Parlamentskorrespondenz Nr. 353 vom 17.05.2004
ÜBER DIE VERWALTUNG UND DIE MÖGLICHKEITEN IHRER REFORM
Wien (PK) Die Plenarsitzung des Konvents beschäftigte sich heute mit den vorliegenden Berichten der Ausschüsse Nummer 6 "Reform der Verwaltung" und Nummer 9 "Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit".
WUTSCHER: VERWALTUNGSREFORM BRAUCHT NEUES VERWALTUNGSVERSTÄNDNIS
Der Vorsitzende des Ausschusses "Reform der Verwaltung", Werner Wutscher, begann seine Ausführungen mit zwei grundsätzlichen Bemerkungen: Jeder Verwaltungsreformprozess sei vom Bemühen um ein neues Verwaltungsverständnis getragen. In Österreich werde die staatliche Verwaltung primär als Rechtsfunktion gedeutet. Dies habe sich jedoch in den letzten Jahren geändert. Das zeige sich besonders deutlich beim elektronischen Akt, aber auch durch das Einfließen organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Aspekte. Darüber hinaus, so Wutscher, sei das Verwaltungshandeln durch das Verhältnis des Staatsbürgers zum Staat bestimmt.
Wutscher widmete seine Ausführungen drei Fragestellungen, nämlich den verfassungsrechtlichen Schranken, der Verwaltungsorganisation und den Instrumenten der Verwaltungsmodernisierung.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die verfassungsrechtlichen Schranken sei auch das Thema der Lockerung der Weisungsbindung angesprochen worden. Übereinstimmung habe man darüber erzielt, dass man in Hinkunft verfassungsrechtliche Weisungsfreistellungen vermeiden sollte. Als Lösungsmöglichkeiten seien zwei Modelle vorgeschlagen worden. Beim ersten Ansatz gehe man davon aus, dass die obersten Organe adäquater Steuerungsmöglichkeiten bedürften, um das Verwaltungshandeln gegenüber dem Parlament zu verantworten. Demgemäß könnten in der Verfassung ausnahmsweise weisungsfreie Organe geschaffen werden. Das andere und von den meisten präferierte Modell sehe genau definierte weisungsfreie Zonen vor.
Damit im Zusammenhang stehe auch die Frage der Ausgliederung, wobei ein Teil der Ausschussmitglieder dafür eintrat, auch Rechtsträger außerhalb der staatlichen Organe mit Verwaltungsführung zu betrauen. Grundsätzlich sollte aber die Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben durch die allgemeine staatliche Verwaltung bestehen bleiben und eine schrankenlose Ausgliederung vermieden werden. Einige, so der Ausschussvorsitzende, hätten sich für eine Übernahme der VfGH-Judikatur ausgesprochen.
Wie Wutscher weiter berichtete, habe die überwiegende Mehrheit des Ausschusses die Meinung vertreten, die mittelbare Bundesverwaltung zu belassen, denn nur dadurch sei ein lückenloser Legitimationszusammenhang zu gewährleisten. Über die Schul- und Sicherheitsverwaltung sei im Ausschuss kein Konsens erzielt worden.
Hinsichtlich der Verwaltungsmodernisierung stellten das Dienstrecht, das Haushaltsrecht und das E-Government Schlüsselbereiche für ein neues Verwaltungsverständnis dar, sagte der Ausschussvorsitzende. Über sie könnte es auch zu einer neuen Unternehmenskultur kommen, zumal man mehr und mehr vom reinen Personal- und Finanzeinsatz weg komme und eine Steuerung über Zielsetzungen, verbunden mit einem Controlling auf der politischen Ebene anstrebe. Eine derartige Unternehmenskultur würde den MitarbeiterInnen auch mehr Flexibilität und Eigenverantwortung abverlangen.
Aufgrund der schweren Administrierbarkeit unterschiedlicher paralleler Dienstrechte habe sich der Ausschuss für ein einheitliches Dienstrecht im öffentlichen Dienst ausgesprochen, und zwar für alle Gebietskörperschaften. Im Hinblick auf das Budgetmanagement und das Haushaltswesen erachte der Ausschuss die Zulassung von Globalbudgets für sinnvoll, da dadurch eine stärkere Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der Ressorts erzielt werden könne. Dazu sei aber auch eine Vereinfachung der haushaltsrechtlichen Regeln notwendig. Durch das E-Government sollte es zu einer Kompetenzabrundung kommen.
Abschließend stellte Wutscher fest, dass erst nach Vorliegen von Detailergebnissen eine Kostenabschätzung vorgenommen werden könne.
FINZ FÜR GLOBALBUDGETS UND REFORM DER BUDGETERSTELLUNG
Die Veränderungen in der Verwaltung und die zu engen verfassungsrechtlichen Bestimmungen sprach auch Staatssekretär Alfred Finz an. Das E-Government und New Public Management machten flexiblere Strukturen notwendig. Heute müsse man sich die Frage stellen, welche Aufgaben konkret zu vollziehen seien, und wie die Leistungen kontrolliert würden. Es sei auch erforderlich, Anreize zu schaffen, um die Ziele zu erreichen, und Strafbestimmungen für den Fall der Nichteinhaltung von Zielen festzulegen. Finz sprach sich dezidiert für die Einführung von Globalbudgets aus und plädierte für Änderungen im Budgeterstellungsprozess.
JABLONER GEGEN DIE AUSHÖHLUNG DES WEISUNGSRECHTS
Clemens Jabloner thematisierte die Ausgliederung von Staatsaufgaben und die Lockerung des Weisungsrechts und hielt eine Änderung des Artikel 20 B-VG für erforderlich. Dennoch dürfe man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, stellte Jabloner fest, denn das Weisungsrecht müsse dort bleiben, wo der Staat hoheitlich auftrete und wo auf den Verantwortungszusammenhang sowie auf die parlamentarische Kontrolle zu achten sei. Jabloner bewertete die Privatisierung staatsnaher Aufgaben "mehr als ambivalent" und hielt aus seiner Sicht fest, dass der Staat aus seiner Verantwortung nicht entlassen werden dürfe. Deshalb hielte er es für falsch, das Weisungsrecht auszuhöhlen, da es eine wichtige demokratische, rechtsstaatliche Funktion erfülle.
KHOL: EINZELPROBLEME NICHT ZUR CONDITIO SINE QUA NON STILISIEREN
Als überzeugend und gelungen bewertete Nationalratspräsident Andreas Khol den vorliegenden Bericht. Er bekräftigte, dass die Behörden gemäß Artikel 133 Absatz 4 für eine einwandfreie Systematik rechtsstaatlich notwendig seien. Khol zeigte sich überrascht, dass man die mittelbare Bundesverwaltung wieder entdeckt habe und in einer zeitgemäßen Form beibehalten wolle. Der Nationalratspräsident sprach sich auch für die Beibehaltung des Amtes des Bundespräsidenten aus, wenn auch mit einer zeitgemäßeren Ausgestaltung in kleineren Bereichen. Keineswegs wolle er ein Rotationsprinzip einführen.
Mut mache seiner Ansicht nach auch der Bericht Nummer 2, in dem eine Lösung zur Beseitigung der Streulage des Verfassungsrechts vorgeschlagen werde. Für vier Fünftel dieser Verfassungsbestimmungen habe man neue Lösungen gefunden.
Khol ist zuversichtlich, dass das Endergebnis des Konvents nicht nur zu einer Verfassungsnovelle führen werde, sondern zu einer neuen Verfassung. Mit dem Vorliegen der Berichte Nummer 6 und 9 sei die erste Phase der Tätigkeit des Konvents, nämlich die Problemsicht, fast beendet. Kritisch äußerte sich Khol zu Äußerungen, den Konvent platzen zu lassen. Es sei "zur Mode geworden, Einzelprobleme zur conditio sine qua non zu stilisieren", was der Diskussion nicht förderlich sei. Abgerechnet werde am Ende, und nichts sei beschlossen, bis nicht alles beschlossen sei.
NIESSL GEGEN PAUSCHALE AUSGLIEDERUNGEN
Als einen wichtigen Punkt hob Landeshauptmann Hans Niessl die Aufgabenkritik hervor. Er stellte sich gegen eine pauschale Ausgliederung von Staatsaufgaben, sprach sich aber für eine Dezentralisierung aus. In diesem Zusammenhang plädierte er für eine Beibehaltung der Sicherheitsdirektionen in den Ländern mit den notwendigen Ressourcen. Dabei sei eine gleiche Zugriffsmöglichkeit auf die Wachkörper zu gewährleisten. In Bezug auf das Schulwesen trat Niessl für Chancengerechtigkeit, Vergleichbarkeit, Durchlässigkeit und pädagogische Autonomie ein. Pro Bundesland schlug er eine erstinstanzliche Bildungsdirektion vor, wo alle Länder und Bundeskompetenzen gebündelt sein sollten. Im Interesse einer wohnortnahen Schule forderte Niessl eine den kulturellen, demographischen und geographischen Gegebenheiten entsprechende Ressourcenzuteilung. Die Kollegialorgane sollten seiner Meinung nach bestehen bleiben. Die Finanzierung der Dienstposten will Niessl weiterhin beim Bund angesiedelt sehen. Einen Schwerpunkt legte der burgenländische Landeshauptmann auch auf das Minderheitenschulwesen und die Ganztagsschulen.
HOCHHAUSER: DIE WIRTSCHAFTLICHEN ASPEKTE SIND BISHER ZU KURZ GEKOMMEN
Anna Maria Hochhauser betonte, dass es bei der Verfassungsdiskussion selbstverständlich nicht nur um das Sparen gehen könne, dennoch gebe es im öffentlichen Sektor ein Einsparungspotenzial in Milliardenhöhe. Sie würdigte die Ergebnisse des Ausschusses vor allem hinsichtlich eines umfassend formulierten Effizienzgebots, hinsichtlich des Globalbudgets, der Beseitigung von bestimmten Zustimmungsrechten und der Bundeskompetenz für das E-Government. Kritik übte sie daran, dass in Fragen der Schul- und Sicherheitsverwaltung keine Einigkeit erzielt werden konnte und man die Gesundheitsverwaltung nicht einmal angesprochen habe. Alles in allem seien die wirtschaftlichen Aspekte bisher zu kurz gekommen.
VOITH GEGEN DIE MITTELBARE BUNDESVERWALTUNG
Günther Voith lobte den vorliegenden Ausschussbericht als "konsequent und gut", da er sich von den Zielen, wie Aufgabenreform, zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben, nicht entfernt habe. Als eine durchgehende Schwäche bewertete Voith das Fehlen von Ansätzen, um ein betriebswirtschaftliches Leistungswesen als Voraussetzung für Benchmarking durchzuführen. Aus diesem Grund hält er auch die mittelbare Bundesverwaltung für nicht sinnvoll.
PRAMBÖCK GEGEN EIN HARMONISIERTES DIENSTRECHT
Erich Pramböck betonte, dass Städte und Gemeinden nicht nur Ansprechpartner in hoheitlichen Angelegenheiten, sondern auch in privatrechtlichen Fragen seien, und das solle so auch in Zukunft bleiben. Je näher die Leistungen beim Bürger lägen, desto mehr würde den Behörden Vertrauen entgegen gebracht und desto effizienter würden sie eingestuft. Die Städte könnten durchaus mehr behördliche Aufgaben übernehmen und würden damit zu zusätzlichem Effizienzgewinn beitragen. Pramböck hält die Bundeskompetenz im E-Government für nicht erforderlich und wünschenswert und sprach sich für die Beibehaltung der bisher sehr kooperativen Vorgangsweise aus. Ebenso wandte er sich gegen ein harmonisiertes Dienstrecht, da ein solches nur Unruhe stiften würde und den regionalen Gegebenheiten nicht Rechnung trüge. Massive Einsparungen auf der Ebene der Städte hält Pramböck für nicht möglich.
ÖHLINGER: IN DER VERWALTUNG MEHR DIFFERENZIERUNG ZULASSEN
Theo Öhlinger hob hervor, dass sich die Aufgaben der Verwaltung quantitativ und qualitativ ungemein verändert hätten. Die österreichische Verwaltung sei dabei jedoch mit rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert, da die Verfassung ein zu enges Korsett vorgebe. Man müsse daher in der Verfassung mehr Differenziertheit zulassen, und in dieser Hinsicht hätte er sich mehr Mut gewünscht. Das Weisungsrecht sei in vielen Bereichen notwendig, sagte Öhlinger, es gebe aber auch viele Bereiche, wo die Behörde durchaus auch in Eigenverantwortung handeln könne. Darüber hinaus brauche man auch ein differenziertes Verwaltungshandeln, so die Meinung des Verfassungsrechtlers. Damit sollte sich ein themenübergreifender Ausschuss beschäftigen, regte er an.
HOLZINGER GEGEN BEIBEHALTUNG DER MITTELBAREN BUNDESVERWALTUNG
Gerhard Holzinger nannte den Vorschlag eine brauchbare Grundlage für die weitere Arbeit, sprach sich aber gegen eine Beibehaltung der mittelbaren Bundesverwaltung aus, dabei darauf verweisend, dass ihm die vorgebrachten Pro-Argumente für eine solche mittelbare Bundesverwaltung wenig überzeugend erscheinen. Die moderne Informationsgesellschaft sollte auch ohne solche Verwaltungsorgane den erforderlichen Datentransfer gewährleisten, während andererseits Doppelgleisigkeiten vermieden werden könnten.
BUSSJÄGER: VERWALTUNGSREFORM IST WICHTIGE AUFGABE DES KONVENTS
Peter Bußjäger bezeichnete die Verwaltungsreform als eine der wichtigsten Aufgaben dieses Konvents und sprach sich in diesem Zusammenhang für eine sorgsame Evaluierung der bisherigen Strukturen aus. Er warnte davor, voreilig neue Strukturen zu installieren, ohne diese zuvor daraufhin überprüft zu haben, ob sie sich wirklich als besser denn die bisherigen Institutionen erweisen.
GLAWISCHNIG: MEHR BÜRGERNÄHE DER VERWALTUNG UND INFORMATIONSPFLICHT
Eva Glawischnig zeigte sich zufrieden damit, dass sich der Konvent mit der Sachproblematik befasst und nicht das Pferd von hinten aufgezäumt habe, zumal hier oftmals die Einsparungsbrille in Zurufen von außen aufgesetzt worden sei. Sodann legte die Rednerin die Ansichten der Grünen zur mittelbaren Bundesverwaltung und zu den weisungsfreien Organen dar. Dabei müsste es sowohl demokratische Kontrolle wie entsprechende Garantien für eine unabhängige Tätigkeit geben. Schließlich sprach sie sich für mehr Bürgernähe der Verwaltung aus. So wäre konkret die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und ein breiter Zugang zu Akten ein sehr schönes Ergebnis.
VÖGELE: EINSPARUNGEN BEI DEN GEMEINDEN KONTRAPRODUKTIV
Bernd Vögele sprach zu den Anliegen der Gemeinden im Zusammenhang mit der Verwaltungskosten und meinte, man müsste über das Thema Personalkosten offen und ehrlich reden. In den Gemeinden gebe es bereits eine sparsame und effiziente Verwaltung, hier weiter einzusparen könnte sich als kontraproduktiv erweisen, zumal dann die Gemeinden mitunter ihre eigentlichen Aufgaben nicht länger optimal wahrnehmen könnten. Zum Personal selbst sagte Vögele, es dürfe keinen Rückschritt von einem modernen Dienstrecht und einem adäquaten Besoldungssystem geben.
NEUREITER FÜR STÄRKUNG DER STELLUNG DER LÄNDER
Michael Neureiter signalisierte Zustimmung zum vorgesehenen Entfall des Zustimmungsrechts der Bundesregierung beim Organisationsprizip der Ämter und votierte für ein Zustimmungsrecht der Länder als einen Ausgleich für eine oft recht schwache Stellung der Länder, was vom entsprechenden Ausschuss grosso modo auch vorgesehen wurde. Dieses sollte aber auch für die Gerichtssprengel gelten, sagte Neureiter. Auch zu den Vorschlägen für ein regionales Bildungsmanagement zeigte sich Neureiter zustimmend.
PETROVIC-APPELL FÜR GESCHLECHTER-GERECHTIGKEIT
Madeleine Petrovic setzte sich mit der Frage der Geschlechtergerechtigkeit in der gesamten Verwaltung auseinander und votierte dafür, dass Frauen in diesem Zusammenhang nicht länger zurückgesetzt werden dürften. Es gebe zwar entsprechende Beschlüsse, mangle aber noch an der Umsetzung. Hier hätte man es mit einem wichtigen Verwaltungsprinzip zu tun, das entsprechend Beachtung in den Verhandlungen des Konvents finden müsste.
LENGHEIMER: ZUSAMMENHANG ZWISCHEN STAATSAUFFASSUNG UND VERWALTUNG
Karl Lengheimer sagte, Verwaltungsreform sei letztlich eine Frage der Staatsauffassung. Ein Staat, der sich vom Leistungs- über den Wohlfahrts- zu einem Animationsstaat entwickele, könne eben keine einfachen Verwaltungsumbauten vornehmen. Institutionelle Änderungen seien für eine Verwaltungsreform gleichwohl unabdingbar, so brauche es eine Vereinfachung, wobei es dabei nicht nur um vertikale, sondern auch um horizontale Einsparungspotenziale gehen sollte. Zudem gehe es um eine klare Trennung zwischen politischer Verantwortung und administrativer Umsetzung, meinte Lengheimer.
MATZKA: ZUERST MIT DEN INHALTEN BEFASSEN
Manfred Matzka erklärte, den neuen Phänomenen in der Verwaltung müsse Rechnung getragen werden, zumal das B-VG diese noch nicht habe berücksichtigen können. Dies müsse man sich konkret Phänomen für Phänomen ansehen, um dann entsprechende Schlüsse zu ziehen. Dies illustrierte der Redner anhand konkreter Beispiele. Es könne nicht um traditionelles Verwaltungssystem versus New Public Management gehen, sondern man müsse sich zuerst mit den Inhalten befassen, so Matzka.
GEHRER: ONE-STOP-SHOP AUCH IM BILDUNGSBEREICH
Elisabeth Gehrer setzte sich mit der Schulverwaltung auseinander. Hier müsse man die einzelnen Aspekte auch getrennt voneinander betrachten. So sei im Pflichtschulbereich eine neue Zentralisierung ebenso wenig wünschenswert, wie eine neue Zersplitterung im Bereich der weiterführenden Schulen. Es brauche eine schlanke Verwaltung, die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und das Prinzip des One-Stop-Shop auch im Bildungsbereich.
MÜLLER: MEHR MOBILITÄT UND MEHR MOTIVATION
Johannes Müller sprach zum Thema Dienstrecht und referierte die Erfahrungen des Bundeslandes Vorarlberg zu diesem Thema ein. Dort sei es gelungen, Mobilität zu erzielen und mehr Motivation zu schaffen. (Fortsetzung)