Parlamentskorrespondenz Nr. 73 vom 05.02.2004

REGIERUNGSVORLAGEN

Berichte des Finanzministers an den Budgetausschuss

EU-ARBEITSZEIT-RICHTLINIE GILT AUCH FÜR ARBEITNEHMER/INNEN IN VERKEHRSUNTERNEHMEN

Tägliche Mindestruhezeiten mit Verkürzungs- und/oder Teilungsmöglichkeiten für Eisenbahn-, Straßenbahn- und Seilbahnunternehmen sowie für Unternehmen der Binnen- und Hochseeschifffahrt, Regelungen über die tägliche Ruhezeit für das Flughafenpersonal (mit Ausnahme des fliegenden Personals) sowie Modifizierungen der Bestimmungen über das Führen von Arbeitszeitaufzeichnungen und das Aushängen von Dienstplänen in der Binnen- und Hochseeschifffahrt beinhaltet eine Änderung des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes. (351 d.B.)

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT DEN VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATEN

Das Abkommen enthält Zuteilungsregeln für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus internationalem Verkehr, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Veräußerungsgewinne sowie für selbständige und unselbständige Arbeit. Außerdem werden die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geregelt. Österreich sieht grundsätzlich die Befreiungsmethode vor, die Emirate wenden die Anrechnungsmethode an. Sollte aufgrund des Abkommens eine Befreiung zur Anwendung kommen, sehen beide Staaten den Progressionsvorbehalt vor. Ferner enthält das Abkommen Diskriminierungsverbote sowie Regelungen über Verständigungsverfahren und Informationsaustausch. Durch eine Protokollbestimmung wird die Bedeutung des OECD-Kommentars bzw. des UN-Kommentars als Auslegungshilfe festgelegt. (352 d.B.)

BUCHHALTUNGEN DES BUNDES WERDEN ZUSAMMENGEFASST

Ein Gesetzentwurf der Regierung für ein Buchhaltungsagenturgesetz samt dazugehörigen Anpassungen im Bundeshaushaltsgesetz und im Bundesfinanzgesetz 2004 zielt darauf ab, die Buchhaltungen des Bundes zusammenzufassen und in Form einer Buchhaltungsagentur auszugliedern. Zweck dieser zur Verwaltungsreform zählenden Maßnahme sind Einsparungen, hauptsächlich bei den Personalkosten. Die Zahl der Beschäftigten in den über 30 Buchhaltungen wurde bereits in den letzten beiden Jahren von 1.100 auf weniger als 800 reduziert. Bis zur Ausgliederung sollen die Planstellen auf 650 abnehmen, liest man in den Erläuterungen. Bis 2006 sollen die Gesamtaufwendungen für Buchhaltungsleistungen von 52,54 Mill. € (2003) auf 35,9 Mill. € sinken, der Löwenanteil der Einsparungen liegt bei den Personalkosten, sie sollen von 34,2 Mill. € im Vorjahr auf 23,37 Mill. € im Jahr 2006 abnehmen.

Technische Voraussetzungen für die Errichtung der neuen Buchhaltungsagentur sind die Einführung der Software SAP sowie des Elektronischen Aktes (ELAK) im Haushalts- und Rechnungswesen.

Im Zuge der Errichtung der Buchhaltungsagentur sollen Abläufe hinterfragt und im Sinne der Kunden optimiert werden. Die schlanke Aufbauorganisation sieht "Landesgeschäftsstellen" als Außenstellen in Graz, Linz und Innsbruck vor. Die Implementierung einer transparenten und nachvollziehbaren Leistungsverrechnung soll Kostentransparenz gewährleisten. Die Tarifkalkulation erfolgt auf Basis einer geprüften Vollkostenkalkulation (381 d.B.).     

GENAUER VERFAHRENSABLAUF BEI DURCHFÜHRUNG VON KLINISCHEN PRÜFUNGEN VON HUMANARZNEIMITTELN FESTGELEGT

In der Änderung des Arzneimittelgesetzes, des BG über Krankenanstalten und Kuranstalten, des Arzneiwarengesetzes und des BG über die Errichtung des Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ geht es vorwiegend um die Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln. Mit der Vorlage wird das von der Richtlinie geforderte Verfahren für klinische Prüfungen bei einer Behörde etabliert; es wird eine Zweiteilung des Verfahrens vorgesehen. In diesem hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die Durchführung der klinischen Prüfung innerhalb von 35 Tagen ab Eingang des Antrages zu untersagen, wenn der Antrag nicht der Leitlinie der Ethikkommission entspricht oder die Relevanz der klinischen Prüfung zweifelhaft ist. Äußerst sich das Ressort innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Antrag als genehmigt. Der Bundesminister kann, wenn die Ethikkommission keine befürwortende Stellungnahme abgibt, entweder die Durchführung der klinischen Prüfung untersagen oder die Stellungnahme des Arzneimittelrates einholen; die wiederum muss innerhalb von 60 Tagen erfolgen.

Bei multizentrischen klinischen Prüfungen, die nur in einem Mitgliedsstaat durchgeführt werden, sieht die Richtlinie die Einführung eines Verfahrens vor, wonach für den betreffenden Mitgliedsstaat ungeachtet der Anzahl der Ethikkommissionen eine einzige Stellungnahme der Ethikkommission abgegeben wird; bei multizentrischen Studien, die zugleich in mehreren Mitgliedsstaaten stattfinden, ist ebenfalls für jeden betroffenen Mitgliedstaat nur eine einzige Stellungnahme erforderlich.

Ferner enthält die Vorlage detaillierte Regelungen über den Schutz von Prüfungsteilnehmern und den speziellen Schutz von Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen; solche Personen sollen nur dann in klinische Studien einbezogen werden, wenn davon auszugehen ist, dass die Verabreichung des Arzneimittels einen unmittelbaren Nutzen für den Patienten hat, der die Risken überwiegt. (384 d.B.)

BERICHTE DES FINANZMINISTERS AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat dem Budgetausschuss kürzlich seinen Bericht über Vorbelastungen im 4. Quartal 2003 vorgelegt. In der Zeit von 1. Oktober bis 31. Dezember 2003 hat der Finanzminister Einzelvorhaben und das Eingehen damit zusammenhängender Verpflichtungen - also Ausgaben für künftige Budgets - in der Höhe von 143,305 Mill. € genehmigt. Die bedeutendsten Einzelbeträge resultieren aus Aufwendungen des Heeres (75,472 Mill. €), der Land- und Forstwirtschaft (22,503 Mill. €) sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung (17,549 Mill. €) (18 BA).

BERICHT ÜBR DAS EINGEHEN, DIE PROLONGIERUNG ODER DIE KONVERTIERUNG VON FINANZSCHULDEN UND VON WÄHRUNGSTAUSCHVERTRÄGEN IM FINANZJAHR 2003

Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass der Bund im Jahr 2003 Finanzschulden in der Höhe von 19,748804186 Mrd. € aufgenommen hat. Außerdem ging der Bund im Rahmen von Währungstauschverträgen Verpflichtungen in der Höhe von 4,086717106 Mrd. € ein. Diesen Verpflichtungen stehen Forderungen in der Höhe von 4,069975305 Mrd. € gegenüber. Per Saldo ergibt dies eine Summe von 19,765545986 Mrd. € (Cents gerundet). Das im Bundesfinanzgesetz 2003 vorgesehene Limit wurde somit ausgenützt (19 BA).

BERICHT ÜBER DIE BUNDESHAFTUNGEN IM JAHR 2003

Der Gesamtstand der vom Bundesminister für Finanzen übernommenen Haftungen an Kapital betrug Ende 2003 einschließlich der bei der Ausfuhrförderung übernommenen Haftungen 55,481336303 Mrd. €. Ende 2002 hatte der Stand der Bundeshaftungen 54,644301593 Mrd. € ausgemacht (20 BA).

GRUNDSTÜCKSVERKÄUFE

Die Summe aller im Jahr 2003 getroffenen Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen betrug 35,9 Mill. € und lag damit unter dem finanzgesetzlichen Limit von 36 Mill. €. Der diesbezügliche Bericht enthält auch Detailangaben über einen Grundstücksverkauf, der den Betrag von 2 Mill. € überstieg. Es handelt sich um die Veräußerung einer Liegenschaft in Imst/Tirol im Umfang von 10,922 m2 an die Neue Heimat Tirol zum Zweck des Wohnungsbaus. Der Kaufpreis betrug 2,15 Mill. €.