Parlamentskorrespondenz Nr. 173 vom 11.03.2004
STRAFPROZESSREFORM PASSIERT BUNDESRAT MIT REGIERUNGSMEHRHEIT
Wien (PK) - Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen passierte in den Abendstunden die Strafprozessreform den Bundesrat.
Bundesrätin Dr. HLAVAC (S) erinnerte daran, dass die Reform des strafprozessualen Verfahrens eine weit ins 19. Jahrhundert zurückreichende Vorgeschichte hat. Trotzdem sei das vorliegende Ergebnis unbefriedigend. Die Aufgaben der Staatsanwälte haben zugenommen, sie sollten daher einen weisungsfreien Generalprokurator an der Spitze haben, ein Vorschlag, der lange auch von der ÖVP vertreten wurde. Die SPÖ unterstützt die Auffassung, das der Staatsanwalt der Herr des Vorverfahrens sein soll, verlange aber, dass dies ohne Ausnahme gelten soll, daher sei es nicht verständlich, dass clamoröse Fälle einem Richter zur Voruntersuchung abgetreten werden sollen. Sorge äußerte die Rednerin auch hinsichtlich der Beschuldigtenrechte. Sie wünscht sich eine konsequentere Berücksichtigung der Unschuldsvermutung und äußerte ihre Skepsis gegenüber Lockspitzeln. Es sei problematisch, Personen zu Straftaten anzustiften. Abzulehnen sei auch die Beschränkung des Anwaltskontakts auf bloße Rechtsauskünfte. Dies gehe nicht mit der EMRK konform. Ein nachdrückliches Bekenntnis legte die Rednerin zu einem wirksamen Opferschutz und zu einer die Interessen von Verbrechensopfern wahrenden Prozessbegleitung ab.
Die Rednerin hält es für problematisch, dass immer wieder Gesetzesvorlagen in das Haus kommen, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Diese wichtige Materie hätte einer eingehenden Detaildebatte bedurft, man hätte über vieles Einigkeit erzielen können, auch wäre es sinnvoll gewesen, diese Reform mit der Polizeireform gemeinsam zu verabschieden. Aus diesen und vielen anderen Gründen könne die SPÖ dieser aus ihrer Sicht inkonsequenten Reform nicht zustimmen.
Bundesrätin DIESNER-WAIS (V) betonte die Wichtigkeit des Vorverfahrens und ging auf dessen Struktur ein. Die nun in Rede stehende Reform habe zum Ziel, das Vorverfahren genau zu strukturieren und die Rechte der Beteiligten genau zu definieren. Die Rednerin erläuterte sodann die Details der geplanten Reform. Diese neue Reform sei verfassungskonform und zielorientiert, ihre Fraktion befürworte sie daher.
Bundesrat SCHENNACH (G) wies zunächst seine Vorrednerin darauf hin, dass zwei namhafte Verfassungsexperten der Auffassung sind, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform ist. Als einen Kritikpunkt führte der Bundesrat das Weisungsrecht des Justizministers an. Die Grünen hätten sich eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft gewünscht, gab Schennach zu bedenken. Negativ beurteilte er auch, dass der Verteidiger viel zu leicht ausgeschlossen werden könne. Weiters bemängelte der Bundesrat, dass die Verfahrenshilfe erst nach dem Ablauf von 48 Stunden möglich ist und dass Menschen insgesamt 96 Stunden (48 Stunden bei der Polizei, 48 Stunden bei Gericht) angehalten werden können, bevor über die U-Haft entschieden wird.
Die heute zu beschließende Strafprozessreform stelle einen weiteren Meilenstein in der Justizpolitik dar, ist Bundesrat Peter Böhm (F) überzeugt. Er teile die verfassungsrechtlichen Bedenken seines Vorredners nicht, er räume aber ein, dass manche Fragen auch unter Verfassungsrechtsexperten umstritten waren. Sodann skizzierte er die Eckpunkte des Entwurfs und wies grundsätzlich darauf hin, dass die Neuregelung des strafprozessualen Vorfahrens die rechtsstaatliche, aber auch die soziale Position aller Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Opfer von Straftaten, verbessere. Weiters war Böhm überzeugt davon, dass die modernen Instrumente der Fahndung, die klaren Regelungen über die Observation, die Identitätsfeststellung und die körperliche Untersuchung, der Datenverbund zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz sowie die erweiterten Möglichkeiten der verdeckten Ermittlung zur Effizienz der Strafverfolgung erheblich beitragen werden. Positiv sei auch, dass polizeilich Inhaftierte nunmehr das Recht haben werden, einen Verteidiger innerhalb der ersten 48 Stunden beizuziehen, zumal bei dieser Regelung auch den Bedenken seiner Partei Rechnung getragen wurde.
Bundesminister Dr. BÖHMDORFER ging zunächst auf die kritischen Bemerkungen der Oppositionsredner ein. Was den Rechtsschutzbeauftragten anbelangt, so wies er darauf hin, dass dieser 1997 erstmals eingerichtet wurde, wobei dieses Amt von einem prominenten Sozialdemokraten, Prof. Dr. Rudolf Machacek, in klarer und überzeugender Weise ausgeübt wurde. Er frage sich, warum die Sozialdemokraten diese gesetzliche Regelung, die schon einmal von ihnen mitgetragen wurde, heute nicht wieder beschließen wollen. Er werde sich auch darum bemühen, dass das notwendige Personal zur Verfügung gestellt wird, versprach Böhmdorfer. Er sei auch überzeugt, dass es in Zukunft mehr Rechte für die Beschuldigten gibt. Allerdings bekenne er sich auch dazu, dass die Verteidiger nicht schrankenlos tätig werden können. Kein Land in Europa habe eine so klare und praktikable Regelung, meinte Böhmdorfer. In Richtung des Bundesrates Schennach merkte er noch an, dass das Weisungsrecht kein Thema für die Strafprozessordnung ist. Es sei praktisch undenkbar, dass ein Minister unerkannt und unkontrollierbar unzulässige Weisungen gibt.
Die SPÖ habe gehofft, dass das ursprüngliche und unter Minister Michalek erarbeitete Konzept umgesetzt werde, erklärte Bundesrätin AUER (S). Die Sozialdemokraten hätten sich nämlich im Einklang mit der Vereinigung der österreichischen Staatsanwälte den Wechsel der Weisungsspitze vom Justizminister zum unabhängigen Justizorgan (Generalprokurator oder Bundesstaatsanwalt) gewünscht. Auer befürchtete, dass durch den Entwurf der Regierungsparteien der Staatsanwaltschaft die Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung entzogen wird. Ein weiteres großes Problem sei, dass zu wenig Staatsanwälte zur Verfügung gestellt werden, um diese Reform wirklich durchsetzen zu können.
Bundesrat TIEFNIG (V) sprach von einer sehr wichtigen Justizreform, die nicht nur eine Verbesserung der Opferrechte, sondern auch eine Ausweitung der Fahndungsinstrumente der Exekutive bringe. Er forderte die Sozialdemokraten auf, trotz teils unterschiedlicher Meinungen diesem bedeutenden Gesetz zuzustimmen.
Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) stellte die Frage, warum in diesem wichtigen Bereich nicht der gesellschaftliche Konsens gesucht worden ist. Das Gesetz laufe Gefahr, vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben zu werden, sagte Lichtenecker. Sie sprach sich für eine Bundesanwaltschaft aus, die vom Parlament gewählt wird und kritisierte scharf die Beibehaltung des Weisungsrechts durch den Minister. Durch die Reform sieht sie den Schutz der persönlichen Freiheiten und den Schutz des Hausrechts gefährdet. Lichtenecker räumte zwar ein, dass die Vorlage eine Verbesserung im Hinblick auf den Opferschutz bringe, als notwendig erachtet sie jedoch eine Möglichkeit, eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Freispruch einzubringen und den Opferschutzeinrichtungen die juristische Prozessbegleitung zu ermöglichen.
In einer Replik betonte Justizminister Dr. BÖHMDORFER, dass er in keiner einzigen Diskussion ein Argument gehört habe, warum eine Bundesanwaltschaft besser sein sollte. Das Weisungsrecht könne heute nicht mehr missbraucht werden, denn in diesem Zusammenhang sei volle Transparenz gewahrt. Der Minister sei schließlich dem Parlament verantwortlich. Auch im Konvent sei der Vorschlag der Bundesanwaltschaft nicht mehrheitsfähig gewesen.
Bundesrat Dr. SPIEGELFELD-SCHNEEBURG (V) meinte, die Tatsache, dass man seit 1975 über die Reform diskutiere, stelle unter Beweis, welch schwierige und sensible Materie die Strafprozessreform darstelle. Die Sorge der Opposition in Bezug auf das Weisungsrecht kann er nicht nachvollziehen, zumal es die Ministerverantwortlichkeit gebe. Spiegelfeld-Schneeburg zeigte sich überzeugt, dass sich das Strafprozessreformgesetz als praktikabel herausstellen wird. An den Minister richtete er die Bitte, die notwendigen Mittel für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen, denn der Mangel an Geld dürfe nicht den Zugang zum Recht gefährden.
Bundesrat SCHIMBÖCK (S) unterstrich, dass dieses Gesetz eine äußerst brisante Phase des strafrechtlichen Verfahrens betreffe. Im Bereich der Verteidigerrechte habe es einen Fortschritt gegeben, aber auf Grund der Einflussnahme der freiheitlichen Justizsprecherin wieder einen Halbschritt zurück. Schimböck begrüßte die Verbesserung der Opferrechte, zugleich kritisierte er aber das Weisungsrecht des Staatsanwaltes, der nun Herr beziehungsweise Herrin des Vorverfahrens werde. Das widerspreche seines Erachtens der Trennung zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit und berühre das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Man müsse das Verfahren einem unabhängigen, unabsetzbaren und unversetzbaren Organ überlassen, unterstrich der S-Bundesrat. Skeptisch zeigte sich Schimböck in Bezug auf die in Aussicht gestellte Aufstockung der notwendigen zusätzlichen Planposten, denn schon derzeit mangle es vor allem im Bereich der Bewährungshilfe.
Justizminister Dr. BÖHMDORFER antwortete, dass das Justizressort die Resozialisierung sehr ernst nehme, man werfe aber das Geld nicht zum Fenster hinaus. Im Justizministerium gebe es auch einen eigenen Fonds für Verbrechensopfer, man habe jeden Fall genau geprüft und keiner sei abgewiesen worden. Früher seien 166 Vereine pauschal und unkontrolliert gefördert worden. Böhmdorfer verlieh abschließend seiner Wertschätzung für die gute Zusammenarbeit mit dem Innenressort Ausdruck.
Bei der Abstimmung wurde gegen den Beschluss des Nationalrates betreffend das Strafprozessreformgesetz mehrheitlich kein Einspruch erhoben. (Forts.)