Parlamentskorrespondenz Nr. 365 vom 18.05.2004

JUSTIZAUSSCHUSS EINSTIMMIG FÜR "EUROPÄISCHE GESELLSCHAFTEN"

Ausschuss machte zahlreiche Vorlagen plenumsreif

Wien (PK) - Eine umfangreiche Tagesordnung hatte heute der Justizausschuss zu bewältigen. Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses für die Änderung des Gesellschaftsrechts aus, wodurch die Errichtung "Europäischer Gesellschaften" ermöglicht wird. Die Mehrheit der Koalitionsfraktionen fanden die Änderungen im Abstammungs- und Erbrecht.

Zu Beginn der Sitzung des Justizausschusses bat Obfrau Maria Theresia Fekter die Mitglieder um ein Gedenken für den kürzlich verstorbenen Abgeordneten Josef Trinkl. Als dessen Nachfolger als stellvertretender Obmann wurde Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) gewählt.

DIE "EUROPÄISCHE GESELLSCHAFT" KOMMT

Am 8. Oktober tritt die Verordnung des EU-Rats Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft in Kraft; die Vorlage umfasst die dazu gehörende Ausführungsgesetzgebung. Die genannte Verordnung fokussiert auf die Regelung der Gründung derartiger Gesellschaften, der Verlegung ihres Sitzes und der Organisationsverfassung. Nunmehr geht es darum, entsprechende Anpassungen im österreichischen Gesellschaftsrecht vorzunehmen, vor allem vorhandene Lücken zu schließen. Von den Deregulierungsmaßnahmen erhofft man sich eine Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts Österreich. (466 d.B.)

Nach kurzer Debatte, in der die Sprecher aller Fraktionen auf die in einem Abänderungsantrag enthaltenen Verbesserungen der Vorlage im Hinblick auf die erforderliche Kontrolle hinwiesen, wurde der Entwurf - in der Fassung des Abänderungsantrags - dem Plenum einstimmig zur Annahme empfohlen.

ÄNDERUNGEN IM ABSTAMMUNGSRECHT: REGIERUNGSVORLAGE PLENUMSREIF

Unter einem wurden sodann Änderungen im Abstammungs- und im Erbrecht sowie im Mietrecht debattiert: Wenn am Beginn des kommenden Jahres das Außerstreitgesetz in Kraft tritt, wird das gesamte Abstammungsverfahren vom Zivilprozess in das außerstreitige Verfahren übergehen. Auch Anpassungen im Erbrecht sind erforderlich. (471 d.B. ) Auch der Entschließungsantrag (152/A[E]) der SPÖ zielt auf eine Änderung von § 730 ABGB - auf Änderungen im Erbrecht - ab. Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag (173/A[E]) auf, bis spätestens 1. Dezember 2003 eine Novelle des Mietrechtsgesetzes sowie des Erbrechts, des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts vorzulegen, wonach lesbische und schwule Partnerschaften mit Ehegemeinschaften gleichgestellt werden.

Mit Hinweis auf eine allenfalls drohende "Enteignung" der Vermieter beantragte Abgeordneter Walter Tancsits die Vertagung des Antrags 173/A(E). Eine intensive Debatte entspann sich über Frage der Adoption von Erwachsenen insgesamt sowie über die Rechte von Müttern im Zusammenhang mit der Feststellung der Abstammung  resp. Nichtabstammung vom Vater.

G-Abgeordnete Terezija Stoisits sprach sich für die Abschaffung der Erwachsenenadoption aus, während Abgeordnete Fekter (V) darauf hinwies, dass es sich in der Frage um internationales Privatrecht handle. Auch F-Mandatarin Helene Partik-Pable äußerte Sympathie für eine gänzliche Abschaffung der Erwachsenenadoption, sah aber bestimmte Besonderheiten im bäuerlichen Milieu. Justizminister Dieter Böhmdorfer unterstrich, in der Frage der Erwachsenenadoption gehe es primär darum, Missbräuche abzustellen; Einschränkungen bezögen sich in gleicher Weise auf Inländer wie Ausländer. Die Adoption, auch in der Form der Erwachsenenadoption, sei aber so tief im Rechtsbewusstsein der ÖsterreicherInnen verankert, dass man sie "nicht leichtfertig über Bord werfen" sollte. VP-Mandater Donnerbauer wandte sich gegen die Adoption aus "sachfremden" Motiven. Sektionschef Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion des Justizministeriums, erläuterte auf Anfrage der Abgeordneten Stoisits die entsprechende Rechtslage in den EU-Staaten und nannte statistische Daten. Abgeordneter Christian Puswald (S) beantragte die Vertagung der drei unter einem debattierten Vorlagen.

Im Zusammenhang mit Änderungen beim Abstammungsrecht monierte Abgeordnete Ruth Becher (S), dass die Stellungnahme des Frauenministeriums nicht berücksichtigt worden sei. Sie wie ihre FraktionskollegInnen Gisela Wurm, Bettina Stadlbauer und Christian Puswald plädierten dafür, Müttern bei der Feststellung der Vaterschaft Möglichkeiten über den Entwurf hinaus einzuräumen und - auch im Sinne einer Ermöglichung einer Einigung der Fraktionen - die Vorlage einer gründlichen Debatte zu unterziehen. Auch Abgeordnete Helene Partik-Pable sprach sich für eine Vertagung der Vorlage aus. Demgegenüber sprach sich VP-Abgeordneter Donnerbauer dafür aus, die Antragstellung - wie im Entwurf vorgesehen - auf juristisch Betroffene zu beschränken.

Der Antrag, die Regierungsvorlage zu vertagen, fand keine Mehrheit. Auch der Antrag auf Vertagung von Antrag 152/A(E) blieb in der Minderheit. Der Antrag, den Antrag 173/A(E) zu vertagen, wurde hingegen mehrheitlich angenommen. Bei der Abstimmung der Regierungsvorlage in der Fassung eines Abänderungsantrags wurde angenommen; Antrag 152/A(E) gilt damit als miterledigt.

EU-FERNABSATZ-RICHTLINIE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN WIRD UMGESETZT

Der Justizausschuss beschloss weiters einstimmig ein Fern-Finanzdienstleistungsgesetz, das im wesentlichen der Umsetzung der EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher dient. Die Bestimmungen verlangen nunmehr bei Finanzdienstleistungen Vertragsabschlüsse zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die per Brief, Telefon oder E-Mail erfolgen können. Den Unternehmern werden Informationspflichten auferlegt, die Kunden erhalten ein Rücktrittsrecht.

NEUE GERICHTSORGANISATION IN GRAZ

Mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedete der Ausschuss ein Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz, das als ersten Schritt die Zusammenlegung der BG für Strafsachen Graz und des Jugendgerichts Graz mit dem BG für Zivilrechtssachen Graz vorsieht. In einer zweiten Stufe soll das so entstandene Vollbezirksgericht in zwei etwa gleich große Vollbezirksgerichte (BG Graz-Ost und BG Graz-West) aufgespaltet werden.

Abgeordneter Günter Kräuter (S) beantragte die Vertagung der Materie und verwies auf die mit der Errichtung eines neuen Gerichtsgebäudes verbundenen hohen Kosten. Als Alternative schlug er die Schaffung eines eigenen Bezirksgerichtes im Süden von Graz vor. Sein Antrag fand keine Zustimmung.

Justizminister Dieter Böhmdorfer erwiderte, bei der von der SPÖ propagierten Variante würde "bewusst" ein zu kleines Gericht entstehen.

EU-ERWEITERUNG DEHNT NIEDERLASSUNGSFREIHEIT DER RECHTSANWÄLTE AUS

Dem kürzlich erfolgten Beitritt von zehn Ländern zur Europäischen Union trug der Justizausschuss durch den einstimmigen Beschluss einer Änderung des Bundesgesetzes über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich auf Basis eines entsprechenden V-F-Antrages Rechnung. Die Bestimmungen, die für die grenzüberschreitende Ausübung des Rechtsanwaltsberufs im Binnenmarkt maßgeblich sind, werden dadurch auf jene Personen erstreckt, die in den neuen Mitgliedstaaten berechtigter Weise als Rechtsanwälte tätig sind. Insbesondere geht es um die Aufnahme der richtigen Berufsbezeichnung in der jeweiligen Landessprache in die Anlage des Gesetzes und um die Festlegung, welche Rechtsanwaltsprüfungskommission der vier Oberlandesgerichte für welche Bewerber zuständig ist.

U-HÄFTLINGE IN STRAFVOLLZUGSANSTALTEN

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der SPÖ wurde weiters ein V-F-Antrag angenommen, demzufolge Untersuchungshäftlinge künftig auch in Strafvollzugsanstalten untergebracht werden können, wenn nach Fällung des Urteils in erster Instanz mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Sie müssen allerdings von Strafgefangenen getrennt untergebracht werden. Ebenso sollen Verurteilte mit weniger als drei Monaten Freiheitsstrafe in Hinkunft - auch ohne deren Einverständnis - in Strafvollzugsanstalten untergebracht werden können. Mit beiden Maßnahmen wollen FPÖ und ÖVP Belagsspitzen in gerichtlichen Gefangenenhäusern, insbesondere im Bereich des Landesgerichts für Strafsachen Wien, reduzieren. Das Gesetz ist mit Ende 2007 befristet.

Abgeordneter Otto Pendl (S) trat dafür ein, diese "Notmaßnahme" aus Rücksicht auf die Bediensteten in den Vollzugsanstalten nur so kurz wie möglich anzuwenden. Im Zuge der Debatte konnte er sich mit einem Vorschlag auf Befristung der Regelung mit 31.12.2006 durchsetzen. Ein entsprechender S-V-F-Abänderungsantrag wurde gegen die Stimmen der Grünen, deren Sprecherin Abgeordnete Terezija Stoisits die Lösung grundsätzlich ablehnte, angenommen.

REHABILITIERUNG DER OPFER DER NS-MILITÄRJUSTIZ UND VON JUSTIZOPFERN DES AUSTROFASCHISMUS: OPPOSITIONSANTRÄGE NEUERLICH VERTAGT

Abermals vertagt wurde ein Antrag der Grünen auf Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz. Ausschussobfrau Maria Theresia Fekter (V) meinte, man nähere sich in kleinen Schritten einer Lösung und verwies auf laufende Untersuchungen des Sozialministeriums bezüglich einer sozialrechtlichen Absicherung.

Empört über die neuerliche Vertagung der Initiative zeigten sich SPÖ und Grüne. Abgeordnete Terezija Stoisits (G) bezweifelte die Sinnhaftigkeit von Untersuchungen des Ministeriums. Was will man da noch prüfen, etwa dass Waffen-SSler eine Rente bezogen haben, Deserteure aber nicht, fragte sie.

Einstimmig vertagt wurde ein Antrag der SPÖ auf Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus, nachdem Justizminister Böhmdorfer über ein Amnestiegesetz aus dem Jahre 1946 berichtet hatte. Dieses Gesetz umfasst den Zeitraum vom 5. März 1933 bis zum 21. 12. 1946 und wurde am 21. 12. 1946 im Nationalrat ohne Debatte einstimmig angenommen. Im Hinblick darauf und zusammenhängend mit der Notwendigkeit, die damit gegebene neue Sachlage in Ruhe zu überprüfen - nicht zuletzt auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen im sozialrechtlichen Bereich - stimmten auch die Oppositionsfraktionen der Vertagung zu.

Schließlich vertagte der Ausschuss mehrheitlich auch eine vom Abgeordneten Johann Maier (S) dem Nationalrat überreichte Petition, in der als Reaktion auf den Frächterskandal schärfere Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung und Sozialbetrug gefordert werden. Justizminister Böhmdorfer gab in diesem Zusammenhang bekannt, dass in seinem Ressort intensiv an einem entsprechenden umfassenden Gesetzesentwurf gearbeitet werde. (Schluss)