Parlamentskorrespondenz Nr. 423 vom 08.06.2004

LANDWIRTSCHAFTSAUSSCHUSS MACHT AGRARRECHTSÄNDERUNGSGESETZ PLENUMSREIF

Zwischen "Feinkostladen Europas" und gleichen Wettbewerbschancen

Wien (PK) - Nach intensiver und umfassender Debatte hat heute der Landwirtschaftsausschuss des Nationalrats das Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 teils mit Mehrheit, teils einstimmig plenumsreif gemacht. In der Debatte warfen Vertreter der Opposition wie der G-Abgeordnete Wolfgang Pirklhuber der Regierung "Kraut- und Rübenpolitik" und Chaos im Bereich der Pestizide vor. Landwirtschaftsminister Josef Pröll wies diese Vorwürfe zurück. Der Minister zeigte sich stolz darüber, dass Österreich in der EU den höchsten Anteil an Biobauern habe; der "Feinkostladen Europas" sei nicht in Gefahr, betonte der Minister, gleiche Wettbewerbschancen blieben erhalten.

Abgeordnete der Opposition (Heinz Gradwohl, S, und Wolfgang Pirklhuber, G) kritisierten zunächst vehement, dass das Agrarrechtsänderungsgesetz in Form einer Sammelnovelle sich auf verschiedene Materien beziehe und somit nicht ausreichend transparent sei. In der Diskussion ging es dann zunächst um das Thema Pflanzenschutzgesetz. Bei der Vollziehung dieses Gesetzes sind Unklarheiten zwischen Kontrollorganen und Betrieben aufgetreten. Der Regierungsentwurf soll daher für Rechtssicherheit sorgen. (505 d.B.). Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) brachte zur Vorlage einen Abänderungsantrag ein. Abgeordneter Jakob Auer (V) und sein Fraktionskollege Franz Eßl monierten gleiche Wettbewerbschancen für die österreichischen Bauern. F-Mandatar Klaus Wittauer wollte den "Feinkostladen Österreich" sicher gestellt wissen.

Abgeordnete der Fraktion der Sozialdemokraten wollten von Minister Pröll Auskünfte über die Auswirkungen der Änderungen im Pflanzenschutzgesetz und hinsichtlich der Kontrolltätigkeit (Rainer Wimmer), wiesen auf Fälle hin, in denen es bei Pflanzenschutzmitteln keinen Beipacktext in deutscher Sprache gebe (Gerhard Reheis) und zeigten sich besorgt bezüglich Rückständen (Heinz Gradwohl), warnten vor Spätfolgen von Pflanzenschutzmitteln bei ErntehelferInnen (Haidrun Walther) bzw. Langzeitwirkungen von Pestiziden (Heinz Gradwohl), die dann "verstaatlicht" würden (Werner Kummerer) und prangerten allgemein die Orientierung zu den billigsten Mitteln an (Christian Faul). Abgeordnete der Grünen kritisierten mangelnde Informationsmöglichkeiten, wodurch den Bauern untragbare Lasten zugemutet würden (Wolfgang Pirklhuber) und verwiesen auf extrem unterschiedliche Textergebnisse bei gleichen Proben (Heidemarie Rest-Hintereseer).

Abgeordnete der Volkspartei hingegen begrüßten die Vorlage, die klare Vorgaben und Regelungen bringe (Karl Freund), sprachen sich für EU-weit einheitliche Normen (Josef Winkler) und gegen Mehrfachprüfungen bei Zulassungen aus (Franz Eßl) aus und forderten Chancengleichheit für die österreichischen Bauern (Notburga Schiefermeier). Abgeordneter Klaus Wittauer (F) sprach sich gegen generelles "Schlechtmachen" aus; schwarze Schafe änderten nichts daran, dass Österreich stolz sein könne auf die hohe Qualität seiner Lebensmittel.

Landwirtschaftsminister Josef Pröll betonte, es werde nichts "durchgepeitscht", sondern Punkt für Punkt abgehandelt. Pflanzenschutzmittel aus Deutschland und den Niederlanden könnten nicht "automatisch" in Verkehr gebracht werden; die Zulassung erfolge aufgrund einer Meldung; im übrigen sei ein deutscher Beipacktext erforderlich, fehle er, sei das zu ahnden. Fehler in der Anwendung könnten allerdings nicht die Zulassung in Frage stellen. Vorrang habe die Sicherheit der Konsumenten, betonte Minister Pröll.

Eine weitere Diskussionsrunde war den übrigen in der Vorlage enthaltenen Gesetzesänderungen gewidmet. So thematisierten die Abgeordneten Pirklhuber (G), Klaus Hubert Auer, Josef Winkler (beide V) sowie Christian Faul, Heinz Gradwohl, Kurt Gaßner, Rainer Wimmer und Werner Kummerer (alle S) die Neugestaltung und -positionierung des Bundeszentrums für Wald, spezielle Aspekte des Weingesetzes sowie die Wohlfahrtswirkung der Wälder und die Frage der Verordnungsermächtigung für den Minister.

Minister Pröll sieht in der Ausgliederung der Bundesanstalt für Wald - die von den Mitarbeitern der Anstalt so gewünscht werde - eine Aufwertung der Anstalt; hinsichtlich der Finanzierung ändere sich nichts; der Wald- und der Wildschadensbericht würden in der gewohnten Qualität auch weiter vorgelegt. Die Verordnungsermächtigung im Saatgutgesetz beziehe sich auf die Umsetzung europäischer Beschlüsse. Weinkonzentration sei in der EU verboten und komme daher auch in Österreich - wie andere, in außereuropäischen Ländern geübte Praxen - nicht zur Anwendung; die in der Novelle genannte Konzentration beziehe sich daher ausschließlich auf Moste. Die so genannte Wohlfahrtswirkung beziehe sich auf den Wald insgesamt, auch daran ändere sich nichts. Die DAC-Klassifizierung bei Wein könne sich auch auf kleinere Gebiete beziehen, die Initiative liege bei den regionalen Komitees. Zur Frage der Haftung bei gentechnisch verändertem Saatgut (Abgeordneter Gradwohl, S) sagte der Minister, zur Lösung dieser Frage sei das Justizministerium in eine Arbeitsgruppe eingebunden. Hinsichtlich der Gentechnik-Problematik strebe er, Pröll, eine europäische Lösung an.

Die Vorlage wurde bei der - nach Artikeln getrennt vorgenommenen - Abstimmung teils mit Mehrheit, teils einstimmig, in den entsprechenden Fällen in der Fassung eines von Abgeordnetem Nikolaus Prinz (V) eingebrachten Abänderungsantrags, angenommen. Die Anträge der Oppositionsfraktionen, die unter einem debattiert worden waren (168/A, 375/A, 142/A[E] , 143/A[E] und 150/A), fanden keine Mehrheit.

NACH DEM FALL DES GENTECHNIK-MORATORIUMS: LANDWIRTSCHAFTSAUSSCHUSS SUCHT VIER-PARTEIEN-KONSENS

Der bevorstehende Fall des Gentechnik-Moratoriums in der EU bringt nun auch Österreich unter Zugzwang. Im Landwirtschaftsausschuss wurden heute Schritte diskutiert, wie auf die neue Situation zu reagieren sei. Einig waren sich die Abgeordneten vor allem darüber, dass Möglichkeiten gefunden werden müssten, um auch in Zukunft gentechnikfreie Landwirtschaft in Österreich zu gewährleisten.

Bis zur nächsten Plenarsitzung wollen die vier Fraktionen versuchen, einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten.

Drei Anträge standen zunächst zur Diskussion, die im wesentlichen das Ziel verfolgen, die Koexistenz der verschiedenen Produktionsarten einschließlich der Haftungsfrage zu regeln und gentechnikfreie Flächen sicher zu stellen.

  

Die Abgeordneten Fritz Grillitsch (V) und Klaus Wittauer (F) traten in einem Entschließungsantrag vor allem für die Aufrechterhaltung des Moratoriums betreffend Neuzulassung von GVOs (gentechnisch veränderte Organismen) und für eine EU-weit harmonisierte Regelung der Koexistenz und Haftung ein, da „mögliche Verunreinigungen mit GVOs an den Grenzen nicht Halt machen“ (373/A[E]).

Ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Schaffung gentechnikfreier Zonen auf nationaler und europäischer Ebene forderten die Grünen in einem an die Bundesregierung gerichteten Entschließungsantrag. Ziel müsse sein, unter der Berücksichtigung der Sicherheitszonen für Biobetriebe, des Umweltschutzes und der Aufrechterhaltung der Biodiversität flächendeckend gentechnikfreie Zonen festzulegen und auszuweisen. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber schlug unter anderem vor, das EU-Memorandum für die Zulassung von GVO aufrechtzuerhalten und ein flächendeckendes Konzept zur Schaffung gentechnikfreier Zonen unter oben genannten Rahmenbedingungen zu erstellen. (42/A[E]) In einem weiteren Antrag verlangte Pirklhuber ein umfassendes Maßnahmenbündel, um weiterhin eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Saatgutproduktion in Österreich zu gewährleisten. (181/A][E])

Landwirtschaftsminister Josef Pröll betonte, die Koexistenz müsse auf europäischer Ebene geregelt werden. Er sei in dieser Frage bemüht, Verbündete für die österreichische Position zu finden. Das Match sei jedenfalls noch nicht verloren.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Regierungsparteien mit V-F-Mehrheit angenommen. Die beiden Initiativen der Grünen wurden mit Stimmenmehrheit vertagt. (Schluss)