Parlamentskorrespondenz Nr. 592 vom 03.08.2004

REGIERUNGSVORLAGEN

EU ERMÖGLICHT FRAUEN DRUCKLUFT- UND TAUCHERARBEITEN

Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zwingt Österreich zu Änderungen im Bundesgesetz über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten und im Mutterschutzgesetz. Das bisher in Österreich geltende Verbot, Frauen mit Druckluft- und Taucherarbeiten zu beschäftigen, soll nun durch eine Novelle zur Druckluft- und Taucherarbeitenverordnung aufgehoben werden (504 d.B.). 

EUROPÄISCHE KREDITE FÜR DIE MONGOLEI

Da die Mongolei nicht zum Kreis jener Länder gehört, die bei der Einrichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau Entwicklung als Empfängerland vorgesehen waren, bedarf es einer Änderung des Gründungsvertrages, um der Mongolei EBRD-Kredite zukommen zu lassen, wie dies die Bank beabsichtigt (560 d.B.).

POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT MIT SLOWENIEN UND SLOWAKEI WIRD VERSTÄRKT

Die Verträge mit Slowenien und der Slowakei über die polizeiliche Zusammenarbeit sehen eine teilweise Annahme von Kooperationsmechanismen aus dem Schengener Regelungswerk vor, etwa die grenzüberschreitende Observation und Nacheile (unabhängig von der Grenzkontrolle) sowie die vertiefte Verpflichtung zur polizeilichen Amtshilfe. Ferner beinhaltet der Vertrag eine verstärkte regionale Zusammenarbeit der Behörden in den Grenzgebieten, verfahrensmäßige Erleichterungen im grenzüberschreitenden Amtshilfeverkehr sowie Ermächtigungen für grenzüberschreitendes polizeiliches Einschreiten wie gemischte Streifen und verdeckte Ermittlungen. (551 d.B. und 552 d.B.)

SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ WIRD NOVELLIERT

Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz 2004 ermöglicht die Einrichtung von Schutzzonen durch die Sicherheitsbehörden. Daran anknüpfend werden die Befugnisse zur befristeten Wegweisung von Personen, bei denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, sie werden im Bereich der Schutzzone strafbare Handlungen setzen, geregelt. Da mit 31.12.2004 das Bundesgesetz vom 28.9.1934 gegen das unbefugte Tragen von Uniformen, Orden und Ehrenzeichen aufgehoben wird, wird der Innenminister ermächtigt, per Verordnung jene Uniformsorten und Teile von Uniformen von Angehörigen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in seinem Organisationsbereich (z.B. Kappen, Korpsabzeichen oder Distinktionen) zu bezeichnen, die in Zukunft unter Strafandrohung geschützt werden sollen. Ferner werden die Bestimmungen über die Kanzleiordnung infolge der Zusammenlegung der Wachkörper und Schaffung einer detaillierten Datenverwendungsermächtigung angepasst; damit soll gewährleistet werden, dass die komplexen Abläufe polizeilicher Tätigkeit nachvollziehbar und Akten der Behörden/Dienststellen nach bestimmten Kriterien rasch und zuverlässig auffindbar sind. (558 d.B.)

(Schluss)