Parlamentskorrespondenz Nr. 186 vom 16.03.2004

FINANZAUSSCHUSS EBNET WEG FÜR EU-QUELLENSTEUER

Einstimmige Annahme der EU-Richtlinie

Wien (PK) - Einstimmig verabschiedete der Finanzausschuss heute ein Bundesgesetz, mit dem das EG-Amtshilfegesetz an die Änderung der Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe bei direkten und indirekten Steuern angepasst wird, sowie in diesem Zusammenhang ein spezielles EU-Quellensteuergesetz zur Besteuerung der Zinserträge von Personen, "die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben". Im Einzelnen definiert das Gesetz den "wirtschaftlichen Eigentümer" als Steuerschuldner, regelt die Feststellung seiner Identität und seines Wohnsitzes sowie den Informationsaustausch mit den Behörden, bestimmt Ausnahmen, etwa für Zahlstellen und trifft Vorkehrungen gegen die Doppelbesteuerung. Der Steuersatz wird in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten - voraussichtlich am 1.1.2005 - 15 %, in den folgenden drei Jahren 20 % und danach 35 % betragen.

ÖFFENTLICHE HAFTUNG FÜR LANDESHYPOTHEKENBANKEN UND SPARKASSEN ENDET 

Ebenfalls einstimmig beschloss der Ausschuss ein Pfandbriefstelle-Gesetz mit begleitenden Änderungen im Sparkassengesetz und im Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen, das in erster Linie die mit der EU-Kommission akkordierte Abschaffung der pauschalen Ausfallhaftung der Länder und der Gemeinden für die Verbindlichkeiten der Landes-Hypothekenbanken und der Gemeindesparkassen bezweckt. Aufgehoben wird die gleichheitswidrige Begünstigung der Gläubiger von Kreditinstituten mit Haftung gegenüber Gläubigern von Kreditinstituten ohne Haftung. Zugleich wird die Rechtsgrundlage der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken neu geregelt und das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen an die heutigen Wirtschaftsverhältnisse angepasst. Analog zum Hypothekenbankgesetz und zum Pfandbriefgesetz werden deckungsstockfähige Vermögensgegenstände auf den EWR und die Schweiz ausgeweitet und Absicherungsgeschäfte für das Zins- und Währungsrisiko von im Deckungsstock befindlichen Vermögenswerten zugelassen.

ENERGISCHE MASSNAHMEN GEGEN DEN ZOLL- UND VERBRAUCHSTEUERBETRUG

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ - die Grünen schlossen sich dem Konsens wegen datenschutzrechtlicher Bedenken nicht an - passierte die 5. Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle den Ausschuss, die der Zollverwaltung neue und bessere Instrumente für die Strafverfolgung zur Verfügung stellt. Dazu gehören die Observation einschließlich der Verwendung technischer Hilfsmittel, das Einholen von Auskünften ohne Hinweis auf einen amtlichen Charakter, die kontrollierte Lieferung und die Datenermittlung mit Bildaufzeichnungsgeräten. Solche Maßnahmen werden rechtlich an bestimmte schwerwiegende Tatbestände geknüpft; Die Ermittlung von Daten mit Bildaufzeichnungsgeräten ist auf bestimmte Orte beschränkt.

Außerdem werden die im Neapel II-Übereinkommen vom Dezember 1997 vereinbarten besonderen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wie Nacheile, Observation, kontrollierte Lieferung, verdeckte Ermittlung und die Bildung gemeinsamer Ermittlungsteams in der österreichischen Rechtsordnung verankert. Diese Instrumente sollen nicht nur von der Polizei, sondern auch im Zoll- und Verbrauchsteuerbereich angewendet werden können. Außerdem enthält die Novelle Anpassungen im Zusammenhang mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Zollwache vom Finanzministerium ins Innenministerium.

UNO-CITY BEKOMMT NEUES KONFERENZGEBÄUDE

Einstimmigkeit bestand hinsichtlich der 5. Novelle des IAKW-Finanzierungsgesetzes, die die rechtliche Grundlage für Planung, Errichtung und Finanzierung eines Bundesgebäudes für Konferenzzwecke bei der Wiener UNO-City schafft. Als Bauträger ist die zu 100 % dem Bund gehörende Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG vorgesehen, der Kostenrahmen ist mit 50 Mill. € limitiert, der Beitrag der Stadt Wien beträgt 35 %. Mitte 2007, wenn die derzeit bestehenden Konferenzräumlichkeiten aus Gründen der Asbestsanierung vorübergehend geschlossen werden, soll das neue Konferenzgebäude, das dem Vienna International Center eingegliedert wird, bereits zur Verfügung stehen.

Weiters beschloss der Ausschuss jeweils mit Stimmeneinhelligkeit die Änderung des Übereinkommens zur Harmonisierung der Zollverfahren sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten.

REGIERUNGSPARTEIEN FÜR AUSNAHMEN VON DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHT

Ein Antrag der Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Thomas Prinzhorn (F) bezüglich einer Ermächtigung für den Finanzminister, durch Verordnungen aufgrund des Umsatzsteuergesetzes Unternehmern in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Rechnungslegung zu erlassen, wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen. Die Antragsteller begründeten ihre Initiative mit Vereinfachungen und weisen darauf hin, dass solche Verordnungen einer diesbezüglichen EU-Richtlinie entsprechen würden. (Schluss)