Parlamentskorrespondenz Nr. 361 vom 18.05.2004

LEBENDE FREMDSPRACHE AN DEN VOLKSSCHULEN HAT SICH BEWÄHRT

Unterrichtsausschuss diskutiert Bericht der Bildungsministerin

Wien (PK) - Neben dem Bericht der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Entwicklung des Unterrichtsgegenstandes "Lebende Fremdsprache" ab der ersten Schulstufe und einer Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses standen eine Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und des Landesvertragslehrergesetzes sowie zahlreiche Anträge der Opposition auf der Tagesordnung des Unterrichtsausschusses.

Der Bericht zum Fremdsprachenunterricht in der Volksschule, der auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 1998 erstellt worden war, wurde einstimmig zur Kenntnis genommenund im Ausschuss enderledigt, sodass im Plenum des Nationalrats darüber keine Debatte mehr stattfindet. In der aktuellen Aussprache sprachen die Abgeordneten zahlreiche Themen an, im Mittelpunkt der Diskussion standen unter anderem die geplanten Leistungsstandards sowie die Probleme mit den Verhältniszahlen an den Pflichtschulen. Die Anträge der SPÖ und der Grünen wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt, die Änderungen der Landeslehrergesetze wurden unter Einbeziehung eines Abänderungsantrages einstimmig angenommen. 

FREMDSPRACHENUNTERRICHT IN DER VOLKSSCHULE - EINE POSITIVE BILANZ

In ihrem Bericht an den Nationalrat zur Entwicklung des Unterrichtsgegenstandes "Lebende Fremdsprache" ab der 1. Schulstufe der Grundschule in den Schuljahren 1998/99 und 1999/2000 zog Bundesministerin Elisabeth Gehrer eine positive Bilanz (III-48 d.B.). Die österreichischen Volksschulen hätten in hervorragender Weise dem innovativen Auftrag, eine lebende Fremdsprache in spielerischer bzw. kommunikativer Form bereits in der ersten Klasse der Volksschulen anzubieten, entsprochen, so die Ressortchefin in ihrem Vorwort.

Auch die Abgeordneten begrüßten unisono die Einführung der "Lebenden Fremdsprache" an den Volksschulen als eine wichtige Maßnahme.

Abgeordneter Christian Faul (S) unterstrich dabei den Europagedanken und wies darauf hin, dass der Erfolg die Handschrift der Schulerhalter trage. Kritisch betrachtete er aus seiner Sicht mangelnde Ressourcen durch das Diktat der leeren Kassen und meinte, dass sich das negativ auf den Fremdsprachenunterricht auswirken werde. Sein Klubkollege Franz Riepl ersuchte die Ministerin, sich der Berufsschulen anzunehmen, da dort Englisch nicht in allen drei Schulstufen unterrichtet werde und dadurch Defizite entstünden.

Die Abgeordneten Mares Rossmann (F) und Alfred Brader (V) sprachen die Notwendigkeit einer guten Ausbildung der Lehrer und Lehrerinnen für den Fremdsprachenunterricht an. Die Problematik zweisprachig aufwachsender Kinder aus Migrantenfamilien wurde von Abgeordneter Michaela Sburny (G) thematisiert. Diese Kinder, so Sburny, hätten oft in ihrer Muttersprache und in Deutsch Defizite, weshalb man prüfen müsse, wie sich dann eine weitere lebende Fremdsprache auswirke.

Bundesministerin Gehrer betonte, dass derzeit an allen Volksschulstandorten eine lebende Fremdsprache unterrichtet werde und Österreich damit eine Vorbildfunktion in Europa ausübe. Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich die Sprachkenntnisse der Schülerinnen und Schüler deutlich verbessert hätten und auch keinerlei Leistungseinbußen in den anderen Grundtechniken festzustellen gewesen wären. Derzeit gingen die Bestrebungen sogar dahin, die lebende Fremdsprache bereits im Kindergarten spielerisch zu lehren. Ziel sei es, den Kindern die Hemmungen zu nehmen, die Fremdsprache zu verwenden. Für die Lehrer und Lehrerinnen gäbe es ein breites Aus- und Fortbildungsangebot, und wenn es sich als notwendig erweisen sollte, werde man die Stunden innerhalb der Ausbildung auch erhöhen. Mit Hilfe der Leistungsstandards werde man in Zukunft auch die Qualität des Unterrichts messen können. Das Ministerium prüfe derzeit die Möglichkeit, Native Speaker einzusetzen, wobei noch einige formale Probleme zu lösen seien.

Die Problematik ausländischer Schülerinnen und Schüler bewertete die Ministerin als außerordentlich wichtig und sagte Abgeordneter Sburny zu, sich dieser speziellen Frage mit Hilfe von ExpertInnen annehmen zu wollen.

Das Unterrichtsangebot einer lebenden Fremdsprache ab der dritten Schulstufe wurde bereits mit Beginn des Schuljahres 1983/84 in das Regelschulwesen übergeführt. Fremdsprache wird nicht isoliert gelehrt, sondern in kleinen Sequenzen in allen Bereichen des Unterrichts eingebaut und als integrativer Bestandteil des Grundschulunterrichts betrachtet. Der integrative Ansatz erfordert eine kontinuierliche und flächendeckende Lehrerfortbildung, um die Qualität zu sichern. Daher werde dieser Aspekt auch in den nächsten Jahren einen wichtigen Schwerpunkt darstellen, führt der Bericht weiter aus. Auch die Studienpläne der Pädagogischen Akademien sind so gestaltet, dass die angehenden Diplompädagoginnen und -pädagogen darauf vorbereitet werden. Für die Zukunft will man seitens des Unterrichtsressorts auch die Lehrermobilität unterstützen, um Lehreraustauschprogramme und Sprachaufenthalte im Ausland zu ermöglichen. Darüber hinaus denkt man an den Einsatz von Native Speakern.

Dem Ausblick über zukünftige Konzepte am Schluss des Berichts ist zu entnehmen, dass man sich derzeit auch mit Konzepten zur Intensivierung des Fremdsprachenunterrichts an den Volksschulen auseinandersetzt. Die Pläne reichen vom verstärkten Einsatz der Fremdsprache als "Arbeitssprache" bis hin zu bilingualen Schulformen. Eine derartige Intensivierung würde auch eine Erweiterung des Sprachenangebots, insbesondere der Nachbar- und Minderheitensprachen ermöglichen. Darüber hinaus ist an einen verstärkten Einsatz der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gedacht. (Fortsetzung)