Parlamentskorrespondenz Nr. 483 vom 23.06.2004

HEARING DER KANDIDATiNNEN FÜR DAS AMT DES RECHNUNGSHOFPRÄSIDENTEN

Wien (PK) - Im Hauptausschuss des Nationalrates stellten sich heute eine Kandidatin und sechs Kandidaten für das Amt des Rechnungshofpräsidenten bzw. der Rechnungshofpräsidentin einem Hearing. Den Anfang machte, der alphabetischen Reihenfolge entsprechend, Universitätsprofessor Dr. Johannes Hengstschläger.

Johannes Hengstschläger wurde 1940 in Oberösterreich geboren und war von 1960 bis 1971 Volks- und später Hauptschullehrer in seinem Heimatbundesland. Nebenher studierte er Jus an der Linzer Universität und promovierte 1970 zum Doktor. Er wurde Assistent am Institut für öffentliches Recht an der Universität Linz und habilitierte sich 1977. Hengstschläger wurde mit dem Theodor Körner- wie mit dem Leopold Kunschak-Preis ausgezeichnet und 1978 zum außerordentlichen Universitätsprofessor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an seiner Alma Mater ernannt. Seit 1980 ist Hengstschläger überdies Institutsvorstand. 1989 wurde er erstmals Dekan seiner Fakultät, in den Jahren 1990 bis 1996 war Hengstschläger zudem Rektor der Linzer Universität und 1993 bis 1995 Vorsitzender der Österreichischen Rektorenkonferenz. Österreichweite Bekanntheit erlangte Hengstschläger 1995, als er kurzzeitig als Nachfolger von Erhard Busek im Amt des ÖVP-Bundesobmanns gehandelt wurde.

Hengstschläger unterstrich beim Hearing im Hauptausschuss eingangs die Wichtigkeit des Amtes mit dem Hinweis darauf, dass 43,7 % des BIP über öffentliche Haushalte abgewickelt würden, wobei öffentliche Unternehmungen nicht eingerechnet seien. Diese Zahl allein mache deutlich, wie wichtig Kontrolle sei. Darüber hinaus seien auch die Bürgerinnen und Bürger sensibler geworden, was die Verwendung öffentlicher Mittel betreffe.

Als wesentlich erachtet Hengstschläger die Zuordnung des Rechnungshofs zum Parlament als Organ des Nationalrates, seine Unabhängigkeit und seine Bindung an die Gesetze. Daher bedürfe es eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Parlament und Rechnungshof. Durch die Kontrolle arbeite der Rechnungshof auch dem Parlament zu, sagte Hengstschläger.

Im Hinblick auf die Prüfungsfelder habe sich einiges geändert, wobei die Unternehmungen einen wichtigen Aspekt darstellten. Denn immer wieder hätten sich Unternehmungen der Rechnungshofkontrolle entzogen. Heute liege aber ein umfassender Kompetenztatbestand vor. Ebenso umfassend sei der Prüfungsmaßstab, wie die ziffernmäßige Richtigkeit und die Übereinstimmung mit den Gesetzen, geregelt. Hengstschläger ging auch kurz auf die Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechnungshofs ein, etwa die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin, die Möglichkeit, die Gesetze und Verordnungen beim Verfassungsgerichtshof anzufechten und die Veröffentlichung der Rohberichte. Diese Fragen erachtete Hengstschläger als nicht vordringlich und meinte abschließend, dass es um die Rechnungshofkontrolle gut bestellt sei.

Auf die Frage des Abgeordneten Werner Fasslabend (V), was ihn konkret befähige, den Rechnungshof zu führen, meinte Hengstschläger, er habe sich wissenschaftlich sehr ausführlich mit dem Rechnungshof befasst und sei auch des öfteren vom Rechnungshof als Gutachter herangezogen worden. 70 bis 80 % seiner Publikationen seien aus praktischen Anfragen und Problemen entstanden, sagte Hengstschläger, womit er die Frage des Abgeordneten Michael Spindelegger (V) nach der praktischen Relevanz seiner Arbeiten beantwortete.

Angesprochen von Abgeordnetem Kurt Eder (S) auf seine Erfahrungen in Führungs- und Kontrollpositionen betonte er, dass er in seiner fünfjährigen Tätigkeit als Rektor ein riesiges Budget zu verwalten und einen Verwaltungsapparat von gut tausend Angestellten zu leiten hatte. Als Rektor sei er dreimal wieder gewählt worden. Kurt Eder hatte auch auf die Notwendigkeit der Unabhängigkeit Bezug genommen, worauf Hengstschläger feststellte, er habe nie ein politisches Amt ausgeübt. Seine Unabhängigkeit habe er auch als Vorsitzender der Rektorenkonferenz unter Beweis gestellt, als er mit oft scharfer Kritik dem damaligen Wissenschaftsminister Busek gegenüber getreten sei.

Abgeordneter Werner Kogler (G) ging näher auf die theoretische und profunde Auseinandersetzung Hengstschlägers mit dem Kontrollwesen und den entsprechenden Rechtspositionen des Verfassungsgerichtshofes ein. Dabei habe Hengstschläger die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes oft restriktiver beurteilt als der Verfassungsgerichtshof, weshalb es interessant wäre zu erfahren, ob er auch heute bei seiner Rechtsmeinung bleibe. Hengstschläger erläuterte daraufhin kurz seine Auffassung im Fall der Bank Austria und der Gemeindesparkassen und hielt fest, dass er die Meinung des Verfassungsgerichtshofes, bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen der Rechnungshofkontrolle unterworfen ist, die gegenseitigen Beteiligungen herauszunehmen, nicht teile. Grundsätzlich sei es die Aufgabe der Wissenschaft, sich mit den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs auseinander zu setzen, als Rechnungshofpräsident habe er aber die Pflicht, diesen Erkenntnissen Folge zu leisten. Die Zusatzfrage Koglers, wie er es mit der Anrufung des Verfassungsgerichtshofs halten werde, beantwortete er damit, dass der Präsident dies tun müsse, wenn sich ein zu prüfendes Unternehmen nicht prüfen lassen wolle.

Abgeordneter Detlev Neudeck (F) sprach die Doppelgleisigkeiten zwischen Bundesrechnungshof und Landesrechnungshöfen an, worauf Hengstschläger meinte, dass hier eine Akkordierung notwendig sei, was aber in der Regel geschehe.

Abgeordneter Stefan Prähauser (S) erkundigte sich nach den Erfahrungen Hengstschlägers mit dem Europäischen Rechnungshof, worauf dieser auf seine Publikationen zum EU-Recht hinwies. Konkrete Erfahrungen mit dem Europäischen Rechnungshof habe er aber nicht.

(Fortsetzung)