Parlamentskorrespondenz Nr. 224 vom 25.03.2004

IM NR: VON DER IN-VITRO-FERTILISATION BIS ZUR BUCHHALTUNGSAGENTUR

Finz: Durch Buchhaltungsagentur bis 2006 Einsparungen von 31 Mill. ���

Wien (PK) - Im Rahmen der Debatte über die IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2004 erläuterte Abgeordneter Dr. RASINGER (V), durch die vorliegende Gesetzesänderung könnten in Hinkunft 10 % mehr Paare künstliche Befruchtung auf Krankenschein in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu den Krankenkassen sei es ihm als Arzt immer klar gewesen, dass ungewollte Kinderlosigkeit eine Krankheit sei, sagte er. 30.000 Paare in Österreich würden gerne Kinder bekommen, könnten aber nicht. Künstliche Befruchtung sei, so Rasinger, ein "sehr teures Unterfangen", die ÖVP wolle nicht, dass es sich dabei um ein Privileg der Reichen handle. Ihm zufolge bezahlt die Krankenkasse - bei einem Selbstbehalt von 30 % - vier Versuche, die Erfolgsrate liege bei 27,2 %.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) warf der Koalition vor, in der Gesundheitspolitik nicht den Menschen, sondern "persönliche Egoismen" in den Vordergrund zu stellen. Die SPÖ arbeite hingegen konstruktiv mit, konstatierte er, und stimme "vernünftigen Gesetzentwürfen" wie dem vorliegenden zu. Spindelberger zufolge hungert die Regierung durch gesetzliche Vorgaben die Krankenkassen aus, gleichzeitig habe sie den Verwaltungsapparat "aufgebläht".

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) meinte in Richtung ihres Vorredners, das Wichtigste wäre Transparenz über die Gebarung der Krankenkassen und über ihre Rücklagen. Zur vorliegenden Gesetzesnovelle merkte sie an, Kinderlosigkeit sei für die Betroffenen ein sehr schwieriges Problem. Rosenkranz mahnte allerdings eine umfassende Aufklärung der Betroffenen über die Risken von künstlicher Befruchtung ein und verwies in diesem Zusammenhang auf einen kürzlich im "profil" erschienenen Artikel. Unter anderem hätten Studien gezeigt, dass Unfruchtbarkeit in den seltensten Fällen eine Primärstörung sei, sondern oftmals die Folge anderer Störungen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) erklärte, die Frage sei nicht, ob die Krankenkassen künstliche Befruchtung bezahlen wollten, die Frage sei vielmehr, wie sie sie bezahlen könnten. Nach wie vor gebe es kein nachhaltiges Finanzierungskonzept für die Krankenkassen, klagte er. Hinterfragt wurde von Grünewald auch, warum die Krankenkassen nur in bestimmten Fällen die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen müssten, obwohl es eine Reihe von Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit gebe. Er regte überdies eine Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 Jahre an.

Abgeordnete STEIBL (V) beurteilte die vorliegende Gesetzesnovelle als weiteren wichtigen Schritt in Bezug auf die österreichische Familienpolitik. Man investiere in Familien, um der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, unterstrich sie. Steibl zufolge gibt es über 30.000 Paare in Österreich, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben, durch künstliche Befruchtung würde drei Kindern zusätzlich pro Tag auf die Welt verholfen.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) übte Kritik am Umgang von Gesundheitsministerin Rauch-Kallat mit der Opposition und beklagte unter anderem die Weigerung der Ministerin, eine schriftliche Anfrage in Bezug auf Generika-Verschreibungen zu beantworten. "Bei Ihnen geht überhaupt alles schief in der Gesundheitspolitik", sagte er.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) erläuterte, es gebe einen eigenen Fonds, der 70 % der Kosten für In-Vitro-Fertilisationen trage. Nunmehr würden die Leistungen des Fonds ausgebaut. Für ihn sind die vorgesehenen Neuerungen "absolut positiv und unterstützenswert". Dadurch würden Betroffenen neue Chancen eröffnet.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) führte aus, sie verstehe den Wunsch, ein Kind zu haben, zutiefst. Gleichzeitig wisse sie aber auch, welcher Druck In-Vitro-Fertilisation auf Frauen ausübe. Für sie ist es in diesem Sinn ein falscher Ansatz, die Intention des vorliegenden Gesetzes darin zu sehen, die Kinderanzahl in Österreich zu steigern, vielmehr müsse es ausschließlich um die Erfüllung des Kinderwunsches der Eltern gehen. Haidlmayr fragt sich überdies, warum man nicht das Pflegschafts- und Adoptionsrecht ändere und gesetzliche Schranken abbaue, die verhinderten, dass viele Kinder Eltern erhielten.

Abgeordnete RIENER (V) zeigte sich erfreut darüber, dass es bei dieser Vorlage zu einer Dreiparteieneinigung gekommen sei, denn sie wisse aus ihrer Praxis, welche Bedeutung diese Maßnahme für viele Frauen habe. Man könne zwar den Frauen den psychischen Druck nicht nehmen, aber man könne kinderlose Paar finanziell entlasten, und dies sei zu begrüßen. Die Neuregelung eröffne den Paaren eine neue Chance auf Nachwuchs, und das sei auch gut für das Land.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT erläuterte die Intentionen der geplanten Novelle und meinte, dies sei für die Betroffenen absolut eine Verbesserung, der sie auch eine große Bedeutung beimessen würden. Damit könne man den Betroffenen konkret helfen, und das sollte man auch tun, wobei dem finanziellen Aspekt ein besonderer Stellenwert zukomme. Mit der geplanten Lösung könne man dem Wunsch aller Betroffenen entgegenkommen.

Abgeordnete FRANZ (V) unterstützte die geplanten Schritte hinsichtlich des Fonds, zumal sich der bisherige Weg bewährt habe. Diesen gelte es nun zu adaptieren und weiter zu verbessern, und dem trage die vorliegende Novelle Rechnung, weshalb sie zu unterstützen sei.

Abgeordnete GRANDER (V) begrüßte die Vorlage ebenfalls und verwies auf ihre Berufserfahrung, die ihr zeige, wie wichtig die neuen Möglichkeiten für die Betroffenen seien.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Unter einem gelangten hierauf Finanzvorlagen zur Verhandlung: das EG-Amtshilfegesetz und das EU-Quellensteuergesetz, das Pfandbriefstelle-Gesetz, die 5. Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle und die Änderung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz es 1994.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) signalisierte, dass seine Fraktion den Vorlagen grosso modo zustimmen werde, erklärte aber, dass man der gegenständlichen Zollrechtsnovelle nicht das Placet geben könne. Hier sei man nicht damit einverstanden, dass die Zollwache in der Exekutive aufgehen solle, vielmehr wäre es vernünftig, aus diesen 1.030 hervorragend ausgebildeten Personen eine eigene Finanzwache zu bilden.

Abgeordneter SCHULTES (V) begrüßte hingegen die geplante Zollrechtsnovelle und meinte, mit dieser Regelung werden wesentliche Verbesserungen erzielt. Es gehe um mehr Effizienz und bessere Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, und dem trage die Vorlage Rechnung. Die Schaffung eines gemeinsamen Sicherheitswachkörpers sei in diesem Sinn eine richtige Entscheidung.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) sprach zunächst zu den in Aussicht genommenen Regelungen im Bereich der Besteuerung und kündigte an, seine Fraktion werde diesem richtigen Schritt in Richtung Vereinheitlichung und Harmonisierung zustimmen. Im Übrigen müsse man EU-weit die Frage klären, welche Aufgaben der öffentlichen Hand zukommen und wie das Steuerwesen vor diesem Hintergrund zu gestalten wäre. Österreich müsse sich in diesem Zusammenhang entsprechend positionieren, meinte Kogler. Hinsichtlich der Zollwache sagte der Redner, hier wurde über das Ziel hinausgeschossen, weshalb die Grünen dieser Vorlage nicht zustimmen könnten.

Abgeordneter BUCHER (F) konstatiere eine weitgehende Übereinstimmung zu diesen Vorlagen, wobei er aber die Stellung der Sozialdemokraten zur Zollrechtsnovelle nicht nachvollziehen könne, denn auch diese Vorlage sei zweckdienlich und sollte daher unterstützt werden. Der Redner signalisierte Zustimmung zu den einzelnen Punkten.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) sprach zur Kapitalbesteuerung und den in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen, wobei er darauf verwies, dass die Harmonisierungsbestrebungen in der EU seit 16 Jahren diskutiert würden, weshalb es dringend erforderlich sei, diesen Prozess entsprechend zu beschleunigen. Die gegenständliche Vorlage sei mithin ein erster richtiger Schritt, weitere müssten aber folgen.

Abgeordnete TAMANDL (V) erläuterte die Zielsetzung der vorliegenden EU-Richtlinie und meinte, diese sei zu begrüßen, doch müsste man darauf achten, dass auch in den so genannten Steueroasen entsprechende Regelungen gefunden werden müssten. Das Gesetz liefere hier die nötigen Klarstellungen, weshalb es erfreulich sei, dass es von allen Parteien unterstützt werde.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) brachte einen Entschließungsantrag betreffend die Schaffung einer Finanzpolizei als eigene Einrichtung ein, in dem auch die entsprechenden Aufgaben dieser neuen Truppe umrissen werden.

Staatssekretär Dr. FINZ ging auf die geplanten Schritte im Zusammenhang mit der Zollwache ein und legte dabei die historische Entwicklung dar. Ob der bevorstehenden Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen - immerhin gebe es ab 1. Mai nur noch zur Schweiz und zu Liechtenstein eine "grüne Grenze" - habe man die Frage beantworten müssen, wo künftig die Beamten eingesetzt werden sollten. Man habe eine entsprechende Regelung getroffen, wonach ein Teil der Zollwache im Finanzministerium verbleibe, ein anderer Teil jedoch dem Sicherheitsapparat des Innenministeriums zugeordnet werden sollte. Es habe hier eine Optionsmöglichkeit für die Beamten gegeben, und letztlich entspreche die getroffene Regelung den geäußerten Wünschen der Beamten. Wo noch kleinere Fragen offen seien, würden diese in den kommenden Tagen geklärt, erklärte Finz.

Abgeordneter NEUDECK (F) votierte für die Annahme der Vorlagen und erteilte dem Vorschlag der Sozialdemokraten im Lichte der Ausführungen seines Vorredners eine Absage.

Abgeordneter EDER (S) sprach zum Thema KFZ-Haftpflichtversicherungsgesetz und regte an, grundsätzliche Verträge mit allen Staaten abzuschließen, um entsprechende Haftpflichtversicherungen zu haben. Prinzipiell wäre eine EU-weite Regelung wünschenswert.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) schloss an seinen Vorredner an und unterstrich dessen Argumente.

Die 5. Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle wurde mehrheitlich, die anderen Vorlagen einstimmig angenommen. Der S-Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Mit der 5. IAKW-Finanzierungsgesetz-Novelle werde die IAKW-AG mit 50 Mill. € unterstützt, erläuterte Abgeordneter Dr. MAIER (V). Dieser Betrag diene dazu, um die Konferenzräumlichkeiten im Vienna International Centre zu erweitern. Dies sei eine sehr wichtige Investition, betonte Maier, denn gerade Wien brauche zusätzliche Arbeitsplätze.

Die Investitionen in das VIC haben sich mittlerweile sehr gut gerechnet, konstatierte Abgeordneter Mag. HOSCHER (S). Damit konnte auch ein wesentlicher Impuls für den Kongresstourismus gesetzt werden. Allerdings sei es noch erforderlich, die Infrastruktur in der Ostregion massiv auszubauen, forderte er.

Abgeordneter BUCHER (F) sprach sich aus freiheitlicher Sicht für den Ausbau des Konferenzzentrums aus. Dies sei seiner Meinung nach eine sehr sinnvolle Maßnahme für den Tagungs- und Kongresstourismus in Wien. Auch Bucher meinte, dass sich das Vienna International Centre in der Zwischenzeit schon mehrmals gerechnet habe, auch wenn unter dem Strich kein wirtschaftlicher Erfolg herauskommt.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu der Novelle des IAKW-Finanzierungsgesetzes an. Allerdings gab er zu bedenken, dass man sich auch über zukünftigen Finanzierungsverpflichtungen Gedanken machen sollte. Aus einem Schreiben des Amtes der Wiener Landesregierung gehe nämlich hervor, dass die Stadt Wien keine Verpflichtung erkennen könne, die Kosten in diesem Bereich zu tragen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet.

Laut Agenda kamen sodann die nächsten beiden Tagesordnungspunkte zum Aufruf: Protokoll zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren und das Abkommen mit den Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) erläuterte die Eckpunkte des Protokolls zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren. Es handle sich dabei um eine gute Initiative, da etwa die Schutzzölle in den Reformstaaten die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Wirtschaft verhindern.

Abgeordneter BUCHER (F) sprach von einer wichtigen Maßnahme, da mit dem Übereinkommen die Effizienz der Zollverfahren gesteigert und das System auf moderne Beine gestellt werde. Außerdem werden die Regelungen zu mehr Transparenz im grenzüberschreitenden Güterverkehr führen, war Bucher überzeugt.

Abgeordnete SBURNY (G) bezog sich in ihrer Wortmeldung auf das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ein derartiges bilaterales Abkommen mache natürlich Sinn, allerdings sollte man auf EU-Ebene eine gemeinsame Vorgangsweise anstreben, da eine Vielzahl derartiger Verträge den Steuerdschungel noch verdichten. Was die bilateralen Investitionsschutzabkommen betreffe, so freue sie sich darüber, dass die Regierungsfraktionen auf Anregung der Opposition bereit sind, zu diesem Thema eine Enquete zu veranstalten.

Er sei sehr froh darüber, dass Österreich schon seit zehn Jahren ein Abkommen mit den Arabischen Emiraten abgeschlossen hat, erklärte Abgeordneter EDER (S). Dies habe dazu geführt, dass Unternehmen aus den Arabischen Emiraten sehr hohe Investitionen in Österreich getätigt haben und viele österreichische Firmen (z.B. im Brückenbau, Elektronik, Lebensmittel, Chemie, Stahlbau) eine äußerst gute Kooperation mit diesem Land aufgebaut haben.

Das Internationale Übereinkommen sowie der Staatsvertrag mit den Arabischen Emiraten wurden einstimmig genehmigt.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Umsatzsteuergesetz es (V-F-Antrag) ging Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) zunächst auf die Vorgeschichte der Umsatzsteuergesetznovelle ein. Im Konkreten geht es um die Umsetzung einer Rechtssache des EuGH, wo die Beurteilung des Eigenverbrauchs eines gemischt genutzten Grundstückes im Mittelpunkt stand. Er hielt die gewählte Vorgangsweise für nicht gescheit, da seiner Meinung der Gleichheitsgrundsatz nicht beachtet wurde. Außerdem hätte man sich überlegen müssen, wieso ein Vorsteuerabzug bei einem Unternehmensgebäude ein wirtschaftlicher Vorteil ist.

Die Vorgeschichte zu dieser Materie zeige, wie komplex und kompliziert das Steuerrecht geworden ist, urteilte Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V). Überdies werde dieser Rechtsbereich durch die Frage erschwert, inwieweit nationale Anpassungen an das EU-Recht erforderlich sind oder nicht. Man habe deshalb unter Einbeziehung von Experten nach bestmöglichen Lösungsmodellen gesucht und heute soll im dritten Anlauf ein endgültiger Entwurf beschlossen werden. Allerdings gebe es natürlich keine Garantie, es bestehe immer das Restrisiko, dass eine legistische Lösung von den Höchstrichtern kritisiert wird.

Auch Abgeordneter BUCHER (F) wies darauf hin, dass die Entscheidungsfindung aufgrund der komplizierten Materie nicht einfach war. Er glaube jedoch, dass letztlich eine weise Lösung gefunden werden konnte, die auch halten wird.

Auch Abgeordneter Mag. KOGLER (G) gab zu bedenken, dass die gewählte Vorgangsweise eventuell gleichheitswidrig sein könnte. Er bat daher um Verständnis, dass er im Plenum anders abstimmen werde als im Ausschuss.

Abgeordneter AUER (V) dankte Abgeordnetem Steindl, der maßgeblich am Zustandekommen der Lösung beteiligt war. Der schwierige Gesetzwerdungsprozess in dieser Frage habe ihm gezeigt, dass manchmal ein externer Expertenblick notwendig ist. Auer war der Auffassung, dass der Entwurf nun EU-konform ist und dass damit den befürchteten massiven Steuerausfällen vorgebeugt werden könne. Außerdem werde gewährleistet, dass der Mietkauf nicht verhindert wird.

Einerseits ging es bei dem Gesetz darum, ein EuGH-Urteil umzusetzen, und andererseits musste verhindert werden, dass der fiskale Ausfall nicht zu hoch ist, erklärte Abgeordneter GROSSRUCK (V). Der VP-Mandatar zeigte sich zufrieden mit dem nun erzielten Ergebnis, da auch gesichert wurde, dass der Mietkauf auch in Zukunft möglich ist.

Abgeordneter STEINDL (V) bedauerte, dass die Opposition dem Vorschlag nun nicht zustimmen wolle. Nach langen und ausführlichen Gesprächen mit Experten sei man zum Schluss gekommen, dass es umsatzsteuerrechtlich beim Status quo bleibe. Auch die sehr beliebten Mietkaufmodelle beim Erwerb von Eigentumswohnungen können den Bürgern weiterhin angeboten werden, zeigte sich Steindl erfreut.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.

Mit der Buchhaltungsagentur, im Buchhaltungsagenturgesetz enthalten, werde eine neue Zentralbehörde, die für die Buchführung des Bundes und aller Dienststellen zuständig ist, geschaffen, erläuterte Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S). Er habe allerdings den Eindruck, dass viele Detailfragen noch nicht geklärt sind. Anstatt immer neue Agenturen einzurichten, wäre es seiner Meinung nach sinnvoller gewesen, den elektronischen Datenverkehr und das e-government auszubauen.

Abgeordnete LENTSCH (V) unterstrich die Notwendigkeit der Reform der Finanzstrukturen und stellte zufrieden fest, Grasser und Finz würden jetzt den "roten Filz" aufrollen. Die Rednerin fragte pointiert, was die SP-Finanzminister denn gemacht haben außer Schulden, ausgekannt habe sich ja offensichtlich niemand. Die SPÖ solle froh sein, wenn ihre Finanzierungen nicht durchleuchtet werden, bemerkte sie.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) zog die behaupteten Einsparungen in Zweifel und gab überdies zu bedenken, ohne Einführung des elektronischen Aktes werde das Gesetz ohnehin schon rasch wieder novelliert werden müssen. Zu groß war nach Einschätzung Koglers auch der Aufsichtsrat. Hier sollen offenbar wieder Personen aus dem Ministerium Grassers versorgt werden, merkte der Redner in diesem Zusammenhang an.                          

Abgeordneter DI HOFMANN (F) wertete die Gründung der Buchhaltungsagentur als wichtigen Verwaltungsreformschritt und erinnerte daran, dass der Bund damit dem Beispiel namhafter internationaler Großkonzerne folge.

Staatssekretär Dr. FINZ teilte mit, dass bei der Agentur anfangs 685 Bedienstete angestellt werden, im Endausbau in den Jahren 2007 bis 2008 werde der Personalstand dann 500 Bedienstete betragen. Allein für die Jahre 2004 bis 2006 rechnete Finz mit einer Ersparnis von 31 Mill. €. Mit Nachdruck betonte Finz, dass der Rechnungshof seine ausdrückliche Zustimmung zum Gesetz gegeben hatte.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) kritisierte, die Regierung sei sämtliche Vergleiche und Einsparungsberechnungen schuldig geblieben. Ausgliederungen seien, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, nicht automatisch mit Einsparungen verbunden, gab er zu bedenken.

Abgeordneter KURZBAUER (V) betrachtete die Einführung der Buchhaltungsagentur als weiteren Schritt der Verwaltungsreform und erwartete sich davon Synergieeffekte, Einsparungen und Kostentransparenz.

Abgeordnete SBURNY (G) nahm grundsätzlich kritisch Stellung zur Ausgliederung von Staatsaufgaben und argumentierte, dadurch würde jegliche parlamentarische Kontrolle entfallen. Im Übrigen vertrat sie die Meinung, dass die von der Regierung mit der Agentur angestrebten Ziele auch ohne die Ausgliederung erreicht worden wären, wobei sie sich auf den Bericht des Rechnungshofes stützte. 

Abgeordneter Dr. MAIER (V) zeigte keinerlei Verständnis für die Bedenken von SPÖ und Grünen und stellte fest, man sollte sich vielmehr überlegen, warum diese Agentur erst jetzt eingeführt wird.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) ortete Unklarheiten über die Kosten des Aufbaus der Agentur und sprach von einem unseriösen Vorgehen der Bundesregierung.

Abgeordnete MACHNE (V) verteidigte hingegen die Buchhaltungsagentur und merkte an, die Nutzung der elektronischen Möglichkeiten sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. (Forts.)