NATIONALRAT
 
 
 
            Der   F i n a n z a u s s c h u s s   hält Dienstag, den 8. Juni 2004, um 14 Uhr im Lokal VIII Sitzung.
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 
 

 1.)

Fünfter Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2002 und 2003 (III-75 d.B.)
 
 

 2.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz - FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (456 d.B.)
 
 

 3.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert werden (470 d.B.)
 
 

 4.)

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Ergänzung des Abkommens vom 29. März 1961 über die ERP-Counterpart-Regelung (473 d.B.)
 
 

 5.)

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (454 d.B.)
 
 

 6.)

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (494 d.B.)
 
 

 7.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz zur Bereinigung von Bundeshaftungsgesetzen (Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz) (480 d.B.)
 
 

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 8.)

Antrag der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2003, geändert wird (386/A)
 
 

 9.)

Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Garantiegesetz 1977 geändert wird (388/A)
 

 

Wien, 2004 06 04
 
 

 

         Dipl.-Kfm. Dr. Günter   S t u m m v o l l  

 

         Obmann


                                                                                                                                                     
 

A v i s o
 
           Eine weitere Sitzung des Finanzausschusses ist  für Mittwoch, den 30. Juni 2004, um 10 Uhr (bis 11 Uhr) mit folgender Tagesordnung in Aussicht genommen:
 
Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses gemäß § 34 Abs. 5 GOG: Bericht des Gouverneurs und des Vize-Gouverneurs der Oesterreichischen Nationalbank über die erfolgten geld- und währungspolitischen Maßnahmen gem. § 32
Abs. 5 des Nationalbankgesetzes in der Fassung vom 1.1.1999 (1. Halbjahresbericht 2004)

 

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           Auf die Tagesordnung der fürMittwoch, den 30. Juni 2004, um 11 Uhr vorgesehenen Sitzung des Finanzausschusses sollen auf jeden Fall folgende Regierungsvorlagen gesetzt werden:
 
1.)      Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (465 d.B.)
 
2.)      Regierungsvorlage: Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklärungen (477 d.B.)
 
3.)      Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird (478 d.B.)
 

Ergänzungen vorbehalten!