Parlamentskorrespondenz Nr. 422 vom 08.06.2004

FINANZAUSSCHUSS BEWÄLTIGTE GROSSES ARBEITSPENSUM

Die Themen und Beschlüsse im Überblick

Wien (PK) - Unter dem Vorsitz seines Obmannes Günter Stummvoll erledigte der Finanzausschuss des Nationalrates heute eine umfangreiche Tagesordnung. Im Mittelpunkt standen ein Finanzkonglomerategesetz, die Aufhebung von 55 nicht mehr benötigten Haftungsgesetzen, ein Abkommen mit den USA über die Verwendung von ERP-Mitteln in der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung sowie Vereinfachungen bei der Einhebung der Gebühren für Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und bei der Ausstellung von Personalausweisen. 

Zunächst ließen sich die Abgeordneten aber vom Finanzminister über die Gebarung des Katastrophenfonds in den Jahren 2002 und 2003 (III-75 d.B.) berichten. Den Fünften diesbezüglichen Bericht des Bundesministers nahm der Ausschuss mit V-F-Mehrheit zur Kenntnis. Die Opposition konzentrierte sich in ihrer Kritik auf die Rückführung von Rücklagen in das Budget, obwohl immer noch Geld für die Beseitigung von Hochwasserschäden aus dem Jahr 2002 und insbesondere auch für Präventionsmaßnahmen gebraucht werden. Finanzstaatssekretär Alfred Finz sagte, Schadensanträge können aus dem Katastrophenfonds und allenfalls aus allgemeinen Budgetmitteln bedeckt werden.

Um ERP-Mittel in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse für die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung verwenden zu können, bedarf das Abkommen mit den USA über die ERP-Counterpart-Regelung einer Ergänzung (473 d.B.). - Die Zustimmung zum diesbezüglichen Abkommen erfolgte mit der Mehrheit der Koalitionsparteien. Der Kritik der Oppositionsparteien hielt Finanzstaatssekretär Finz entgegen, dass über die Nationalstiftung insgesamt 95 Mill. € zusätzlich - "fresh money", so Finz - für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen.

Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde ein Antrag der Koalitionsparteien verabschiedet, der dem Finanzminister die Übernahme von Garantien bei Inlandsgeschäften, für Kapital und im Rahmen von Ost-Westfonds erleichtern soll. Der nunmehr plenumsreife Antrag zur Änderung des Garantiegesetzes sieht die Anhebung des Höchstrahmens in den genanten drei Kategorien von 725 Mill. € auf 1 Mrd. € vor. Das Gesamtobligo des Bundes soll aber nicht verändert werden (388/A). - Was Antragsteller Abgeordneter Günter Stummvoll (V) und Finanzstaatssekretär Alfred Finz als Flexibilisierung ohne Belastung des Budgets begrüßten, lehnten die Sprecher der Opposition ab, weil sie die konkreten Absichten des Ressorts nicht nachvollziehen konnten und die Mitsprache des Parlaments bei allfälligen Garantie-Aufstockungen wahren wollten.

Eine von den Koalitionsparteien verabschiedete Änderung des Gebührengesetzes 1957 zielt auf höhere Visagebühren, einfachere Gebühren bei Aufenthaltsgenehmigungen sowie auf einen höheren Kostendeckungsgrad beim Ausstellen von Personalausweisen. Außerdem macht die Neuorganisation der Finanzverwaltung Zuständigkeitsänderungen bei Landesmusterstücken und bei der  Betriebszahlenfeststellung notwendig. (470 d.B.) Die Debatte war von Kritik der Opposition an Gebührenerhöhungen und Auskünften des Staatssekretärs auf zahlreiche Detailfragen der Abgeordneten geprägt. Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung eines einstimmig angenommenen V-F-Abänderungsantrages mit V-F-Mehrheit plenumsreif gemacht. Im inhaltlichen Zusammenhang mit diesem Beschluss empfahl der Ausschuss dem Plenum eine Änderung des Gebührenanspruchsgesetzes, mit dem eine Druckfehlerberichtigung vorgenommen wurde. 

Einstimmig passierten den Ausschuss dann folgende Vorlagen:

Ein Regierungsentwurf für ein Finanzkonglomerategesetz sieht für Transaktionen innerhalb branchenübergreifender Gruppen von Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen eine zusätzliche Aufsicht von Seiten der Finanzaufsicht vor. Besonderes Augenmerk gilt der Solvabilität (Eigenkapital und Rücklagenausstattung der Versicherungen), der Zuverlässigkeit sowie der fachlichen Eignung von Geschäftsleitungen und der Risikokonzentration auf Konglomeratsebene (456 d.B.). In der Debatte beantwortete Staatssekretär Finz Fragen der Opposition zu den Kosten der neuen Finanzmarktaufsicht und zerstreute Bedenken wegen der Übertragung von Hoheitsrechten auf fremde Behörden bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Eine einstimmige Ausschussfeststellung zielt auf einen möglichst geringen zusätzlichen Aufwand bei den neuen Meldeverpflichtungen für die Unternehmen.  

Abkommen mit Polen und Moldau zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (454 d.B. und 494 d.B.) passierten den Ausschuss ohne Gegenstimme. Ein Entschließungsantrag der Oppositionsparteien zielte im Hinblick auf ein Schenkunssteuerverfahren, "das durch alle Medien gegangen ist", so die Antragsteller, darauf ab, die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen sicherzustellen. - Der Entschließungsantrag blieb in der Minderheit von SPÖ und Grünen.  

    

Mit ihrer Zustimmung zu einem Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz (480 d.B.) machten die Mitglieder des Finanzausschusses den Weg frei für die Aufhebung von insgesamt 55 Haftungsgesetzen, die künftig nicht mehr benötigt werden. Die Liste dieser Sondergesetze reicht vom "Energieanleihegesetz 1953" bis zum "Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden". Diese Rechtsbereinigung bedeutet keinen Eingriff in bestehende Bundeshaftungen. Bundeshaushaltsgesetz und das jeweils geltende Bundesfinanzgesetz bieten dem Finanzminister eine ausreichende Rechtsbasis zur Übernahme von Haftungen (480 d.B.). - SPÖ und Grüne stimmten mit dem Vorbehalt zu, dass durch dieses Gesetz keinerlei Verschlechterung in der österreichischen Rechtsposition bei Haftungen gegenüber der EU eintritt. Staatssekretär Alfred sagte die Vorlage einer entsprechenden Auflistung bis zur nächsten Plenarsitzung zu.              

Ein V-F-Antrag - schließlich einstimmig verabschiedet in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages - zur Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes zielt auf die Anpassung des Personalvertretungsrechts an die neue Organisation in der Abgabenverwaltung. Dazu gehört die Einrichtung eines Fachausschusses beim Finanzministerium für die in der Steuer- und Zollkoordination eingerichteten regionalen Gliederungen (386/A).

Anstelle der aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Abgeordneten mag. Cordula Frieser wählte der Finanzausschuss schließlich einstimmig Mag . Michael Ikrath (V) zum Obmann-Stellvertreter. (Fortsetzung)