Parlamentskorrespondenz Nr. 371 vom 19.05.2004

MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS:KEINE MEHRHEIT FÜR ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ

Wien (PK) - Unmittelbar im Anschluss an die Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses, in deren Verlauf zwei Gleichbehandlungsgesetze plenumsreif gemacht wurden, trat der Ausschuss für Menschenrechte zusammen. Zwei Anträge der Grünen wurden unter einem debattiert, und beide hatten ein Antidiskriminierungsgesetz zum Ziel: Binnen zwei Monaten soll die Bundesregierung, geht es nach dem ersten Antrag, "den Stand ihrer Vorbereitungen zur im Juni 2003 fälligen Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien", über den entsprechenden Zeitplan und über allenfalls ausgearbeitete Gesetzesvorschläge Bericht erstatten.

Als "horizontale Basis zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus verschiedensten Gründen" wollen die Grünen ihren Initiativantrag zu einem "Antidiskriminierungsgesetz" sehen.

In der kurzen Debatte bedauerten die Abgeordneten Brigid Weinzinger und Terezija Stoisits (beide G) sowie Walter Posch und Bettina Stadlbauer (beide S), dass mit der Ablehnung der Anträge durch die Mehrheit der Regierungsfraktionen kein modernes österreichisches Antidiskriminierungsgesetz zu Stande komme. Dem hielt Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) entgegen, dass ein Antrag überholt sei und dass sich die Voraussetzungen durch die entsprechende EU-Richtlinie geändert hätte. Abgeordneter Maximilian Walch (F) forderte Antragstellerin Stoisits auf, die Anträge zurück zu ziehen, weil sie sich "erledigt" hätten.

In der Abstimmung blieben beide Anträge in der Minderheit der Oppositionsfraktionen. (Schluss)