Parlamentskorrespondenz Nr. 420 vom 07.06.2004

NR-PRÄSIDENT: ÄUSSERUNGEN VON GUSENBAUER ABSOLUT INAKZEPTABEL

Wien (PK) - Der Präsident des Nationalrates, Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, wies heute die Aussagen von Klubvorsitzenden Dr. Alfred Gusenbauer, wonach bei der letzten Sitzung des Nationalrates eine „absolute Pogrom-Stimmung“ geherrscht habe, mit aller Entschiedenheit zurück.

Gusenbauer hatte in einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem ehemaligen Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky zu den Äußerungen von Abgeordneten Josef Broukal während der Sondersitzung des Nationalrates am Freitag, den 4. Juni, Stellung genommen. Demnach schloss Gusenbauer einen Rücktritt Broukals als SPÖ-Mandatar aus und wies darauf hin, dass zum Zeitpunkt dieser Aussage im Nationalrat eine „absolute Pogrom-Stimmung“ geherrscht habe.

„Nach der Unterstellung seitens des Abgeordneten Josef Broukal, wonach ein Teil des Hohen Hauses dem Nationalsozialismus nachtrauere, hatte die Präsidialkonferenz des Nationalrates eine einstimmige Erklärung gefasst: Demnach sind diese Äußerungen inakzeptabel. Und es wird von allen Fraktionen klargestellt, dass es im Hohen Haus niemanden gibt, der dem Nationalsozialismus nachtrauert. Es ist mir unerklärlich, wie Klubvorsitzender Alfred Gusenbauer jetzt zu einer solchen Wortwahl kommt. Es hat im Hohen Haus nie eine ‚Pogrom-Stimmung’ gegeben. Diese Unterstellung seitens des Klubvorsitzenden Dr. Gusenbauer ist schwerwiegend und zurückzuweisen“, sagte Khol.

„Niemand im Hohen Haus darf in den Zusammenhang von Pogromen gestellt werden. Ich erwarte mir von Dr. Alfred Gusenbauer eine entsprechende Klarstellung. Als Pogrome versteht man gewaltsame Massenausschreitungen gegen religiöse, nationale oder ethnische Minderheiten. Die Gräueltaten des Nationalsozialismus haben diesem Wort auch in unserem Land eine besondere Bedeutung gegeben. Die Anschuldigung gegenüber den Mitgliedern des Nationalrates, dass es in der letzten Sitzung eine ‚Pogrom-Stimmung’ gegeben habe, beleidigt nicht nur den Nationalrat, sie beleidigt auch die Opfer von tatsächlich stattgefundenen Pogromen sowie deren Nachkommen“, stellte der Nationalratspräsident fest.

Khol stellte weiters fest, dass es nach dem Geschäftsordnungsgesetz die Aufgabe des Präsidenten ist, die Würde und die Rechte des Nationalrates zu wahren. (Schluss)

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