Parlamentskorrespondenz Nr. 616 vom 06.09.2004

BERICHT DER BUNDESHEERBESCHWERDEKOMMISSION ÜBER DIE JAHRE 2002/2003

Soldaten klagen über führungsschwache und schimpfende Ausbilder

Wien (PK) - Es kommt beim Bundesheer in Einzelfällen immer noch vor, dass Grundwehrdiener von Ausbildern wegen geringfügiger Fehlleistungen ordinär beschimpft, mit Freizeiteinschränkungen bestraft oder gar geschlagen werden. Damit solche und andere Missstände im Heer rasch abgestellt werden können, nimmt die Parlamentarische Bundesheerbeschwerde-Kommission (eingerichtet 1956) Beschwerden von Präsenzdienern, Milizsoldaten und Reservisten entgegen und erteilt auf Anfrage Rechtsauskünfte. "Bei Vorliegen des Verdachtes von Pflichtverletzungen wird das Verhalten der Verantwortlichen einer disziplinären Würdigung unterzogen und gegebenenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht", heißt es im Berichte der parlamentarischen Beschwerde-Kommission in militärischen Angelegenheiten über die Jahre 2002 und 2003, den Verteidigungsminister Günther Platter kürzlich dem Nationalrat vorgelegt hat (III-98 d.B.).

In seiner Stellungnahme bewertet es Platter positiv, dass die Zahl der einzelnen Beschwerdefälle trotz verbesserter Beschwerdemöglichkeiten in den Jahren 1991 bis 2001 von 266 auf 211 abnahm, weil in seinem Ressort "rasch auf Beschwerden reagiert" und Missstände "zielgerichtet und transparent beseitigt" werden.

Die Zahl der an die Bundesheerbeschwerde-Kommission gerichteten Beschwerden hat im Berichtszeitraum 2002 bis 2003 hat allerdings zugenommen, und zwar von 399 auf 584. 20 % der Beschwerden des Jahres 2002 waren formal fehlerhaft und konnten daher nicht behandelt werden, 10 % wurden nach Beseitigung des Beschwerdegrundes zurückgezogen, 18 % waren unberechtigt, 13 % der Beschwerden waren teilweise, 31 % ganz berechtigt. 8 % der Verfahren waren am Ende des Berichtszeitraumes noch nicht abgeschlossen.

Im Jahr 2002 hat die parlamentarische Bundesheerbeschwerdekommission von sich aus zwei amtswegige Verfahren eingeleitet, die sich als berechtigt herausstellten. In 14 Fällen waren solche Verfahren nicht notwendig, weil die Anlässe schon während der Vorprüfungen beseitigt wurden. In 3249 Fällen (2003: 3165) erteilte das Büro der parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission Auskünfte auf Anfragen.

Im Jahr 2003 wurden 96 Verfahren aus dem Jahr 2002 abgeschlossen und 320 der 2003 eingebrachten 584 Beschwerden erledigt.

WORÜBER BESCHWEREN SICH DIE SOLDATEN?

Als Hauptursachen für Beschwerden von Soldaten läßt der Bericht für das Jahr 2002 Führungsschwächen (169 Fälle), Beschimpfungen und Beleidigungen (64), Sanitätsangelegenheiten (35), Probleme in Soldatenheimen (36), Disziplinar- und Strafrechtsangelegenheiten (28) sowie die Unterlassung von Personalmaßnahmen (27) erkennen.

Auch 2003 bildeten Führungsschwächen den Grund für die meisten (188) Beschwerden. Es folgten Klagen über Unterkünfte und sanitäre Einrichtungen (85), über Beschimpfung und Beleidigung (83), die Verpflegung (45), über disziplinar- und strafrechtliche Entscheidungen (31) sowie über Gehalt, Taggeld und Zulagen (23). (Schluss)