Parlamentskorrespondenz Nr. 66 vom 29.01.2004

LÄRMBEKÄMPFUNG WIRD IM NATIONALRAT THEMATISIERT

Einstimmige Annahme des Heimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetzes

Wien (PK) – Die Lärmbelästigung bzw. –bekämpfung war weiteres Thema in der Nationalratssitzung. Dieses Thema wurde auf Basis zweier Entschließungsanträge, 139/A(E) und 226/A(E) behandelt.

Abgeordnete Mag. SIMA (S) wies darauf hin, dass Lärm zu den großen ungelösten Problemen gehöre. 80 % der Österreicherinnen und Österreicher leiden ihr zufolge unter Straßenverkehrslärm. Eine EU-Richtlinie mache nun gewisse Vorgaben im Bereich des Lärmschutzes, skizzierte Sima, der SPÖ sei es aber wichtig, dass Österreich in einem neuen Lärmschutzgesetz über diese Richtlinie hinausgehe. So soll es ihr zufolge statt Richtwerten einklagbare Grenzwerte für Verkehrslärm geben. Österreich brauche, so Sima, ein Lärmschutzgesetz "mit Biss" und "keinen zahnlosen Papiertiger ohne Konsequenzen".

Abgeordneter SIEBER (V) machte geltend, dass Lärm die Lebensqualität und die Gesundheit beeinträchtige, obwohl dieser vielfach nicht als Umweltproblem wahrgenommen werde. Größte Lärmquelle sei der Verkehrslärm. Nicht opportun ist es nach Meinung Siebers, der Regierung Säumigkeit in Sachen Lärmschutz vorzuwerfen. Keine Regierung in Österreich habe bisher so viele Mittel für Lärmschutzmaßnahmen bereitgestellt als die jetzige, unterstrich er.

Sieber erachtet es aber auch für notwendig, bei der Raumordnung auf die Lärmproblematik Rücksicht zu nehmen und etwa auf eine räumliche Trennung von stark befahrenen Straßen und Wohngebieten hinzuarbeiten. Zum Entschließungsantrag des Umweltausschusses betreffend Lärmschutz brachte er einen Abänderungsantrag ein, um einen Redaktionsfehler zu beseitigen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) machte darauf aufmerksam, dass vier von fünf Österreichern unter Lärmbelastung leiden. Dennoch gebe es in Österreich keine Grenzwerte für Verkehrslärm, sondern lediglich Richtwerte, beklagte sie. Dass viel Geld in Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster investiert wird, ist laut Moser richtig, sie hält es allerdings für notwendig, stärker an der Quelle anzusetzen und den Verkehrslärm selbst zu reduzieren. Der von den beiden Koalitionsparteien im Umweltausschuss beschlossene Entschließungsantrag geht ihrer Darstellung nach den Grünen zu wenig weit.

Abgeordneter WITTAUER (F) wies darauf hin, dass der Verkehr gewaltige Lärmbelastung evoziere, was die Lebensqualität der betreffenden Anrainer nicht unwesentlich mindere. Das Problem sei gleichwohl bekannt, Minister Gorbach habe entsprechende Maßnahmen ergriffen, die bereits erste Erfolge zeitigten.

Abgeordneter DOBNIGG (S) ging ebenfalls auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein, die Lärmbelastungen bewirkten, weshalb adäquate Schritte vonnöten seien, um hier angemessen gegenzusteuern. Der Redner belegte dies mit Beispielen aus seinem eigenen Wahlkreis und meinte, es dürfe nicht so lange gewartet werden, bis sich eine Bürgerinitiative gegründet habe, vielmehr müssten die Anliegen der Anrainer schon vorab berücksichtigt werden.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) erklärte, dass die Lärmbekämpfung der Regierung ein vordringliches Anliegen sei, was unter sozialdemokratisch geführten Regierungen nicht immer der Fall gewesen sei. Seit ihre Partei an der Regierung beteiligt sei, habe sich die Situation jedoch merklich verbessert, wie sich an zahlreichen Beispielen ablesen lasse.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) ortete nach wie vor bestehende Mängel bei der Lärmbekämpfung und votierte für die Annahme des G-Antrages, der weit reichender sei als jener der Regierung. Prinzipiell trat die Rednerin für die Forcierung der Lärmvermeidung gegenüber der Lärmbekämpfung ein.

Bundesminister DI PRÖLL sagte, 22 Prozent der Österreicher fühlten sich durch Verkehrslärm belästigt, was entsprechenden Lärmschutz notwendig mache. Es gebe auch bereits nachhaltige Erfolge in der Lärmbekämpfung, habe man doch auch zahlreiche Maßnahmen gesetzt. Weitere seien in Planung, sodass es auf diesem Gebiet auch in nächster Zukunft eine "dramatische Lärmbelastungsreduktion" geben werde. Dies gelte für Schiene, Straße und den Luftverkehr, kündigte der Minister an.

Die S-Abgeordneten STEIER, REHEIS, RADA und FLECKL wiesen sodann auf einzelne Aspekte der Lärmproblematik hin, dabei besonders auf den gesundheitlichen Aspekt eingehend, und forderten von der Regierung, entschiedener als bisher diesem Thema Augenmerk zu widmen. Gefordert wurden namentlich ein bundesweites und einklagbares Lärmschutzgesetz und ein Nachtflugverbot.

In der Abstimmung wurden die (negativen) Berichte des Umweltausschusses mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die angeschlossene Entschließung wurde in der Fassung eines Mehrparteien-Abänderungsantrages angenommen.

Die nächsten Punkte der Tagesordnung betrafen das Heimvertrag s- und Heimaufenthalt sgesetz sowie einen S- Antrag zu diesem Thema. Diese Debatte wurde von Gebärdensprach-Dolmetschern begleitet.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) nannte die in Diskussion stehende Materie eine außerordentlich wichtige, die in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen werde. Es sei daher von besonderer Relevanz, hier Rechtssicherheit zu schaffen, wie dies durch den nun vorliegenden Gesetzentwurf auch geschehe. Der Redner ging sodann auf einige Details der Vorlage ein.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) nannte die Vorgangsweise der Regierungsparteien in dieser Materie "unseriös", werde hier doch ein Gesetzentwurf per 2005 beschlossen, der bereits seit dem Jahre 2000 in Diskussion stehe, habe seine Fraktion doch in jenem Jahr einen entsprechenden Entwurf eingebracht, mit dem neue und zeitgemäße Wege beschritten worden seien. Sich jetzt in dieser Thematik zu berühmen, wie dies die Regierung tue, sei unangebracht, meinte der Redner, zumal die Regierungsvorlage wesentlich schlechter sei als der seinerzeitige Oppositionsvorschlag.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) wies die Vorwürfe ihres Vorredners zurück. Man stelle diesen Entwurf nur deswegen erst heute zur Diskussion, eben weil man das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes abgewartet habe, eine Vorgangsweise, welche die Opposition sonst bei jeder Gelegenheit einmahne. Und dass dieses Gesetz erst mit 2005 in Geltung treten werde, liege daran, dass man zuvor entsprechend informieren wolle, um das Gesetz auf breiter Ebene wirksam werden zu lassen. Die Kritik der Opposition verfange mithin nicht, so die Rednerin, die sodann auf die Notwendigkeit der in Rede stehenden Gesetze hinwies.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) wies auf die grundlegenden Mängel auf diesem Gebiet hin und dankte der SPÖ dafür, mit einem eigenen Entwurf diesbezüglich den Stein ins Rollen gebracht zu haben. Leider sei der damalige Elan nicht beibehalten worden, der nunmehr vorliegende Entwurf habe nicht mehr jene Qualität, die eigentlich anzustreben gewesen wäre. Besser wäre ein einheitliches Gesetz gewesen, meinte die Rednerin, die einen S-G-Entschließungsantrag betreffend Verbesserungen des vorliegenden Entwurfs einbrachte, in dem auch ein Bericht des Justizministers über die Erfahrungen mit dem Gesetz gefordert wird.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER bedankte sich zunächst für die anerkennenden Worte in Bezug auf die beiden Gesetzesmaterien. Der Abgeordneten Moser teilte der Minister mit, dass es deshalb eine Zweiteilung gebe, weil es sich einerseits um eine Novelle zum Konsumentenschutzgesetz handelt, was klar eine Bundessache sei. Darin sind geregelt die Kautionen, der Kündigungsschutz, die Rolle der Heimträger und auch was von der Abgeordneten Moser im Bereich der Leistungsanpassung gefordert werde, sei dort längst schon festgeschrieben. Außerdem sind auch Verbandsklagen möglich, erläuterte Böhmdorfer. Auf der anderen Seite handle es sich um die Materie der Freiheitsbeschränkung, erklärte der Justizminister. Sein Ressort erwarte, dass es 20.000 Fälle allein im Heimaufenthaltsbereich geben wird. Dies zeige, wie dringend dieses Gesetz benötigt werde.

Abgeordneter DI REGLER (V) bezeichnete die beiden zur Diskussion stehenden Gesetze als Meilensteine der Rechtssicherheit. Auch aus seiner Sicht war es sehr sinnvoll, die Gesetzesmaterie zu trennen, da u.a. vom Heimvertragsgesetz viel mehr Menschen betroffen sind als vom Heimaufenthaltsgesetz. Außerdem handle es sich um zwei komplett unterschiedliche Kompetenztatbestände, argumentierte Regler. Regler war überzeugt davon, dass mit den neuen Regelungen ein Ausbau der Kostentransparenz und der Persönlichkeitsrechte gewährleistet wird. Das neue Gesetz gilt grundsätzlich für alle Verträge, die ab 1. Juli 2004 abgeschlossen werden. Der Justizausschuss habe allerdings in einer Entschließung seine Hoffnung ausgedrückt, dass auch die derzeit bestehenden Verträge auf diese Schwerpunkte umgestellt werden.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) kündigte an, dass auch seine Fraktion für die Vorlagen stimmen wird. Trotz einiger Mängel bringe es nämlich eine absolute Besserstellung für Menschen, die in Heimen wohnen. Die Sozialdemokraten haben aber einen eigenen Antrag vorbereitet, da wesentliche Problembereiche nicht ausreichend geregelt wurden. Als Beispiele führte Maier an, dass es private Heimträger gebe, die von zukünftigen Heimbewohnern Reservierungskosten verlangen. Außerdem sei es zu keiner Regelung hinsichtlich der Entrichtung und der Abrechnung des Entgelts gekommen. Eine weitere Anregung ist, dass Musterverträge auf Basis dieses Gesetzes geschaffen werden sollten. Schließlich brachte Maier einen S-G-Abänderungsantrag betreffend das Heimaufenthalts-Gesetz, der die Änderung des Datums des Inkrafttretens auf 1. Jänner 2005 zum Inhalt hat.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) sprach von einem bahnbrechenden Fortschritt für ältere und pflegebedürftige Menschen. Die Tatsache, dass bestimmte Fragen auch im Konsumentenschutzgesetz geregelt sind, erachte sie als sehr sachgerecht, da Heimbewohner auch Bürger sind. Positiv bewertete Rosenkranz, dass die Persönlichkeitsrechte in einem eigenen Gesetz festgeschrieben wurden.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bedauerte, dass nach all den langen Beratungen nur ein sehr dürres Ergebnis herausgekommen ist. Manches höre sich ja ganz gut an, aber wenn man sich dann die Details anschaut, dann sei vieles nicht genau geregelt, und es wurde auch keine Kostenwahrheit geschaffen. Sie schlug daher vor, einen Musterheimvertrag auszuarbeiten, wo die genauen Bewertungen enthalten sind. Positiv bewertete sie, dass es in Zukunft Heimbewohnervertreter geben wird. Allerdings stehen nur 50 Vertreter für 100.000 Heimbewohner zur Verfügung, was viel zu wenig sei, kritisierte sie.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER ging auf die Wortmeldung seiner Vorrednerin ein und wies darauf hin, dass es sich um keine preisgeregelten Mietverträge, sondern um Pflegeverträge für Heimbewohner handle, die den Aufenthalt, die Pflege, die medizinische Leistung und die Räumlichkeiten in einem Paket regeln. Er sei nicht der Auffassung, dass es Aufgabe des Gesetzes sei, die Einzelleistungen genau festzulegen, zumal es dann keinen Wettbewerb mehr geben würde. Außerdem stellte er fest, dass alle Heimverträge durch Verbandsklagen korrigiert werden können.

Die Notwendigkeit einer Regelung des Aufenthalts in Behinderten-, Pflege- und Altenheimen sei evident, meinte Abgeordneter Mag. TANCSITS (V). Auch er verteidigte die Trennung der Materie, da man einerseits eine vertragliche Regelung habe, die unter das Konsumentenschutzgesetz fällt, und andererseits Mindeststandards gesetzlich festschreiben wollte. Er sprach sich auch gegen die Ausarbeitung eines Mustervertrages aus, da man damit verhindern würde, bessere - über die Mindeststandards hinausgehenden - Verträge zu vereinbaren. Beim Heimaufenthaltsgesetz gehe es darum, persönliche Freiheitsrechte zu gewährleisten, was nicht nur die Betroffenen schützt, sondern auch das Pflegeperson.

Bei den beiden Gesetzen handle es sich um einen Fortschritt, da es bisher keine rechtlichen Grundlagen gegeben hat, meinte Abgeordnete Mag. BECHER (S). Dadurch komme es zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte der Heimbewohner und zu mehr Rechtssicherheit. Allerdings müssen noch weitere Schritte folgen, forderte Becher, da es eine Reihe von Kritikpunkten und Schwachstellen gebe. Als Beispiele führte Becher die Leistungsanpassungspflicht oder die Angemessenheit des Entgelts an.

Auch die Grünen werden den Gesetzesvorlagen, die spät, aber doch eingebracht wurden, zustimmen, erklärte Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD. Der G-Redner kam sodann auf die Heimpreise zu sprechen, die teilweise exorbitant sind und die Leute auf ein Taschengeld reduzieren. Seiner Meinung nach fehle die Leistungsanpassung im Gesetz, außerdem sei auch der Kündigungsschutz suboptimal geregelt. Grundsätzlich müsse die Frage beantwortet werden, wieviel uns die Pflege von alten und gebrechlichen Menschen wert ist; hier dürfe sicherlich nicht gespart werden. Er hoffe, dass das Gesetz weiter in Diskussion bleibt und die notwendigen Verbesserungen berücksichtigt werden.

Präsident DI PRINZHORN gab bekannt, dass die Abgeordneten Kräuter (S) und Kogler (G) beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Vorwürfe gegen Bundesminister Grasser einzusetzen. Eine Debatte über diesen Antrag wird nach Erledigung der Tagesordnung stattfinden.

Ziel jeder Behindertenpolitik müsse es sein, dass behinderte Menschen integriert und selbstbestimmt leben können, betonte Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V). Dazu bedarf es des Ausbaus von ambulanten Betreuungs- und Assistenzdiensten. Falls ein Heimaufenthalt notwendig ist, dann müsse abgesichert werden, dass die persönlichen Freiräume, die Menschenwürde und die Menschenrechte gewährleistet werden. In dem neuen Heimvertragsgesetz werden erstmals Rechte und Pflichten von Heimbewohnern und der Heimleitung geregelt, was seiner Meinung nach sehr wichtig sei. Außerdem gebe es Regelungen hinsichtlich der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und der Kontrollinstrumente. Positiv äußerte sich Huainigg auch zum Entschließungsantrag, der eine Evaluation des Gesetzes vorsieht.

Abgeordnete STADLBAUER (S) zeigte sich darüber erfreut, dass es trotz ursprünglicher Skepsis auf Seiten der Koalition nun doch zur Schaffung eines Heimvertragsgesetzes gekommen sei. Das Gesetz sei zwar "noch nicht optimal", betonte sie, es sei aber ein erster positiver Schritt. Kritik übte Stadlbauer u.a. an der Sprache des Gesetzes. Nicht ausreichend berücksichtigt ist ihrer Ansicht nach zudem die familiäre Vertretung und Mitbestimmung bei nicht einwilligungsfähigen Heimbewohnern.

Abgeordnete FRANZ (V) wies darauf hin, dass pflegebedürftige Menschen, die in ein Heim müssten, in einer besonderen Situation seien. Sie hält in diesem Sinn eine anständige, menschengerechte und menschenwürdige Pflege der Betroffenen für umso wichtiger. Darum gehe es im Heimaufenthalts- und im Heimvertragsgesetz. Gerade durch die steigende Lebenserwartung seien immer mehr Menschen gezwungen, ihren Lebensabend in einem Heim zu verbringen, konstatierte Franz.

Abgeordneter GLASER (V) sprach im Zusammenhang mit dem Heimaufenthaltsgesetz und dem Heimvertragsgesetz von einem Quantensprung. Jeder einzelne der Abgeordneten könne von diesen Gesetzen sehr schnell selbst betroffen sein, sagte er. Ein Großteil der Heime wird seiner Ansicht nach zwar exzellent geführt, man könne aber "schwarze Schafe" nicht ausschließen. Das Gesetz schafft ihm zufolge nicht nur Rechtssicherheit für die Heimbewohner, sondern auch für alle, die die Menschen dort pflegen.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) resümierte die bisherige Debatte zum Thema und zog eine positive Bilanz in Richtung Weiterentwicklung der Thematik. Es sei das gemeinsame Ziel aller, sich für das Wohl von Heiminsassen einzusetzen, und diesem Ziel dienten auch die in Rede stehenden Gesetzentwürfe.

Abgeordnete MANDAK (G) sagte, sie werde dem Gesetz "mit Bauchweh" zustimmen, da es kein optimales Regelwerk sei, aber immerhin eine Verbesserung des Ist-Zustandes bedeute. Man müsse sich die derzeitige Realität gewärtigen, die weitere Schritte unbedingt erforderlich mache, so die Rednerin.

Abgeordnete ROSSMANN (F) meinte, dieser Entwurf sei die Gewähr dafür, dass Missstände wie jene in Lainz künftig nicht mehr möglich sein würden. Er sei daher ein "Meilenstein" und dementsprechend zu begrüßen.

Die Gesetzentwürfe, der (negative) Ausschussbericht und die dem Ausschussbericht über das Heimaufenthaltsgesetz beigedruckte Entschließung wurden einstimmig angenommen, der oppositionelle Entschließungsantrag sowie deren Abänderungsantrag blieben in der Minderheit. (Forts.)