amtssprache - erfüllen könnten.
Ernst Kulmann, Vertreter der ungarischen Volksgruppe, verwies auf die Ausführungen seines Vorredners und unterstrich nochmals ausdrücklich die Forderung nach einer Gleichbehandlung der Volksgruppen. Ihm zufolge fühlt sich die ungarische Volksgruppe in Bezug auf den Erhalt von Fördermitteln seitens des Bundes benachteiligt.
Karl Hanzl, Vertreter der tschechischen Volksgruppe, brachte ein spezielles Problem seiner Volksgruppe zur Sprache. Die Tschechen würden sich selten an den österreichischen Staat wenden, meinte er, die Frage des Schulwesens könne von ihnen aber nicht selber gelöst werden. Eine Volksgruppe sei nicht in der Lage, eine Schule zu erhalten, betonte Hanzl und äußerte die Hoffnung, dass die neue Verfassung klarere Garantien enthalten werde.
Marjan Sturm, Vertreter der slowenischen Volksgruppe, verlangte eine Vereinheitlichung der zersplitterten Gesetzeslage im Volksgruppenbereich. Alle Rechte der Volksgruppen sollten in einem Gesetzeskatalog zusammengefasst werden, erklärte er, wobei dabei auch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes berücksichtigt werden solle. Gleichzeitig solle man darüber nachdenken, wie man Volksgruppenrechte modernisieren und etwa neue Problemstellungen wie Kindergärten oder Medien einarbeiten könne. Generell plädierte Sturm dafür, Vorurteile in den Köpfen abzubauen.
Hannes Tretter (Österreichische Liga für Menschenrechte) brachte eine Reihe von Anregungen und Vorschlägen in die Diskussion ein. Zunächst wies er kritisch darauf hin, dass viele internationale Abkommen, wie z.B. europäische Datenschutzkonvention oder das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, nur auf einfachgesetzlicher Ebene in die Rechtsordnung aufgenommen wurden. Ein weiteres Anliegen waren ihm die Implementierung bzw. verfassungsrechtliche Gewährleistung von sozialen und wirtschaftlichen Rechten. Es sei durchaus möglich, zentrale elementare Bestimmungen der Menschenrechtskonventionen verfassungsmäßig zu verankern und diese auch durchzusetzen, meinte er. Sodann befasste er sich mit der Neukodifikation des Schutzes der Volksgruppen und schlug in diesem Zusammenhang die verfassungsrechtliche Verankerung eines Anerkennungsprozesses für neue Minderheiten vor.
Die Liga für Menschenrechte würde auch die Verankerung eines Rechts auf Asyl - einschließlich bestimmter zentraler Rechte - sowie 12. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention begrüßen. Außerdem könne man sich auch ein nach Aufenthaltsdauer gestaffeltes Wahlrecht für Ausländer auf insbesondere Gemeinde- und Landesebene, aber vielleicht auch auf Bundesebene vorstellen. Schließlich machte Tretter noch einige Vorschläge hinsichtlich der Verbesserung des Grundrechtsschutzes, wie z.B. die Einrichtung eines neu organisierten Menschenrechtsbeirates beim Nationalrat. Tretter regte auch an, den Verwaltungsgerichtshof und den Obersten Gerichtshof zu Grundrechtgerichtshöfen zu machen, wodurch es zu einer Entlastung des Verfassungsgerichtshofes käme. Man könnte sich auch überlegen, ob es nicht durchaus Sinn machen würde, dem Verfassungsgerichtshof eine präventive Normenkontrolle einzuräumen. Im Interesse von benachteiligten und gefährdeten Personen sollte die Einführung von Verbandsklagen auch vor den Höchstgerichten in Betracht gezogen werden, schlug Tretter vor. Reformbedarf sah er auch hinsichtlich der Umsetzung von Urteilen des EuGH für Menschenrechte, da es derzeit nur im strafrechtlichen Bereich entsprechende Bestimmungen gebe. Nachdenken sollte man auch über eine verfassungsgesetzliche Regelung hinsichtlich der vierten und fünften Gewalt im Staat, nämlich Medien und Wirtschaft.
Heinz Patzelt (amnesty international) schloss an die Ausführungen seines Vorredners an und schlug zunächst die Ausdehnung des Menschenrechtbeirates auf andere Bereiche (Justiz, Psychiatrie, Kranken- und Altenpflege) sowie dessen Anbindung an den Nationalrat vor. Sollte es gelingen, die Volksanwaltschaft, die Beachtliches leiste, umzugestalten und den Besetzungsmodus zu verändern, dann wäre eine Zusammenführung der beiden Institutionen (Volksanwaltschaft Neu und Menschenrechtskommission) vorstellbar. Weiters forderte Patzelt die Aufnahme von Bestimmungen des Asylrechts in den Grundrechtskatalog der Verfassung. "Dies würde vielleicht einigen helfen, Asylrecht wieder als Asylrecht zu begreifen", meinte er. Weitere wichtige Bestandteile des Grundrechtskataloges seien seiner Auffassung nach wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Menschenrechtsbildung, die Inhalte der Kinderrechtskonvention sowie eine bessere Absicherung der Medienfreiheit.
Willi Brauneder warnte vor zu großer Euphorie im Hinblick auf die Verfassungsgestaltung, zumal es nicht nur auf den Verfassungstext ankomme, sondern was man daraus mache. Die Konventsmitglieder seien gut beraten, die Interessensvorschläge als Ratschläge aufzufassen, da es nicht darum gehen könne, Vorsorge für Institutionen in der Verfassung zu treffen.
Bernd-Christian Funk wies darauf hin, dass die meisten heute angesprochenen Fragen die Arbeit der Ausschüsse 4 und 1 betreffen und auch in deren Ausschussprogrammen lägen. Es habe sich dabei deutlich die Tendenz herauskristallisiert, eher in Richtung einer Direktivenverfassung und weg von einer Spielregelverfassung zu gehen. Darüber hinaus habe sich der umfassende Ansatz bestätigt, Grundrechte nicht nur beschränkt auf den Anspruch der Staatsabwehr zu sehen, sondern ein Gewährleistungssystem zu schaffen, flankiert von Verfahrensrechten. Darüber hinaus sei der thematische Zusammenhalt von Grundrechten, Staatsaufgaben, Staatszielen und institutionellen Gewährleistungen offenkundig geworden, worüber es jedoch noch Differenzen gebe. Er selbst sehe kein Entweder-Oder zwischen Grundrechten und Staatsverantwortungsregelungen, sondern eher ein ausgeglichenes und ausgewogenes Sowohl-Als-Auch. Keinesfalls dürften Grundrechtsbestände verloren gehen, die Dynamik der Rechtssprechung sollte erhalten bleiben, aber Innovationen sollten möglich sein.
Nationalratspräsident Andreas Khol zeigte sich von den klaren Worten der zwölf Kirchen und Religionsgemeinschaften beeindruckt, insbesondere auch von der Wortmeldung der Vertreterin der muslimischen Glaubensgemeinschaft. Sie hätten die Rolle der Würde des Menschen, die Grundwerte und sieben klare Staatsziele angesprochen und dies sollte auch in einer Präambel verankert werden, stellte Khol fest. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den Kommentar zum Bundes-Verfassungsgesetz 1920, den Kelsen selbst verfasst hat und wo er sagt, es habe keine Präambel gegeben, weil die Verfassung unvollständig sei und weil viele daran mitgewirkt hätten, die am Staat und der Selbständigkeit des Staates gezweifelt haben. Über dieses Stadium sei man längst hinaus, bemerkte Khol, weshalb die neue Verfassung eine Präambel verdiene, wie es die meisten Verfassungen der Welt hätten und wie sie auch der Europäische Grundrechtsvertrag enthalte. Was dort verankert sei, sei das Minimum für eine Präambel, so Khol, man sollte aber darüber hinausgehen.
Bei einer Veranstaltung am Vortag habe Kardinal Schönborn eine Formulierung für einen Gottesbezug in der Präambel präsentiert und das entspreche dem, was die Europäische Bischofskonferenz dem Europäischen Konvent vorgelegt hatte. Dieser Vorschlag sei in drei Teile gegliedert: die Bestätigung, dass die Macht des Gesetzgebers begrenzt ist; der Verweis auf das religiöse, humanistische und kulturelle Erbe; die Verantwortung des Gesetzgebers vor Gott, den Menschen und der Umwelt. Die ersten zwei Punkte seien in die europäische Präambel eingeflossen, und danach sollte man sich richten, meinte Khol. Jedenfalls werde man einen Vorschlag vorlegen und er versicherte den Kirchenvertretern, dass er alles daran setzen werde, dass es eine Präambel gibt.
Hinsichtlich der Volksgruppen erinnerte er an die Verfassungsänderung von 2000, was seiner Meinung nach ein Minimum darstelle. Mehr habe aber aufgrund der Uneinigkeit der Minderheitenvertreter nicht erreicht werden können. Was die Menschenrechte betreffe, sei man auf klarer Schiene mit Blickrichtung auf die EU-Grundrechts-Charta, auf den Wortlaut der EMRK und dem, was heute bereits Grundrechtsbestand sei. Die vielen internationalen Konventionen werde man nicht als solche umsetzen, sondern einen Grundrechtskatalog erstellen, der all das, was international verankert ist, als innerstaatliche Richtlinie festlegt. Was Europa vorgibt, kann auch für uns Maßstab sein, schloss Khol.
Manfred Matzka befasste sich mit dem Zusammenhang zwischen Ausgliederung und Privatwirtschaftsverwaltung einerseits und Grundrechten andererseits. Die Grundrechte dürften nicht nur den Schutz klassischer Provenienz gewährleisten, sondern müssten auch bei Ausgliederungen Platz greifen. Der Staat dürfe sich seiner Gewährleistungsverpflichtungen durch die Flucht in die Privatwirtschaft nicht entziehen. Dies sei u.a. für NGOs, für die Jugend, aber auch für ältere Menschen, denkt man an die Pflege und das Gesundheitssystem, von Bedeutung. Man müsse auch überlegen, nicht ausgliederungsfähige Bereiche, wie zum Beispiel die Schule, zu definieren. Förderungen und Subventionen seien kein Almosen, wenn sie an Institutionen mit öffentlichen, gesamtgesellschaftlichen Aufgaben vergeben werden. Matzka unterstrich, dass es auch im privatwirtschaftlichen Bereich Garantien geben müsse, die im hoheitlichen Bereich eine Selbstverständlichkeit sind: Sachlichkeitsorientierung, Gleichheitsgebot, Gewährleistungspflicht und Diskriminierungsverbot.
Matzka sprach sich auch für eine laizistische Verfassung ohne Gottesbezug aus, wenn auch viele inhaltliche Verpflichtungen aufgenommen werden sollten, die die Kirchen, die Senioren oder die Jugend heute mitgegeben haben. Dass die Kirchen sich selbst als Körperschaften öffentlichen Rechts bezeichnet haben, habe ihn überrascht, denn damit seien sie Selbstverwaltungskörper, wobei die Grenze zwischen Staat und innerer Verwaltung verwischt wird. Damit stelle sich aber die Frage, ob für diese Körperschaften auch die Grundsätze wie Demokratie oder die Gleichheit von Mann und Frau gelten müssten.
Heinz Mayer verwies auf die Funktion der Rechtsordnung, die nach Hans Kelsen die Welt der Werte sei. Mayer meinte, dass man ergänzend hinzufügen müsse, die Rechtsordnung schütze nicht alle Werte und sie erfülle ihre Funktion nur dann, wenn sie auch präzise formuliert ist. Er zeigte sich daher skeptisch, Staatsziele, wie Menschenwürde, in die Verfassung aufzunehmen, da es keinen Konsens darüber gebe, was Menschenwürde im Konkreten bedeutet. Ähnliches gelte für den Gottesbezug, da sich dabei die Frage stelle, welcher Gottesbezug hier rechtlich bedeutend werde und in welcher Form er dies tue. Worte des Verfassungsgesetzgebers haben eine Bedeutung, mahnte Mayer, und man könne davon ausgehen, dass derartige Begriffe die Rechtsordnung dominieren. Nehme man Derartiges auf, werde eine ethische Auseinandersetzung zu einer rechtlichen Auseinandersetzung. Der Verfassungsgerichtshof richte dann darüber, was Menschenwürde ist. Im Gegensatz dazu hat nach Auffassung Mayers im demokratisch-liberalen Rechtsstaat der Gesetzgeber und nicht der Verfassungsgerichtshof zu beurteilen, was eine zutiefst politische Antwort, wie eben die Auslegung der Menschenwürde, ist. Der Gesetzgeber habe die Entscheidung zu treffen, was in einer Gesellschaft geschützt ist, und diese dürfe nicht unabhängigen Richtern überlassen werden, so Mayers Standpunkt.
Madeleine Petrovic schloss sich dem an und thematisierte die Frage nach der Präambel. Sie selbst zeigte klare Präferenz für durchsetzbare Rechte, wenn man auch die Erweiterung auf soziale und ökologische Rechte überlegen müsste. Staatszielbestimmungen hätten ihrer Ansicht nach dort einen Sinn, wo vieles noch im Fluss und im Unklaren ist. Ansonsten zieht sie es vor, pragmatisch zu bleiben.
Zu den Kirchen meinte sie, dass die Trennung von Kirche und Staat eine wichtige und gute Errungenschaft sei. Nur in seltenen Ausnahmefällen greife der Staat ein, und zwar dann, wenn es um Grundrechte oder um medizinische Versorgung gehe, und da sei man bisher sehr sensibel vorgegangen. Sie respektiere auch die Traditionen der Religionsgemeinschaften - konkret sprach sie das Schächten an. Die Gemeinschaften sollten aber selbst überlegen, inwieweit eine Tradition einer früher notwendigen Hygienevorschrift entsprungen ist und heute relativiert werden müsste. Das müssten aber die Religionsgemeinschaften selbst leisten, das könne die Politik nicht, so Petrovic.
Für Theodor Öhlinger haben sich die Chancen für ein substantielles Ergebnis der Konventsberatungen nach diesem Tag vergrößert. Man habe gesehen, dass sich die Menschen einen Verfassungsentwurf erwarten, der auf ihre Sorgen eingehe. Man dürfe sich daher nicht um die Frage von Staatszielen herumdrücken. Zwischen Staatszielbestimmungen und einklagbarem Recht besteht laut Öhlinger kein antagonistischer Gegensatz. Staats- und Grundrechte seien eng miteinander verschränkt, weshalb sich der Konvent bemühen müsse, diese Verbindung herzustellen. Öhlinger bedauerte in diesem Zusammenhang, dass beide Themen jeweils verschiedenen Ausschüssen zugeordnet sind.
Abgeordnete Terezija Stoisits schloss sich ihrem Vorredner an und unterstrich aus ihrer Sicht, dass es wesentliches Ziel sein müsse, Staatsziele auch umzusetzen. Sie wies auf die Staatszielbestimmung betreffend die Förderung der Minderheiten in Artikel 8 hin und bedauerte gleichzeitig, dass es noch viele Minderheiten ohne entsprechende Rechte gibt.
Im Gegensatz zu Nationalratspräsident Khol hat sie seitens der Religionsgemeinschaften keinen ausdrücklichen Wunsch nach einer Präambel vernommen. Die Botschaften der Kirchen hätten sich vielmehr auf die Verankerung der sozialen Grundrechte, auf die Europäische Sozialcharta, auf einen Grundrechtskatalog sowie auf Kinder- und Minderheitenrechte konzentriert.
Klaus Poier sprach sich dem gegenüber vehement für eine Präambel aus, da eine solche dem Bürger verdeutlichen könne, in welchem Staat er lebe und mit welchen Grundsätzen, Werten und Zielen er es in diesem Staat zu tun habe. Als Vorbild nannte Poier die Präambel zur amerikanischen Verfassung und er sprach die Hoffnung aus, dass es in Österreich eine leicht verständliche Präambel gebe, die auch Volksschulkindern präsent sein könne.
Auch Peter Bußjäger trat für eine Präambel ein, da sich die Menschen von einer Verfassung auch erwarteten, dass sie Werthaltungen zum Ausdruck bringt. Seiner Meinung nach wird es auch unumgänglich sein, Staatsziele zu formulieren und ein neues System von Staatszielen zu schaffen. Eine Inflation von Ansprüchen erwartet er nicht. Wolle man diese nicht entwerten, müsse man sie aber in ein System bringen, und ein Ansatz dazu könne die Präambel sein. Er hat keine Angst vor unbestimmten Begriffen, denn man sollte auch Neues wagen, meinte er.
Abschließend bedankte sich Vorsitzender Franz Fiedler bei den VertreterInnen der Interessenorganisationen und stellte fest, dass die Mitglieder des Konvents heute ihren Horizont dahin gehend erweitern konnte, worauf es den Menschen ankommt und welche Wünsche sie an eine neue Verfassung haben. Er appellierte an die Vorsitzenden der Ausschüsse, die heute vorgebrachten Vorschläge in die Beratungen einfließen zu lassen. Fiedler unterstrich, dass man im Konvent bemüht sei, einen Konsens zu finden und man daher nicht alle Wünsche werde berücksichtigen können. Jedenfalls würden alle Vorschläge behandelt werden.
Eingangs der Sitzung beschloss der Konvent einstimmig folgende Änderungen der Zusammensetzung von Ausschüssen:
In den Ausschuss 4 (Grundrechtskatalog) wird Bundesminister Mag. Herbert Haupt einziehen.
Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger wird Mitglied des Ausschusses 5 (Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden).
Den Ausschuss 6 (Reform der Verwaltung) werden Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer sowie Dr. Christoph Leitl und Friedrich Verzetnitsch verstärken.
Im Ausschuss 9 (Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit) wird Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer durch Bundesministerin Elisabeth Gehrer ersetzt.
Dr. Johannes Schnizer tritt im Ausschuss 10 (Finanzverfassung) an die Stelle von Bundesrat Albrecht Konecny. (Schluss)